Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1175
BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95 (https://dejure.org/1995,1175)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1995 - 3 B 7.95 (https://dejure.org/1995,1175)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 (https://dejure.org/1995,1175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Beschluß - Anhörung - Mündliche Verhandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
    Bekanntlich führen zum Entzug der Approbation meist Abrechnungsbetrügereien gegenüber den Krankenkassen (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Beschluß vom 30. Juli 1992 - BVerwG 3 B 1.92 -), die - das sei hier betont - der Kläger nicht begangen hat.

    Daß dieser Ansehensverlust auch durch ein Verhalten eintreten kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft, ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht zweifelhaft (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80).

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
    Das vom Beschwerdeführer zitierte Grundsatzurteil des 9. Senats vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 Nr. 32 (ebenso BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 Nr. 60; vgl. auch Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 10) betraf insoweit ein vergleichbares Verfahren, als dem Kläger nach Einlegung der Berufung, aber vor dem Eingang der Berufungsbegründung mitgeteilt worden war, daß eine Zurückweisung der Berufung nach dem EntlG in Betracht komme.

    Eine solche zweite Anhörungsmitteilung ist nach dieser Rechtsprechung regelmäßig erforderlich, wenn keiner der Ausnahmefälle vorliegt, die in dem oben bezeichneten Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - genannt sind.

  • BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
    Ob das konkrete Verhalten des Beschwerdeführers den Schluß auf Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zuläßt, und zwar bezogen auf den für die Entscheidung des beschließenden Senats maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich den Abschluß des Widerspruchsverfahrens (Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 Nr. 4), ist dann eine Frage des Einzelfalles, deren richtige Beantwortung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht verallgemeinert werden kann.
  • BVerwG, 30.07.1992 - 3 B 1.92

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Widerruf einer Approbation -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
    Bekanntlich führen zum Entzug der Approbation meist Abrechnungsbetrügereien gegenüber den Krankenkassen (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Beschluß vom 30. Juli 1992 - BVerwG 3 B 1.92 -), die - das sei hier betont - der Kläger nicht begangen hat.
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93

    Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
    Insoweit hat das Berufungsgericht auch zu erkennen gegeben, daß es die Berufungsbegründung des Klägers vom 22. Dezember 1992 zur Kenntnis genommen und seine Ausführungen überprüft und gewürdigt hat (vgl. Beschluß vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Nr. 319).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
    Das vom Beschwerdeführer zitierte Grundsatzurteil des 9. Senats vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 Nr. 32 (ebenso BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 Nr. 60; vgl. auch Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 10) betraf insoweit ein vergleichbares Verfahren, als dem Kläger nach Einlegung der Berufung, aber vor dem Eingang der Berufungsbegründung mitgeteilt worden war, daß eine Zurückweisung der Berufung nach dem EntlG in Betracht komme.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89

    Wesentliche Änderzung der Prozeßlage nach einer ersten Anhörungsmitteilung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
    Das vom Beschwerdeführer zitierte Grundsatzurteil des 9. Senats vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 Nr. 32 (ebenso BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 Nr. 60; vgl. auch Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 10) betraf insoweit ein vergleichbares Verfahren, als dem Kläger nach Einlegung der Berufung, aber vor dem Eingang der Berufungsbegründung mitgeteilt worden war, daß eine Zurückweisung der Berufung nach dem EntlG in Betracht komme.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Es kann daher dahinstehen, ob der Kläger auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO unwürdig ist (vgl. hierzu Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; vgl. zur Unwürdigkeit als Arzt: Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80, vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83, vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91 und vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Nr. 100).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Soweit die Beschwerde sinngemäß in Frage stellt, dass eine Berufsunwürdigkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO (auch) durch ein Verhalten begründet werden kann, das die ärztliche Pflicht gegenüber dem Patienten nicht betrifft, ist dies in der Rechtsprechung des Senats im gegenteiligen Sinne geklärt (Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91 S. 21, 23 f. und vom 16. Juli 1996 - BVerwG 3 B 44.96 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 95 S. 28, 29).

    Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und ihrer Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - a.a.O., S. 24).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht