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   VGH Hessen, 12.12.1995 - 9 UE 1339/94   

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https://dejure.org/1995,3546
VGH Hessen, 12.12.1995 - 9 UE 1339/94 (https://dejure.org/1995,3546)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.12.1995 - 9 UE 1339/94 (https://dejure.org/1995,3546)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 9 UE 1339/94 (https://dejure.org/1995,3546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 BSHG, § 40 Abs 1 Nr 2 BSHG, § 10 Abs 6 BSHG§ 47V
    Kfz-Betriebskostenbeihilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe - Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebskosten eines Kfz als Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behinderter im Sinne von § 10 Abs. 6 der Eingliederungshilfe-Verordnung; Angewiesenheit auf die Benutzung eines Personenkraftwagens; Übernahme der Betriebskosten seines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 511
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 4 A 40/87

    Eingliederungshilfe - Kfz-Betriebskostenbeihilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.1995 - 9 UE 1339/94
    Der Senat folgt der Ansicht des Verwaltungsgerichts und des von ihm zitierten OVG Lüneburg (Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 A 40/87 - FEVS 39, 448, 449) insoweit, als die Notwendigkeit, den PKW zu benutzen, "immer wiederkehrend häufig" gegeben sein muß.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.12.1995 - 9 UE 1339/94
    Zu der Zulässigkeit der Klage ist zu beachten, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, nur der Zeitraum bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids in zulässiger Weise zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsklage im Bereich der Sozialhilfe gemacht werden kann (vgl. aus neuerer Zeit Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 1.88 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0 § 40 BSHG Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ein behinderter Mensch ist im Sinne der genannten Vorschriften der Eingliederungshilfe-Verordnung auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, wenn er nur mit Hilfe seines Kraftfahrzeuges seine Wohnung verlassen kann, wenn das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig und nicht nur vereinzelt stellt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.5.2007 - L 8 SO 20/07 R; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.9.2007 - 3 L 231/05; Hessischer VGH, Urteil vom 12.12.1995 - 9 UE 1339/94 - FEVS 47, 86; OVG Lüneburg, Urteil vom 8.6.1988 - 4 A 40/97 = FEVS 39, 448).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2007 - L 8 SO 20/07

    Gewährung einer Eingliederungshilfe durch Übernahme von

    Ein behinderter Mensch ist im Sinne dieser Vorschrift auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, wenn er nur mit Hilfe seines Kraftfahrzeuges seine Wohnung verlassen kann, wenn das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig stellt (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 UE 1339/94 - FEVS 47, 86; ähnlich OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 A 40/97 - FEVS 39, 448; siehe auch W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 10 Eingliederungshilfeverordnung Rdnr 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - 3 L 231/05

    Eingliederungshilfe

    Bei solchen Leistungen gilt zwar hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunktes im Grundsatz dasselbe wie bei laufender Hilfe (vgl. BVerwGE 38, 299 ff.; BSG, Urt. v. 26.2.1991 - 8 Rkn 13/90 - FEVS 42, 34 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.6.1981 - 4 A 152/80 - FEVS 31, 454; VGH Kassel, Urt. v. 12.12.1995 - 9 UE 1339/94 - FEVS 47, 86).

    Dazu gehört auch, dass die Notwendigkeit der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges ständig - bzw. genauer "regelmäßig" (s. § 10 Abs. 6 EingliedungshilfeVO) - und nicht nur vereinzelt bzw. gelegentlich besteht (BVerwG, Urt. v. 20.7.2000 - 5 C 43/99 - BVerwGE 111, 328 ff.; HessVGH, Urt. v. 12.12.1995 - 9 EU 1339/94 - NVwZ-RR 1996, 511: regelmäßig i. S. v. "immer wiederkehrend häufig"; ebenso Nds.OVG, Urt. v. 8.6.1988 - 4 A 40/87 - FEVS 39, 448 (449); VG München, Urt. v. 30.11.2006 - M 15 K 04.4582 - Juris: regelmäßig i. S. v. "dauernd"; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 27.10.1997 - 5 C 15.77 - BVerwGE 55, 31 (33); BVerwG, Urt. v. 9.6.1971 - 5 C 84.70 -, FEVS 18, 372 f.; OVG NRW, Urt. v. 15.11.1999 - 22 A 5573/97 - Juris; Urt. v. 25.3.1991 - 24 A 1423/88 - NVwZ-RR 1992, 82 ff = FEVS 43, 251 = Juris).

    Neben den Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Verwandten- und Bekanntenbesuche, Urlaube, Besuch von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Gottesdiensten gehören hierzu u. a. auch Einkäufe (z. B. Kleidung, Lebensmittel) und sonstige Besorgungen (z. B. Friseur) sowie etwa Fahrten zu Behörden und zu Rechtsanwälten, um es ihr - trotz einer beschränkter Kommunikationsfähigkeit - zu ermöglichen, ebenso wie ein Nichtbehinderter ihre Rechte in persönlicher Vorsprache wahrzunehmen (zu letzterem HessVGH, Urt. v. 12.12.1995 - 9 UE 1339/94 - a. a. O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 8 SO 139/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Vollstreckung - nur

    22 Ein behinderter Mensch ist iS des § 10 Abs. 6 Eingliederungshilfeverordnung auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, wenn er nur mit Hilfe seines Kraftfahrzeuges seine Wohnung verlassen kann, wenn das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig stellt (vgl dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 UE 1339/94 - FEVS 47, Seite 86; ähnlich OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 A 40/97 - FEVS 39, Seite 448; siehe auch W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 17. Auflage 2006, § 10 Eingliederungshilfeverordnung Rdnr 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - L 20 B 52/07

    Gewährung von Leistungen der Kraftfahrzeughilfe im Wege des Erlasses einer

    Insbesondere kann derzeit auch dahingestellt bleiben, ob dem Antragsgegner unter dem Blickwinkel der §§ 55, 58 SGB IX bei der Anwendung des auf der Verordnungsermächtigung in § 60 SGB XII beruhenden § 10 Abs. 6 der EinglH-VO überhaupt noch ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. Hessischer VGH, Urteil v. 12.12.1995, 9 UE 1339/94 = NVwZ-RR 1996, 511 f zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB IX), oder ob die dort genannten Leistungen nunmehr aufgrund einer gebundenen Entscheidung zu erbringen sind (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.05.2007, L 8 SO 20/07 ER).
  • SG Gotha, 02.06.2008 - S 14 SO 1391/06

    Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs - Kraftfahrzeughilfe im Rahmen der

    Neben den Freizeitaktivitäten wie beispielsweise Verwandten- und Bekanntenbesuche, Urlaube, Besuch von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Training gehören hierzu u. a. auch Einkäufe (z. B. Kleidung, Lebensmittel) und sonstige Besorgungen (z. B. Friseur) sowie etwa Fahrten zu Behörden, um es ihm zu ermöglichen, ebenso wie ein Nichtbehinderter ihre Rechte in persönlicher Vorsprache wahrzunehmen (zu letzterem HessVGH, Urt. v. 12.12.1995 - 9 UE 1339/94 - a. a. O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2013 - L 8 SO 99/13
    Ein behinderter Mensch ist im Sinne dieser Vorschrift auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, wenn er nur mit Hilfe seines Kraftfahrzeuges seine Wohnung verlassen kann, wenn das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig stellt (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 UE 1339/94; ähnlich OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 A 40/97; Scheider in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 18. Auflage 2010, § 10 Eingliederungshilfeverordnung, Rdnr. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2010 - L 8 SO 286/10
    Die PKW-Betriebskostenbeihilfe wird hingegen denjenigen behinderten Menschen gewährt, die wegen ihrer Behinderung auf die regelmäßige Benutzung ihres Kraftfahrzeuges angewiesen sind, das heißt die nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeuges ihre Wohnung verlassen können, wenn das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und wenn sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig stellt (Hess VGH, Urteil vom 12. Dezember 1995, 9 UE 1339/94, FEVS 47, 86, siehe auch Senatsbeschluss vom 10. Mai 2007, L 8 SO 20/07 ER).
  • SG Hildesheim, 30.03.2010 - S 34 SO 275/05
    Der Klägerin müssen (lediglich) Leistungen zur Teilhabe am Gemeinschaftsleben erbracht werden, wie sie auch ein Nichtbehinderter wahrnehmen würde (so auch: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.12.1995, Az.: 9 UE 1339/94; vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 17.03.2006, Az.: 3 R 10/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 8 SO 351/12
    Voraussetzung wäre, dass er nur mit Hilfe seines Kraftfahrzeuges seine Wohnung verlassen kann, das Bedürfnis, die Wohnung zu verlassen, gerade aus Gründen besteht, denen die Eingliederungshilfe dient und sich schließlich ein solches Bedürfnis regelmäßig stellt (vgl. dazu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 UE 1339/94 - FEVS 47, 86; ähnlich OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Juni 1988 - 4 A 40/97 - FEVS 39, 448; siehe auch Schellhorn/Schellhorn/Hohm, Kommentar zum SGB XII, 18. Aufl. 2010, § 10 Eingliederungshilfeverordnung Rdnr. 11).
  • VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 1640/99

    Beihilfe für den Erwerb eines Führerscheins und die Anschaffung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2013 - L 8 SO 160/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2008 - L 8 SO 241/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2008 - L 8 SO 48/08
  • VG Kassel, 05.09.2001 - 5 G 1814/01
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