Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 08.10.1996

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055   

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VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055 (https://dejure.org/1996,8757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 (https://dejure.org/1996,8757)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 1996 - 20 B 92.1055 (https://dejure.org/1996,8757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 2 BImSchG, § 41 BImSchG, § 42 BImSchG, § 43 BImSchG, 16. BImSchV, § 254 BGB, § 906 BGB, § 3 BEVVG
    Pendolino, Lärmschutzanspruch aus Bau oder wesentlicher Änderung einer Eisenbahnstrecke, "durchgehende" bauliche Erweiterung, Gleiswechselbetrieb, Eisenbahnaufsicht, Lärmsanierungsanspruch, eigentumsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, Schadensminderungspfli

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 159
  • DVBl 1996, 930 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Die auf die Grundstücke der Kläger einwirkenden Lärmimmissionen sind aber nicht unter dem Gesichtspunkt der über Jahrzehnte hinweg gewachsenen Situationsbelastung eigentumsrechtlich gerechtfertigt und lägen damit innerhalb des Zumutbaren (vgl. BVerwGE 50, 49,55 ff.).

    Diese Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme hat im übrigen auch in der Rechtsprechung zur sogenannten "Mittelwertbildung" für Bereiche, in denen Gebiete von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen, ihren Niederschlag gefunden (vgl. BVerwGE 50, 49/55; v. 29.10.1984, BayVB1 1985, 214).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Überschreitet eine Vorbelastung die Grenze, oberhalb derer das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt ist oder das Recht auf Nutzung von Eigentum nur gegen Entschädigung eingeschränkt werden darf, so daß ein Anspruch auf Lärmsanierung bestehen kann (BVerwGE 71, 150/155), so sind Vorbelastungen insoweit ohne Bedeutung (BVerwG v. 18.12.1990, a.a.O.).
  • BGH, 07.05.1981 - III ZR 67/80

    Ermittlung der Wertminderung des Restgrundstücks bei Teilenteignung für

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Dieser Grundsatz hat auch in der sog. Parallelverschiebungstheorie seinen Niederschlag gefunden (vgl. BGHZ 80, 360, 363 ff.), wonach der Eigentimer keine Entschädigung für Nachteile erhält, die ihn auch getroffen hätten, wenn die öffentliche Straße aufgrund ordnungsgemäßer Planung in zumutbarem Abstand geplant worden wäre.
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Grundsätzlich geht der Entschädigungsanspruch dahin, daß ein Ausgleich für die Beeinträchtigungen geschaffen werden muß, die der Betroffene durch das Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze erleidet (vgl. Palandt-Bassenge Bürgerliches Gesetzbuch, 55. Auflage § 906 RdNr. 33; BGH NJW-RR 1988, 1291 ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Die bezüglich des zumutbaren Innenschallpegels somit gebotene Einzelfallbetrachtung (BVerwGE 84, 31/3) hat sich - unter zusätzlicher Beachtung der Umstände des Einzelfalles - anzulehnen an die technischen Regelwerke VDI-Richtlinie 2719, Akustik 23 und den Entwurf der Verkehrslärmschutzmaßnahmenverordnung, wobei sich die Deutsche Bahn AG mit der Akustik 23 auf keine die Gerichte bindende Richtlinie berufen kann (vgl. Berkemann in Koch, Schutz vor Lärm, S. 84).
  • BGH, 20.03.1975 - III ZR 215/71

    Maß des zumutbaren Straßenlärms; Rechtsnatur einer Entschädigung nach BImSchG

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Der Bundesgerichtshof kommt in seiner Rechtsprechung zum Straßenverkehrslärm (vgl. BGHZ 64, 220,229 ff., Boujong, a.a.O.) möglicherweise zu dem Schluß, daß der Vorhabensträger die Kosten voll zu übernehmen habe, weil bei Verkehrsimmissionen das sowohl im öffentlichen als auch im Interesse des Betroffenen selbst angestrebte Ziel im Vordergrund steht, die betroffene Sache in den genannten Zustand zu versetzen und daß dem schutzwürdigen Interesse des Eigentümers an der Erhaltung seines Eigentums durch eine Entschädigung in Geld, die ihn in die Lage versetzt, die notwendigen Lärmschutzanlagen anzubringen, in einer mit Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG zu vereinbarenden Weise Rechnung getragen werde.
  • VGH Bayern, 21.02.1995 - 20 A 93.40080
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung keine Bedenken hinsichtlich der Anwendung des Schienenbonus (vgl. Urteil v. 21.2.1995 Az 20 A 93.40080 u.a. S. 72 u.a.).
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 126/78

    Zumutbarkeit von Fluglärm

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Hinsichtlich der Zumutbarkeit von Verkehrslärm-Immissionen kann es keinen Unterschied machen, ob die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück die Folgen einer öffentlich-rechtlichen (wie vor der Änderung des Eisenbahnverfassungsrechts) oder nunmehr einer privatrechtlichen Tätigkeit sind (BGH v. 26.11.1980, NJW 1981, 1369).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Nach ständiger Rechtsprechung geht einerseits der Bundesgerichtshof davon aus, daß in allgemeinen Wohngebieten bei Mittelungspegeln von 70 bis 75 dB(A) .tags und von 60 bis 65 dB(A) nachts die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle - die planungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle liegt erheblich niedriger - überschritten ist (vgl. BGH v. 16.3.1995 a.a.O.; v. 10.11.1987, NJW 1988, 900, BGHZ 97, 361,366; BGHZ 97, 114;Boujong, Entschädigung für Verkehrslärmimmissionen, UPR 1987, 207 ff.), und betont andererseits das Bundesverwaltungsgericht, daß sich eine Belastungsgrenze insoweit nicht festlegen läßt und insbesondere Voraussetzungen, unter welchen aus dem Vorhandensein einer Immissionsbelastung die Unzumutbarkeit des dauerhaften Bewohnens einer Wohnung folgt, die Lärmimmissionen also als "schwer und unerträglich" im eigentumsrechtlichen Sinne anzusehen sind, sich nicht generell bestimmen lassen (BVerwG v. 11.5.1994, Buchholz. 454.51 Nr. 19; v. 23.8.1991, Buchholz 554.51 Nr. 17 S. 13; v. 18.12..1990, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50; v. 25.6.1982 Buchholz 454.51 Nr. 7 S. 5).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
    Der gesetzliche Übergang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbahn auf das Eisenbahnbundesamt entspricht einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) und führte daher in entsprechender Anwendung von § 173 VwGO i.V.m. § 239 ZPO (vgl. BVerwGE 44, 148/150; 59, 221/224; 66, 298/300) zu einem gesetzlichen, keiner Klageänderung bedürftigen Parteiwechsel auf der Beklagtenseite.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92

    Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 97.78

    Abfallbeseitigung - Legale Altanlagen - Illegaler Autowrackplatz -

  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 49/94

    Rechtsweg für Klagen auf Entschädigung nach dem BayNatSchG

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 109/80

    Ausschluß der Entschädigung

  • BGH, 10.11.1987 - III ZR 204/86

    Enteignungsgleicher Eingriff - Verkehrsimmission - Innerstädtisches Mischgebiet -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17

    Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der

    In der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159, juris Rn. 52) ist anerkannt, dass bei Außenpegeln von 60 dB(A) zur Nachtzeit, denen bei Normalfenstern in gekipptem Zustand Innenpegel von ca. 45 dB(A) und in geschlossenem Zustand der Fenster von 36 dB(A) korrespondieren, die theoretische "Aufweck"-Grenze erreicht wird und langfristig Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Unter diesen Voraussetzungen können auch Anträge, die auf Einhaltung konkreter Grenzwerte - als geschuldeten Erfolg - gerichtet sind, dem Beklagten jedoch die Wahl der Mittel zur Erreichung dieses Ziels lassen, hinreichend bestimmt sein (BVerwG, Urt. v. 05.09.2013, a.a.O. Rn. 55f.; BGH, Urt. v. 05.02.1993 - V ZR 62/91 - BGHZ 121, 248, juris Rn. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2002 - 10 S 1559/01 - VBlBW 2002, 483; OVG Bln.-Bdbg., Urt. v. 11.06.2014 - OVG 6 A 18/14 - juris Rn. 15; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159; Urt. v. 17.07.2007 - 8 BV 06.1765 - juris Rn. 45f.).

    Bei Außenpegeln von 60 dB(A) nachts setzt die theoretische Aufweckgrenze ein und können langfristig Gesundheitsgefährdungen auftreten (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurt. v. 06.03.2018 - 6 S 1168/17 - VBlBW 2018, 378, juris Rn. 44; BVerwG, Urt. v. 10.11.2004 - 9 A 67/03 - juris Rn. 44; Urt. v. 23.02.2005 - 4 A 5/04 - BVerwGE 123, 23, juris Rn. 42; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O. Rn. 52; OVG NRW, Normenkontrollbeschl.

    Keiner Entscheidung bedarf hier, ob mit einem Beurteilungspegel von 60 dB(A), dessen Einhaltung Betroffene im Planfeststellungsrecht gegenüber der Planung z.B. von Straßen, Schienenwegen, Flughäfen verlangen können (BVerwG, Urt. v. 10.11.2004, a.a.O.; Urt. v. 23.02.2005, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.; OVG NRW, Normenkontrollbeschl.

  • VG Karlsruhe, 31.07.2019 - 7 K 8944/18

    Zur Frage, wann eine Normänderungsklage ausnahmsweise als Leistungsklage

    In der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159, juris Rn. 52) ist anerkannt, dass bei Außenpegeln von 60 dB(A) zur Nachtzeit, denen bei Normalfenstern in gekipptem Zustand Innenpegel von ca. 45 dB(A) und in geschlossenem Zustand der Fenster von 36 dB(A) korrespondieren, die theoretische "Aufweck"-Grenze erreicht wird und langfristig Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind.

    Diese Schwelle wird nach Auffassung der Kammer überschritten, wenn es im Bereich der Wohnungen der Kläger zur Nachtzeit regelmäßig zu einem Beurteilungspegel von über 60 dB(A) kommt (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 06.03.2018, a.a.O. und vom 27.06.2002, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

    52 In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334; Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159; Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19; Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59; Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.

    Ebenso wenig stellen die Anpassung des Zugangs zum Bahnhof L. und die ursprünglich vorgesehene Anhebung des Gleiskörpers um bis zu 0, 01 m einen erheblichen baulichen Eingriff dar (vgl. Storost, a.a.O., § 41 Rn. C 12; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).

    Selbst wenn diese Maßnahmen - allerdings ersichtlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG - planfeststellungsbedürftig sein sollten, wofür aufgrund ihres augenscheinlichen Charakters als Instandsetzungsmaßnahme trotz der missverständlichen Erläuterung im Informationsblatt der Beigeladenen (vgl. AS 337: "zukünftige Lasten"; demgegenüber deren Stellungnahme v. 14.01.2011, AS 363 ff.) wenig spricht, u n d inzwischen durchgeführt sein sollten, könnten aus diesem Grunde Schutzmaßnahmen - außerhalb eines Planfeststellungsverfahrens - allenfalls im Wege einer allgemeinen Leistungsklage beim Verwaltungsgericht geltend gemacht werden (vgl. hierzu Jarass, a.a.O., § 41 Rn. 69; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).

    57 Vereinzelt wird zwar für denkbar gehalten, dass sich die Ausstrahlung erheblicher baulicher Eingriffe - im Sinne einer Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamen Abschnitt) erweitert, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden soll, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O).

    Es kommen jedoch möglicherweise noch zivilrechtliche Entschädigungs- bzw. Geldausgleichsansprüche nach §§ 1004, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB unmittelbar gegen die Beigeladenen in Betracht (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.; Michler, VBlBW 1998, 201 ).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16

    Klage einer Gemeinde gegen eine eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Bestimmung

    Eine Änderung im Sinne von § 41 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der 16. BImSchV muss baulicher, folglich nicht nur betrieblicher Art sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, juris).

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es in seinem - von der Klägerin in Bezug genommenen - Urteil vom 05. März 1996 (Az. 20 B 92.1055, juris) für denkbar hält, dass sich die Ausstrahlung "erheblicher baulicher Eingriffe" - im Sinne der Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamer Abschnitt) erweitere, und zwar dann, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden solle, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren, ist diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025

    Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht

    Letztlich bleiben also die gesamte Strecke erfassende Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die zwar äußerlich den Eindruck eines Gesamtkonzepts hervorrufen (vgl. dazu BayVGH, U. v. 5.3.1996 - 20 B 92.1055 - VGHE n. F. 49, 77/84) und zeitlich und sachlich kombiniert durchgeführt werden, dennoch rechtlich strikt getrennt von planfeststellungsbedürftigen punktuellen Maßnahmen.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03

    Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für

    Eine solche dauerhafte nächtliche Lärmbelästigung ist daher schädlich (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 05.03.1996, Az: 20 B 92.1055; Juris Umdruck Rdnr. 52).
  • BGH, 21.11.1996 - V ZB 19/96

    Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG

    Soweit die Beklagte auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. März 1996 (Az. 20 B 92.1055) verweist, kann ihr dies nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BVerwG, 20.09.2019 - 7 A 5.19

    Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt; Erweiterung eines Schienenweges;

    Derartige Abwehransprüche sind als privatrechtlich zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 1996 - V ZB 19/96 - NJW 1997, 744 f.; VGH München, Urteil vom 5. März 1996 - 20 B 92.10 55 - NVwZ-RR 1997, 159 ; noch offengelassen BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 7 VR 12.93 - NVwZ 1994, 370 [insoweit in Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1 nicht abgedruckt]).
  • VG Würzburg, 09.06.2010 - W 6 K 09.341

    Eisenbahnaufsicht; Hafenbahn

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zwar in seinem Urteil vom 5. März 1996, 20 B 92.1055, wohl davon ausgegangen, dass die Eisenbahnaufsichtsbehörden auch außerhalb von Planfeststellungsverfahren für Ansprüche auf Lärmschutz nach §§ 41, 42 BImSchV zuständig sind.
  • VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96

    Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 7 K 3716/98

    Aktiver Lärmschutz; Baumaßnahme; betriebliche Änderung; Eisenbahn; Lärmschutz;

  • VGH Bayern, 19.04.1996 - 20 A 95.40023
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1158
VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96 (https://dejure.org/1996,1158)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.10.1996 - 14 TG 3852/96 (https://dejure.org/1996,1158)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 (https://dejure.org/1996,1158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 Nr 3 GastG
    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und Sperrzeitregelung für eine traditionelle Festveranstaltung - Störung der Wohnruhe und Zumutbarkeitsgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3
    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen gaststättenrechtliche Sperrzeitregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 151 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1997, 159 (Ls.)
  • DVBl 1997, 966 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Zwar kann - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - ein auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG beruhender nachbarschaftlicher Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung grundsätzlich bestehen, nämlich dann, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen, ohne dadurch gleichzeitig die Ausübung des Gaststättengewerbes in seiner konkret beantragten Betriebsart durch Beseitigung eines prägenden Merkmals (wirtschaftlich) unmöglich zu machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 72.86 - BVerwGE 80 S. 259 (264) = NVwZ 1989 S. 258 f. = GewArch 1989 S. 100 f.; Ziff. 2.1 und 2.2.3 der sogenannten LAI-Hinweise, NVwZ 1988 S. 135 f.; Steinberg, Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz im Gaststättenrecht, DÖV 1991 S. 354 (357); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - 1 C 14.84 - GewArch 1986 S. 96; Hess. VGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 14 UE 2626/95 - GewArch 1996 S. 251 zur Rechtswidrigkeit einer derart "erdrosselnden" Nebenbestimmung).

    Ein Dorf- bzw. Festplatz ist nämlich als Anlage für kulturelle und soziale Zwecke in Dorfgebieten und auch in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 und § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO generell zulässig und die in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO für den Einzelfall aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen stimmen mit denen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG überein, soweit es - wie hier - um die mit einem Gaststättenvorhaben in bestimmter örtlicher Umgebung verbundenen Immissionen geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 a. a. O.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1991 und 8. November 1995 a. a. O.), wobei die Gaststättenbehörde lediglich über die typisierende Betrachtungsweise der Baugenehmigungsbehörde hinaus auch im Einzelfall bestehende besondere Betriebseigentümlichkeiten einschließlich der Person des Gaststättenbetreibers zu berücksichtigen hat.

  • VGH Hessen, 02.07.1991 - 14 TH 3563/90

    Gaststätte - Umnutzung zur Diskothek; lärmrelevante Vorbelastungen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats dürften für die rechtliche Beurteilung der von dem Festzelt auf die Nachbarschaft ausgehenden Störungen zwar grundsätzlich auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einzubeziehen sein, weil danach nur einer bereits erteilten Baugenehmigung eine "sperrende" Bindungswirkung für die Gaststättenbehörde hinsichtlich der typischen Immissionen der beantragten Betriebsart zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1988 und 17. Oktober 1989 a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 14 TH 3563/90 - GewArch 1992 S. 32 f., Urteil vom 18. Oktober 1995 a. a. O. und Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 - GewArch 1996 S. 252 f.; a. A. Sternberg a. a. O. S. 359).

    Hinzu kommt, dass dieses der Pflege der dörflichen Gemeinschaft dienende Fest nur einmal jährlich und seit 1995 nicht mehr an vier, sondern nur noch an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet (vgl. zur Beschränkung auf drei Tage OVG NW, Urteile vom 29. Juli 1983 - 4 A 1063/82 - NVwZ 1984 S. 531 f., vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 - NVwZ 1986 S. 64 ff. und vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 - NVwZ 1988 S. 178 f.); zudem wird die Altstadtkirmes auch nicht in der Sommerzeit, sondern im Winterhalbjahr veranstaltet, in dem nicht nur die Neigung der Besucher zum abendlichen Aufenthalt im Umfeld des Festzeltes, sondern insbesondere auch das Bedürfnis der Anwohner sich abends im Freien aufzuhalten und ihre Fenster insbesondere nachts geöffnet zu halten, deutlich geringer sein dürfte als im Sommer (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 a. a. O.).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Rahmen eines einstweiligen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Ob die zum Zwecke der Nutzung als Dorf- bzw. Festplatz erfolgte Befestigung der Freifläche des Grundstücks durch Aufbringen der Schotterung gemäß § 62 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HBO einer Baugenehmigung bedurft hätte und ob deshalb wegen formeller Illegalität eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung gemäß § 78 Abs. 1 HBO ergehen könnte, oder ob dem die Beschränkung der Nutzung als Festplatz auf lediglich einmal im Jahr entgegensteht, wie offensichtlich die hier zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises meint, bedarf vorliegend keiner Prüfung, weil die Rechtmäßigkeit einer Gaststättenerlaubnis oder -gestattung nicht davon abhängt, ob eine für den beabsichtigten Gaststättenbetrieb erforderliche Baugenehmigung erteilt worden ist oder nicht (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 7. Januar 1985 - 14 S 2918/84 - GewArch 1985 S. 300; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 18.87 - NVwZ 1990 S. 559 (560) = GewArch 1990 S. 29 ff.; Steinberg a. a. O. S. 359 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats dürften für die rechtliche Beurteilung der von dem Festzelt auf die Nachbarschaft ausgehenden Störungen zwar grundsätzlich auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einzubeziehen sein, weil danach nur einer bereits erteilten Baugenehmigung eine "sperrende" Bindungswirkung für die Gaststättenbehörde hinsichtlich der typischen Immissionen der beantragten Betriebsart zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1988 und 17. Oktober 1989 a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 14 TH 3563/90 - GewArch 1992 S. 32 f., Urteil vom 18. Oktober 1995 a. a. O. und Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 - GewArch 1996 S. 252 f.; a. A. Sternberg a. a. O. S. 359).

  • VGH Hessen, 08.11.1995 - 14 TG 3375/95

    Immissionsschutzrecht: Abwehranspruch gegen Volksfestlärm

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats dürften für die rechtliche Beurteilung der von dem Festzelt auf die Nachbarschaft ausgehenden Störungen zwar grundsätzlich auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einzubeziehen sein, weil danach nur einer bereits erteilten Baugenehmigung eine "sperrende" Bindungswirkung für die Gaststättenbehörde hinsichtlich der typischen Immissionen der beantragten Betriebsart zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1988 und 17. Oktober 1989 a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 14 TH 3563/90 - GewArch 1992 S. 32 f., Urteil vom 18. Oktober 1995 a. a. O. und Beschluß vom 8. November 1995 - 14 TG 3375/95 - GewArch 1996 S. 252 f.; a. A. Sternberg a. a. O. S. 359).

    Ein Dorf- bzw. Festplatz ist nämlich als Anlage für kulturelle und soziale Zwecke in Dorfgebieten und auch in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 und § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO generell zulässig und die in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO für den Einzelfall aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen stimmen mit denen des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG überein, soweit es - wie hier - um die mit einem Gaststättenvorhaben in bestimmter örtlicher Umgebung verbundenen Immissionen geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 a. a. O.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 2. Juli 1991 und 8. November 1995 a. a. O.), wobei die Gaststättenbehörde lediglich über die typisierende Betrachtungsweise der Baugenehmigungsbehörde hinaus auch im Einzelfall bestehende besondere Betriebseigentümlichkeiten einschließlich der Person des Gaststättenbetreibers zu berücksichtigen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92

    Öffentlich- rechtliches Nachbarstreitverfahren ; Stillegung; Gerichtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Angesichts des sich bei summarischer Prüfung aus dem Akteninhalt ergebenden Verhaltens der Beigeladenen und der Antragsgegnerin hinsichtlich der Einhaltung der für die letztjährige Altstadtkirmes festgesetzten Lärmgrenzwerte und Veranstaltungszeiten sah sich der Senat genötigt, zur Absicherung der durch die teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche des Antragstellers geregelten gestaffelten Schlußzeiten die Antragsgegnerin gemäß § 80 a Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO i. V. m. § 172 VwGO bzw. § 167 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 888 ZPO unter Androhung von Zwangsgeld zur Überwachung und gegebenenfalls Durchsetzung der Einhaltung dieser Rechtspflichten der Beigeladenen zu verpflichten (vgl. dazu OVG NW, Beschluss vom 8. September 1992 - 11 B 3495/92 - NVwZ 1993 S. 383 ff.).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84

    Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Zwar kann - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - ein auf § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG beruhender nachbarschaftlicher Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung grundsätzlich bestehen, nämlich dann, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen, ohne dadurch gleichzeitig die Ausübung des Gaststättengewerbes in seiner konkret beantragten Betriebsart durch Beseitigung eines prägenden Merkmals (wirtschaftlich) unmöglich zu machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - 1 C 72.86 - BVerwGE 80 S. 259 (264) = NVwZ 1989 S. 258 f. = GewArch 1989 S. 100 f.; Ziff. 2.1 und 2.2.3 der sogenannten LAI-Hinweise, NVwZ 1988 S. 135 f.; Steinberg, Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz im Gaststättenrecht, DÖV 1991 S. 354 (357); vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - 1 C 14.84 - GewArch 1986 S. 96; Hess. VGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 14 UE 2626/95 - GewArch 1996 S. 251 zur Rechtswidrigkeit einer derart "erdrosselnden" Nebenbestimmung).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1985 - 14 S 2918/84

    Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Ob die zum Zwecke der Nutzung als Dorf- bzw. Festplatz erfolgte Befestigung der Freifläche des Grundstücks durch Aufbringen der Schotterung gemäß § 62 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HBO einer Baugenehmigung bedurft hätte und ob deshalb wegen formeller Illegalität eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung gemäß § 78 Abs. 1 HBO ergehen könnte, oder ob dem die Beschränkung der Nutzung als Festplatz auf lediglich einmal im Jahr entgegensteht, wie offensichtlich die hier zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises meint, bedarf vorliegend keiner Prüfung, weil die Rechtmäßigkeit einer Gaststättenerlaubnis oder -gestattung nicht davon abhängt, ob eine für den beabsichtigten Gaststättenbetrieb erforderliche Baugenehmigung erteilt worden ist oder nicht (vgl. VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 7. Januar 1985 - 14 S 2918/84 - GewArch 1985 S. 300; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 18.87 - NVwZ 1990 S. 559 (560) = GewArch 1990 S. 29 ff.; Steinberg a. a. O. S. 359 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1985 - 4 A 1645/84
    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Hinzu kommt, dass dieses der Pflege der dörflichen Gemeinschaft dienende Fest nur einmal jährlich und seit 1995 nicht mehr an vier, sondern nur noch an drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet (vgl. zur Beschränkung auf drei Tage OVG NW, Urteile vom 29. Juli 1983 - 4 A 1063/82 - NVwZ 1984 S. 531 f., vom 23. Mai 1985 - 4 A 1645/84 - NVwZ 1986 S. 64 ff. und vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 - NVwZ 1988 S. 178 f.); zudem wird die Altstadtkirmes auch nicht in der Sommerzeit, sondern im Winterhalbjahr veranstaltet, in dem nicht nur die Neigung der Besucher zum abendlichen Aufenthalt im Umfeld des Festzeltes, sondern insbesondere auch das Bedürfnis der Anwohner sich abends im Freien aufzuhalten und ihre Fenster insbesondere nachts geöffnet zu halten, deutlich geringer sein dürfte als im Sommer (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juli 1991 a. a. O.).
  • VGH Hessen, 18.05.1990 - 8 TH 362/90

    Nachbarschützender Charakter des GastG § 4 Abs 1 Nr 3; Beurteilungszeitpunkt für

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Nach der vorliegend allein gebotenen summarischen Prüfung ist die gaststättenrechtliche Gestattung mit der ergänzenden Sperrzeitregelung nämlich wegen Verletzung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, soweit diesem nachbarschützender Charakter zukommt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Mai 1990 - 8 TH 362/90 - GewArch 1990 S. 330 = NVwZ 1991 S. 278), nur insoweit offensichtlich rechtswidrig, als die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG und § 4 der Hessischen Verordnung über die Sperrzeit vom 19. April 1971 (GVBl. I S. 96) - SperrzeitVO - beigefügten Auflagen und Sperrzeitregelungen nicht hinreichend geeignet sind, die auf den Antragsteller einwirkenden Lärmbeeinträchtigungen auf ein unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zumutbares Maß zu begrenzen.
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
    Zwar muß angesichts der Erfahrungen der letztjährigen Veranstaltung davon ausgegangen werden, dass auch dieses Jahr die nach den hier anwendbaren LAI-Hinweisen zugrundezulegenden Immissionsgrenzwerte für seltene Störereignisse nicht eingehalten werden und bei Wahrung des Charakters dieser Festveranstaltung angesichts der unmittelbaren Nachbarschaft zum Wohngrundstück des Antragstellers auch nicht eingehalten werden können, so dass eine Untersagung der Veranstaltung insbesondere wegen der aufgrund seiner Lage grundsätzlich stark eingeschränkten Eignung des Festplatzes insgesamt naheliegen könnte (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH, Urteil vom 23. März 1990 - V ZR 58/89 - BGHZ 111 S. 63 ff. = NJW 1990 S. 2465 ff. = DVBl. 1990 S. 771 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1983 - 4 A 1063/82

    Deckungsgleichheit des Begriffs der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung gemäß §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1987 - 21 A 1136/87
  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Betriebszeit für eine

  • VGH Bayern, 19.08.1991 - 22 B 88.3570
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

  • OVG Bremen, 14.11.1995 - 1 BA 13/95

    Freizeitanlagen; Geräusche; Immissionsschutz; Open-air-Konzert;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1994 - 7 L 5328/92
  • BVerwG, 19.02.1996 - 1 B 24.96

    Ablehnung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 14 S 2732/89
  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der LAI-Hinweise überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (so auch VGH Kassel GewArch 1997, 162).
  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

    Dem hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof angeschlossen (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, GewArch. 1997, 162 = ESVGH 47, 141 (LS().

    Bei einem (nur) einmaligen Ereignis ist eine großzügigere Handhabung der zugrunde gelegten Richtwerte geboten, so dass eine Überschreitung im Einzelfall hinzunehmen sein kann (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.).

    In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch hinzunehmen sein (vgl. hierzu: OVG Bremen, Urteil vom 14. November 1995 - 1 BA 13/95 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 -, BauR 2003, 1187 = BRS 66 Nr. 73; Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 -, NVwZ-RR 2004, 485 = GewArch.

    Vorrang kann solchen, sehr seltenen Ereignissen aber insbesondere dann zukommen, wenn sie auf historischen oder kulturellen Umständen beruhen oder sonst von kommunaler Bedeutung sind und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt (so auch: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 14/93 -, a.a.O.).

    Anders als in den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 26. September 2003 (- V ZR 41/03 -, a.a.O.) und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Oktober 1996 (- 14 TG 3852/96 -, a.a.O.) entschiedenen Fällen, handelt es sich bei den Darbietungen im Rahmen des Laternenfestes nicht um sehr seltene, lediglich auf einen Tag begrenzte Störereignisse, sondern um eine Veranstaltung, die sich über einen Zeitraum von insgesamt vier Tagen erstreckt.

  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

    Zugleich gestattete der Hess.VGH (14 TG 3852/96) allerdings die Verwendung technischer Tonwiedergabegeräte - anders als die erkennende Kammer in ihrem Beschluß vom 10.09.1996.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Eilverfahren (8 G 1275/95(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3325/95; 8 G 1221/96(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff.), die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

    Ungeachtet dessen, hat aber der Hess.VGH in seiner die Beteiligten betreffenden Entscheidung vom 8. Oktober 1996 (Leitsätze in NVwZ-RR 1997, 159) darauf hingewiesen, daß ein Dorf- bzw. Festplatz in Wohngebieten - und damit auch grundsätzlich hier - zulässig ist.

    Aus diesem Grunde zieht die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der übrigen Rechtsprechung (vgl. z.B. VGH Bad-Würt., NVwZ-RR 1994, 633, 634; VBlBW 1996, 108, 109; siehe auch Nds. OVG, GewArch 1995, 173, 174; OVG Bremen, GewArch, 1996, 390, 391; Bay.VGH, NJW 1997, 1181, 1182) und dem zuständigen Senat des Hess. VGH (vgl. z.B. die die Beteiligten betreffende Eilentscheidung vom 08.10.1996, 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff. bei der Beurteilung der Lärmimmission, die von kommunalen Festveranstaltungen ausgehen, die entsprechenden Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI-Hinweise, NVwZ 1988, 135 ff.; Neufassung: NVwZ 1997, 469 ff.) als wesentlich für die Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles heran (vgl. auch BVerwGE 88, 143, 145).

  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten

    Insofern kann man von einem "sehr seltenen" und für die Dorfgemeinschaft herausragenden Ereignis sprechen (vgl. zu derartigen Differenzierungen OVG Lüneburg vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119 sowie HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/163).

    Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).

    Die zeitliche Begrenzung auf 2.00 Uhr sichert den Klägern ein Mindestmaß an Nachtruhe (vgl. zu einem ähnlichen Fall HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/164).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04

    Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen

    Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162).

    Anders als bei einer typischen Disco-Veranstaltung wird durch eine solche Begrenzung der bereits um 18.11 Uhr beginnenden Weiberfastnachtfete deren Charakter nicht grundlegend verändert (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession;

    Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. Bay. VGH, NJW 1998, 401; Hess. VGH, GewArch 1997, 162; OVG Bremen, GewArch 1996, 390; Nds. OVG, GewArch 1996, 117, 119) anerkannt, dass eine Überschreitung der für seltene Ereignisse geltenden Orientierungswerte bei sogen. "sehr seltenen" Ereignissen in Betracht kommen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04

    Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene

    Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162).
  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Einem betroffenen Nachbarn kann daher gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ein Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung zustehen, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - juris Rn. 30).

    Da genauere normative Vorgaben für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von einem Gaststättenbetrieb mit Musikdarbietungen hervorgerufenen Immissionen fehlen, kann als Orientierungs- und Entscheidungshilfe auf die einschlägigen technischen Regelwerke zurückgegriffen werden, die jedoch nur einen "groben Anhalt" bieten und nicht schematisch angewandt werden dürfen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 32 und Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - NVwZ-RR 2006, 531 ; OVG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 17; VG Gießen, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 8 G 2673/04 - a.a.O. Rn. 28).

    Eine gaststättenrechtliche Gestattung ist wegen Verletzung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, soweit diesem nachbarschützender Charakter zukommt, rechtswidrig, soweit die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG beigefügten Auflagen nicht hinreichend geeignet sind, die auf den Nachbarn einwirkenden Lärmbeeinträchtigungen auf ein unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 29).

  • VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Bei einem (nur) einmaligen Ereignis ist eine großzügigere Handhabung der zugrunde gelegten Richtwerte geboten, sodass eine Überschreitung im Einzelfall hinzunehmen sein kann (vgl.: Hessischer VGH, Beschluss vom 08. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - Juris).

    So können bspw. im Falle eines Volksfestes, das von erheblicher Bedeutung für das gemeindliche Leben ist auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch hinzunehmen sein (vgl. hierzu: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 14. November 1995 - 1 BA 13/95 - Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 - BRS 66 Nr. 73; Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - NVwZ-RR 2004, 485 = GewArch. 2004, 217).

    Vorrang kann solchen, sehr seltenen Ereignissen aber insbesondere dann zukommen, wenn sie auf historischen oder kulturellen Umständen beruhen oder sonst von kommunaler Bedeutung sind und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt (so auch: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 14/93 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800/93 - NVwZ-RR 1994, 633/635 = UPR 1994, 275 = VBlBW 1994, 147; Hessischer VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - Juris Rn. 54).

  • BGH, 26.09.2009 - V ZR 41/03

    Lärmbelästigung durch Rockkonzert: Einmal im Jahr ist schon ok

    In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der LAI-Hinweise überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (so auch VGH Kassel GewArch 1997, 162).
  • VG Dresden, 21.05.2010 - 4 L 251/10

    Pfingstfest in Kromlau darf bis 2:00 Uhr gefeiert werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10947/04

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04

    Zumutbarkeit von durch Festveranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen;

  • VG Koblenz, 08.01.2004 - 1 K 745/03

    Sinzig-Westum: Karnevals- und Musikveranstaltungen im Festzelt waren für

  • VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12

    Bindungswirkung Baugenehmigung

  • VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456

    TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass

  • VG Gießen, 13.09.2006 - 8 E 2264/05

    Verwaltungsgericht verpflichtet Gemeinde Langgöns zur Einhaltung von Lärmgrenzen

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2007 - 8 K 3694/06

    Vereinsfest, seltenes Ereignis

  • VG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 A 50/08

    Anwohnerklage gegen Genehmigung eines Osterfeuers

  • VG Wiesbaden, 22.12.1999 - 4 G 2328/99

    Lärmbelästigung durch einen Zirkus; Inhaltliche Anforderungen an die Bestimmtheit

  • VG Frankfurt/Main, 29.07.1998 - 6 G 2106/98

    Volksfest, Schallemissionen

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