Rechtsprechung
VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 1 Nr 3 GastG
Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und Sperrzeitregelung für eine traditionelle Festveranstaltung - Störung der Wohnruhe und Zumutbarkeitsgrenze - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GastG § 4 Abs. 1 Nr. 3
Gewerberecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen gaststättenrechtliche Sperrzeitregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 10.09.1996 - 8 G 1221/96
- VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96
Papierfundstellen
- ESVGH 47, 151 (Ls.)
- NVwZ-RR 1997, 159 (Ls.)
- DVBl 1997, 966 (Ls.)
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03
Lärm durch Rockkonzert
In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der LAI-Hinweise überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (so auch VGH Kassel GewArch 1997, 162). - VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04
Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest
Dem hat sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof angeschlossen (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, GewArch. 1997, 162 = ESVGH 47, 141 (LS().Bei einem (nur) einmaligen Ereignis ist eine großzügigere Handhabung der zugrunde gelegten Richtwerte geboten, so dass eine Überschreitung im Einzelfall hinzunehmen sein kann (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.).
In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch hinzunehmen sein (vgl. hierzu: OVG Bremen…, Urteil vom 14. November 1995 - 1 BA 13/95 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 -, BauR 2003, 1187 = BRS 66 Nr. 73; Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 -, NVwZ-RR 2004, 485 = GewArch.
Vorrang kann solchen, sehr seltenen Ereignissen aber insbesondere dann zukommen, wenn sie auf historischen oder kulturellen Umständen beruhen oder sonst von kommunaler Bedeutung sind und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt (so auch: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 14/93 -, a.a.O.).
Anders als in den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 26. September 2003 (- V ZR 41/03 -, a.a.O.) und vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Oktober 1996 (- 14 TG 3852/96 -, a.a.O.) entschiedenen Fällen, handelt es sich bei den Darbietungen im Rahmen des Laternenfestes nicht um sehr seltene, lediglich auf einen Tag begrenzte Störereignisse, sondern um eine Veranstaltung, die sich über einen Zeitraum von insgesamt vier Tagen erstreckt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02
Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession; …
Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (s. Bay. VGH, NJW 1998, 401; Hess. VGH, GewArch 1997, 162; OVG Bremen, GewArch 1996, 390; Nds. OVG, GewArch 1996, 117, 119) anerkannt, dass eine Überschreitung der für seltene Ereignisse geltenden Orientierungswerte bei sogen. "sehr seltenen" Ereignissen in Betracht kommen kann.
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene …
Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04
Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen
Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162).Anders als bei einer typischen Disco-Veranstaltung wird durch eine solche Begrenzung der bereits um 18.11 Uhr beginnenden Weiberfastnachtfete deren Charakter nicht grundlegend verändert (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, a.a.O.).
- VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96
Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier: …
Zugleich gestattete der Hess.VGH (14 TG 3852/96) allerdings die Verwendung technischer Tonwiedergabegeräte - anders als die erkennende Kammer in ihrem Beschluß vom 10.09.1996.Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und in den Eilverfahren (8 G 1275/95(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3325/95; 8 G 1221/96(1), Az. des Hess.VGH: 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff.), die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.
Ungeachtet dessen, hat aber der Hess.VGH in seiner die Beteiligten betreffenden Entscheidung vom 8. Oktober 1996 (Leitsätze in NVwZ-RR 1997, 159) darauf hingewiesen, daß ein Dorf- bzw. Festplatz in Wohngebieten - und damit auch grundsätzlich hier - zulässig ist.
Aus diesem Grunde zieht die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der übrigen Rechtsprechung (vgl. z.B. VGH Bad-Würt., NVwZ-RR 1994, 633, 634; VBlBW 1996, 108, 109; siehe auch Nds. OVG, GewArch 1995, 173, 174; OVG Bremen, GewArch, 1996, 390, 391; Bay.VGH, NJW 1997, 1181, 1182) und dem zuständigen Senat des Hess. VGH (vgl. z.B. die die Beteiligten betreffende Eilentscheidung vom 08.10.1996, 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff. bei der Beurteilung der Lärmimmission, die von kommunalen Festveranstaltungen ausgehen, die entsprechenden Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI-Hinweise, NVwZ 1988, 135 ff.; Neufassung: NVwZ 1997, 469 ff.) als wesentlich für die Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles heran (vgl. auch BVerwGE 88, 143, 145).
- VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327
Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten …
Insofern kann man von einem "sehr seltenen" und für die Dorfgemeinschaft herausragenden Ereignis sprechen (vgl. zu derartigen Differenzierungen OVG Lüneburg vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119 sowie HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/163).Zugunsten der Beklagten ist zu berücksichtigen, daß Feiern örtlicher Vereine kraft Herkommens zu den typischen Erscheinungsformen gemeindlichen Lebens gehören, so daß sie von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat akzeptiert werden als etwa gewerbliche Lärmimmissionen (BayVGH vom 19.3.1997 Az. 22 B 96.951; ebenso VGH BW vom 18.7.1995, VBl BW 1996, 108/109; HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162 ; vgl. auch OVG Nds vom 17.5.1995, GewArch 1996, 117/119).
Die zeitliche Begrenzung auf 2.00 Uhr sichert den Klägern ein Mindestmaß an Nachtruhe (vgl. zu einem ähnlichen Fall HessVGH vom 8.10.1996, GewArch 1997, 162/164).
- VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10
Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG
Einem betroffenen Nachbarn kann daher gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ein Anspruch auf Versagung bzw. Aufhebung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis bzw. Gestattung zustehen, wenn der beabsichtigte Gaststättenbetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht ohne Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erlaubt werden kann, es insbesondere nicht möglich ist, die auf die Nachbarschaft etwa durch Lärmimmissionen einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nebenbestimmungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - juris Rn. 30).Da genauere normative Vorgaben für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von einem Gaststättenbetrieb mit Musikdarbietungen hervorgerufenen Immissionen fehlen, kann als Orientierungs- und Entscheidungshilfe auf die einschlägigen technischen Regelwerke zurückgegriffen werden, die jedoch nur einen "groben Anhalt" bieten und nicht schematisch angewandt werden dürfen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 32 und Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - NVwZ-RR 2006, 531 ; OVG Koblenz…, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/94 - a.a.O. Rn. 17; VG Gießen…, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 8 G 2673/04 - a.a.O. Rn. 28).
Eine gaststättenrechtliche Gestattung ist wegen Verletzung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG, soweit diesem nachbarschützender Charakter zukommt, rechtswidrig, soweit die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG beigefügten Auflagen nicht hinreichend geeignet sind, die auf den Nachbarn einwirkenden Lärmbeeinträchtigungen auf ein unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zumutbares Maß zu begrenzen (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - a.a.O. Rn. 29).
- VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17 Bei einem (nur) einmaligen Ereignis ist eine großzügigere Handhabung der zugrunde gelegten Richtwerte geboten, sodass eine Überschreitung im Einzelfall hinzunehmen sein kann (vgl.: Hessischer VGH, Beschluss vom 08. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 - Juris).
So können bspw. im Falle eines Volksfestes, das von erheblicher Bedeutung für das gemeindliche Leben ist auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch hinzunehmen sein (vgl. hierzu: OVG der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 14. November 1995 - 1 BA 13/95 - Juris; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 - BRS 66 Nr. 73; Beschluss vom 13. Februar 2004 - 6 B 10279/04 - NVwZ-RR 2004, 485 = GewArch. 2004, 217).
Vorrang kann solchen, sehr seltenen Ereignissen aber insbesondere dann zukommen, wenn sie auf historischen oder kulturellen Umständen beruhen oder sonst von kommunaler Bedeutung sind und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt (so auch: Hess. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 14 TG 3852/96 -, a.a.O.; BGH…, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 14/93 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1993 - 8 S 1800/93 - NVwZ-RR 1994, 633/635 = UPR 1994, 275 = VBlBW 1994, 147; Hessischer VGH…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 - Juris Rn. 54).
- BGH, 26.09.2009 - V ZR 41/03
Lärmbelästigung durch Rockkonzert: Einmal im Jahr ist schon ok
In einem solchen Fall können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der LAI-Hinweise überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein (so auch VGH Kassel GewArch 1997, 162). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10947/04
Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?
- VG Ansbach, 12.09.2014 - AN 4 S 14.01456
TA Lärm; Bewirtschaftung von Freischankflächen während der Nachtzeit aus Anlass …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04
Zumutbarkeit von durch Festveranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen; …
- VG Gießen, 13.09.2006 - 8 E 2264/05
Verwaltungsgericht verpflichtet Gemeinde Langgöns zur Einhaltung von Lärmgrenzen …
- VG Köln, 30.10.2014 - 1 K 2009/12
Bindungswirkung Baugenehmigung
- VG Dresden, 21.05.2010 - 4 L 251/10
Pfingstfest in Kromlau darf bis 2:00 Uhr gefeiert werden
- VG Gelsenkirchen, 21.06.2007 - 8 K 3694/06
Vereinsfest, seltenes Ereignis
- VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04
Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung
- VG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 A 50/08
Anwohnerklage gegen Genehmigung eines Osterfeuers
- VG Wiesbaden, 22.12.1999 - 4 G 2328/99
Lärmbelästigung durch einen Zirkus; Inhaltliche Anforderungen an die Bestimmtheit …
- VG Frankfurt/Main, 29.07.1998 - 6 G 2106/98
Volksfest, Schallemissionen
Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 2 BImSchG, § 41 BImSchG, § 42 BImSchG, § 43 BImSchG, 16. BImSchV, § 254 BGB, § 906 BGB, § 3 BEVVG
Pendolino, Lärmschutzanspruch aus Bau oder wesentlicher Änderung einer Eisenbahnstrecke, "durchgehende" bauliche Erweiterung, Gleiswechselbetrieb, Eisenbahnaufsicht, Lärmsanierungsanspruch, eigentumsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, Schadensminderungspfli - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 28.01.1992 - AN 20 K 91.00071
- VGH Bayern, 10.10.1995 - 20 B 92.1055
- VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 159
- DVBl 1996, 930 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15)
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17
Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der …
In der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159, juris Rn. 52) ist anerkannt, dass bei Außenpegeln von 60 dB(A) zur Nachtzeit, denen bei Normalfenstern in gekipptem Zustand Innenpegel von ca. 45 dB(A) und in geschlossenem Zustand der Fenster von 36 dB(A) korrespondieren, die theoretische "Aufweck"-Grenze erreicht wird und langfristig Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind. - VG Karlsruhe, 31.07.2019 - 7 K 8944/18
Zur Frage, wann eine Normänderungsklage ausnahmsweise als Leistungsklage …
In der Rechtsprechung (Bay. VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 - NVwZ-RR 1997, 159, juris Rn. 52) ist anerkannt, dass bei Außenpegeln von 60 dB(A) zur Nachtzeit, denen bei Normalfenstern in gekipptem Zustand Innenpegel von ca. 45 dB(A) und in geschlossenem Zustand der Fenster von 36 dB(A) korrespondieren, die theoretische "Aufweck"-Grenze erreicht wird und langfristig Gesundheitsgefährdungen nicht auszuschließen sind.Diese Schwelle wird nach Auffassung der Kammer überschritten, wenn es im Bereich der Wohnungen der Kläger zur Nachtzeit regelmäßig zu einem Beurteilungspegel von über 60 dB(A) kommt (…vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 06.03.2018, a.a.O. …und vom 27.06.2002, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10
Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg; …
52 In dem für die Kläger maßgeblichen räumlichen Bereich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 -, BVerwGE 124, 334;… Beschl. v. 25.05.2005 - 9 B 41.04 - OVG Lüneburg, Urt. v. 21.06.2000 - 7 K 3716/98 -, NVwZ 2001, 99; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, NVwZ-RR 1997, 159;… Storost, in: Ule/Laubinger, BImSchG RvB A 1 § 41 BImSchG Rn. 19;… Czajka, in: Feldhaus, BImschG Komm. Bd. 1 Teil II B 1, § 41 BImSchG Rn. 59;… Jarass, BImSchG 9. A. 2012, § 41 Rn. 28) des in Rede stehenden Schienenwegs 770 Bülach-Schaffhausen wird dieser weder um ein durchgehendes Gleis baulich erweitert noch findet ein erheblicher baulicher Eingriff statt.Ebenso wenig stellen die Anpassung des Zugangs zum Bahnhof L. und die ursprünglich vorgesehene Anhebung des Gleiskörpers um bis zu 0, 01 m einen erheblichen baulichen Eingriff dar (…vgl. Storost, a.a.O., § 41 Rn. C 12; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).
Selbst wenn diese Maßnahmen - allerdings ersichtlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG - planfeststellungsbedürftig sein sollten, wofür aufgrund ihres augenscheinlichen Charakters als Instandsetzungsmaßnahme trotz der missverständlichen Erläuterung im Informationsblatt der Beigeladenen (vgl. AS 337: "zukünftige Lasten"; demgegenüber deren Stellungnahme v. 14.01.2011, AS 363 ff.) wenig spricht, u n d inzwischen durchgeführt sein sollten, könnten aus diesem Grunde Schutzmaßnahmen - außerhalb eines Planfeststellungsverfahrens - allenfalls im Wege einer allgemeinen Leistungsklage beim Verwaltungsgericht geltend gemacht werden (…vgl. hierzu Jarass, a.a.O., § 41 Rn. 69; BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.).
57 Vereinzelt wird zwar für denkbar gehalten, dass sich die Ausstrahlung erheblicher baulicher Eingriffe - im Sinne einer Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamen Abschnitt) erweitert, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden soll, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O).
Es kommen jedoch möglicherweise noch zivilrechtliche Entschädigungs- bzw. Geldausgleichsansprüche nach §§ 1004, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB unmittelbar gegen die Beigeladenen in Betracht (vgl. BayVGH, Urt. v. 05.03.1996, a.a.O.; Michler, VBlBW 1998, 201 ).
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025
Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht …
Letztlich bleiben also die gesamte Strecke erfassende Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen, die zwar äußerlich den Eindruck eines Gesamtkonzepts hervorrufen (vgl. dazu BayVGH, U. v. 5.3.1996 - 20 B 92.1055 - VGHE n. F. 49, 77/84) und zeitlich und sachlich kombiniert durchgeführt werden, dennoch rechtlich strikt getrennt von planfeststellungsbedürftigen punktuellen Maßnahmen. - OVG Niedersachsen, 28.08.2018 - 7 KS 108/16
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung - Klage einer Gemeinde (hier: große …
Eine Änderung im Sinne von § 41 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit der 16. BImSchV muss baulicher, folglich nicht nur betrieblicher Art sein (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 05.03.1996 - 20 B 92.1055 -, juris).Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof es in seinem - von der Klägerin in Bezug genommenen - Urteil vom 05. März 1996 (Az. 20 B 92.1055, juris) für denkbar hält, dass sich die Ausstrahlung "erheblicher baulicher Eingriffe" - im Sinne der Bewirkung von Lärmschutzansprüchen - ausnahmsweise über die jeweiligen Einwirkungsbereiche hinaus auf die gesamte Strecke (als verkehrswirksamer Abschnitt) erweitere, und zwar dann, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden solle, um die Streckenkapazität zu erhöhen, den Betrieb zu beschleunigen oder zu optimieren, ist diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
- OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03
Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für …
Eine solche dauerhafte nächtliche Lärmbelästigung ist daher schädlich (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 05.03.1996, Az: 20 B 92.1055;… Juris Umdruck Rdnr. 52). - BGH, 21.11.1996 - V ZB 19/96
Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG …
Soweit die Beklagte auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. März 1996 (Az. 20 B 92.1055) verweist, kann ihr dies nicht zum Erfolg verhelfen. - BVerwG, 20.09.2019 - 7 A 5.19
Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt; Erweiterung eines Schienenweges; …
Derartige Abwehransprüche sind als privatrechtlich zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 1996 - V ZB 19/96 - NJW 1997, 744 f.; VGH München, Urteil vom 5. März 1996 - 20 B 92.10 55 - NVwZ-RR 1997, 159 ; noch offengelassen BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1994 - 7 VR 12.93 - NVwZ 1994, 370 [insoweit in Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1 nicht abgedruckt]). - VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765 Der Verwaltungsgerichtshof hat es zwar im Einzelfall gebilligt, bei einem derartigen Verpflichtungsbegehren auf die Einhaltung der Grenzwerte des § 2 Abs. 1 16. BImSchV abzustellen, jedoch bezog sich die dortige Antragstellung auf ein genau bestimmtes klägerisches Anwesen (vgl. Urteil vom 5.3.1996 NVwZ-RR 1997, 159).
- VG Würzburg, 09.06.2010 - W 6 K 09.341
Eisenbahnaufsicht; Hafenbahn
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist zwar in seinem Urteil vom 5. März 1996, 20 B 92.1055, wohl davon ausgegangen, dass die Eisenbahnaufsichtsbehörden auch außerhalb von Planfeststellungsverfahren für Ansprüche auf Lärmschutz nach §§ 41, 42 BImSchV zuständig sind. - VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17
- VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Lärmvorsorge im Wege nachträglicher …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsverfahren
- OVG Niedersachsen, 21.06.2000 - 7 K 3716/98
Lärmschutz vor Verkehrsgeräusch einer Eisenbahnstrecke
- VGH Bayern, 19.04.1996 - 20 A 95.40023