Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4155
VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93 (https://dejure.org/1996,4155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.1996 - 6 S 494/93 (https://dejure.org/1996,4155)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 6 S 494/93 (https://dejure.org/1996,4155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage auf zukünftige Kostenübernahme für eine Maßnahme der Eingliederungshilfe; Abgrenzung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe und Maßnahme der Hilfe zur Pflege nach dem konkreten Hilfeziel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verpflichtungsklage auf zukünftige Kostenübernahme für eine Maßnahme der Eingliederungshilfe - Abgrenzung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe und Maßnahme der Hilfe zur Pflege nach dem konkreten Hilfeziel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 362
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
    Das Gericht ist an die Fassung der Anträge nicht gebunden, sondern hat vielmehr das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - BVerwG 2 C 30.78 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 20).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
    Im Sozialhilferecht ist zwar die gerichtliche Überprüfung eines Falles im Hinblick auf Hilfegewährung für die Zeit nach der Bescheidung eines Widerspruchs grundsätzlich nicht möglich, da im Regelfall Sozialhilfe dazu dienen soll, eine gegenwärtige Notlage zu beheben, und es nicht Sache des Verwaltungsgerichts sein kann, einen Hilfefall ständig unter Kontrolle zu halten (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - 5 C 1.88 - NVwZ 1993, 995).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89

    Kosten-Nutzen-Abwägung bei Eingliederungshilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt begrifflich das Bestehen von Alternativen bei der Bedarfsdeckung voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992 - 5 C 11.89 - NDV 1993, 238 = FEVS 43, 181).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
    Es ging der Klägerin bereits im Verwaltungsverfahren nicht um die Gewährung "zeitabschnittsweiser" Hilfe, bei welcher laufend - in der Regel monatlich - die Voraussetzungen für ihre Gewährung zu überprüfen sind und bejahendenfalls eine erneute Bewilligung erfolgt, sondern sie strebte ersichtlich von vornherein eine grundsätzliche, für die Zukunft abzugebende rechtsverbindliche Entscheidung des Beklagten des Inhalts an, daß die für ihre Betreuung durch einen Zivildienstleistenden während des Besuchs des Kindergartens in ...-... anfallenden Kosten wenn nicht ganz, so doch zumindest zum Teil im Wege der Eingliederungshilfe übernommen würden (zur Zulässigkeit einer solchen Regelung vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.1991 - 5 C 14.87 -, FEVS 43, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 3 S 1168/82

    Heraufholen von Prozeßresten bei verdecktem Teilurteil; Unzumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
    Als solche setzt sie weder die Wahrung der Berufungsfrist noch das Vorliegen einer Beschwer der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht obsiegenden Klägerin voraus (vgl. Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 127 Anm. 6; Baumbach/Lauter-bach/Albers/Hartmann, 54. Aufl., § 521 Anm. 11; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.1982 - 3 S 1168/82 -).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
    Dem steht auch nicht entgegen, daß auch die Eingliederungshilfe keine rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung mit Versorgungscharakter ist und nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.01.1986 - 5 C 36.84 -, FEVS 36, 1) für die gerichtliche Prüfung regelmäßig der letzte behördliche Bescheid maßgebend ist.
  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 18.90

    Pflegezulage wegen Impfschadens und Eingliederungshilfe für Behinderte (hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.1996 - 6 S 494/93
    Damit ist jedoch auch gesagt, daß die Notwendigkeit einer Pflege die Gewährung der Eingliederungshilfe auch nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.03.1993 - BVerwG 3 C 18.90 -, MDR 1993, 1254).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Damit gelten vorerst weiterhin die schon zuvor gültigen Abgrenzungslinien zwischen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe (Meßling in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 Rdnr. 38 [1. Überarbeitung]), nämlich die Abgrenzung zwischen beiden Leistungen anhand ihrer unterschiedlichen Zielrichtungen (Verwaltungsgerichtshof [VGH] Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1996 - 6 S 494/93 - juris Rdnr. 34; Meßling in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 61 Rdnr. 38 [1. Überarbeitung]; vgl. auch Urteil des Senats vom 16. Mai 2019 - L 7 SO 4797/16 - juris Rdnr. 34).

    Die Zuordnung einer Maßnahme richtet sich nach deren Schwerpunkt (Urteil des Senats vom 28. Juni 2007 - L 7 SO 414/07 - juris Rdnr. 28 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1996 - 6 S 494/93 - juris Rdnr. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2007 - L 7 SO 414/07

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Dementsprechend hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die schon zuvor für das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege getroffene Abgrenzung, wonach die Zuordnung einer Hilfsmaßnahme zur einen oder anderen Hilfe davon abhängt, welchem Ziel die konkrete Hilfe dient - mit der Folge, dass eine Aufspaltung der Maßnahmen in solche der Eingliederungshilfe und solche der Hilfe zur Pflege nicht vorzunehmen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1996 - 6 S 494/93 - ) -, auf die Abgrenzung der Eingliederungshilfe zu den Leistungen der Pflegeversicherung übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 6 S 1709/97

    Sozialhilferechtlicher Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht; Abgrenzung von

    Steht vornehmlich oder ausschließlich die Milderung der Behinderung oder die Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft im Vordergrund, ist Eingliederungshilfe zu gewähren (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 31.01.1996 - 6 S 494/93).

    Dies gilt grundsätzlich auch für wiederkehrende Leistungen der Eingliederungshilfe (BVerwG, Urt. v. 31.08.1995 - 5 C 9.94 - BVerwGE 99, 149 und Urt. v. 16.01.1986 - 5 C 36/84 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5 = NVwZ 1987, 412; Urt. d. Senats v. 31.01.1996 - 6 S 494/93 -).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 31.01.1996 - 6 S 494/93 - für die Bereiche der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem BSHG entschieden, daß die Zuordnung einer Hilfsmaßnahme zur Eingliederungshilfe oder zu der Hilfe zur Pflege davon abhängt, welchem Ziel die konkrete Hilfe dient.

  • VG Düsseldorf, 02.04.2004 - 13 K 5630/02

    Anspruch des Trägers eines geronto-psychiatrischen Altenheims und Pflegeheims

    Die Abgrenzung, ob eine bestimmte beabsichtigte oder bereits erbrachte Hilfeleistung Eingliederung oder Pflege ist, hat, wenn sie sich nicht bereits aus der Art der Hilfeleistung selbst ergibt, danach zu erfolgen, ob die Hilfsmaßnahme nach ihrem Charakter in einer vorrangigen (oder sogar ausschließlichen) Beziehung zu dem Zweck steht, der mit der einen oder anderen Hilfeart verfolgt wird, und welchem Ziel die Hilfe dient, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1977 - 5 C 15.77 - BVerwGE 55, 31 (37f.); VGH BW, Urteil vom 31. Januar 1996 - 6 S 494/93 -, NVwZ-RR 1997, 362; Urteil vom 17. September 1997 - 6 S 1709/97 -, FEVS 48, 305; OVG Schleswig, Beschluss vom 11. April 2003 - 2 MB 47/03 -, FEVS 55, 184 (185); ebenso Mrozynski, ZFSH/SGB 1999, 333 (336ff.).

    Während die Eingliederungshilfe auf eine Minimierung der Auswirkungen der Behinderung gerichtet ist, hat die Hilfe zur Pflege mehr einen bewahrenden Charakter im Sinne von Hilfestellungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, vgl. VGH BW, Urteil vom 31. Januar 1996, a. a. O., S. 363; Beschluss der Kammer vom 14. März 2001 - 13 L 206/01 -.

    Bei der Einschätzung, dass die Frau M im Haus T geleistete Hilfe für sie geeignet war, wird nicht verkannt, dass die Eingliederungshilfe generell gegenüber der Hilfe zur Pflege die weiter gehendere und umfassendere Hilfe und dieser deshalb im Regelfall der Vorzug zu geben ist, vgl. hierzu VGH BW, Urteil vom 31. Januar 1996, a. a. O., S. 363; Urteil vom 17. September 1997, a. a. O., S. 310; Beschlüsse der Kammer vom 14. März 2001, a. a. O., und vom 26. Januar 2004, a. a. O.

  • SG Landshut, 27.08.2015 - S 11 SO 22/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Auch mit der nunmehr begehrten Verdoppelung der vom Beigeladenen bisher geleisteten Hilfe auf dann 800 EUR monatlich wird in erster Linie mit bewahrendem Charakter vornehmlich unter Ausweitung von Pflegeleistungen der Zweck der Sicherung der Existenz durch regelmäßig wiederkehrende notwendige Hilfen verfolgt, so dass von einer Maßnahme der Hilfe zur Pflege auszugehen ist (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. März 2012 - L 2 SO 72/12 ER-B, Rz. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1996 - 6 S 494/93, Rz. 34; Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: Juni 2015, § 53 SGB XII Rz. 32; vgl. aber auch BayLSG, Urteil vom 21.02.2013 - L 18 SO 85/10, zweifelhaft).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2012 - L 2 SO 72/12

    Sozialhilfe - Leistungen für eine Nachtwache zur Verhinderung selbstgefährdenden

    Die Maßnahmen, um die vorliegend gestritten wird, enthalten sowohl Elemente der Eingliederungshilfe (Milderung der Folgen der Behinderung), als auch der Pflege (Kompensation eines bestehenden Defizits durch regelmäßig wiederkehrende notwendige Hilfen; vgl. zur Abgrenzung je nach Ziel und Schwerpunkt der Maßnahme VGH Baden-Württemberg v. 31.1.1996 - 6 S 494/93 = NVwZ-RR 1997, 362 = juris RdNr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 6 S 2598/94

    Eingliederungshilfe für Hörbehinderten: Übernahme der Kosten für ein

    Damit ist ihm nach § 39 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 1 BSHG Eingliederungshilfe zu gewähren, d.h. er hat einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe dem Grunde nach (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1966, BVerwGE 25, 28 u. v. 22.10.1992, BVerwGE 91, 114/115; Urt. d. Senats v. 20.12.1995 - 6 S 1458/93 - u. v. 31.01.1996 - 6 S 494/93; Gottschick/Giese, BSHG, 9. Aufl., § 4 RdNr. 5; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl., § 4 RdNr. 5), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung der Eingliederungshilfe bei ihm vorliegen.

    Denn § 40 BSHG gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewährung einer konkreten Maßnahme, es sei denn, daß das behördliche Ermessen auf Null reduziert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.1993, BVerwGE 94, 127/133; Urt. d. Senats v. 31.01.1996 - 6 S 494/93; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.08.1981, FEVS 32, 282/286; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.03.1985, ZfSH/SGB 1985, 417; LPK- BSHG, § 40 RdNr. 1; Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl., § 39 RdNr. 27f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1996 - 8 B 122/96

    Sozialhilferecht: Anspruch auf Eingliederungshilfe eines behinderten Schülers

    dazu auch VGH Bad-Württ., Urteil vom 31.1.1996 - 6 S 494/93 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 16 A 327/00

    Anrechnung von Kosten für eine privat beschaffte Pflegekraft auf gewährtes

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1996 - 6 S 494/93 -, NVwZ-RR 1997, 362; Hessischer VGH, Beschluss vom 25. November 1996 - 9 TG 3721/96 -, FEVS 47, 549.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.1999 - A 2 S 140/98
    Im Übrigen ist anerkannt, dass gerade um der Integration willen Hilfen auch durch solche Personengruppen in Betracht kommen (vgl. insoweit VGH BW, Urt. v. 31.01.1996 - 6 S 494/93 -, NVwZ-RR 1997, 362 ff. [Aufwendungen für Zivildienstleistende als Kosten der Sozialhilfe]).
  • VG Freiburg, 30.11.2000 - 5 K 1695/99

    Gewährung von heilpädagogischer Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe;

  • VG Lüneburg, 14.11.2000 - 4 A 154/00

    Eingliederungshilfe; Schulbesuch; Zivildienstleistender

  • VG Sigmaringen, 25.10.1999 - 7 K 584/98

    Eingliederungshilfe für Integrationshelferin im Kindergarten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht