Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93   

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BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93 (https://dejure.org/1996,2191)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1996 - 1 C 37.93 (https://dejure.org/1996,2191)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 (https://dejure.org/1996,2191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Deutscher Volkszugehöriger - Vertreibung - Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 384 (Ls.)
  • DVBl 1997, 916 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Der Kläger ist nicht mit Billigung der zuständigen deutschen Behörden in die Bundesrepublik gelangt und hat deshalb nicht Aufnahme gefunden (BVerwGE 9, 231 ; 38, 224 ).

    Ferner ist der Kläger nicht als Vertriebener, d.h. im Zustand der Vertreibung (BVerwGE 9, 231 ), eingereist, weil er in den USA weit über 30 Jahre und in das dortige Leben voll eingegliedert gelebt hatte.

    So endet der den Status nach Art. 116 Abs. 1 GG begründende Zustand der Vertreibung mit endgültiger Aufnahme in einem anderen Staat (BVerwGE 9, 231 ), wobei es in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres nur auf den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit ankommt (BVerwGE 38, 224 ).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).

    Für die Ermessenseinbürgerung nach § 9 Abs. 1 1. StARegG ist erheblich, ob der Antragsteller de jure oder de facto staatenlos oder in den Staatsverband, dessen Staatsbürger er geworden ist, eingegliedert ist (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

    Dieses besagt, daß bei den de jure oder de facto staatenlosen Volksdeutschen nicht auf ein positives Interesse des Staates an der Einbürgerung abzustellen, sondern zu prüfen ist, ob staatliche Interessen der Einbürgerung entgegenstehen (BVerwGE 20, 155 ).

  • BVerwG, 01.06.1965 - I C 112.62

    Aufgabe des Wohnsitzes trotz dortigen Besuches von nahen Verwandten -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Die rückwirkende Aberkennung der Staatsbürgerschaft der USA ist auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Einfluß geblieben (BVerwGE 21, 200; Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 1 C 33.63 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das weitere Schicksal der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht in den Wortlaut des § 25 Abs. 1 RuStAG einbezogen (BVerwGE 21, 200 ).

    Wie die Erwägungen des erkennenden Senats zur Frage belegen, ob der nachträgliche Fortfall einer im Ausland verfügten Einbürgerung den mit ihr eingetretenen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes beseitigt (BVerwGE 21, 200), muß vielmehr der Regelungsgehalt der jeweils in Rede stehenden Vorschrift mit Hilfe der anerkannten Auslegungsgrundsätze ermittelt werden.

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 2.68

    Voraussetzungen der Einbürgerung vertriebener Volksdeutscher - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).

    Für die Ermessenseinbürgerung nach § 9 Abs. 1 1. StARegG ist erheblich, ob der Antragsteller de jure oder de facto staatenlos oder in den Staatsverband, dessen Staatsbürger er geworden ist, eingegliedert ist (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

    Das Wohlwollensgebot entfaltet dann keine Wirkung mehr, wenn der Betroffene eine neue Staatsbürgerschaft erwirbt und die neue Staatsbürgerschaft zu einer Eingliederung in den aufnehmenden Staat geführt hat, die als Regelung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Schicksals im Sinne des 1. StARegG angesehen werden kann; erfüllen sich weitere Erwartungen des im Ausland Eingebürgerten nicht und wünscht er dann, in der Bundesrepublik aufgenommen zu werden, so muß er sich auf den allgemeinen Weg der Einbürgerung weisen lassen (Urteil vom 25. Juni 1970 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69

    Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Der Kläger ist nicht mit Billigung der zuständigen deutschen Behörden in die Bundesrepublik gelangt und hat deshalb nicht Aufnahme gefunden (BVerwGE 9, 231 ; 38, 224 ).

    So endet der den Status nach Art. 116 Abs. 1 GG begründende Zustand der Vertreibung mit endgültiger Aufnahme in einem anderen Staat (BVerwGE 9, 231 ), wobei es in diesem Zusammenhang nicht ohne weiteres nur auf den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit ankommt (BVerwGE 38, 224 ).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstands wird für das Revisionsverfahren und unter Änderung der vorinstanzlichen Streitwertfestsetzungen für den ersten und den zweiten Rechtszug auf je 10.000 DM festgesetzt (Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 76).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 28.58
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Einen Einbürgerungsanspruch nach § 8 1. StARegG hat nicht, wer durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit eine neue Heimat gefunden hat (Urteil vom 23. Juni 1959 - BVerwG 1 C 28.58 - Buchholz 132.0 § 8 1. StARegG Nr. 2).
  • BVerwG, 07.10.1965 - I C 33.63
    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Die rückwirkende Aberkennung der Staatsbürgerschaft der USA ist auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Einfluß geblieben (BVerwGE 21, 200; Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 1 C 33.63 - Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 3).
  • BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63

    Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    Ziel des zu Art. 116 Abs. 1 GG ergangenen Staatsangehörigkeitsregelungsgesetzes ist die Bereinigung kriegs- und kriegsfolgenbedingt offener staatsangehörigkeitsrechtlicher Fragen für deutsche Volkszugehörige, die den staatlichen Schutz ihres Heimatstaats verloren haben; das Schicksal der Betroffenen soll in geordnete Bahnen gelenkt werden (vgl. BVerwGE 20, 155 ; Urteile vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 und vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 2.68 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93
    § 8 Abs. 1 RuStAG eröffnet der Einbürgerungsbehörde ein weites Ermessen, für dessen Ausübung die Interessen des Staates maßgebend sind; eine Abwägung der Interessen des Einbürgerungsbewerbers mit denen der Allgemeinheit findet grundsätzlich nicht statt (stRspr; vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26 m.w.N.; BVerwGE 84, 93 ).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

  • BVerwG, 23.02.1959 - I C 120.57
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

  • BVerwG, 23.12.1993 - 1 B 61.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohlwollensgebot - Zurückstellung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 18 E 816/08

    Deutsche Staatsangehörigkeit, ehemalige Deutsche, Verlust,

    So ausdrücklich Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 5 = EZAR 278 Nr. 4; ebenso Senatsbeschluss vom 31. Januar 2008 - 18 A 4547/06 -, AuAS 2008, 62 = NWVBl. 2008, 300.

    Darin könnte ebenso wie in dem oben angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 - zum Ausdruck kommen, dass der Rechtsakt der Einbürgerung nicht in jeder Hinsicht als von vornherein unwirksam zu behandeln ist und auch die erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 AufenthG führt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2008 - 18 A 4547/06

    Einbürgerung Erlöschen Aufenthaltstitel Wiederaufleben Niederlassungserlaubnis

    So ausdrücklich Urteil vom 29.10.1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 5 = EZAR 278 Nr. 4; dies verkennen VG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 5 A 88/06 -, a.a.O.; Marx, in: GK-StAR, IV § 17 Rn. 35, 2 f.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 12 LC 77/07

    Feststellung der Fortgeltung einer im Jahre 1994 erteilten

    An dieser Betrachtungsweise hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Oktober 1996 (- 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 5) festgehalten und ausgeführt, der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (hier: der USA) sei für den Einbürgerungsanspruch eines deutschen Staatsangehörigen nach § 9 Abs. 2 1. StARegG anspruchsvernichtend, ohne dass es auf das weitere Schicksal bzw. die rückwirkende Entziehung der neuen Staatsangehörigkeit ankomme.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2000 - 8 A 609/00

    PKK-Sympathisant nicht einzubürgern

    Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - 1 C 163.80 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 18, S. 17 (19); Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 1 B 102.85 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 26, S. 44 (45); Urteil vom 21. Oktober 1986 - 1 C 44.84 -, NJW 1987, 856 (857); Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 -, Buchholz 130, § 8 RuStAG Nr. 39, S. 54 (55 f.); Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0, § 9 1.StARegG Nr. 5, S. 1 (2); vgl. ferner: Senatsurteil vom 23. Februar 1996 - 25 A 2570/94 -, S. 17 UA.
  • VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03

    Doppelehe; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Ermessen; Pakistan; Rücknahme;

    Denn dieses Wohlwollensgebot begünstigt nicht denjenigen, der seine Staatenlosigkeit durch unlauteres Verhalten selbst verschuldet hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 29.10.1996 - 1 C 37/93 - EZAR 278 Nr. 4 a.E.).
  • VG Wiesbaden, 12.11.2009 - 4 L 1245/09

    Kein Wiederaufleben des Aufenthaltstitels nach Rücknahme der Einbürgerung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausgehend vom materiellen Recht entschieden, dass eine solche Rechtsregel jedenfalls für das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht gilt (so ausdrücklich Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG NR.
  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 89/03

    Abstammung; Ausbildungsförderung; Ausbürgerung; Auswanderung; Einbürgerung;

    Diese Bestimmung, die dem Begünstigten unter den dort genannten Voraussetzungen einen Einbürgerungsanspruch verschafft, setzt nämlich einen - bei der Klägerin zu 1) ersichtlich nicht gegebenen - dauernden Aufenthalt in Deutschland bei Inkrafttreten dieser Bestimmung im Februar 1955 voraus (vgl. Urteil des BVerwG v. 29.10.1996 - 1 C 37/93 - EZAR 278 Nr. 4).
  • VG Köln, 17.03.2021 - 10 K 1332/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 C 37.93 -, juris, Rn. 12 und Urteil vom 1. Juni 1965 - I C 112.62 - (zu dem soweit hier maßgeblichen Regelungsgehalt inhaltsgleichen § 25 RuStAG).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96   

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https://dejure.org/1996,2595
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96 (https://dejure.org/1996,2595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.10.1996 - 23 B 2398/96 (https://dejure.org/1996,2595)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 23 B 2398/96 (https://dejure.org/1996,2595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Straßenrecht: Aufstellen von Anhängern mit aufgebauten Behältern zur gewerblichen Alttextiliensammlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhänger mit aufgebauten Behältern; Gewerbliche Alttextiliensammlung ; Öffentliche Wegefläche; Erlaubnispflichtige Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Formelle Illegalität

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Aufstellen von Altkleidersammelbehältern

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Aufstellen von Altkleider-Anhängern als Sondernutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 384
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79

    Zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96
    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 , und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337 ; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957).

    Selbst wenn die Anhänger auch dazu bestimmt sein mögen, auf Einzelanforderung hin zum Grundstück des Entsorgers gebracht und dort befüllt zu werden, belegen doch die Beschaffenheit der Anhängeraufbauten und die Verteilung der Anhänger über das Stadtgebiet hinreichend, daß das Aufstellen der Anhänger im öffentlichen Straßenraum vorrangig nicht zu ihrer Wiederinbetriebnahme als Verkehrsmittel erfolgt, dazu BVerwG, Urteil vom 3.6.1982, a.a.O., S. 2333, sondern gewerblichen und damit verkehrsfremden Zwecken dient.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95

    Warenverkauf; Bauchladen auf öffentlichen Wegeflächen; Erlaubnispflichtige

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96
    Die Straßenbaubehörde ist aufgrund der im Vordergrund stehenden formellen Illegalität des Verhaltens des Sondernutzers im Regelfall nicht zu weiteren Darlegungen verpflichtet (OVG NW, Beschluß vom 21.10.1996 - 23 B 2966/95 -).

    Denn von der Antragstellerin wird lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - keine Ausübung einer unerlaubten Sondernutzung - verlangt (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 29.3.1994 - 23 B 2853/93 -, vom 31.8.1994 - 23 B 1802/94 - und vom 21.10.1996 - 23 B 2966/95 -).

  • BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 40.84

    Parken eines Wohnwagenanhängers - Zugfahrzeug - Abkoppelung - Öffentlicher

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96
    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 , und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337 ; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957).
  • BayObLG, 06.10.1982 - 3 ObOWi 115/82

    Sondernutzung; Erlaubnispflichtig; Abstellen; Fahrzeug; Pkw; Verkauf;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96
    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 , und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337 ; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.1983 - 2 Ss 38/83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 23 B 2398/96
    Denn ungeachtet der Fragen, ob eine jederzeitige Inbetriebnahme der Anhänger möglich ist und sie jeweils nicht länger als zwei Wochen abgestellt werden, sind die Anhänger nicht zu dem Zweck der späteren Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenraum aufgestellt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteile vom 3.6.1982 - 7 C 73.79 -, NJW 1982, 2332 , und vom 5.9.1985 - 7 C 40.84 -, NJW 1986, 337 ; BayObLG, Beschluß vom 6.10.1982 - 3 Ob OWi 115/82 -, BayVBl. 1983, 28; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 23.5.1983 - 2 Ss 38/83 -, MDR 1983, 956 (957).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 1996 - 23 B 2398/96 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 11 A 1131/13

    Voraussetzungen für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 1996 - 23 B 2398/96 -, NVwZ-RR 1997, 384 f. = juris, Rn. 5 ff., und vom 15. Juli 1999 - 23 B 334/99-, NWVBl. 2000, 216 (217) = juris, Rn. 11.
  • VG Aachen, 17.06.2008 - 6 L 252/08

    Verbot des Abstellens von Altpapiertonnen im öffentlichen Straßenraum

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Juli 1999 - 23 B 334/99 -, NWVBl. 2000 = NVwZ-RR 2000, 429 = juris Rn. 11 ff. und vom 30. Oktober 1996 - 23 B 2398/96 -, NWVBl. 1997, 269 = NVwZ-RR 1997, 384 = juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 8 B 03.3360 -, UPR 2006, 317 = juris Rn. 19.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 1996 - 23 B 2398/96 -, NWVBl. 1997, 269 = NVwZ-RR 1997, 384 = juris Rn. 16 und vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris Rn. 27.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 1996 - 23 B 2398/96 -, NWVBl. 1997, 269 = NVwZ-RR 1997, 384 = juris Rn. 20 und vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris Rn. 31.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95   

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BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95 (https://dejure.org/1996,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1996 - 9 C 158.95 (https://dejure.org/1996,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1996 - 9 C 158.95 (https://dejure.org/1996,2062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ausstellung des Vertriebenenausweises - Berücksichtigung des Eintritts des Vaters in die polnische Exilarmee nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - Anforderungen an die Deutsche Volkszugehörigkeit

  • rechtsportal.de

    Vertriebenenrecht - Indizwirkung von Sprache und Religionszugehörigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 08.08.1995 - 9 C 292.94

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Ein freiwilliger Eintritt in die polnische Exilarmee nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ist für die Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger rechtlich ohne Bedeutung (wie Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 9 C 292.94 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80).

    Wie im Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 9 C 292.94 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 80) ausgeführt, kommt einem freiwilligen Beitritt zur polnischen Exilarmee jedoch nur dann rechtliche Bedeutung zu, wenn er vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, die in Westpreußen mit Beginn der sowjetischen Winteroffensive am 12./14. Januar 1945 einsetzten, erklärt worden ist.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Da sie im Jahre 1952 bzw. 1957 und damit nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in Polen geboren wurden, richtet sich ihre Volkszugehörigkeit - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - nach den im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) im einzelnen dargelegten Grundsätzen.

    Zwar ist in dieser Hinsicht zu berücksichtigen, inwieweit im Vertreibungsgebiet der Gebrauch der deutschen Sprache zeitweilig oder dauernd nicht hervortreten konnte (Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75]; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Das steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70).

    Allerdings liegt in einem freiwilligen Beitritt zur polnischen Exilarmee - wie ihn das Berufungsgericht hier festgestellt hat - regelmäßig ein Bekenntnis zum polnischen Volkstum und damit gegen die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum, obwohl das Bekenntnis nicht "in der Heimat", sondern vor polnischen Behörden im Ausland abgelegt worden ist (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93

    Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Zutreffend ist allerdings die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Ende 1989 bzw. Anfang 1990 nach Deutschland übergesiedelten Kläger zu 1 und 3, auf die das Bundesvertriebenengesetz gemäß § 100 BVFG n.F. in seiner bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung Anwendung findet (vgl. Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 599.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 76), keine deutschen Volkszugehörigen nach § 6 BVFG a.F. sind und deshalb Polen nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG als deutsche Volkszugehörige verlassen haben.

    Wie im Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 599.93 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 76) ausgeführt, lassen sich auch dann, wenn deutsche Volkszugehörige in der Regel einer anderen Religionsgemeinschaft als die Bevölkerungsmehrheit angehören, aus der Religionszugehörigkeit regelmäßig keine durchgreifenden Rückschlüsse auf das Volkstum ziehen.

  • BVerwG, 12.12.1995 - 9 C 113.95

    Staatsangehörigkeitsrecht: Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    In dieser Regelung liegt keine nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG unzulässige Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit (Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - BVerwGE 100, 139).

    Zutreffend ist weiter, daß der Zugehörigkeit des Vaters der Kläger zu 1 und 3 zur deutschen Wehrmacht kein Bekenntnischarakter zukommt (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 9 C 113.95 - a.a.O., S. 145).

  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 28.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Wie das Berufungsgericht weiterhin zutreffend gesehen hat, erkennt § 1 Abs. 1 Buchstabe d 1. StARegG den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste jedoch nur dann als rechtswirksam an, wenn die Eingetragenen deutsche Volkszugehörige waren, was sich auch im Rahmen dieser Bestimmung nach § 6 BVFG a.F. richtet (stRspr, Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228; Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75).
  • BVerwG, 24.02.1966 - I C 21.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Wie das Berufungsgericht weiterhin zutreffend gesehen hat, erkennt § 1 Abs. 1 Buchstabe d 1. StARegG den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste jedoch nur dann als rechtswirksam an, wenn die Eingetragenen deutsche Volkszugehörige waren, was sich auch im Rahmen dieser Bestimmung nach § 6 BVFG a.F. richtet (stRspr, Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228; Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Wie das Berufungsgericht weiterhin zutreffend gesehen hat, erkennt § 1 Abs. 1 Buchstabe d 1. StARegG den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eintragung in die Deutsche Volksliste jedoch nur dann als rechtswirksam an, wenn die Eingetragenen deutsche Volkszugehörige waren, was sich auch im Rahmen dieser Bestimmung nach § 6 BVFG a.F. richtet (stRspr, Urteil vom 12. Juli 1960 - BVerwG 1 C 217.58 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 2; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 21.64 - BVerwGE 23, 274; Urteil vom 6. Oktober 1966 - BVerwG 1 C 28.64 - DÖV 1967, 93; Urteil vom 15. März 1994 - BVerwG 9 C 340.93 - BVerwGE 95, 228; Urteil vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 472.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 75).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Das Berufungsgericht wird daher prüfen müssen, ob sich aus sonstigen Umständen eine deutsche Abstammung des Vaters der Kläger zu 1 und 3 herleiten läßt, etwa aus den Nachnamen der Vorfahren des Vaters (vgl. Urteil vom 4. April 1995 - BVerwG 9 C 400.94 - ) oder aus den im Verwaltungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten schriftlichen Erklärungen von Auskunftspersonen, die auch als Zeugen in Betracht kommen können.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 158.95
    Jedoch durfte das Berufungsgericht die Frage, ob sich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum des Vaters der Kläger zu 1 und 3 aus Indizien, namentlich den in § 6 BVFG a.F. angeführten Bestätigungsmerkmalen herleiten läßt (vgl. dazu Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]), nicht mit der Begründung offenlassen, der Vater sei jedenfalls deshalb kein deutscher Volkszugehöriger, weil er durch seinen Eintritt in die polnische Exilarmee Anfang Mai 1945 ein Bekenntnis zum polnischen Volkstum und damit gegen das deutsche Volkstum abgelegt habe.
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

  • BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 283.89

    Berücksichtigung von vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gemachten

  • BVerwG, 12.07.1960 - I C 217.58

    Ausschlagung durch Eintritt in die polnische Armee ("Anders-Armee" und "Polish

  • BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen

    Bekenntnischarakter kommt für sich allein auch der Konfessionszugehörigkeit der Klägerin nicht zu (BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 158.95 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 86).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01

    Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz

    Vielmehr muss zum stellvertretenden Bekenntnis ihrer Großeltern väterlicherseits nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - 9 C 158.95 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 86; Urteil vom 15.5.1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 64 und Urteil vom 2.12.1986 - 9 C 6.86 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 47) die auf Grund dieses Bekenntnisses entstandene volksdeutsche Bekenntnislage in der Familie hinzutreten; hierbei handelt es sich um das innerhalb der Familie hervorgetretene Bewusstsein und den Willen der Eltern oder des prägenden Elternteils, Deutscher zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören (subjektive Seite des Bekenntnisses).

    Die Eigenschaft als "bevorzugte Umgangssprache" hat das Deutsche dann, wenn es bis zur Selbständigkeit wie eine Muttersprache beherrscht und ihm im persönlich-familiären Bereich gegenüber der Landessprache der Vorzug gegeben und Deutsch damit regelmäßig überwiegend gebraucht wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - 9 C 158.95 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 86 und Urteil vom 15.5.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 9.99

    Erteilung des Vertriebenenausweises; Spätgeborene aus Polen; Erwerb der deutschen

    Maßgebender Zeitpunkt, zu dem es vorgelegen haben muß, ist auch hier der Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (Beschluß vom 27. August 1997 - BVerwG 9 B 312.97 - m.w.N.), der für Westpreußen mit dem Beginn der sowjetischen Winteroffensive am 12./14. Januar 1945 anzusetzen ist (Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 158.95 - ).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 5 B 128.04

    Bekenntnis zur deutschen Abstammung; Zulassungsgrund der Divergenz

    Nach seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht maßgebenden materiellrechtlichen Sicht hätte sich dem Berufungsgericht eine weitere Sachaufklärung zu den vom Kläger bezeichneten Fragen als nicht entscheidungserheblich zudem deswegen nicht aufdrängen müssen, weil der Konfessionszugehörigkeit als solcher kein Bekenntnischarakter zukommt (s.a. BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 BVerwG 9 C 158.95 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 86) und die vom Kläger geltend gemachten Aktivitäten für Interessenverbände der Russland- bzw. Wolgadeutschen nach dessen Vorbringen im Jahre 1990 einsetzten und damit der vom Berufungsgericht getroffenen Bewertung nicht entgegenstehen, der Kläger sei "jedenfalls bis Anfang der neunziger Jahre nach außen hin nicht als Deutscher in Erscheinung getreten".
  • BVerwG, 03.06.1998 - 9 B 1148.97

    Begehrter Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ohne Nachweis der deutschen

    Im Hinblick hierauf rügt die Beschwerde zunächst, das Berufungsgericht sei bei der Beurteilung der Volkszugehörigkeit des Vaters des Klägers im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 158.95 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 86) abgewichen.

    Es hat einem Gebrauch der deutschen Sprache in dem vorbezeichneten Sinne eine Indizwirkung nicht abgesprochen, diese aber im Sinne des Urteils vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) nicht als hinreichend angesehen, um auf eine deutsche Volkszugehörigkeit des Vaters des Klägers schließen zu können, und sich insoweit auf die weiteren Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 158.95 - (a.a.O., S. 101) sowie auf das Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49) bezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1999 - 6 S 431/97

    Vertriebenenausweis: Vermittlung des deutschen Volkstums - Sprachkenntnisse

    Zu den Anforderungen, unter denen die deutsche Sprache im Herkunftsland Muttersprache oder bevorzugte Umgangssprache geworden ist (wie BVerwG, Urteile vom 3.11.1998 - 9 C 4/97 - und vom 12.11.1996 - 9 C 158/95 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 86).

    Die Eigenschaft als "bevorzugte Umgangssprache" hatte das Deutsche dann, wenn es bis zur Selbständigkeit wie eine Muttersprache beherrscht und ihm im persönlich-familiären Bereich gegenüber der Landessprache der Vorzug gegeben und Deutsch damit regelmäßig überwiegend gebraucht wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - 9 C 158.95 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 86 sowie Urteil vom 15.5.1990, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.09.2001 - 12 UZ 2284/01

    Asylverfahren: Berufungszulassung - Gehörsrüge - Verstoß gegen Aufklärungspflicht

    1997, 65 = InfAuslR 1997, 273; BVerfG-Kammer, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97 -, EZAR 201 Nr. 30 = NVwZ-Beilage 1999, 81 = InfAuslR 1999, 273; BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.95 -, BVerwGE 96, 200 = EZAR 202 Nr. 25; BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94 -, EZAR 630 Nr. 34 = VBlBW 1995, 136).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2001 - 8 A 2935/00
    BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 70 (S. 73 f.); Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 C 113.95 -, BVerwGE 100, 139 (145); Urteil vom 12. November 1996 - 9 C 158.95 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 86 (S. 99).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 10.99
    Maßgebender Zeitpunkt zu dem es vorgelegen haben muß, ist auch hier der Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (Beschluß vom 27. August 1997 BVerwG 9 B 312.97 [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 89] m. w. N.), der für Westpreußen mit dem Beginn der sowjetischen Winteroffensive am 12./14. Januar 1945 anzusetzen ist (Urteil vom 12. November 1996 BVerwG 9 C 158.95 [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 86, S. 100]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - 12 A 4718/06

    Anforderungen an die Substantiierung eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 C 158.95 -, Buchholz 412.3, § 6 BVFG, Nr. 86.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 11 A 2025/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 6 Abs. 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 4552/04

    Anforderungen an das Bekenntnis zur deutschen Volkszugehörigkeit

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