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   VGH Bayern, 06.08.1996 - 7 C 96.1262   

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VGH Bayern, 06.08.1996 - 7 C 96.1262 (https://dejure.org/1996,5121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.1996 - 7 C 96.1262 (https://dejure.org/1996,5121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 1996 - 7 C 96.1262 (https://dejure.org/1996,5121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 501
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - L 9 SO 427/15

    Jobcenter zur Zahlung von Leistungen verpflichtet - Trotz Zweifeln an der

    In diesem Fall kommt es für die Beurteilung der Erfolgsaussichten auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bewilligungsreife, d.h. auf die Sach- und Rechtslage, wie sie einer rechtzeitigen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zu Grunde zu legen gewesen wäre, an (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1997, 501).
  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3012

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag; unzulässige

    Vielmehr war das Verwaltungsgericht gehalten, über den am 15. Juli 2008 erneut gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe unverzüglich vor Fortsetzung der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache, insbesondere aber vor Eintritt in die Beweisaufnahme zu entscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322).

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist daher nicht der Erkenntnisstand der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben war, zugrundezulegen (vgl. BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622 f.]).

    Dies lässt sich nicht zuletzt daraus ableiten, dass eine einmal bewilligte Prozesskostenhilfe grundsätzlich für den gesamten Rechtszug erhalten bleibt (Ausnahmen sind in § 124 ZPO abschließend geregelt), ohne dass es etwa darauf ankommen würde, ob sich die Einschätzung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung durch das Gericht nachträglich ändert (vgl. BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]).

    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss v. 1.12.1993 - 2 BvR 1584/92, Juris; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]).

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3099

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

    Vielmehr war das Verwaltungsgericht gehalten, über den am 15. Juli 2008 erneut gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe unverzüglich zu entscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322).

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist daher nicht der Erkenntnisstand der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben war, zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622 f.]).

    Dies lässt sich nicht zuletzt daraus ableiten, dass eine einmal bewilligte Prozesskostenhilfe grundsätzlich für den gesamten Rechtszug erhalten bleibt (Ausnahmen sind in § 124 ZPO abschließend geregelt), ohne dass es etwa darauf ankommen würde, ob sich die Einschätzung der Erfolgsaussichten nachträglich ändert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]).

    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.12.1993 - 2 BvR 1584/92, Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]).

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