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   VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97   

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VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97 (https://dejure.org/1997,3877)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.1997 - 13 S 973/97 (https://dejure.org/1997,3877)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - 13 S 973/97 (https://dejure.org/1997,3877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Beschwerde: verweigerte Akteneinsicht - Gehörsrüge - Umfang der Darlegung des Zustellungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 275
  • NVwZ-RR 1998, 687
  • VBlBW 1997, 289 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.11.1961 - IV C 121.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97
    § 100 VwGO regelt mithin, in welcher Weise bei Vorlage von Akten der Anspruch auf rechtliches Gehör zu verwirklichen ist (BVerwGE 13, 183 (190)).

    Dies entspricht auch dem in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht auf rechtliches Gehör (BVerwGE 13, 183 (190)).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97
    Liegt ein Gehörsverstoß schon in der gesetzwidrig verweigerten Akteneinsicht, kann offenbleiben, ob das Verwaltungsgericht darüber hinaus auch dadurch gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßen hat, daß es die Antragstellerin, deren Prozeßbevollmächtigter möglicherweise in der Erwartung der Entscheidung über die erbetene Akteneinsicht eine - ausdrücklich allerdings nicht angekündigte - Begründung des Eilantrages zurückgestellt hatte, mit der Sachentscheidung überrascht hat, ohne vorher über den Antrag auf Akteneinsicht zu befinden (vgl. dazu BVerfGE 18, 399 (406)).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97
    103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 (95f.)).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 13 S 973/97
    Allerdings stellt die Vorenthaltung von Akten nicht aus sich selbst heraus - gewissermaßen automatisch - einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs dar; ob dies der Fall ist, bemißt sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere danach, ob der Beteiligte sich auch auf andere Weise hinreichend informieren konnte oder in zumutbarer Weise informieren hätte können (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5; BVerwG, NJW 1990, 1313).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2017 - A 11 S 1740/17

    Rechtsfolgen der Verwendung von nicht in das Verfahren eingeführten

    Das gleiche gilt, wenn es für den Verfahrensbeteiligten aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv unzumutbar ist, binnen der Rechtsmittelbegründungsfrist Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.07.1997 - 13 S 973/97 -, NVwZ-RR 1998, 687).
  • BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 64.19

    Vorliegen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Asylrechts; Durchführung

    Ist - wie hier nach dem Vorbringen der Kläger in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ).
  • BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19

    Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden

    Ist - wie hier nach dem Vorbringen des Klägers in der Beschwerdeschrift - Akteneinsicht innerhalb der laufenden Beschwerdebegründungsfrist gewährt worden, ist bereits aus diesem Grunde von dem Darlegungserfordernis auch nicht mit Blick darauf abzusehen, dass der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs objektiv nicht in der Lage ist, Ausführungen darüber zu machen, was er im Falle einer ordnungsgemäßen Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 9 C 127.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 140 und vom 28. August 1992 - 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Juli 1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 ).
  • OVG Hamburg, 21.01.2002 - 1 Bs 16/02

    Vereinbarkeit der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

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  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Er hat nach der beantragten Akteneinsicht repliziert (Schriftsatz vom 12.4.2010, Bl. 65 der VG-Akte) und auch in der mündlichen Verhandlung am 21. September 2010 trotz anwaltlicher Vertretung nicht die Versagung der Akteneinsicht gerügt (vgl. zum Verlust des Rügerechts: BVerfG, B.v.13.4.2010 - 1 BvR 3515 - NVwZ 2010, 954 - juris Rn. 44 ff.; Beck"scher Online-Kommentar VwGO, Stand: 1.10.2013, § 60 Rn. 84 und 84.1; VGH Mannheim, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - NVwZ-RR 1998, 687 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 26.02.2020 - 14 ZB 19.31771

    Konversion eines Iraners zum Christentum - Überraschungsentscheidung

    So betrifft der gerügte verwaltungsgerichtliche Gehörsverstoß nicht etwa das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie es etwa bei einer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung oder bei einer ohne Teilnahmemöglichkeit aller Beteiligten durchgeführten mündlichen Verhandlung oder bei verweigerter Akteneinsicht der Fall sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 4.7.1997 - 13 S 973/97 - ESVGH 47, 275; B.v. 18.9.2017 - A 11 S 2067/17 - juris Rn. 20 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 124a Rn. 114 a.E.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2010 - 4 S 836/10

    Streitwert; Beamter; Verpflichtung des Dienstherrn, ihn in den Ruhestand zu

    Eine Ausnahme von diese Darlegungsobliegenheit ist nur dann anzunehmen, wenn der Verfahrensbeteiligte aufgrund der Eigenart des in Rede stehenden Gehörsverstoßes objektiv nicht in der Lage ist, seiner Darlegungslast zu genügen, was insbesondere der Fall ist, wenn einem Beteiligten das rechtliche Gehör in der ihm nach der Prozessordnung zustehenden Form versagt worden ist und der Gehörsverstoß das gesamte Verfahren erfasst, wie etwa bei der Versagung von Akteneinsicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.07.1997 - 13 S 973/97 -, ESVGH 47, 275).
  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
    Folglich kann das Akteneinsichtsrecht selbst dann nicht verweigert werden, wenn es nach Auffassung des Gerichts auf den Inhalt der vorgelegten Akten nicht (mehr) ankommt, sofern ihre Vorlage zur Klärung des für die Entscheidung wesentlichen Sachverhalts erfolgt, denn über den Beweiswert vorgelegter Akten kann sich das Gericht erst dann ein abschließendes Urteil bilden, wenn den Beteiligten Gelegenheit gegeben war, sich zu ihrem Inhalt zu äußern (VGH BW vom 4.7.1997 NVwZ-RR 1998, 687).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 1 LA 47/15

    Begründungsmangel eines Urteils; Relevanz des Zusatzes "nur für das Gericht"

    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, dass die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muss (vgl. VGH BW, Beschluss vom 04.07.1997 - 13 S 973/97 -, juris [Rn. 2] m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2012 - 11 CS 11.2727

    Fahrtenbuchauflage

    Nachdem das Verwaltungsgericht die ihm noch nicht vorliegenden Zeugenvernehmungen mit Schreiben vom 24. Oktober 2011 beim Landratsamt Regensburg angefordert hatte, von dem die Antragstellerin einen Abdruck erhielt, hätte es vor einer Sachentscheidung über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO die Zeugenvernehmungen der Antragstellerin zur Einsicht übermitteln müssen (vgl. VGH BW vom 4.7.1997, NVwZ-RR 1998, 687).
  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 14 ZB 19.32485

    Erfolglose Rüge von Gehörsverstoß in Asylstreitverfahren

  • VGH Bayern, 01.04.2020 - 14 ZB 19.32912

    Informelle Anhörung von Geistlichen im Asylprozess

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 2 E 11624/01
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