Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.07.1998

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   BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98   

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BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98 (https://dejure.org/1998,2116)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1998 - 4 BN 20.98 (https://dejure.org/1998,2116)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 4 BN 20.98 (https://dejure.org/1998,2116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlender Hinweis auf den Anwaltszwang im Normenkontrollverfahren - Sinn und Zweck des Anwaltszwangs - Fehlen des Zustellungsnachweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 § 67 Abs. 1 S. 1 § 86 Abs. 3; ZPO § 139
    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 783
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    Er trifft Vorsorge dafür, daß die Unerfahrenheit, Unbeholfenheit oder mangelnde Rechtskenntnis eines Beteiligten kein Hinderungsgrund für den Erfolg des Rechtsschutzbegehrens ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 35).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    § 86 Abs. 3 VwGO soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90], und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    § 86 Abs. 3 VwGO soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90], und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    § 86 Abs. 3 VwGO soll zum einen dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige, dem Gesetz entsprechende gerechte Sachentscheidung zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. März 1976 - 2 BvR 804/75 - BVerfGE 42, 64 [BVerfG 24.03.1976 - 2 BvR 804/75] zur Parallelvorschrift des § 139 ZPO).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    Dahinstehen kann, ob ein Beteiligter, der einen Antrag stellt, ohne nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO vertreten zu sein, ausnahmslos auf diesen Mangel hinzuweisen ist (vgl. zur Frage, ob eine Rechtsmittelbelehrung einen Hinweis auf den Vertretungszwang enthalten muß: BVerwG, Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226, und vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - BVerwGE 98, 126 [BVerwG 31.03.1995 - 4 A 1/93]).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    Dahinstehen kann, ob ein Beteiligter, der einen Antrag stellt, ohne nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO vertreten zu sein, ausnahmslos auf diesen Mangel hinzuweisen ist (vgl. zur Frage, ob eine Rechtsmittelbelehrung einen Hinweis auf den Vertretungszwang enthalten muß: BVerwG, Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226, und vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - BVerwGE 98, 126 [BVerwG 31.03.1995 - 4 A 1/93]).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    Eine solche Annahme läßt sich indes allenfalls in Verfahren rechtfertigen, in denen die anwaltliche Vertretung der Herkömmlichkeit entspricht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99 [BVerfG 20.06.1995 - 1 BvR 166/93]).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    § 86 Abs. 3 VwGO soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 [BVerfG 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90], und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98
    Sie beansprucht vielmehr Geltung für das gesamte Verfahren ab Klageerhebung oder Antragstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Dann ist aber nicht dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), aus welchem Grunde hier das Gericht nicht seinen Beitrag geleistet hat, die Voraussetzungen für eine richtige, dem Gesetz entsprechende Sachentscheidung zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 4 BN 20.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis trotz dauerhafter Erwerbsminderung

    Darüber hinaus soll die Vorschrift als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör einer Überraschungsentscheidung vorbeugen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.06.1998 - 4 BN 20.98 -, juris RdNr. 3).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 4 BN 20.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Die Bestimmung soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (vgl. Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 4 BN 20.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 4 BN 20.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 25.08.2003 - 6 B 43.03

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; Wahlordnung; Revisibilität.

    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Hinweise sind vor allem dann geboten, wenn ein Beteiligter erkennbar von falschen Tatsachen ausgeht und es deshalb unterlässt, das vorzutragen, was für seine Rechtsverfolgung notwendig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 35; Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 4 BN 20.98 - Buchholz § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme im Einzelfall; Vorliegen einer absoluten

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 12 LA 174/12

    Ablehnung von Beweisanträgen durch das VG i.R.d. Genehmigung für die Errichtung

  • BFH, 08.04.2009 - V S 1/09

    Anhörungsrüge wegen unterbliebener gerichtlicher Hinweise - Keine Akteneinsicht

  • BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05

    Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden

  • BVerwG, 13.08.2007 - 6 B 36.07

    Voraussetzungen der Verfahrensrüge - Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2017 - 13 A 1866/16

    Befristung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen

  • BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anforderungen an die grundsätzliche

  • BVerwG, 30.01.2004 - 7 B 27.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermögensrechtliche

  • BVerwG, 04.06.2002 - 5 BN 1.02

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang bei

  • BVerwG, 20.02.2004 - 6 B 9.04

    Vorliegen eines so genannten Überraschungsurteils - Versagen des rechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2007 - 13 A 3296/06

    Klage auf Änderung der bundesrechtlichen Bienenseuchen-Verordnung gegen das Land

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vereinfachtes Berufungsverfahren - Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    VwGO § 57 Abs. 2; ; VwGO § 125 Abs. 2 Satz 3; ; VwGO § 130 a Satz 2; ; VwGo § 138 Nr. 3; ; ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § 225

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht - Vereinfachtes Berufungsverfahren; Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist; rechtliches Gehör

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 783
  • DVBl 1999, 97
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Berufungsgericht, wenn es an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten will, obwohl ein Beteiligter diesem Verfahren widerspricht und eine Verlängerung der Äußerungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, vorab über den Verlängerungsantrag entscheiden muß (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 = BayVBl 1988, 251; Beschluß vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 Nr. 5 = DÖV 1995, 692; ebenso Happ in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 130 a Rn. 9).

    Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob erhebliche Gründe für eine Verlängerung der richterlichen Frist nach § 57 Abs. 2 VwGO, § 224 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht sind, die in der Regel zu einer Reduzierung des Ermessens führen mit der Folge, daß dem Verlängerungsgesuch zu entsprechen ist (vgl. das Urteil vom 3. November 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94

    Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers - Beobachtung politischer Parteien -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Berufungsgericht, wenn es an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten will, obwohl ein Beteiligter diesem Verfahren widerspricht und eine Verlängerung der Äußerungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, vorab über den Verlängerungsantrag entscheiden muß (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 = BayVBl 1988, 251; Beschluß vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 Nr. 5 = DÖV 1995, 692; ebenso Happ in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 130 a Rn. 9).

    Aus dem Schweigen des Gerichts zu einem in offener Frist gestellten Verlängerungsgesuch muß der Antragsteller nicht schließen, seiner Bitte um weiteres Zuwarten werde nicht entsprochen; er darf vielmehr darauf vertrauen, daß das Gericht ihn von einer Ablehnung unterrichten und ihm Gelegenheit geben wird, sich hierauf einzustellen (vgl. den Beschluß vom 9. Januar 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98
    Ob ausnahmsweise ein solcher Hinweis - etwa bei ohne jede Begründung oder wiederholt gleichförmig eingereichten Verlängerungsbegehren (vgl. den Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 97, 253 zu nachgeschobenen Beweisanträgen) - unterbleiben kann, bedarf keiner weiteren Erörterung; Anhaltspunkte für einen derartigen Ausnahmefall liegen hier nicht vor.
  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 35.93

    Krankenhausfinanzierung - Förderungsfähige Investitionskosten - Prämie für

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Berufungsgericht, wenn es an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten will, obwohl ein Beteiligter diesem Verfahren widerspricht und eine Verlängerung der Äußerungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, vorab über den Verlängerungsantrag entscheiden muß (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 = BayVBl 1988, 251; Beschluß vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 Nr. 5 = DÖV 1995, 692; ebenso Happ in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 130 a Rn. 9).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    a) Sie könnte erstens darin begründet sein, daß das Oberverwaltungsgericht über die Berufung durch Beschluß entschieden hat, obwohl es den zuvor gestellten Antrag auf Fristverlängerung für die Einreichung eines ausführlichen Schriftsatzes noch nicht beschieden hatte (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 26 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5 S. 1 ; BVerfGE 18, 399 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Unabhängig davon, ob eine Pflicht zur Verlängerung einer richterlichen Frist besteht, wird der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, wenn das Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Antrag auf Fristverlängerung beschieden zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235/86 -, NJW 1988, S. 1280 f. und Beschluss vom 2. Juli 1998 - 9 B 535/98 -, NVwZ-RR 1998, S. 783 f.).
  • BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08

    Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der Richterablehnung vor den

    Das Landesarbeitsgericht wird allerdings, sofern sich die Anhörungsrügen vom 4. Februar 2008 als statthaft und auch im Übrigen als zulässig erweisen, bei der erneuten Beurteilung der Einwände des Beschwerdeführers berücksichtigen müssen, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich verletzt sein kann, wenn ein Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Antrag auf Fristverlängerung beschieden zu haben (vgl. BVerfGE 18, 399 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 153/02 -, NVwZ 2003, S. 859 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2006 - 1 BvR 2026/06 -, JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 -, NVwZ-RR 1998, S. 783).
  • BVerwG, 12.06.2018 - 9 B 4.18

    Ablehnungsgesuch; Abweisung durch Beschluss; Anhörung; Berufungsgericht;

    Das gilt unabhängig davon, ob erhebliche Gründe für eine Verlängerung der richterlichen Frist glaubhaft gemacht sind oder nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - 9 B 535.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 26 S. 19, vom 29. Juli 2010 - 8 B 10.10 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 90 Rn. 11 und vom 22. März 2017 - 9 B 50.16 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Weder der Beschwerdebegründung noch der Gerichtsakte lässt sich entnehmen, dass er gemäß § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 224 Abs. 2 ZPO eine Verlängerung der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme beantragt hätte (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - 9 B 535.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 26 S. 19).
  • BVerfG, 12.12.2001 - 2 BvR 1875/01

    Erschöpfung des Rechtswegs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

    Die Beschwerdeführer haben die von ihnen behauptete Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG - insbesondere durch eine unangemessen kurze richterliche Fristsetzung für die Antragsbegründung sowie durch eine Entscheidung in der Sache ohne vorhergehende Entscheidung über den gegenüber der Geschäftsstelle der zuständigen Kammer telefonisch gestellten Fristverlängerungsantrag (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 3. November 1989 - 9 C 235/86 - NVwZ 1998, S. 531, Beschluss vom 2. Juli 1998 - 9 B 535/98, NVwZ-RR 1998, S. 783) - noch nicht im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO geltend gemacht.
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 R 238/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung ohne

    Will das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten, obwohl ein Beteiligter eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, hat es vorab über den Verlängerungsantrag zu entscheiden (BSG Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 28/02 R - Juris RdNr 15; BVerwG Beschluss vom 2.7.1998 - 9 B 535/98 - Juris RdNr 2 mwN; vgl auch BVerwG Beschluss vom 15.12.2004 - 1 B 150/04, 1 B 150/04 (1 PKH 45/04) - Juris RdNr 4) .

    Auch wenn das Gericht befugt ist, den Antrag abzulehnen, weil erhebliche Gründe nicht bestehen, muss es hierüber gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 225 ZPO vorab entscheiden und dies dem Beteiligten, zu dessen Ungunsten der Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG ergehen soll, mitteilen, um ihm gegebenenfalls eine abschließende Stellungnahme zu ermöglichen (BVerwG Beschluss vom 2.7.1998 - 9 B 535/98 - Juris RdNr 2; BVerwG Beschluss vom 15.12.2004 - 1 B 150/04, 1 B 150/04 (1 PKH 45/04) - Juris RdNr 4) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 16 B 1267/15

    Annahme einer gebunden Entscheidung im Rahmen der Entziehung der Fahrerlaubnis

    vgl. zu einem daraus resultierenden Verfahrensfehler: Kallerhoff in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 28 VwVfG, Rn. 44; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - 9 B 535.98 -, DVBl. 1999, 97 zu § 130a VwGO.
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 64.18

    Einfließen der Erkenntnisse bei der Unterbringung von in Not geratenen Menschen

    Weder der Beschwerdebegründung noch der Gerichtsakte lässt sich entnehmen, dass er gemäß § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 224 Abs. 2 ZPO eine Verlängerung der ihm eingeräumten Frist zur Stellungnahme beantragt hätte (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - 9 B 535.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 26 S. 19).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 10.10

    Zur fehlerhaften Anwendung abstrakter Rechtssätze des BVerwG; rechtliches Gehör

    Davon durfte das Verwaltungsgericht auch unter den Umständen des vorliegenden Verfahrens nicht abweichen (zu Ausnahmen bei ohne jede Begründung oder wiederholt gleichförmig eingereichten Verlängerungsbegehren vgl. u.a. Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 26).
  • BSG, 18.01.2011 - B 12 KR 82/10 B
  • OVG Hamburg, 05.06.2019 - 4 Bf 53/19

    Flüchtigkeit eines Asylbewerbers; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 3 AS 950/13

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

  • BVerwG, 23.10.2000 - 1 B 51.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 30.10.2000 - 9 B 393.00

    Rüge des Grundsatzes auf rechtliches Gehör als Revisionszulassungsgrund - Recht

  • VGH Bayern, 07.05.2021 - 11 CS 21.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

  • BVerwG, 20.10.2000 - 9 B 364.00

    Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Entscheidung im

  • BVerwG, 27.10.2000 - 9 B 392.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung im vereinfachten

  • VG Münster, 31.05.2019 - 2 L 1316/18
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