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   BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98   

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https://dejure.org/1998,279
BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98 (https://dejure.org/1998,279)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1998 - 2 BvR 378/98 (https://dejure.org/1998,279)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 (https://dejure.org/1998,279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes für eine politische Partei im Verfahren über die Gewährung staatlicher Mittel an eine im Wahlkampf konkurrierende Partei

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 21; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Grundrechte einer politischen Partei - Gleichbehandlung mit einer im Wahlkampf konkurrierenden Partei - Drittschutzrechte hinsichtlich der Festsetzung und Auszahlung von Geldern an andere Parteien - Fachgerichtlicher Prüfungsumfang im Verfahren auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfassende rechtliche Prüfung im einstweiligen Rechtsschutz; Übernahme der Bedeutung des Hauptsacheverfahrens im einstweiligen Rechtsschutz bei endgültig drohender Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung; Ordnungsgemäße Verfahrensführung der Fachgerichte im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 217
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    a) Vorläufigem Rechtsschutz kommt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe zu, nicht wiedergutzumachende Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 51, 268 ; stRspr).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung innerhalb angemessener Zeit hingewiesen (BVerfGE 35, 382 ; 40, 237 ; 51, 268 ; 55, 349 ; stRspr).

    Auch wenn es von Verfassungs wegen regelmäßig nicht zu beanstanden ist, wenn Gerichte bei der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs in der Hauptsache in den Blick nehmen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, S. 241), ist vorläufiger Rechtsschutz deshalb grundsätzlich sowohl in Anfechtungs- wie auch in Vornahmesachen auf der Grundlage einer Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen zu gewähren (vgl. BVerfGE 51, 268 ).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung innerhalb angemessener Zeit hingewiesen (BVerfGE 35, 382 ; 40, 237 ; 51, 268 ; 55, 349 ; stRspr).

    Allerdings obliegt es dem mit der Sache befaßten Gericht, im Rahmen des ihm im Hinblick auf die Verfahrensführung durch die einschlägigen Prozeßordnungen eingeräumten Ermessens zu bestimmen, wann im einzelnen Verfahren ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und die Hauptsache entschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    Auch wenn es von Verfassungs wegen regelmäßig nicht zu beanstanden ist, wenn Gerichte bei der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes auch die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfs in der Hauptsache in den Blick nehmen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. Februar 1982 - 2 BvR 1492/81 - NVwZ 1982, S. 241), ist vorläufiger Rechtsschutz deshalb grundsätzlich sowohl in Anfechtungs- wie auch in Vornahmesachen auf der Grundlage einer Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen zu gewähren (vgl. BVerfGE 51, 268 ).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung innerhalb angemessener Zeit hingewiesen (BVerfGE 35, 382 ; 40, 237 ; 51, 268 ; 55, 349 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 5 B 128/98

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Februar 1998 - 5 B 128/98; 5 E 89/98 -.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 47, 182 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    Die Intensität der gerügten Grundrechtsbeeinträchtigung und die Schwere der Auswirkungen für den Betroffenen können zwar das Bundesverfassungsgericht veranlassen, die vom Fachgericht vorgenommene Wertung durch seine eigene zu ersetzen (vgl. etwa BVerfGE 42, 143 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
    Gerade hier kann es grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, seine Vorstellung von der zu treffenden Entscheidung an die Stelle derjenigen der Fachgerichte zu setzen (vgl. BVerfGE 53, 30 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Dies gilt sowohl für Anfechtungs- wie für Vornahmesachen (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).

    Dies gilt insbesondere, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).

  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Eine umfassendere rechtliche Prüfung des im Hauptsacheverfahren in Rede stehenden materiellen Anspruchs bereits im Eilverfahren kann aber von Verfassungs wegen geboten sein, wenn das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt sowie eine endgültige Verletzung der Rechte eines Beteiligten droht und insoweit auch Grundrechtspositionen von Gewicht in Rede stehen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 217).
  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01

    Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter

    Deren Beurteilung ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ; stRspr, vgl. in neuerer Zeit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
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