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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96 (https://dejure.org/1997,1970)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 (https://dejure.org/1997,1970)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 2 S 3247/96 (https://dejure.org/1997,1970)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 238 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 266
  • VBlBW 1998, 190
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1987 - 14 S 1563/85

    Mindestabgabe der Fremdenverkehrsabgabe nur für Beherbergungsgewerbe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96
    Ausschließlich die nach den gesetzlichen Vorgaben beitragsfähigen Kosten darf die Gemeinde nämlich zur Ermittlung des Beitragssatzes (Hebesatzes) einstellen (vgl. dazu und zur Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes bei der Fremdenverkehrsabgabe Seeger/Gössl, aaO, § 11 a Anm. 6; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1987 - 14 S 1563/85 - VGH Bad.-Württ., NKB vom 18.4.1986 - 14 S 365/84 -).

    Die Regelung in § 3 Abs. 4 FVAS 91, wonach sich bei Privatzimmervermietern, die nur Wohnungen oder Zimmer vorübergehend an Fremde vermieten, die Abgabe abweichend vom sonstigen Verteilungsmaßstab nach der Zahl der Übernachtungen richtet, ist in der früheren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls nicht beanstandet worden (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.3.1977 - II 646/76 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.5.1987 - 14 S 1563/85 -).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96
    Der Beitragscharakter der Fremdenverkehrsabgabe ist dementsprechend in Rechtsprechung und Literatur seit jeher unbestritten (so zur Fremdenverkehrsabgabe in Baden-Württemberg bereits BVerfG, Beschluß vom 26.5.1976, BVerfGE 42, 223; BVerfG, Beschluß vom 18.8.1989, KStZ 1990, 50; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.5.1975, V 940/73; BVerwG, Urteil vom 15.10.1971, Buchholz 401.9 Nr. 9; Seeger/Gössl, KAG Bad.-Württ., § 11 a Anm. 1.2; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, § 11 Rdnr. 66).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96
    Geldleistungen, die eine Gemeinde als Ausgleich für besondere Gegenleistungen erhebt, können - anders als Steuern - vom Ortsgesetzgeber nicht nach freiem Ermessen festgelegt werden; sie sind vielmehr zu kalkulieren (vgl. zum Erfordernis einer Kalkulation im Fremdenverkehrsbeitragsrecht, Seeger/Gössl, aaO, § 11 a Anm. 6; Lichtenfeld, aaO, § 11 Rdnr. 78 ff.; OVG Lüneburg, Urteile vom 13.11.1990, NVwZ-RR 1992, 40 u. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken;

    b) Ungeachtet dessen ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Beklagten auch deshalb nichtig, weil die Höhe des Beitrags gemäß § 6 FVBS nicht auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festgesetzt wurde (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, NVwZ-RR 1999, 266, juris Rn. 41 ff.).

    Um eine Doppelfinanzierung auszuschließen, muss deshalb in der Kalkulation dargestellt werden, auf welche Weise die beitragsfähigen Kosten im Einzelnen finanziert werden sollen (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 11.12.1997, a.a.O.; zur Kalkulation einer Kurtaxe: Senatsurteile vom 14.09.2017, a.a.O., und vom 21.03.2012, a.a.O., juris Rn. 55).

    Eine nur überschlägige Ermittlung der beitragsfähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz und das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. Senatsurteile vom 04.12.2003, a.a.O., juris Rn. 37, und vom 11.12.1997, a.a.O. sowie zur Kalkulation einer Kurtaxe Senatsurteile vom 14.09.2017, a.a.O., und vom 21.03.2012, a.a.O.).

    Da die Ermittlung des voraussichtlichen Abgabenaufkommens Prognosen und Schätzungen erfordert, ist sie gerichtlich nicht zu beanstanden, solange sie vertretbar und sachgerecht ist (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 11.12.1997, a.a.O., juris Rn. 43; zur Kalkulation einer Kurtaxe: Senatsurteile vom 14.09.2017, a.a.O., und vom 21.03.2012, a.a.O.).

    Dieser für die Beitragshöhe wesentliche Mangel der Kalkulation führt ungeachtet der unter 1. a) dargestellten Nichtigkeitsgründe bereits für sich genommen zur Nichtigkeit der Fremdenverkehrsbeitragssatzung (vgl. Senatsurteile vom 04.12.2003, a.a.O., juris Rn. 32, 35, und vom 11.12.1997, a.a.O., juris Rn. 44; zur Kalkulation einer Kurtaxesatzung: Senatsurteil vom 21.03.2012, a.a.O., juris Rn. 54).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Entsprechend den Ausführungen zur Kurtaxe kann der Gemeinderat auch den Fremdenverkehrsbeitragssatz fehlerfrei nur auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festsetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.03.2018, aaO juris Rn. 101 und vom 04.12.2003 - 2 S 2669/02 - juris Rn. 32; grundlegend Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - juris Rn. 41).

    In diesem Fall genügt eine nur überschlägige Ermittlung der beitragsfähigen Aufwendungen, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz und das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 08.03.2018, aaO juris Rn. 101, vom 04.12.2003, aaO juris Rn. 37 f., und vom 11.12.1997, aaO).

    Hintergrund hierfür dürfte sein, dass die letzte Änderung der Fremdenverkehrsabgabesatzung durch die Euro-Anpassungs-Satzung vom 24.10.2001 nur eine Anpassung der Satzung an den Euro bezweckte und die zuvor am 26.08.1987 beschlossene Änderung noch vor der grundlegenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.12.1997 (aaO) erfolgt ist, nach der der Gemeinderat auch den Fremdenverkehrsbeitragssatz fehlerfrei nur auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation bzw. überschlägigen Ermittlung der Kosten festsetzen kann.

    Die Beklagte hat es nach dem Ergehen des Urteils vom 11.12.1997 (aaO) versäumt, diese Rechtsprechungsänderung im gemeindlichen Satzungsrecht umzusetzen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2017 - 2 S 2439/16

    Normenkontrolle gegen Kurtaxerhebung

    Eine nur überschlägige Ermittlung der kurtaxefähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz sowie das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. Senatsurteile vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, NVwZ-RR 1999, 266, vom 04.12.2003 - 2 S 2669/02 -, NVwZ-RR 2004, 293 zur Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags und vom 21.03.2012 - 2 S 1418/11 -, juris Rn. 55).

    Dies setzt die vollständige Erfassung derjenigen Personen voraus, die nach der satzungsrechtlichen Regelung als Abgabenschuldner in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, NVwZ-RR 1999, 266 zur Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags und vom 19.03.1998 - 2 S 669/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 2 S 1418/11

    Kalkulation einer Kurtaxe, Kurtaxefähigkeit einzelner Einrichtungen

    Eine nur überschlägige Ermittlung der kurtaxefähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz sowie das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - NVwZ-RR 1999, 266 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004, 293 zur Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags).

    Eine nur überschlägige Ermittlung der kurtaxefähigen Aufwendungen reicht vielmehr aus, wenn sich auch auf ihrer Grundlage mit Sicherheit feststellen lässt, dass der Kostendeckungsgrundsatz sowie das Verbot der Doppelfinanzierung beachtet sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - NVwZ-RR 1999, 266 und Urt. v. 4.12.2003 - 2 S 2669/02 - NVwZ-RR 2004, 293 zur Kalkulation eines Fremdenverkehrsbeitrags).

    Dies setzt die vollständige Erfassung derjenigen Personen voraus, die nach der satzungsrechtlichen Regelung als Abgabenschuldner in Betracht kommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997, aaO, zur Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags; Urt. v. 19.3.1998 - 2 S 669/94 - unveröff.).

  • VG Freiburg, 22.03.2011 - 5 K 1838/09

    Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Festlegung unterschiedlicher

    Allerdings ist die Ermittlung des voraussichtlichen Abgabenaufkommens lediglich auf der Grundlage von Prognosen und Schätzungen möglich, die, solange sie vertretbar und sachgerecht sind, gerichtlich nicht beanstandet werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, VBlBW 1998, 190).

    57 Damit die von der Beklagten vorgenommene Aufteilung des Fremdenverkehrsbeitragsaufkommens auf zwei Gruppen von Betrieben dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und nicht willkürlich ist, bedarf sie - auch im Falle einer grundsätzlich zulässigen Schätzung - einer sachlichen Grundlage (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 aaO. und Urt. v. 29.04.2010 - 2 S 2160/09 -, VBlBW 2010, 440, wonach die Grenze der Zulässigkeit einer Schätzung erreicht sei, wenn sie auf falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruhe, wenn wesentliche Tatsachen nicht ermittelt oder außer Acht gelassen oder wenn der Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt würden).

    Darüber hinaus hielt der Verwaltungsgerichtshof die anderweitige Behandlung der Privatzimmervermieter vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG (nur) aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität für gerechtfertigt, da gerade Privatzimmervermieter in der Regel nicht buchführungspflichtig seien (kritischer insoweit noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1997 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint;

    In diesem Ausgleich von Vorteilen und Lasten liegt der den Beitrag allein legitimierende Grund (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, KStZ 1998, 196).

    Mit den Satzungsbeschlüssen vom 2.4.1998 hat die Beklagte dem Umstand Rechnung getragen, dass Beitragssatz und Hebesatz der alten Satzung vom 23.2.1989 einschließlich der Änderungssatzungen nicht auf einer Kalkulation beruhten und deshalb ungültig waren (vgl. zum Erfordernis einer Kalkulation, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, aaO).

  • VG Neustadt, 14.03.2011 - 4 K 1120/10

    Länderzuständigkeit für Fremdenverkehrsbeiträge; Heranziehung eines Obst- und

    Ausschließlich die nach den gesetzlichen Vorgaben beitragsfähigen Kosten darf die Gemeinde nämlich zur Ermittlung des Beitragssatzes einstellen (vgl. zur Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes bei der Fremdenverkehrsabgabe VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1999, 266).

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unterliegt die Beitragskalkulation lediglich einer Plausibilitätsprüfung (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1999, 266).

  • VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung

    Die Ergänzung des KAG BW ist zu sehen als eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (etwa im Urt. v. 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, in Juris), wonach unter Hinweis auf den Ermessensspielraum des Gemeinderates Satzungen, die etwa Mängel in der Kalkulation - etwa infolge Berücksichtigung nicht ansatzfähiger Kosten - enthielten, regelmäßig und unabhängig von der Höhe dieser Kosten und ihren Auswirkungen auf den Abgabensatz für ungültig erklärt wurden (vgl. zu den Motiven LT-Drs. 13/3966 v. 25.1.2005; vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 678a).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02

    Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - (NVwZ-RR 1999, 266 = BWGZ 1998, 315 = VBlBW 1998, 190) aus dem Wesen des Fremdenverkehrsbeitrags hergeleitet, dass der für die Höhe des Aufkommens aus dem Fremdenverkehr maßgebliche Hebesatz nur auf der Grundlage einer Kalkulation fehlerfrei vom zuständigen Ortsgesetzgeber festgesetzt werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

    Das heißt, dass die Prognosen und Schätzungen, auf denen die Ermittlung des voraussichtlichen Abgabenaufkommens beruht, gerichtlich nicht beanstandet werden können, solange sie vertretbar und sachgerecht sind (VGH BW, Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 - juris Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

  • VG Cottbus, 22.03.2010 - 7 K 1661/04

    Beitragsmaßstabes für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2283/01

    Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 226/98

    Heranziehung zur Fremdenverkehrsabgabe; Rückwirkende Satzung; Begriff der

  • VG Oldenburg, 22.06.2006 - 2 A 3746/02

    Anforderungen an eine Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitragssatzes

  • OVG Sachsen, 29.01.2003 - 5 D 11/01

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragskalkulation, Vorteilssätze

  • VG Freiburg, 16.04.2013 - 5 K 2495/11

    Berücksichtung des Zuschusses an eine Freizeiteinrichtung bei Kurtaxenkalkulation

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1998 - 2 S 2753/97

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit von Fachärzten

  • VG Freiburg, 23.07.2007 - 3 K 1974/05

    Zur Erstattung von Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag nach Eintritt

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