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   BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97   

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https://dejure.org/1998,795
BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1998,795)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1998 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1998,795)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1998 - 11 A 50.97 (https://dejure.org/1998,795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65
    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen einer Beiladung nach § 65 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 276
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.05.1997 - 11 A 50.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
    Dieser Rechtsstreit wurde gemäß Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Mai 1997 - BVerwG 11 A 50.95 - durch einen gerichtlichen Vergleich erledigt, worin sich die Beklagte u.a. verpflichtete, den Planfeststellungsbeschluß durch eine näher bezeichnete Erweiterung der aktiven Schallschutzmaßnahmen zu ändern.

    Die Rechtsposition von Frau H. in bezug auf die von ihr im Verfahren BVerwG 11 A 50.95 geltend gemachten Ansprüche ist jedoch durch den in diesem Verfahren geschlossenen Vergleich abschließend geregelt und kann durch den Erfolg oder Mißerfolg weitergehender Schutzansprüche anderer, an jenem Vergleich nicht beteiligter Nachbarkläger nicht mehr berührt werden.

  • BVerwG, 29.10.1997 - 11 A 17.97

    Voraussetzungen einer Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 3; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 S. 7; Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 17.97 und 11 VR 5.97 -).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 3; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 S. 7; Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 17.97 und 11 VR 5.97 -).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ihre Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien im Klageverfahren verbessern oder verschlechtern könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1.81 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 3; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 S. 7; Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 17.97 und 11 VR 5.97 -).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97
    Auf ihre Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß der Beklagten vom 19. Mai 1995 für diesen Abschnitt hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 5. März 1997 BVerwG 11 A 25.95 - die Beklagte verpflichtet, über die von ihnen geforderten aktiven Schallschutzmaßnahmen und dem Grunde nach über die von ihnen geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigung für die Vornahme passiver Schallschutzmaßnahmen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
  • BGH, 16.01.2014 - AnwZ 3/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Falls der notwendigen Beiladung gem. §

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt, wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001.04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 20.07.2020 - NotSt (B) 1/20

    Beiladung der Landesnotarkammer als Dritte auf Antrag i.R.e. Disziplinarklage zur

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 6/13, juris Rn. 4; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276; jeweils m.w.N.).

    Erforderlich ist dabei, dass der Inhalt der Entscheidung die Rechtsposition des Dritten berührt (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 276, 277).

  • BGH, 28.07.2014 - AnwZ 3/13

    Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten bei Vorliegen eines rechtlichen

    Ein rechtliches Interesse, das eine Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO rechtfertigen kann, ist bereits dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Entscheidung in der Hauptsache auf rechtliche Interessen des Dritten einwirken kann, das heißt wenn sich seine Rechtsposition durch das Unterliegen einer der Parteien in dem anhängigen Prozess verschlechtern oder verbessern könnte (Senatsbeschluss vom 16. Januar 2014 - AnwZ 3/13, aaO Rn. 4; BVerwG, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119; NVwZ-RR 1999, 276; BVerwG, Beschluss vom 9. März 2005 - 4 VR 1001/04, juris Rn. 2; jeweils m. w. N.).
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