Weitere Entscheidung unten: BSG, 09.12.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4372
BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98 (https://dejure.org/1998,4372)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1998 - 1 WB 36.98 (https://dejure.org/1998,4372)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 (https://dejure.org/1998,4372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Dienstausübung auf Grund von zwingenden dienstlichen Gründen im Sinne von § 22 S. 1 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei Verdacht eines Dienstvergehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 323
  • DVBl 1999, 320
  • DVBl 1999, 326
  • DÖV 1999, 305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.04.1978 - 1 WB 159.76

    Verbot der Dienstausübung - Befehl - Zwingende dienstliche Gründe -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98
    Die angefochtene Maßnahme ist ein Befehl auf dem Gebiet der militärischen Über- und Unterordnung und damit im Wehrbeschwerdeverfahren (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 WBO) anfechtbar (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 1 WB 159.76, 5.77 - <BVerwGE 63, 32 [ff.]> und vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 87.90 = NZWehrr 1991, 248 [f.]).

    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Soldaten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 1 WB 159.76, 5.77 - <BVerwGE 63, 32 [ff.]>).

  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 WB 87.90

    Soldatengesetz - Vortrag zur Sicherheitspolitik - Abstimmung mit dem

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98
    Die angefochtene Maßnahme ist ein Befehl auf dem Gebiet der militärischen Über- und Unterordnung und damit im Wehrbeschwerdeverfahren (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 WBO) anfechtbar (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 1 WB 159.76, 5.77 - <BVerwGE 63, 32 [ff.]> und vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 87.90 = NZWehrr 1991, 248 [f.]).
  • BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98
    Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird auch nicht durch die Entlassung des Antragstellers aus dem Wehrdienst gemäß § 29 Abs. 7 WPflG berührt, da das den Gegenstand des Verfahrens bildende Verbot der Ausübung des Dienstes und des Tragens der Uniform noch in der Zeit erlassen worden ist, in der der Antragsteller Wehrübender war (vgl. C 213 Nr. 2 ZDv 14/3 und Beschluß vom 17. Januar 1974 - BVerwG 1 WB 89.72 - <BVerwGE 46, 220 [225]>) und die Beschwerdefristen eingehalten worden sind.
  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98
    Um einen hinreichenden Tatverdacht annehmen zu können, muß er zwar vom Vorliegen gewisser Belastungsmomente überzeugt sein, jedoch kann die Aufklärung von Widersprüchen zwischen den Angaben der Beteiligten und den vorhandenen Beweisergebnissen der disziplinargerichtlichen Überprüfung überlassen bleiben (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 67.78 - <BVerwGE 63, 250>).
  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98
    Truppendienstliche Erstmaßnahmen bedürfen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47.73, 75.73 - <BVerwGE 46, 251> und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 1 WB 77.73 - <BVerwGE 46, 348 [ff.]>) keiner Rechtsbehelfsbelehrung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines

    Zwingende dienstliche Gründe nach § 39 Satz 1 BeamtStG sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, a. a. O.; zudem: Beschluss vom 11. Juni 1997 - Az.: B 3 S 357/96 -, veröffentlicht bei juris = ZBR 1998, 321, LKV 1998, 458 ).

    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt vielmehr, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Ausübung des Dienstes nach § 39 Satz 1 BeamtStG als zwingend geboten erscheinen lassen ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 [m. w. N.]; OVG LSA, a. a. O. ).

    Hiervon ausgehend konnte die Antragsgegnerin im Zeitpunkt der Anordnung des Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte ( vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1979 - Az.: 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250; Beschluss vom 19. November 1998 - Az.: 1 WB 36.98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2; OVG LSA, a. a. O. ) davon ausgehen, dass zwingende dienstliche Gründe für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG vorlagen, weil hinreichende Verdachtsmomente für die Polizeidienstunfähigkeit des Antragstellers aufgrund seiner Alkoholerkrankung gegeben waren und im Interesse der Funktionsfähigkeit der Polizeivollzugsverwaltung die weitere Dienstausübung des Antragstellers nicht verantwortet werden konnte, da bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Antragsteller auf seinem bisherigen Dienstposten nicht auszuschließen war, dass der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde sowie andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären.

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2010 - 5 ME 282/09

    Verhältnismäßigkeit eines Lehrverbots eines Sportlehrers wegen des Verdachts

    Sie sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt werden würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 22 SG BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5; Beschl. v. 17.7.1979 - 1 WB 67/78 -, BVerwGE 63, 250 = ZBR 1980, 324, zitiert nach juris Langtext, Rn. 40 sowie zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 60 Abs. 1 Satz 1 LBG S-A OVG S-A, Beschl. v. 22.12.2009 - 1 M 87/09 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 4).

    Denn auch im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung darf nicht übersehen werden, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nur ein Mittel zur sofortigen vorläufigen Sicherung zwingender dienstlicher Belange ist und die zwingenden dienstlichen Gründe nicht notwendig bereits auf einem unstrittig festgestellten Sachverhalt beruhen müssen, sondern auch auf einen Verdacht gegründet sein können, dessen Begründetheit erst im einem nachfolgenden Disziplinarverfahren abschließend aufgeklärt werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36/98 -, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2 = DVBl. 1999, 326 = NVwZ-RR 1999, 323 = DÖV 1999, 305, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2020 - 6 B 238/20

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte vorläufige Dienstenthebung Dienstbetrieb

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. November 1998 - 1 WB 36.98 -, DVBl. 1999, 326, und vom 17. Juli 1979 - 1 WB 67.78 -, BVerwGE 63, 250, jeweils zu § 22 SG:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6666
BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B (https://dejure.org/1998,6666)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B (https://dejure.org/1998,6666)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - B 9 VS 6/98 B (https://dejure.org/1998,6666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen für schwere Folgen einer als Soldat der Bundeswehr in einem Bundeswehrkrankenhaus durchgeführten Operation - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Begriff der Wehrdienstbeschädigung

  • rechtsportal.de

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1997 - 9 BVg 3/97 -).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Die Verpflichtung des Soldaten, sich gesundzuhalten, und insoweit ohne freie Arzt- und Krankenhauswahl die Weisungen des truppenärztlichen Dienstes zu befolgen, reiche aus, Schäden infolge dieser Art von Behandlungen dem Wehrdienst zuzurechnen (BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 1).
  • BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1997 - 9 BVg 3/97 -).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Damit hat er die Rechtsprechung, auf die er Bezug nimmt (BSGE 57, 171 [BSG 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81] = SozR 3200 § 81 Nr. 29 und BSG SozR 3200 § 80 Nr. 2), verallgemeinert zusammengefaßt.
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RV 51/86

    Musterung - Fahrgemeinschaft - Umweg

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Damit hat er die Rechtsprechung, auf die er Bezug nimmt (BSGE 57, 171 [BSG 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81] = SozR 3200 § 81 Nr. 29 und BSG SozR 3200 § 80 Nr. 2), verallgemeinert zusammengefaßt.
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Auch in dem zu einer Nichtzulassungsbeschwerde ergangenen Beschluss vom 09.12.1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, hat sich das BSG unter dem Aspekt der Wehrdiensteigentümlichkeit ausführlich mit der Frage der gesteigerten Gesunderhaltungspflicht beschäftigt, anstatt die Wehrdiensteigentümlichkeit kurz und knapp allein mit dem Ausschluss der freien Arztwahl zu begründen.

    Ganz abgesehen davon, dass diese Formulierung keine Aussage dazu enthält, ob bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers die Kausalität zu verneinen oder zu bejahen ist, zum anderen die Formulierung im Wesentlichen dem Leitsatz des BSG zum Urteil vom 24.03.1987, Az.: 4b RV 13/86, entnommen ist, in dem die Tatsache der Behandlung lege artis zwar erwähnt ist, wobei den Urteilsgründen selbst aber nicht zu entnehmen ist, dass dieser Umstand eine rechtlich wesentliche Rolle gespielt hätte (vgl. oben Ziff. 3.2.2.2.5.), kommt dem Operationserlass ohnehin keine rechtliche Bindungswirkung für die Gerichte zu (vgl. BSG, Beschluss vom 09.12.1998, Az.: B 9 VS 6/98 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - L 10 VS 42/98

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Die Verpflichtung des Soldaten, sich gesund zu halten, und insoweit ohne freie Arzt- und Krankenhauswahl die Weisungen des truppenärztlichen Dienstes zu befolgen, reicht hiernach aus, Schäden von Behandlungen dem Wehrdienst zuzurechnen (BSG vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B - NVwZ-RR 1999, 323 -324; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 1).

    Auch die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des ärztlichen Eingriffs, die von einer gebotenen Belehrung (Aufklärung des Patienten) abhängt, ist deswegen für das SER nicht bedeutsam (BSG vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B - NVwZ-RR 1999, 323-324).Ein anspruchsbegründendes Verschulden des Staates oder der Personen, für die er im Sinne einer Garantenstellung einzustehen hat, kann zur Überzeugung des Senats daher auch dann nicht verlangt werden, wenn ein Soldat sich pflichtgemäß einer ärztlichen Behandlung unterzieht.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2006 - L 3 AL 353/06

    Anwaltliche Mitwirkung an der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts

    In diesem Fall geht es nämlich lediglich um die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zit. nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - L 2 VS 48/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Unter Versorgungsschutz steht auch die durch den Truppenarzt veranlasste Behandlung eines schädigungsunabhängigen Leidens in einer zivilen Klinik, bei der es zu einer unvorhergesehenen Verletzung des Soldaten kommt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1975 - 9 RV 338/74 - sowie bestätigend im Sinne einer geklärten Rechtsfrage, Beschluss vom 09. Dezember 1998 - B 9 VS 6/98 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2018 - L 10 VE 14/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. nur Beschluss vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, m.w. Nachweisen aus der Rechtsprechung) gehört die truppenärztliche Behandlung zu den wehrdiensteigentümlichen Umständen, so dass daraus resultierende Gesundheitsstörungen Wehrdienstbeschädigungsfolgen sein können.

    Die Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungsfolgen ist deshalb unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der konkreten Behandlungsmaßnahme (BSG Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O.) und - mit der bereits genannten Ausnahme - auch unabhängig von der Frage eines etwaigen Verschuldens der handelnden Personen (BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 10 VE 27/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. nur Beschluss vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, m.w. Nachweisen aus der Rechtsprechung) gehört die truppenärztliche Behandlung zu den wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen, so dass daraus resultierende Gesundheitsstörungen Wehrdienstbeschädigungsfolgen sein können.

    Die Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungsfolgen ist deshalb unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der konkreten Behandlungsmaßnahme (BSG Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O.) und - mit der bereits genannten Ausnahme - auch unabhängig von der Frage eines etwaigen Verschuldens der handelnden Personen (BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2011 - L 1 AS 3600/11
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es dann, wenn sich eine Antwort auf dieselbe bereits aus der vorliegenden obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt, also zur Auslegung der anzuwendenden gesetzlichen Begriffe schon Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zitiert nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 10 VE 27/14
    Eine Bindung der Gerichte an den "OP-Erlass" (Erlass des BMVg vom 10. Dezember 1986, BVBl. 1987, Nr. 1 - 5 S. 3; für die Zeit seit dem 15. November 2015 vergleiche auch die inhaltsgleichen Regelungen des Bereichserlasses des BMVg D-1463/19) besteht insoweit nicht (BSG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, Abs. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2011 - L 1 AS 1633/11
    In diesem Fall geht es nämlich lediglich um die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zitiert nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 1 AS 782/11
    In diesem Fall geht es nämlich lediglich um die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zitiert nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - L 1 AS 1469/09
  • SG Detmold, 09.09.2014 - S 14 VS 74/12
  • SG München, 25.04.2012 - S 33 VS 25/09

    Soziales Entschädigungsrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 10 VE 14/12
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 1 AS 2477/09
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - L 1 AS 2795/09
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2009 - L 1 AS 2926/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht