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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3027
BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98 (https://dejure.org/1999,3027)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1999 - 5 C 10.98 (https://dejure.org/1999,3027)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 5 C 10.98 (https://dejure.org/1999,3027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Antragsfrist für den leistungsabhängigen Teilerlass für eine Zweitausbildung - Rechtmäßigkeit des Erhalts eines Rückzahlungsbescheides während der Zweitausbildung - Voraussetzungen der Gewährung von Bundesausbildungsförderung

  • Judicialis

    BAföG F. 1990 § 18 Abs. 5 a; ; BAföG F. 1990 § 18 b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 18b Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 764 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 451
  • DVBl 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98
    Dieser Bescheid ergeht nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und hat u.a. die Aufgabe, die Höhe der Darlehen, die der Auszubildende während seiner Ausbildung erhalten hat, abschließend und verbindlich - nach Eintritt der Bestandskraft greift das Überprüfungs- und Rücknahmeverbot des § 18 Abs. 5 a Satz 2 BAföG ein (vgl. hierzu BVerwGE 95, 321 ) - festzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1987 - 16 A 1368/87

    Teilerlaß des Darlehens bei Ausbildungsbeendigung vor Förderungshöchstdauerende

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98
    Denn weder aus dem Wortlaut noch aus Sinn und Zweck dieser Vorschrift ergibt sich ein Anhaltspunkt dafür, daß die von ihr gewährte Prämie auf besonderen Studienerfolg nur für Erstausbildungen gewährt werden sollte (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 1. Oktober 1987 - 16 A 1368/87 - zum Studiendauerteilerlaß ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1998 - 16 A 4056/97

    Ausbildungsförderung; Zweitausbildung; Leistungsabhängiger Teilerlaß; Frist;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98
    BVerwG 5 C 10.98 OVG 16 A 4056/97.
  • Drs-Bund, 04.11.1982 - BT-Drs 9/2074
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 10.98
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß diese den Leistungsgedanken in der Ausbildungsförderung zur Geltung bringende (vgl. BTDrucks 9/2074, S. 91 zu Art. 15 I Nr. 3) Erlaßregelung auch Zweitausbildungen erfaßt.
  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4176/10

    Ausbildungsförderung, Anrechnung eines Selbstbehalts

    Dies entspräche durchaus dem mit dem BAföG auch sonst verbundenen und vielfach zum Ausdruck kommenden Ziel der Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1992, - 5 B 104/92 -, , zur Ermittlung des Einkommens nach § 24 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 18.10.1990, - 5 C 11/86 -, , zur Frage der anerkannten Schultypen nach § 2 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 14.05.2009, - 5 C 14/08 -, > zur Bewertung von Vermögen; Urteil vom 27.05.1999, - 5 C 10/98 -, , zur Ermittlung des Ausbildungsendes § 18 BAföG) oder auch durch Pauschalierungen oder durch Festlegung von Bagatellbeträgen wie in § 51 Abs. 4 BAföG (vgl. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. A., Anm. 27 zu § 25; a.A. Rothe/Blanke, aaO., Anm. 46 zu § 25).
  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 4175/10

    Ausbildungsförderungsrechtliche Anerkennung eines Härtefalls

    Dies entspräche durchaus dem mit dem BAföG auch sonst verbundenen und vielfach zum Ausdruck kommenden Ziel der Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1992, - 5 B 104/92 -, , zur Ermittlung des Einkommens nach § 24 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 18.10.1990, - 5 C 11/86 -, , zur Frage der anerkannten Schultypen nach § 2 Abs. 1 BAföG; Urteil vom 14.05.2009, - 5 C 14/08 -, > zur Bewertung von Vermögen; Urteil vom 27.05.1999, - 5 C 10/98 -, , zur Ermittlung des Ausbildungsendes § 18 BAföG) oder auch durch Pauschalierungen oder durch Festlegung von Bagatellbeträgen wie in § 51 Abs. 4 BAföG (vgl. Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4. A., Anm. 27 zu § 25; a.A. Rothe/Blanke, aaO., Anm. 46 zu § 25).
  • VG Köln, 07.06.2017 - 26 K 979/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1999 - 5 C 10/98 -, juris, Rn. 12f.; OVG NRW, Urteil vom 1. August 1994, - 16 A 13/94 -, juris, Rn. 7.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5203
BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98 (https://dejure.org/1999,5203)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 5 C 13.98 (https://dejure.org/1999,5203)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 5 C 13.98 (https://dejure.org/1999,5203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BAföG § 18 Abs. 2 Satz 2; ; BAföG § 18 Abs. 3 Satz 3; ; BAföG § ... 18 Abs. 3 Satz 4; ; BAföG § 18 Abs. 4; ; BAföG § 18 a; ; BAföG § 29; ; DarlehensV § 7; ; DarlehensV § 8 Abs. 1; ; DarlehensV § 11 Abs. 1; ; BHO § 59; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de

    BAföG § 18 Abs. 2 Satz 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 764 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.1991 - 5 C 18.88

    Rückzahlung von BAföG-Darlehen; (Verspätungs-)Zinsen auf Restschuld rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98
    Die Regelung, ohne Rücksicht auf Verschulden Rückstandszinsen in Höhe von 6% von der Darlehensrestschuld zu erheben, wenn der Darlehensnehmer den Zahlungstermin um mehr als 45 (früher 30) Tage überschritten hat (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i.V.m. § 8 Abs. 1 DarlehensV), bezweckt, den Darlehensnehmer unter einen nachhaltigen, dem Entstehen von Zahlungsrückständen entgegenwirkenden Rückzahlungsdruck zu setzen, "um jeden Anreiz für eine zögerliche Rückzahlung zu nehmen" (Begründung des Regierungsentwurfs eines BAföG, BTDrucks VI/1975 S. 29 zu § 18 Abs. 1 und 2 sowie BVerwGE 89, 145 ).

    Die Freistellungsregelung, auf die der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Oktober 1991 (BVerwGE 89, 145 ) bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Rückstandszinsregelung hingewiesen und die er dort als soziale Schutzvorkehrung zugunsten des Geförderten bezeichnet hatte, zielt darauf ab, die Rückzahlung des Darlehens in zumutbaren Grenzen zu halten: "Der Darlehensnehmer soll nicht Beschränkungen unterworfen sein, die sozial nicht vertretbar sind" (so die Begründung des Regierungsentwurfs eines 2. BAföG-ÄnderungsG, BTDrucks 7/2098 S. 20 zu Nr. 15 Buchstabe c sowie BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 33.94 - ).

    Denn der Senat hat bereits in seinem schon genannten Urteil in BVerwGE 89, 145 (151 f.) darauf hingewiesen, daß dem Bundesverwaltungsamt mit der Möglichkeit der Stundung (§ 7 DarlehensV i.V.m. § 59 BHO) ein Instrument zur Verfügung steht, um insoweit die zur Vermeidung erheblicher/besonderer Härten erforderlichen Maßnahmen treffen zu können und das Anfallen von Rückstandszinsen zu verhindern.

    Durch die zwischen Zahlungstermin und Beginn der Rückstandszinspflicht eingeschobene 45-Tage-Frist (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG), vor deren Ablauf der Darlehensnehmer nach der Verwaltungspraxis der Beklagten zudem noch üblicherweise rechtzeitig gemahnt wird (vgl. BVerwGE 89, 145 ), stellt das Gesetz zudem sicher, daß dem Darlehensschuldner hinreichend Zeit bleibt, um einen Stundungsantrag zu stellen und dem Bundesverwaltungsamt seine Zahlungsunfähigkeit darzulegen.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 33.94

    Freistellung von der Verpflichtung zur Rückzahlung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98
    Die Freistellungsregelung, auf die der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Oktober 1991 (BVerwGE 89, 145 ) bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Rückstandszinsregelung hingewiesen und die er dort als soziale Schutzvorkehrung zugunsten des Geförderten bezeichnet hatte, zielt darauf ab, die Rückzahlung des Darlehens in zumutbaren Grenzen zu halten: "Der Darlehensnehmer soll nicht Beschränkungen unterworfen sein, die sozial nicht vertretbar sind" (so die Begründung des Regierungsentwurfs eines 2. BAföG-ÄnderungsG, BTDrucks 7/2098 S. 20 zu Nr. 15 Buchstabe c sowie BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 33.94 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1998 - 16 A 2618/96

    Ausbildungsförderung; Zinsen; Befreiung von der Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98
    BVerwG 5 C 13.98 OVG 16 A 2618/96.
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 13.98
    Die Regelung, ohne Rücksicht auf Verschulden Rückstandszinsen in Höhe von 6% von der Darlehensrestschuld zu erheben, wenn der Darlehensnehmer den Zahlungstermin um mehr als 45 (früher 30) Tage überschritten hat (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i.V.m. § 8 Abs. 1 DarlehensV), bezweckt, den Darlehensnehmer unter einen nachhaltigen, dem Entstehen von Zahlungsrückständen entgegenwirkenden Rückzahlungsdruck zu setzen, "um jeden Anreiz für eine zögerliche Rückzahlung zu nehmen" (Begründung des Regierungsentwurfs eines BAföG, BTDrucks VI/1975 S. 29 zu § 18 Abs. 1 und 2 sowie BVerwGE 89, 145 ).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 22.98

    V: Verrechnungsscheck, Absendung eines - zur Wahrung von Zahlungsfristen (hier:

    Weder die "Natur des Schuldverhältnisses" (§ 269 Abs. 1 BGB) noch die von der Revision geforderte Rücksichtnahme auf Bedürfnisse der Verwaltungspraxis können angesichts der nicht geringen Belastung für die von der "Sanktionsregelung" (Urteile des Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 13.98 und 5 C 17.98 -) des § 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 DarlehensV Betroffenen rechtfertigen, ohne dahin gehende gesetzliche Sonderregelung einen Rückgriff auf den Rechtsgedanken der §§ 269, 270 BGB auszuschließen.
  • VG Köln, 02.06.2022 - 26 K 2829/21
    18.03.1999 - 5 C 13/98, juris, Rn. 12; BVerwG, Urt. v. 18.03.1999 - 5 C 17/98, juris, Rn. 10, die Darlehensnehmenden zur Erfüllung ihrer Rückzahlungspflicht anzuhalten, geht jedoch von Anfang an fehl, wenn die betreffende Zahlungsverpflichtung durch eine rückwirkende Freistellung entfallen ist.

    Schließlich kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen, wonach eine Freistellung der Erhebung von Rückstandszinsen nicht entgegenstehe, Urt. v. 18.03.1999 - 5 C 13/98, juris, Rn. 12 ff.; Urt. v. 18.03.1999 - 5 C 17/98, juris, Rn. 10 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - 12 A 1127/21
    Die umfangreichen Zitate des Klägers aus den Entscheidungsgründen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999 - 5 C 13.98 - sind für den rechtlichen Standpunkt, den er einnimmt, unergiebig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 38/13

    Festsetzungsbescheid zur Rückzahlung von Bafög-Leistungen als Gegenstand einer

    Wird in die rechtliche Würdigung ferner eingestellt, dass Zinsen nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BAföG i. V. m. § 8 Abs. 1 DarlehensV wegen der Nichtzahlung rückständiger Raten selbst während der Zeit der Freistellung nach § 18 a BAföG verlangt werden können, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 1999 - 5 C 17.98 - BVerwGE 108, 334, juris, und - 5 C 13.98 -, Buchholz 436.36 § 18 BAföG Nr. 20, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. April 2011 - 12 A 2107/10 -, juris, mithin erst recht auch für die Dauer eines erfolglos auf Freistellung betriebenen Widerspruchsverfahrens, kann von der im Zulassungsantrag geltend gemachten "Schlechterstellung" keine Rede sein; angesichts des Umstandes, dass die Beklagte zugunsten der Klägerin erst ab dem 1. März 2011 Zinsen erhoben hat, gilt vielmehr das Gegenteil.
  • VG Köln, 24.09.2021 - 26 K 5557/18
    BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 13/98 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 12 A 2466/14 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 7. Mai 2020 - 12 A 166/19 -, juris Rn. 3.
  • VG Köln, 23.11.2021 - 26 K 5065/21
    BVerwG, Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 13/98, juris, Rn. 12.
  • VG Köln, 27.03.2020 - 26 K 4327/19
    BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 13/98 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 12 A 2466/14 -, juris Rn. 9.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98   

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https://dejure.org/1999,5139
OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98 (https://dejure.org/1999,5139)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.1999 - 4 L 5154/98 (https://dejure.org/1999,5139)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 1999 - 4 L 5154/98 (https://dejure.org/1999,5139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 6 A 93/96
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 764
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2006 - 7 S 468/03

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Nicht zu folgen sei dem Urteil des OVG Lüneburg vom 10.03.1999 - 4 L 5154/98 -, wonach der kindnahe Elternteil auch dann dauernd getrennt lebe, wenn der Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger sei, noch im Ausland lebe und nicht damit rechnen könne, vor Ablauf von sechs Monaten die Einreiseerlaubnis zu erhalten und damit die eheliche Lebensgemeinschaft herstellen zu können.

    Im Falle einer auf ausländerrechtliche Bestimmungen zurückzuführenden Verzögerung der Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft sind weder die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gegeben noch kommt - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts sowie des OVG Münster (Urteil vom 05.02.2002 - 16 A 376/01 -, NJW 2002, 3564) und des OVG Lüneburg (Urteil vom 10.03.1999 - 4 L 5154/98 -, NVwZ-RR 1999, 764) - eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 UVG in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 16 A 376/01

    Bestimmung des Begriffs des Getrenntlebens; Rückgriff auf die subjektiven

    So aber im Ausgangspunkt Nds. OVG, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, FEVS 51, 526 = NVwZ-RR 1999, 764 = NDV-RD 1999, 114; ebenso Scholz, a.a.O., § 1 Rn. 13.

    Nds. OVG, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, a.a.O.

    So im Ergebnis auch Nds. OVG, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2003 - 12 LA 400/03

    Rückzahlung eines Unterhaltsvorschusses von getrenntlebendem Elternteil

    Der Senat schließt sich der bereits durch den 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil v. 10.3.1999 - 4 L 5154/98 - FEVS 51, 526) vorgenommenen Auslegung des Begriffs des dauernd Getrenntlebens an, der wie in der familienrechtlichen Vorschrift des § 1567 BGB zu verstehen ist (so auch Binschus, Überlegungen zum Unterhaltsvorschußgesetz , ZfF 1979, 227, 228; Scholz, Kommentar zum UVG, 2. Aufl. 1992, § 1 Abs. 1 Rn. 10; VG Göttingen, Urteil v. 24.4.2002 - 2 A 2344/00 - ).

    Nach Ansicht des 4. Senats des erkennenden Gerichts (Urteil v. 10.3.1999 , a.a.O.) erweitert § 1 Abs. 2 UVG den Begriff des Getrenntlebens aber, um den Belangen betroffener Kinder, denen die Leistungen nach diesem Gesetz zugute kommen sollen, besser gerecht werden zu können.

    Es ist nämlich - wie das Verwaltungsgericht richtigerweise aus dem Begriff "für voraussichtlich wenigstens sechs Monate" abgeleitet hat - von den zuständigen Behörden eine Prognoseentscheidung zu Beginn des Trennungszeitraumes zu treffen, wie lange die Trennung bestehen wird (so auch 4. Senat, Urteil v. 10.3.1999, a.a.O.).

    "Lebt ein alleinerziehender Elternteil, der von seinem ausländischen Ehegatten als Stiefelternteil wegen Einhaltung von Visavorschriften zur Einreise des ausländischen Ehegatten faktisch getrennt lebt, getrennt im Sinne von § 1 Abs. 1 UVG, wenn die Trennung ungewollt länger als sechs Monate dauert, wobei diese möglicherweise im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Visaverfahren ungewöhnlich lange ist?" ist nicht mehr klärungsbedürftig, da sie zum einen bereits durch die Entscheidung des 4. Senates des erkennenden Gerichts geklärt ist (Urteil v. 10.3.1999, a.a.O.), zum anderen eine schon außer Kraft getretene Vorschrift betrifft (vgl. dazu Meyer-Ladewig, a.a.O., § 124 Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 7 S 1032/02

    Unterhaltsvorschuss - Getrenntleben

    Ein faktisches Getrenntleben der Ehegatten wegen ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen steht einem dauernden Getrenntleben i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG nicht gleich; eine Analogie zu § 1 Abs. 2 UVG scheidet aus (aA OVG Lüneburg NVwZ-RR 1999, 764 = FEVS 51, 526).

    bbb) Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgt ein Anspruch auf UVG-Leistungen auch nicht aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 2 UVG (aA: OVG Lüneburg NVwZ-RR 1999, 764 = FEVS 51, 526).

  • VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 03.43

    Gewährung und Rückzahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Für eine analoge Heranziehung des § 1 Abs. 2 UVG - das ist der Weg, den das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (FEVS 51, 526 = NVwZ-RR 1999, 764 = NDV-RD 1999, 114) im Ergebnis eingeschlagen hat -, fehlt es aber an einer planwidrigen Gesetzeslücke.
  • OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07

    Unterhaltsvorschuss; Manifestation des Trennungswillens; Rückforderung

    hierzu etwa OVG Münster, Urteil vom 5.2.2002 - 16 A 376/01 - VGH Kassel, Beschluss vom 14.10.2003 - 10 UZ 1167/01 -, OVG Lüneburg, Urteil vom 10.3.1999 - 4 L 5154/98 - jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13

    Unterhaltsvorschuss bei faktischem Getrenntleben der Ehegatten wegen

    Auch im Übrigen, das heißt im Hinblick auf die 2. Alternative von § 1 Abs. 2 UVG, kommt eine Analogie bzw. eine erweiternde Auslegung auf Fälle von Zuzugsbeschränkungen nicht in Betracht, weil die dort genannten Ausnahmetatbestände abschließend und wegen ihres Charakters als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind ( siehe auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006 und Beschluss vom 27.06.2005, jew. a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 06.07.2005, a.a.O.; soweit das Nieders. OVG mit Beschluss vom 10.03.1999, NVwZ-RR 1999, 764, hierzu eine andere Auffassung vertreten hatte, betraf das eine andere [ältere] Fassung des Unterhaltsvorschussgesetzes, vgl. hierzu Nieders. OVG, Beschluss vom 11.11.2003, a.a.O. ).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2022 - 14 PA 359/22

    Unterhaltsvorschuss

    OVG NRW, Beschl. v. 3.8.2020 - 12 E 517/20 -, juris Rn. 8 f., m.w.N.; VGH BW, Urt. v. 27.6.2005 - 7 S 1032/02 -, juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 26.5.2003 - 12 B 03.43 -, juris Rn. 20; aA - vor der Klarstellung des Gesetzgebers - noch NdsOVG, Urt. v. 10.3.1999 - 4 L 5154/98 -, juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 15.12.2006 - 2 K 3950/04

    Schicksal des Anspruchs auf Unterhaltsvorschussleistungen im Falle der

    Dem steht auch nicht die abweichende Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2002, vgl. Az.: 16 A 376/01, NJW 2002 S. 3564, entgegen, wonach bei der Bestimmung des Begriffes "Getrenntlebens" nicht unbesehen auf die Legaldefinition des § 1567 Abs. 1 BGB mit ihren subjektiven Begriffskomponenten zurückgegriffen werden könne, sondern vielmehr auf die faktische Situation des Kindes abzustellen sei und neben den Fällen einer im Sinne einer vis absoluta schlechterdings unumgänglichen Trennung, etwa bei einer Anstaltsunterbringung, auch solche Trennungsfälle einzubeziehen seien, in denen die Möglichkeit des Zusammenlebens, obwohl theoretisch nicht ausgeschlossen, doch mit erheblichen Erschwernissen verbunden ist und dem einvernehmlich gefassten Lebensplan der Ehepartner in grundlegender Weise widerspricht (dort: Einreisesverbot des Ehemannes), vgl. so auch im Ergebnis: Hessischer VGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 10 ZU 1167/01 -, NDV-RD 2003, 134 sowie Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10. März 1999 - 4 L 5154/98 -, NVwZ-RR 1999 S. 764.
  • VG München, 30.04.2014 - M 18 K 12.6341

    Dauerndes Getrenntleben (verneint); Einreise des Ehemannes ein Jahr nach der

    Auch wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (NVwZ-RR 1999, 764) gute Gründe für seine Auffassung anführe, so übersehe es dabei doch, dass die Vorschriften des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und des § 1 Abs. 2 UVG in ihrer Gesamtheit eine Gesetzeslücke nicht enthalten würden.
  • VG Aachen, 04.10.2010 - 2 K 911/08

    Teilweise Abweisung einer Klage bei Übersteigen einer festgesetzten

  • VG Gelsenkirchen, 04.01.2008 - 15 K 2307/07

    Rückforderung; Unterhaltsvorschuss; Doppelehe; Stellvertreterehe

  • VG Aachen, 11.05.2020 - 10 K 1985/19
  • VG Aachen, 20.12.2007 - 2 K 245/05

    Voraussetzungen für einen Ersatzanspruch für Leistungen nach dem

  • VG Aachen, 17.04.2007 - 2 K 588/06

    Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für ein Kind; Erfüllung der

  • VG Düsseldorf, 28.11.2008 - 21 L 1560/08

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Aachen, 16.02.2007 - 2 K 3610/04

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Leistungen nach dem

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