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   BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99   

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BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,1665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BVFG § 6 a. F.
    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen Elternteilen; Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses; sowjetisches Paßrecht

  • Wolters Kluwer

    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion - Abstammung von zwei deutschen Elternteilen - Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses - Sowjetisches Paßrecht

  • Judicialis

    BVFG § 6 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 6 (a. F.)
    Vertriebenenrecht - Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen Elternteilen; Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses; sowjetisches Paßrecht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 836 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).

    Läßt sich dies aufgrund von Tatsachen unmittelbar positiv feststellen, reicht als objektive Bestätigung der Bekenntnisüberlieferung die Abstammung sogar von nur einem volksdeutschen Elternteil aus (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - a.a.O.).

    Wie im Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - (a.a.O. S. 377) ausgeführt, wird durch ein einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ähnliches Verhalten (bekenntnisähnliches Verhalten) des Spätgeborenen in der Regel der Nachweis erbracht, daß er sich zuvor mit dem Volkstumsbewußtsein eines volksdeutschen Elternteils identifiziert hat.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).

    Läßt sich dies aufgrund von Tatsachen unmittelbar positiv feststellen, reicht als objektive Bestätigung der Bekenntnisüberlieferung die Abstammung sogar von nur einem volksdeutschen Elternteil aus (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).

    Läßt sich dies aufgrund von Tatsachen unmittelbar positiv feststellen, reicht als objektive Bestätigung der Bekenntnisüberlieferung die Abstammung sogar von nur einem volksdeutschen Elternteil aus (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Vielmehr ist - wie es der Regel entspricht - davon auszugehen, daß bei Angabe der deutschen Nationalität anläßlich der Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses dem äußeren Erklärungsinhalt auch ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 110.95 - BVerwGE 101, 205 ).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Vielmehr ist - wie es der Regel entspricht - davon auszugehen, daß bei Angabe der deutschen Nationalität anläßlich der Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses dem äußeren Erklärungsinhalt auch ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 110.95 - BVerwGE 101, 205 ).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Diese Tatsache ist bei dem erkennenden Senat gerichtskundig und außerdem zwischen den Beteiligten unstreitig, so daß sie auch ohne berufungsgerichtliche Feststellung revisionsgerichtlich berücksichtigt werden kann (vgl. RG JW 1933, S. 1655 ; BGHSt 6, 292 ; Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 199.61 - NDBZ 1966, 108; Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Diese Tatsache ist bei dem erkennenden Senat gerichtskundig und außerdem zwischen den Beteiligten unstreitig, so daß sie auch ohne berufungsgerichtliche Feststellung revisionsgerichtlich berücksichtigt werden kann (vgl. RG JW 1933, S. 1655 ; BGHSt 6, 292 ; Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 199.61 - NDBZ 1966, 108; Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61

    Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Diese Tatsache ist bei dem erkennenden Senat gerichtskundig und außerdem zwischen den Beteiligten unstreitig, so daß sie auch ohne berufungsgerichtliche Feststellung revisionsgerichtlich berücksichtigt werden kann (vgl. RG JW 1933, S. 1655 ; BGHSt 6, 292 ; Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 199.61 - NDBZ 1966, 108; Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

    Stimmen im Zeitpunkt der Erklärung (äußerer) Erklärungsinhalt und (inneres) Volkstumsbewusstsein überein, fehlt dieser Erklärung der "Bekenntnischarakter" nicht deswegen, weil objektiv keine Wahlmöglichkeit bestanden hat (vgl. auch - für den umgekehrten Fall der Erklärung des Abkömmlings zweier deutscher Volkszugehöriger - BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) oder ein der Erklärung entgegenstehender Wille deswegen nicht gebildet werden konnte, weil das erklärungsrelevante Bewusstsein auf der Grundlage verfolgungsbedingt unzureichender Informationen über die eigene Abstammung gebildet worden ist.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 13.04

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen

    Stimmen im Zeitpunkt der Erklärung (äußerer) Erklärungsinhalt und (inneres) Volkstumsbewusstsein überein, fehlt dieser Erklärung der 'Bekenntnischarakter' nicht deswegen, weil objektiv keine Wahlmöglichkeit bestanden hat (vgl. auch - für den umgekehrten Fall der Erklärung des Abkömmlings zweier deutscher Volkszugehöriger - BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) oder ein der Erklärung entgegenstehender Wille deswegen nicht gebildet werden konnte, weil das erklärungsrelevante Bewusstsein auf der Grundlage verfolgungsbedingt unzureichender Informationen über die eigene Abstammung gebildet worden ist.
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00

    Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens,

    Nach dem vom Vertreter des Bundesinteresses vorgelegten statistischen Material über durchgeführte Kuren von Beamten im In- und Ausland, das als solches von den Beteiligten nicht angezweifelt worden ist und deswegen im Revisionsverfahren als unstreitige Tatsache berücksichtigt werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93 S. 8 m.w.N.; stRspr), ist auch bei einer Wahlfreiheit zwischen Inlands- und Auslandskur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht zu befürchten, dass das deutsche Kurwesen infolge eines künftigen Ausbleibens beihilfeberechtigter Beamter in existentielle Schwierigkeiten geraten könnte.
  • BVerwG, 12.11.2007 - 5 B 191.07

    Zulassung der Revision im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren aufgrund einer

    1 Die Beschwerde rügt zu Recht, dass der angefochtene Beschluss von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 BVerwG 5 C 14.99 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2006 - 12 A 76/05
    - 5 C 14.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93.

    Schon aus dem Vorstehenden folgt, dass die Berufung auch nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 - zugelassen werden kann.

  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 37.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auf der Grundlage dieser Feststellung kommt es darauf, ob bei fehlendem Wahlrecht bezüglich der Nationalität in dem Antrag, im Pass "Deutsch" einzutragen, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum gesehen werden kann (vgl. insoweit - zu § 6 BVFG a.F. - BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Urteilsabdruck S. 8 f.), nicht an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2003 - 2 A 4763/99
    Anders als bei der Angabe der deutschen Nationalität anlässlich der Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses bei deutschen Eltern, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93, ist im hier vorliegenden Fall des Eintrags beiderseits russischer Eltern in der Geburtsurkunde nicht davon auszugehen, dass mit der Angabe der russischen Nationalität gleichzeitig auch ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum verbunden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2000 - 2 A 4057/96

    Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Aufnahmebescheides eines Aussiedlers aus

    seinem Urteil vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 -, zu § 6 BVFG a.F. ausgeführt, ein bekenntnisähnliches Verhalten liege auch dann vor, wenn bei zwei deutschen Elternteilen in die Forma 1 die deutsche Nationalität eingetragen werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 2 A 3358/99

    Anspruch eines russischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines

    Da das Wahlrecht nach den Erkenntnissen des Senates von den sowjetischen Behörden in der Regel beachtet wurde und nur in Einzelfällen insbesondere die russische Nationalität ohne oder gegen den Willen des Betroffenen eingetragen wurde, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, und vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93; OVG NRW, Urteile vom 3. November 1997 - 2 A 1651/94 - und vom 26. Januar 1999 - 2 A 296/97 - , geht der Senat davon aus, dass die Klägerin entsprechend dem üblichen Verfahren bei der Ausstellung des ersten Inlandspasses bewusst und freiwillig einen Antrag unterzeichnet hat, in dem als Nationalität "Russin" angegeben war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2004 - 2 A 3358/99

    Voraussetzungen für die Annahme der Eigenschaft als deutscher Volkszugehöriger;

    Da das Wahlrecht nach den Erkenntnissen des Senats von den sowjetischen Behörden in der Regel beachtet wurde und nur in Einzelfällen insbesondere die russische Nationalität ohne oder gegen den Willen des Betroffenen eingetragen wurde, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, und vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93; OVG NRW, Urteile vom 3. November 1997 - 2 A 1651/94 - und vom 26. Januar 1999 - 2 A 296/97 - , geht der Senat davon aus, dass die Klägerin entsprechend dem üblichen Verfahren bei der Ausstellung des ersten Inlandspasses bewusst und freiwillig einen Antrag unterzeichnet hat, in dem als Nationalität "Russisch" angegeben war.
  • BVerwG, 07.05.2001 - 5 B 87.00

    Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung unter dem Gesichtspunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 2 A 524/00

    Antrag auf Aufnahme als Aussiedler; Ablehnung der Anerkennung zur deutschen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2001 - 2 A 2673/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 2 E 566/02

    Wirksamkeit eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum; Gewährung von

  • VG Köln, 18.01.2017 - 10 K 1980/16

    Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung als Ehegatte eines Aussiedlers;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2002 - 2 E 781/02
  • VG Köln, 08.03.2017 - 10 K 5542/15
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7171
BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00 (https://dejure.org/2000,7171)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2000 - 2 BvR 865/00 (https://dejure.org/2000,7171)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 (https://dejure.org/2000,7171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 836
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00
    Dass nach Auffassung der angegriffenen Beschlüsse die bloße Aufnahme auf Grund eines bestandskräftigen Aufnahmebescheides gemäß § 26 BVFG jedenfalls dann noch nicht zur Begründung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG ausreicht, wenn die betreffende Person nicht als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling anzusehen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 25. Februar 1992, 2 BvR 182/92, InfAuslR 1992, S. 131), ist von Verfassungs wegen ebenso wenig zu beanstanden wie die sich daraus ergebende Folge, dass sodann ungeachtet der erfolgten Aufnahme die allgemeinen Regeln des Ausländergesetzes Anwendung finden.
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    § 7 StAG will nur denjenigen begünstigen, der tatsächlich Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist (vgl. Marx, in: GK-StAR, Stand August 2009, IV-2 § 7 Rn. 4 und 20; Renner/Maaßen, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, StAR, 5. Aufl. 2010, § 7 Rn. 16; s.a. Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 = Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 30 S. 9 unter Bezugnahme auf BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - NVwZ-RR 2000, 836).
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Diese Verfassungsbestimmung will nur diejenigen begünstigen, die bei ihrer Einreise tatsächlich deutsche Volkszugehörige sind (vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - NVwZ-RR 2000, 836).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Damit hat er auch zulasten der mit einem Aufnahmebescheid Eingereisten die Härte in Kauf genommen, dass sie dann, wenn sich im Bescheinigungsverfahren herausstellt, dass sie keine Spätaussiedler sind, als Ausländer behandelt werden und gegebenenfalls Deutschland wieder verlassen und in ihre Heimat zurückkehren müssen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - juris Rn. 2).
  • LSG Hamburg, 24.06.2010 - L 5 AS 67/07
    Allein der nicht zurückgenommene Aufnahmebescheid verleiht nicht die Eigenschaft eines Statusdeutschen (vgl. Hailbronner, AuslR, § 2 AufenthG Rn. 11 m.w.N., Stand April 2008; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 5.7.2000 - 2 BvR 865/00, NVwZ-RR 2000 S. 836).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 19 E 286/07

    Statusdeutschen-Eigenschaft eines stammberechtigten Spätaussiedlers sowie seines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2000 - 1 C 24.00 -, juris Rdn. 18, 20, zur Aufhebung des § 94 BVFG a. F.; BVerfG, Beschluss vom 5.7.2000 - 2 BvR 865/00 -, juris Rdn. 2; ferner Renner, in Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 7 StAG, Rdn. 21 a. E.; Marx, a. a. O., § 7 StAG, Rdn. 43 f.
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 27.00

    Spätaussiedlerantrag wegen Angehörigkeit deutscher Volkszugehörigen

    Diese Verfassungsbestimmung will nur diejenigen begünstigen, die bei ihrer Einreise tatsächlich deutsche Volkszugehörige sind (vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - NVwZ-RR 2000, 836).
  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvR 563/01
    Wie bereits das Oberverwaltungsgericht hat auch das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass die Spätaussiedlereigenschaft nicht allein durch die Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens erworben wird, sondern zusätzlich die Spätaussiedlereigenschaft tatsächlich vorhanden sein muss, insbesondere auch um den Deutschenstatus im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG erwerben zu können; diese Verfassungsbestimmung wolle nur diejenigen begünstigen, die bei ihrer Einreise tatsächlich deutsche Volkszugehörige seien (unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 -, NVwZ-RR 2000, S. 836).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9588
BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00 (https://dejure.org/2000,9588)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2000 - 4 B 34.00 (https://dejure.org/2000,9588)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 4 B 34.00 (https://dejure.org/2000,9588)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Erlöschens von Bergwerkseigentum mit dem Grundgesetz - Einhalten einer gesetzlichen Anzeigefrist als Voraussetzung für das Nichterlöschen des Eigentums - Rechtfertigung des Erlöschens aus Gründen des öffentlichen Interesses und unter Berücksichtigung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 836
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - BVerfGE 70, 191 ; Beschluß vom 9. Januar 1991, BVerfGE 83, 201 m.w.N.).

    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, daß sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts (BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985, a.a.O., S. 286, und Beschluß vom 9. Januar 1991, a.a.O., S. 212).

    Durch das bloße Bedürfnis nach Rechtseinheit im Zuge einer Neuregelung wird sie nicht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluß vom 9. Januar 1991, a.a.O., S. 213 m.w.N.).

    Die Beschwerde macht geltend, die Vorinstanz sei von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - (BVerfGE 83, 201) abgewichen.

  • BVerfG, 27.07.1987 - 1 BvR 995/86
    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Im Beschluß vom 27. Juli 1987 - 1 BvR 995/86 - (Zeitschrift für Bergrecht 1988, 80) hat das Bundesverfassungsgericht die Einführung des Bestätigungsverfahrens in § 149 BBergG als Eigentumsregelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gewürdigt.

    In seinem Beschluß vom 27. Juli 1987 (a.a.O., S. 80 f.) hat es vielmehr ausgeführt, der Gesetzgeber habe mit der Einführung dieses Bestätigungsverfahrens u.a. eine Art "Flurbereinigung" durch den Wegfall nur noch formal existierender Bergbauberechtigungen bezweckt, um eine möglichst sinnvolle, planmäßige und umfassende Nutzbarmachung der vorhandenen Rohstoffreserven zu fördern.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) könne in dem Verlust des Rechts jedenfalls dann nicht erblickt werden, wenn das betreffende Recht infolge des ihm zugrundeliegenden Sachverhaltes ohnehin besonders geltend gemacht werden müsse und sein Erlöschen vom Berechtigten binnen angemessener Frist und in einfacher, leicht zu erfüllender Form verhindert werden könne (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerfGE 70, 278 ; s. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 20. Oktober 1998 - VIZ 1999, 146).

    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, daß sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts (BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985, a.a.O., S. 286, und Beschluß vom 9. Januar 1991, a.a.O., S. 212).

  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Eine Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG) könne in dem Verlust des Rechts jedenfalls dann nicht erblickt werden, wenn das betreffende Recht infolge des ihm zugrundeliegenden Sachverhaltes ohnehin besonders geltend gemacht werden müsse und sein Erlöschen vom Berechtigten binnen angemessener Frist und in einfacher, leicht zu erfüllender Form verhindert werden könne (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - BVerfGE 70, 278 ; s. auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 20. Oktober 1998 - VIZ 1999, 146).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 34.00
    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - BVerfGE 70, 191 ; Beschluß vom 9. Januar 1991, BVerfGE 83, 201 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1321/00

    Verlust alter Rechte gem § 149 BBergG idF vom 13.08.1980 mit Eigentumsgarantie

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2000 - BVerwG 4 B 34.00 -,.
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Rechtsprechung
   VG Augsburg, 02.05.2000 - Au 1 K 98.1922   

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VG Augsburg, 02.05.2000 - Au 1 K 98.1922 (https://dejure.org/2000,21471)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02.05.2000 - Au 1 K 98.1922 (https://dejure.org/2000,21471)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - Au 1 K 98.1922 (https://dejure.org/2000,21471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 836 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Augsburg, 05.04.2005 - Au 1 K 05.184

    Ausländerrecht: Befristung bei Regelausweisung nach BtM-Straftat, Privilegierung

    Bei der Verwirklichung eines Regelausweisungstatbestandes, welcher der Ausweisungsverfügung vom 24. April 2003 zugrunde lag, ist grundsätzlich eine Befristung auf fünf bis zehn Jahre angemessen (so ausführlich: VG Augsburg vom 2.5.2000, Az: Au 1 K 98.1922).

    Das von der Behörde ausgeübte Ermessen hält im vorliegenden Fall, selbst wenn man nicht auf die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 2. Mai 2000 (Az. Au 1 K 98.1922) entwickelten Grundsätze abstellen würde, der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung stand (vgl. § 114 Satz 1 VwGO ).

  • VG Darmstadt, 14.11.2008 - 5 E 1809/07

    Zur Befristung der Wirkungen einer ausländerrechtlichen Ausweisung

    Hierbei führte sie aus, nach der Rechtsprechung des VG Augsburg (Urt. v. 02.05.2000 - Au 1 K 98.1922), der auch die 8. Kammer des VG Darmstadt gefolgt sei (Urt. v. 07.06.2006 - 8 E 1402/04), bestimme sich die Frage der Befristungszeit nach dem Ausweisungsanlass.
  • VG Darmstadt, 07.06.2006 - 8 E 1402/04

    D (A), Ausweisung, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, atypischer

    Soweit der Beklagte im Rahmen seiner Befristungsentscheidung auf die Grundsätze abstellt, die das Verwaltungsgericht Augsburg in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 2. Mai 2000 (Au 1 K 98.1922, Leitsätze in NVwZ-RR 2000, 836 ) aus der Systematik des Ausländergesetzes unter Berücksichtigung der Art. 2 und des 6 GG sowie des Art. 8 EMRK herausgearbeitet hat, erscheint dies der Kammer nicht ermessensfehlerhaft.
  • VG Koblenz, 25.06.2007 - 3 K 1328/06

    Sperrfrist für Einreise rechtmäßig

    Dass es daneben auch noch andere typisierende Modelle gibt (vgl. beispielsweise die Grundsätze des VG Augsburg Urteil vom 2. Mai 2000 ­ Au 1 K 98.1922 ­, Leitsätze in NVwZ ­RR 2000, 836), ist unschädlich.
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