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   OVG Niedersachsen, 03.08.1999 - 5 M 2250/99   

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https://dejure.org/1999,5998
OVG Niedersachsen, 03.08.1999 - 5 M 2250/99 (https://dejure.org/1999,5998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.08.1999 - 5 M 2250/99 (https://dejure.org/1999,5998)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. August 1999 - 5 M 2250/99 (https://dejure.org/1999,5998)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsakte (Dienstrecht) - Dienstliche Anordnung des Schulleitrs an Lehrkräfte - Kein Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Anweisung eines Schulleiters; Unterrichtsplanung; Verwaltungsakt; Widerspruch gegen einen Nicht-Verwaltungsakt; Aufschiebende Wirkung; Beamte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anweisung eines Schulleiters; Unterrichtsplanung; Verwaltungsakt; Widerspruch gegen einen Nicht-Verwaltungsakt; Aufschiebende Wirkung; Beamte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.1994 - 6 B 24.93

    Chemielehrbuch - 'Eigenverantwortung des Lehrers', Weisungsgebundenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.1999 - 5 M 2250/99
    Von einem Eingriff in die inhaltliche oder pädagogische Gestaltung des Unterrichts der Antragstellerin (ihre methodische und didaktische Freiheit; vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.1994 - 6 B 24.93 -, RdJB 1994, 152 f.) ist diese Maßnahme weit entfernt.

    Wegen fehlender unmittelbarer rechtlicher Außenwirkung der schulorganisationsinternen Anordnung des Schulleiters der Antragsgegnerin ist diese Anordnung auch kein Verwaltungsakt, gegen den die Antragstellerin aus eigenem (Abwehr-)Recht vorgehen könnte (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - 2 C 20.94 -, NVwZ 1997, 72 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.2.1989 - 5 OVG A 197/86 -, S. 9, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 28.1.1994 - 6 B 24.93 -, RdJB 1994, 152 f.).

  • OVG Niedersachsen, 13.10.1992 - 5 L 2508/91

    Schulbuch; Schulbetrieb; Unterrichtsgestaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.1999 - 5 M 2250/99
    In der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 13.10.1992 - 5 L 2508/91 -, RdJB 1994, 147, 149 f.) ist geklärt, dass der Lehrer zwar in eigener pädagogischer Verantwortung erzieht und unterrichtet (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nds. Schulgesetz - NSchG - bzw. § 35 Abs. 1 Satz 1 NSchG in der Fassung von 1980); als Beamter hat der Lehrer gemäß § 63 Satz 3 Nds. Beamtengesetz (NBG) jedoch die Anordnungen seiner Vorgesetzten auszuführen und die allgemeinen Richtlinien zu befolgen.

    Die Antragstellerin hat kein Abwehrrecht gegen die ihr erteilte Weisung des Schulleiters, sie hat vielmehr gemäß § 63 Satz 3 NBG dessen Anordnung auszuführen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.10.1992, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.1996 - 13 L 848/96

    Änderung einer Zeugnisnote; Weisung der Schulbehörde; Klagebefugnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.1999 - 5 M 2250/99
    Die pädagogische Freiheit bzw. Eigenverantwortung des Lehrers ist weder ein Grundrecht, sie folgt insbesondere nicht aus Art. 5 Abs. 3 GG, sondern wird in ihrer Reichweite von der konkreten Ausgestaltung des Beamten- und Schulrechts bestimmt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 17.7.1996 - 13 L 848/96 -, NVwZ 1998, 94 f.).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.1999 - 5 M 2250/99
    Wegen fehlender unmittelbarer rechtlicher Außenwirkung der schulorganisationsinternen Anordnung des Schulleiters der Antragsgegnerin ist diese Anordnung auch kein Verwaltungsakt, gegen den die Antragstellerin aus eigenem (Abwehr-)Recht vorgehen könnte (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 1.6.1995 - 2 C 20.94 -, NVwZ 1997, 72 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 14.2.1989 - 5 OVG A 197/86 -, S. 9, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 28.1.1994 - 6 B 24.93 -, RdJB 1994, 152 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 5 ME 39/09

    Zulässigkeit von Unterrichtsbesuchen des Schulleiters; Auswirkungen der

    Aus ihr ergibt sich daher grundsätzlich kein subjektives Abwehrrecht beamteter Lehrkräfte gegenüber Eingriffen des Dienstherrn in ihre Unterrichtstätigkeit, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Eingriffe gegen § 50 Abs. 1 Satz 1 NSchG verstoßen (Nds. OVG, Beschl. v. 3.8. 1999 - 5 ME 2250/99 -, NVwZ-RR 2000, 161).
  • OVG Hamburg, 30.06.2014 - 1 Bs 121/14

    Kontrolle der Klausurbewertung durch Dienstherrn - Kritik des Dienstherrn an

    Eine Weisung an eine Lehrerin, Klausurbewertungen durch den Schulleiter oder die Schulaufsicht überprüfen zu lassen, ist - daran zweifelt auch die Antragstellerin nicht - für sich genommen kein Verwaltungsakt, sondern eine innerdienstliche Weisung (vgl. für ähnliche Fallgestaltungen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.1999, NVwZ-RR 2000, 161; OVG Koblenz, Beschl. v. 26.2.1999, NVwZ-RR 2000, 371, 372).
  • VG Bayreuth, 15.11.2016 - B 5 E 16.711

    Anordnung der Vorlage eines polizeiärztlichen Attests ab dem ersten Krankheitstag

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber verwaltungsinternen Maßnahmen des Dienstherrn ist aber nur im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO und nicht durch eine über § 54 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) auf Nicht-Verwaltungsakte erstreckte "aufschiebende Wirkung" des Widerspruchs im Wege des § 80 Abs. 1 VwGO zu gewähren (vgl. NdsOVG B.v. 3.8.1999 - 5 M 2250/99 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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