Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,510
BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98 (https://dejure.org/1999,510)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1999 - 2 C 22.98 (https://dejure.org/1999,510)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1999 - 2 C 22.98 (https://dejure.org/1999,510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers - Nutzungsentgelt - Angemessenheit des Nutzungsentgelts eines Hochschullehrers - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Nacherhebung von Nutzungsentgelt - Verfahrensmangel - Entscheidungserheblichkeit eines gerügten Verfahrensmangels - ...

  • Judicialis

    LBG NW § 72; ; LBG NW § 75 Satz 2 Nr. 6; ; LBG NW § 206 Abs. 3; ; HNtV NW § 10; ; HNtV NW § 15; ; HNtV NW § 17 Abs. 3; ; HNtV NW § 16 Abs. 2 F. 1981; ; VwVfG NW § 48; ; VwGO § 138; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal des Dienstherrn; Nutzungsentgelt, Angemessenheit des - eines Hochschullehrers; Rücknahme eines Verwaltungsaktes, keine - (früherer Heranziehungsbescheide) bei Nacherhebung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 283
  • NVwZ-RR 2000, 233
  • DVBl 2000, 490
  • DÖV 2000, 878
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 C 46.88

    Nebentätigkeit beamteter Hochschullehrer - Arzt - Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Die verordnungsrechtliche Ermächtigungsgrundlage steht im Einklang mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 52, 303; BVerwGE 87, 1 ff.) und mit den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes (vgl. BVerwGE 87, 1 ff.).

    Ein pauschaliertes Nutzungsentgelt in diesem Umfang steht in einer ausgewogenen Relation zu der Vergütung für die Nebentätigkeit (BVerwGE 87, 1 ).

    Der pauschalierte Abführungsgrundsatz von 35 v.H. und die Unzulässigkeit eines Vorwegabzuges eigener Personalkosten verletzen nicht den Grundsatz, daß dem Beamten der eindeutig überwiegende Teil des aus der Nebentätigkeit gewonnenen Nutzens verbleiben muß (vgl. Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - , vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - und BVerwGE 87, 1 ).

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70

    Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Der pauschalierte Abführungsgrundsatz von 35 v.H. und die Unzulässigkeit eines Vorwegabzuges eigener Personalkosten verletzen nicht den Grundsatz, daß dem Beamten der eindeutig überwiegende Teil des aus der Nebentätigkeit gewonnenen Nutzens verbleiben muß (vgl. Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - , vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - und BVerwGE 87, 1 ).

    Das Nutzungsentgelt soll einen Ausgleich für Vorteile schaffen, die dem Beamten dadurch wirtschaftlich zugute kommen, daß er die Hilfsmittel nicht auf eigenes Risiko anzuschaffen und zu unterhalten hat und er nicht die Arbeitskraft des Personals vergüten muß (z.B. Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - und vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - ).

  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 34.74
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Der pauschalierte Abführungsgrundsatz von 35 v.H. und die Unzulässigkeit eines Vorwegabzuges eigener Personalkosten verletzen nicht den Grundsatz, daß dem Beamten der eindeutig überwiegende Teil des aus der Nebentätigkeit gewonnenen Nutzens verbleiben muß (vgl. Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - , vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - und BVerwGE 87, 1 ).

    Das Nutzungsentgelt soll einen Ausgleich für Vorteile schaffen, die dem Beamten dadurch wirtschaftlich zugute kommen, daß er die Hilfsmittel nicht auf eigenes Risiko anzuschaffen und zu unterhalten hat und er nicht die Arbeitskraft des Personals vergüten muß (z.B. Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - und vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 34.74 - ).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Selbst wenn unabhängig von den Regelungen des § 48 VwVfG NW ein belastender Verwaltungsakt das Vertrauen des Betroffenen darauf rechtfertigen könnte, daß mehr als das Geforderte von ihm nicht zu verlangen ist (vgl. BVerwGE 30, 132 ; 67, 129 ; Urteile vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - ), ergäbe sich auch auf der Grundlage dieser Erwägung nicht die Rechtswidrigkeit des Nachtragsbescheides vom 22. August 1986.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Selbst wenn unabhängig von den Regelungen des § 48 VwVfG NW ein belastender Verwaltungsakt das Vertrauen des Betroffenen darauf rechtfertigen könnte, daß mehr als das Geforderte von ihm nicht zu verlangen ist (vgl. BVerwGE 30, 132 ; 67, 129 ; Urteile vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - ), ergäbe sich auch auf der Grundlage dieser Erwägung nicht die Rechtswidrigkeit des Nachtragsbescheides vom 22. August 1986.
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Maßgebend ist der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (z.B. BVerwGE 41, 305 ; 60, 223 ; 74, 15 ).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Der Inhalt der früheren Bescheide ist durch Auslegung nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Regelung des § 133 BGB zu ermitteln, zu der das Revisionsgericht selbständig befugt ist (stRspr, z.B. BVerwGE 67, 222 ; Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83

    Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Anders als nach der dem Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 10.83 - zugrundeliegenden Rechtslage ist nach der Hochschulnebentätigkeitsverordnung vom 11. Dezember 1981 ein "Vorwegabzug" der Aufwendungen des Hochschullehrers für von ihm zur Ausübung seiner Nebentätigkeit privat angestelltes Personal unzulässig.
  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 48.66

    Rücknahme belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Selbst wenn unabhängig von den Regelungen des § 48 VwVfG NW ein belastender Verwaltungsakt das Vertrauen des Betroffenen darauf rechtfertigen könnte, daß mehr als das Geforderte von ihm nicht zu verlangen ist (vgl. BVerwGE 30, 132 ; 67, 129 ; Urteile vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 115.86 - und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 - ), ergäbe sich auch auf der Grundlage dieser Erwägung nicht die Rechtswidrigkeit des Nachtragsbescheides vom 22. August 1986.
  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98
    Dies gilt auch, wenn ein Verfahrensfehler einen absoluten Revisionsgrund nach § 138 VwGO ausmacht (BVerwGE 15, 24 ; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - ).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 115.86

    Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die Annahme von

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87

    Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Dafür spricht jedoch aus der nach den §§ 133, 157 BGB maßgeblichen Sicht eines objektiven Empfängers (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. September 1999 - 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 und vom 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 - BVerwGE 143, 222 Rn. 18), dass der Bescheid in Ziffer III. 1 auf die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" des Landes Rheinland-Pfalz (MBl. 1995 S. 121) verweist und Ziffer 9.2.3 ANBest-P für den Fall der Zweckverfehlung eine rückwirkende Rücknahme bzw. einen rückwirkenden Widerruf vorsieht, wenn nicht bereits eine auflösende Bedingung eingetreten ist.
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Der Senat ist befugt, die Auslegung dieses Schreibens durch die Vorinstanz in der Revision am Maßstab der §§ 133, 157 BGB zu überprüfen (vgl. Urteile vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 = Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 1, vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 9, vom 2. September 1999 - BVerwG 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 = Buchholz 237.7 § 72 NWLBG Nr. 4 und vom 5. November 2009 - BVerwG 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209 m.w.N. = Buchholz 316 § 35 VwVfG Nr. 60; vgl. auch Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 156 zu § 137), die im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (vgl. dazu u.a. Urteile vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 und vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 m.w.N. = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264; Vogenauer, §§ 133, 157, Auslegung, in: Schmoeckel/Rückert/Zimmermann (Hrsg.), Historisch-kritischer Kommentar zum BGB, Band I, 2003, S. 562 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Für die Bedeutung der Erklärung ist hierbei nicht der innere Wille der Behörde maßgebend, sondern der in der Erklärung zum Ausdruck kommende, also der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (Urteile vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 51.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 116 und vom 2. September 1999 - BVerwG 2 C 22.99 - BVerwGE 109, 283; Beschluss vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 6 B 52.05 - NVwZ 2006, 1423; jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht