Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Weisungen ; Dienstvorgesetzter; Aufgabenerledigung; Amtsbereich; Rechtsbehelfsfähigekeit von Weisungen
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 10.12.1998 - 6 K 2580/98
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 371
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1994 - 2 A 10721/94
Äußerungen des Dienstvorgesetzten; Subjektiv-öffentliche Rechte des Beamten; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99
In welchen der vorbezeichneten Bereiche Anordnungen eines Dienstvorgesetzten im Einzelfall einschlagen, beantwortet sich mit Rücksicht darauf, dass Amtsbereich und Dienstverhältnis nicht strikt voneinander getrennt werden können, sondern im Sinne einer Konnexität zwischen Dienst- und Organwalterverhältnis aufeinander bezogen sind, maßgeblich danach, worauf die strittigen Vorgänge ihrer Finalität nach vorwiegend abzielen (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1994 - 2 A 10721/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 342 m.w.N.). - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99
In seiner Person treffen sich nämlich zwei verfassungsrechtliche Grundentscheidungen: die Garantie eines für den Staat unentbehrlichen, ihn tragenden, verlässlichen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung bejahenden Personalkörpers und die Garantie der individuellen Freiheitsrechte (vgl. BVerfGE 39, 334 (366)). - BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89
Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99
Erschöpft er sich, so wie hier, darin, die Art und Weise der Erledigung der amtlichen Obliegenheiten festzulegen, bleibt insbesondere der Aufgabenbereich des Beamten ungeschmälert (vgl. BVerwG, NVwZ 1992, 572), und konzentrieren sich die Auswirkungen der fraglichen Maßnahme auf den organisatorischen Innenbereich der Verwaltung, dann spricht bereits vieles dafür, dass es hierbei um die Sicherstellung eines Gemeinwohlbelanges und nicht um den Eingriff in eine individuelle Rechtsposition geht. - BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
Entbindung der Schulleiterin - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Begriff des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99
Demgemäß kann der Beamte amtlichen Anordnungen, ungeachtet der Tatsache, dass er für die Rechtmäßigkeit seiner Amtshandlungen persönlich verantwortlich ist, nicht im Wege der Klage, sondern im Allgemeinen nur durch Remonstration begegnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1993 - 2 B 156.93 -, NVwZ 1994, 785 m.w.N.). - BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99
Auf die Feststellungsklage nach § 43 VwGO ist nämlich die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO über die Klagebefugnis entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 32.94 -, BVerwGE 99, 64 ff.).
- OVG Hamburg, 30.06.2014 - 1 Bs 121/14
Kontrolle der Klausurbewertung durch Dienstherrn - Kritik des Dienstherrn an …
Eine Weisung an eine Lehrerin, Klausurbewertungen durch den Schulleiter oder die Schulaufsicht überprüfen zu lassen, ist - daran zweifelt auch die Antragstellerin nicht - für sich genommen kein Verwaltungsakt, sondern eine innerdienstliche Weisung (vgl. für ähnliche Fallgestaltungen: OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.1999, NVwZ-RR 2000, 161; OVG Koblenz, Beschl. v. 26.2.1999, NVwZ-RR 2000, 371, 372). - VG Köln, 02.08.2023 - 15 L 1120/23 vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 26.02.1999 - 2 A 10199/99 -, juris, Rn. 14; vgl. auch Grigoleit , in: Battis, BBG, § 63 Rn. 11 f.; Lemhöfer , in: Plog/Wiedow, BBG, § 62 Rn. 13, 28.
vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 26.02.1999 - 2 A 10199/99 -, juris, Rn. 15.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 52.08
Weisung gegenüber Gerichtsvollzieher
Dies gilt auch für Klagen eines Beamten gegen Weisungen des Dienstvorgesetzten (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 2 A 10199/99 -, juris Rn. 22). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 53.08
Gerichtsvollzieher: Verwaltungsgerichtliche Kontrolle dienstlicher Weisungen
31 Dies gilt auch für Klagen eines Beamten gegen Weisungen des Dienstvorgesetzten (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 1999 - 2 A 10199/99 -, juris Rn. 22). - VG Mainz, 15.09.2010 - 3 K 844/09
Zur Ermächtigungsgrundlage für Beschlüsse eines Gremiums einer Hochschule, mit …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 1999 (2 A 10199/99.OVG, NVwZ-RR 2000, 371).