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   VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99   

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https://dejure.org/2000,10517
VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99 (https://dejure.org/2000,10517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.03.2000 - 5 S 2597/99 (https://dejure.org/2000,10517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. März 2000 - 5 S 2597/99 (https://dejure.org/2000,10517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beteiligungsfähigkeit und Prozeßfähigkeit der Europäischen Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgeld - Zum Status der Europäischen Schulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beteiligungsfähigkeit einer Europäischen Schule)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 657
  • VBlBW 2000, 397
  • DÖV 2001, 832
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 5.95

    Planfeststellung - Wasserstraßen - Anhörung - Präklusion

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    Selbst wenn die von ihr nunmehr ausdrücklich geltend gemachte eigene Betroffenheit aus den Planungsunterlagen klar ersichtlich und damit aktenkundig gewesen sein sollte - was der Senat offenlassen kann -, war sie nicht von der Obliegenheit entbunden, im Planfeststellungsverfahren fristgemäß zu verdeutlichen, daß sie sich als in ihrer - partiellen - Rechtspersönlichkeit selbst Betroffene gegen die Planung wendet (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13.03.1995 - 11 VR 5.95 -, ZfW 1996, 308).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    Das ist nur zu verneinen, wenn die behauptete Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2/98 -, NJW 1999, 592 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    Es kann daher offenbleiben, ob ein solches Nutzungsrecht ähnlich einem Miet- oder Pachtrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.1997 - 4 A 36/96 -, BVerwGE 105, 178 m.w.N.) als ein von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses (§ 30 PBefG) erfaßtes enteignungsfähiges persönliches Recht zur Nutzung eines Grundstücks (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 EntG) oder jedenfalls als ein abwägungsbeachtlicher privater Belang (§ 28 Abs. 1 Satz 2 PBefG) angesehen werden könnte, ob die Antragstellerin als Untergliederung einer zwischenstaatlichen Einrichtung mit beschränkter Rechtspersönlichkeit dieses Recht oder diesen Belang unabhängig vom Eigentümer des Grundstücks selbst zur Geltung bringen könnte und ob ihr diesbezüglicher Einwand bereits nach § 29 Abs. 4 Satz 1 PBefG ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 2.90

    Rechtsweg - Dienstrechtliche Sreitigkeiten - Europäische Schule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    Die Institution ''Europäische Schulen'' besitzt hiernach eine auf ihren Aufgabenbereich beschränkte, partielle Rechtspersönlichkeit, an der jede einzelne Schule - und damit auch die Antragstellerin - als deren Untergliederung teilnimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 2.90 -, BVerwGE 91, 126/128; BayVGH, Urt. v. 15.03.1995 - 7 B 92.2689 u.a. -, VGH n.F., 49, 35/36f. m.w.N.; Oppermann, Europarecht, 2. Auflage, § 29 Rn. 1925).
  • VGH Bayern, 15.03.1995 - 7 B 92.2689
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    Die Institution ''Europäische Schulen'' besitzt hiernach eine auf ihren Aufgabenbereich beschränkte, partielle Rechtspersönlichkeit, an der jede einzelne Schule - und damit auch die Antragstellerin - als deren Untergliederung teilnimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 2.90 -, BVerwGE 91, 126/128; BayVGH, Urt. v. 15.03.1995 - 7 B 92.2689 u.a. -, VGH n.F., 49, 35/36f. m.w.N.; Oppermann, Europarecht, 2. Auflage, § 29 Rn. 1925).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1997 - 5 S 105/97

    Planfeststellungsverfahren für eine Stadtbahnstrecke: Ausschluß von Einwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    § 29 Abs. 4 Satz 1 PBefG normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift auch auf das nachfolgende gerichtliche Verfahren erstreckt - in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist - und die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unterliegt (vgl. Senatsurteile v. 17.10.1997 - 5 S 105/97 - und - 5 S 47/97 -, UPR 1998, 197 und 200).
  • EuGH, 15.01.1986 - 44/84

    Hurd / Jones

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    Die zwischenstaatliche Institution ''Europäische Schulen'' beruht auf der zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten geschlossenen Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen vom 21.06.1994 (ABl. Nr. L 212 vom 17.08.1994; Gesetz vom 31.10.1996, BGBl. II, S. 2558) - im folgenden: Satzung -, die an die Stelle der von den Regierungen der Mitgliedstaaten - außerhalb der Gemeinschaftsrechtsordnung (vgl. EuGH, Urt. v. 15.01.1986 - Rs. C-44/84 -, Slg. 1986-I, 47/76f.) - vereinbarten Satzung der Europäischen Schule vom 12.04.1957 (Gesetz vom 26.07.1965, BGBl. II, S. 1041) und des dazugehörenden Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen vom 13.04.1962 (Gesetz vom 22.07.1969, BGBl. II, S. 1301) getreten ist (Art. 34 Satzung).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1997 - 5 S 47/97

    Planfeststellungsverfahren für eine Stadtbahnstrecke: Ausschluß von Einwendungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    § 29 Abs. 4 Satz 1 PBefG normiert eine materielle Verwirkungspräklusion, die sich nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift auch auf das nachfolgende gerichtliche Verfahren erstreckt - in dem sie als zwingendes Recht von Amts wegen zu beachten ist - und die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unterliegt (vgl. Senatsurteile v. 17.10.1997 - 5 S 105/97 - und - 5 S 47/97 -, UPR 1998, 197 und 200).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.03.2000 - 5 S 2597/99
    b) Auch auf eine Verletzung des aus dem Abwägungsgebot (§ 28 Abs. 1 Satz 2 PBefG) folgenden Rechts auf gerechte Abwägung ihrer durch das Vorhaben der Beigeladenen nachteilig berührten sonstigen eigenen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56/66) kann die Antragstellerin ihren in der Hauptsache verfolgten Aufhebungsanspruch nicht stützen.
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

    aa) Bei der Institution der "Europäischen Schulen" handelt es sich um eine zwischenstaatliche Einrichtung mit Völkerrechtspersönlichkeit (vgl. BVerwG NJW 1993, 1409 ; VGH Mannheim NVwZ-RR 2000, 657; BayVGH, Urteil vom 15. März 1995 - 7 B 92.2689, 7 B 92.2690, 7 B 92.2692, 7 B 92.2693, 7 B 92.2743 - [...] Rn. 14; BFH DStRE 2000, 526, 527 ; Kegel, in: Kegel/Schurig aaO S. 585 f; Riegel, EuR 1995, 147; kritisch Henrichs, EuR 1994, 358, 359; s. auch Gruber, ZaöRV 65, 1015, 1024 f).

    Die einzelne Schule nimmt als deren unselbständige Untergliederung an dieser Völkerrechtspersönlichkeit teil und hat daneben die Stellung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VGH Mannheim NVwZ-RR 2000, 657).

  • VG Karlsruhe, 18.07.2022 - 2 K 399/22

    Betrieb von mehreren Ferienappartements in einem reinen Wohngebiet;

    Es hat dabei zwischen dem von dem begünstigten Dritten - hier den Antragstellern - geltend gemachten besonderen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung (Vollzugsinteresse) und dem Interesse des von der belastenden Maßnahme Betroffenen - hier der Beigeladenen - an der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs (Suspensivinteresse) abzuwägen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.03.2000 - 5 S 2597/99 -, VBlBW 2000, 397 = juris Rn. 16; Beschl. v. 08.08.1996 - 8 S 1954/96 -, VBlBW 1997, 17 = juris Rn. 3).
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