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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00   

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https://dejure.org/2000,9655
OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00 (https://dejure.org/2000,9655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.09.2000 - 12 A 10497/00 (https://dejure.org/2000,9655)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. September 2000 - 12 A 10497/00 (https://dejure.org/2000,9655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr wegen des Brands eines Mehrzweckbaggers; Billigkeitserlass bei der Heranziehung zur Erstattung von Feuerwehrkosten; Von Amts wegen zu prüfende Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 382
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1990 - 6 A 128/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00
    Wie bereits der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 23. Januar 1990 - 6 A 128/89.OVG - (NVwZ-RR 1990, 417) entschieden hat, kann "beim Betrieb" i.S.v. § 37 Abs. 1 Nr. 2 LBKG nur eine Gefahr entstanden sein, die noch oder bereits einen Zusammenhang mit dem Einsatz des Kraftfahrzeugs als Fortbewegungs- und Transportmittel aufweist.

    Für eine Risikoeingrenzung, wie im Fall des Halters eines Müllabfuhrfahrzeugs, welches beim Ladevorgang durch die Beigabe von extrem brandgefährlichen Chemikalien zum Sperrmüll durch einen Abfallbesitzer in Brand geraten war (vgl. Urteil des 6. Senats vom 23. Januar 1990, a.a.O.) ist hier kein Raum.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1992 - 6 A 11382/91

    Heranziehung eines Kraftfahrzeughalters zu Feuerwehrkosten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00
    Wie der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 - 6 A 11382/91.OVG - (AS 23, 406 [408 f.]) ausgeführt hat, wird der als Ermessensvorschrift konzipierte § 37 Abs. 1 LBKG durch die gemäß § 64 Abs. 2 Gemeindeordnung - GemO - auch für Verbandsgemeinden geltende Bestimmung des § 94 Abs. 2 GemO in der Weise eingeengt, dass die Aufgabenträger grundsätzlich verpflichtet sind, den Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen.
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Brand als solcher in irgendeinem ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des KFZ steht (z. B. In-Brand-geraten durch Betätigen von Fahrzeugeinrichtungen: OLG Saarbrücken VRS 99, 104 oder Selbstentzündung infolge vorausgegangener Fahrt: OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    a) Der Brand des LKW während der Fahrt auf der Autobahn war Folge eines Betriebsvorgangs (vgl. OLG Saarbrücken, VRS 99, 104, 105 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 28. März 2000 - VI ZR 217/99; vgl. auch OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 382), dessen Auswirkungen eine Sache der Klägerin, nämlich die Bundesautobahn (§ 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 FStrG), beschädigten.
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 220/06

    Kosten der Entsorgung von Transportgut nach einem Verkehrsunfall mit einem Lkw

    a) Der Brand des LKW während der Fahrt auf der Autobahn war Folge eines Betriebsvorgangs (vgl. OLG Saarbrücken, VRS 99, 104, 105 mit Nichtannahmebeschluss des erkennenden Senats vom 28. März 2000 - VI ZR 217/99; vgl. auch OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 382), dessen Auswirkungen eine Sache der Klägerin, nämlich die Bundesautobahn (§ 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 FStrG), beschädigten.
  • VG Potsdam, 02.07.2002 - 3 K 632/01

    Anspruch auf Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz; Kostenerstaz für die

    Hierbei ist derselbe Betriebsbegriff zugrunde zu legen, wie er in § 7 Abs. 1 StVG verwandt wird (vgl. OVG RP NVwZ-RR 2001, 382, 383; OVG NW NVwZ-RR 1995, 84, 85), also darauf abzuheben, dass die Gefahr noch oder bereits einen Zusammenhang mit dem Einsatz des Kraftfahrzeuges als Fortbewegungs- und/oder Transportmittel aufweist.

    Diese Vorschrift ist mit Blick auf die gesetzliche Ermächtigung für den Erlass der Satzung (§ 36 Abs. 3 BSchGBbg) vielmehr dahin zu verstehen, dass das dem Beklagten als Träger des Brandschutzes (vgl. § 1 Abs. 1 BSchGBbg) nach dem Gesetz (§ 36 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 BSchGBbg) zustehende Ermessen, ob in den in § 36 Abs. 2 BSchGBbg bestimmten Fällen ein Kostenersatz geltend gemacht werden soll, zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Transparenz des Verwaltungshandelns satzungsmäßig dahin gebunden worden ist, in allen diesen Fällen den Kostenersatz geltend zu machen (vgl. VHG BW NJW 1999, 232 - allerdings mit einem abweichenden Verständnis der Ermächtigungsnormen -, OVG RP, NVwZ-RR 2001, 382 - allerdings mit einem abweichenden Verständnis der Frage des Billigkeitserlasses -).

    Zwar eröffnet § 36 Abs. 2 BSchGBbg insoweit ein Ermessen ("die Träger des Brandschutzes können Ersatz ... verlangen"); allerdings ergibt sich aus dem Umstand, dass die Träger des Brandschutzes von der Allgemeinheit durch Steuern und andere Abgaben unterhalten werden, ihre aus haushaltsrechtlichen Gründen (vgl. § 7 Abs. 1 LHOBbg; §§ 74 Abs. 3, 75 GOBbg) folgende Verpflichtung, die nach dem Gesetz gegebenen Möglichkeiten der Einnahmeerzielung möglichst auch auszuschöpfen (in diesem Sinne auch OVG RP NVwZ-RR 2001, 382, 383).

    Abgesehen davon, dass schon die Klägerin hierfür nichts vorgetragen hat und auch sonst nicht ersichtlich ist, weshalb in der Geltendmachung des Kostenersatzes eine unbillige Härte für die Klägerin begründet sein könnte, betrifft die Frage des Absehens von der Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs ein gegenüber dem Verfahren zur Festsetzung des Kostenersatzanspruchs selbstständiges Verwaltungsverfahren (so auch OVG RP NVwZ-RR 2001, 382, 383).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11

    Kosten der Feuerwehr - Brand eines Mähdreschers im Ernteeinsatz

    Eine solche Betriebsgefahr ist darüber hinaus dem Fahrzeughalter haftungsbegründend allein dann zurechenbar, wenn sie Ausdruck des mit Konstruktion und Verwendung des Fahrzeuges regelmäßig verbundenen Gefahrenkreises ist, mit dessen Verwirklichung vernünftigerweise auch vom Fahrzeughalter gerechnet werden muss (vgl. zum Ganzen OVG RP, Urteil vom 11. September 2000, 12 A 10497/00.OVG, juris).
  • VG Düsseldorf, 30.09.2014 - 26 K 284/13

    Euerwehr; Einsatz; Unglücksfall; Transportunternehmen; Gefahrgut; Gefahrstoff;

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2000 - 12 A 10497/00 - NVwZ-RR 2001, 382.
  • OVG Sachsen, 25.01.2016 - 5 A 789/13

    Feuerwehr, Einsatzkosten, beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs, Betriebsgefahr,

    Trotz der eigenständigen landesrechtlichen Regelung in § 69 Abs. 2 Nr. 2 SächsBRKG kann deshalb bei deren Auslegung und Anwendung auf die zu § 7 Abs. 1 StVG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (Meier/Pfeiffer/Loos, SächsBRKG, Stand: 11. EL Juli 2007, § 69 Rn. 5; Plaggenborg, SächsBRKG, 2007, § 69 Rn. 15 und 17; Schnell, SächsVBl. 2008, 229, 236; ebenso zu ähnlichen landesrechtlichen Regelungen: BayVGH, Urt. v. 7. Mai 2009 - 4 BV 08.166 -, juris Rn. 13 und 18; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 11. September 2000 - 12 A 10497/00 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 9. Juni 1994 - 9 A 2908/92 -, juris Rn. 5; zu § 7 StVG u. a.: BGH, Urt. v. 26. April 2005 - VI ZR 168/04 -, juris Rn. 11).
  • LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11

    Auslegung des Merkmals beim Betrieb i.S.d. § 7 StVG im Rahmen des

    Bei einem Brand von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bedeutet dies regelmäßig, dass dem Brandereignis ein Betriebsvorgang vorausgehen muss, der den Brand zumindest mit verursacht hat (OLG Saarbrücken VRS 99, 104: Brand durch Betätigung von Fahrzeugeinrichtungen; OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382: Selbstanzündung infolge vorausgegangener Fahrt; OLG München NZV 1996, 199: Brand eines Kfz in privater Tiefgarage).
  • VG Trier, 17.03.2014 - 6 K 828/13

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten für einen Einsatz, Einbeziehung verschiedener

    Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Heranziehung zum Kostenersatz durch Satzungsrecht einer gebundenen Entscheidung angenähert wird, die den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung trägt (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. September 2000 - 12 A 10497/00.OVG -).
  • VG Düsseldorf, 07.05.2010 - 26 K 3136/08

    Kosten Feuerwehr Großbrand Vorsatz Eventualvorsatz Verschulden Gefährdungshaftung

    Die durch die Satzung im Grundsatz vorgeschriebene Heranziehung des kostenpflichtigen Schuldners zum Kostenersatz ist zwar mit § 41 Abs. 2 FSHG vereinbar, denn durch die gesetzliche Regelung ist nicht ausgeschlossen, dass die Heranziehung zum Kostenersatz durch Satzungsrecht einer gebundenen Entscheidung angenähert wird, die den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung trägt, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.09.2000 - 12 A 10497/00 - NVwZ-RR 2001, 382 zu § 37 Abs. 1 LBKG.
  • VG Neustadt, 01.12.2009 - 5 K 997/09

    Brand eines Mähdreschers: Halter muss Feuerwehrkosten erstatten

  • VG Köln, 13.06.2008 - 27 K 4818/06

    Rechtmäßigkeit eines Kostenersatzbescheides wegen eines Feuerwehreinsatzes;

  • VG Münster, 28.10.2020 - 1 K 728/18

    Brandmeldeanlage, Fehlalarm, Sicherheitsdienst, Kosten des Feuerwehreinsatzes,

  • LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09

    Haftung des Fahrzeughalters: Beschädigung eines Pkw in Folge der Selbstentzündung

  • VG Potsdam, 26.01.2011 - 3 K 623/07

    Heranziehung zu Kosten von Brandverhütungsschauen

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