Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2610
OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00 (https://dejure.org/2001,2610)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.04.2001 - 8 A 11441/00 (https://dejure.org/2001,2610)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00 (https://dejure.org/2001,2610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Fabrikverkaufszentrums für Markenartikel mit Gastronomiebetrieben; Voraussetzungen der materiellen Planreife; Anforderungen des interkommunalen Abstimmungsgebots; Beeinträchtigung der Nachbargemeinde in ihrer Versorgungsfunktion als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Factory-Outlet-Center und interkommunale Rücksichtnahme (IBR 2001, 398)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 638
  • BauR 2002, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Es enthält eine spezielle Ausformung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 6  BauGB und verpflichtet die planenden Gemeinden zur Rücksichtnahme immer dann,  wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art in Betracht kommen (BVerwG, Urteil vom 8. September 1972, BVerwGE 40, 323; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar  1995, NVwZ 95, 694).

    Auch  auf solche Wirkungen ist dann im Rahmen der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB ebenso Rücksicht zu nehmen wie beispielsweise bei der Ausweisung  eines - mit dem benachbarten Wohngebiet unverträglichen - Industriegebietes an  der Gemeindegrenze (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1995, NVwZ 95, 694; BayVGH,  Urteil vom 14. Januar 1991, GewArch 91, 315; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss  vom 31. Januar 2000, DÖV 2000, 644; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom  30. Juni 1999, NVwZ-RR 2000, 559).

    Soweit  daher eine Nachbargemeinde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorträgt,  bestimmte Teile ihres Gemeindegebietes - hier den Stadtkern - in einer ganz  konkreten Art städtebaulich gestaltet zu haben und diese Planungen sowie ihre Verwirklichung würden durch die Bauleitplanung der Nachbargemeinde ernsthaft in  Frage gestellt, muss sich die Abwägung - und damit die ihr zugrunde liegende  Ermittlung der Betroffenheit - auch darauf beziehen (BVerwG, NVwZ 95, 694  "Verödungsgefahr", OVG Greifswald, Beschluss vom 30. Juni 1999, NVwZ-RR 2000,  559; Schmitz, BauR 99, 1100 - 1107; s. auch V./W. S. 71, 76).

    Als eine die Klägerin schützende Norm kommt jedoch § 2 Abs. 2 BauGB in Betracht.  Das interkommunale Abstimmungsgebot in § 2 Abs. 2 BauGB verbietet über den  Rahmen der Bauleitplanung hinaus der Gemeinde, durch andere Maßnahmen die  Weichen für die Zulassung eines Vorhabens zu stellen, das unmittelbare  Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde nach sich zieht, etwa durch die Erteilung des Einvernehmens nach  § 36 BauGB (BVerwGE 84, 209, Urteil vom 11. Februar 1993, NVwZ 94, 285; NVwZ 95,  694).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Dieses Gebot dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit und gibt den jeweiligen Gemeinden ein Sicherungsinstrument an die Hand, um ihrer  städtebaulichen Verantwortung gerecht werden zu können (s. BVerwG, Urteil vom  15. Dezember 1989, BVerwGE 84, 209; BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 BauR 2000,  1312).

    Als eine die Klägerin schützende Norm kommt jedoch § 2 Abs. 2 BauGB in Betracht.  Das interkommunale Abstimmungsgebot in § 2 Abs. 2 BauGB verbietet über den  Rahmen der Bauleitplanung hinaus der Gemeinde, durch andere Maßnahmen die  Weichen für die Zulassung eines Vorhabens zu stellen, das unmittelbare  Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde nach sich zieht, etwa durch die Erteilung des Einvernehmens nach  § 36 BauGB (BVerwGE 84, 209, Urteil vom 11. Februar 1993, NVwZ 94, 285; NVwZ 95,  694).

    Die angefochtene Baugenehmigung verletzt nicht den aus § 2 Abs. 2 BauGB fließenden Anspruch der Klägerin auf Rücksichtnahme und Vermeidung unzumutbarer  Auswirkungen (BVerwGE 84, 209 - 215 - BayVGH, Urteil vom 14. Januar 1991,  GewArch 1991, 314 - 315).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Auch  auf solche Wirkungen ist dann im Rahmen der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB ebenso Rücksicht zu nehmen wie beispielsweise bei der Ausweisung  eines - mit dem benachbarten Wohngebiet unverträglichen - Industriegebietes an  der Gemeindegrenze (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1995, NVwZ 95, 694; BayVGH,  Urteil vom 14. Januar 1991, GewArch 91, 315; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss  vom 31. Januar 2000, DÖV 2000, 644; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom  30. Juni 1999, NVwZ-RR 2000, 559).

    Soweit  daher eine Nachbargemeinde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorträgt,  bestimmte Teile ihres Gemeindegebietes - hier den Stadtkern - in einer ganz  konkreten Art städtebaulich gestaltet zu haben und diese Planungen sowie ihre Verwirklichung würden durch die Bauleitplanung der Nachbargemeinde ernsthaft in  Frage gestellt, muss sich die Abwägung - und damit die ihr zugrunde liegende  Ermittlung der Betroffenheit - auch darauf beziehen (BVerwG, NVwZ 95, 694  "Verödungsgefahr", OVG Greifswald, Beschluss vom 30. Juni 1999, NVwZ-RR 2000,  559; Schmitz, BauR 99, 1100 - 1107; s. auch V./W. S. 71, 76).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Als eine die Klägerin schützende Norm kommt jedoch § 2 Abs. 2 BauGB in Betracht.  Das interkommunale Abstimmungsgebot in § 2 Abs. 2 BauGB verbietet über den  Rahmen der Bauleitplanung hinaus der Gemeinde, durch andere Maßnahmen die  Weichen für die Zulassung eines Vorhabens zu stellen, das unmittelbare  Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde nach sich zieht, etwa durch die Erteilung des Einvernehmens nach  § 36 BauGB (BVerwGE 84, 209, Urteil vom 11. Februar 1993, NVwZ 94, 285; NVwZ 95,  694).
  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 2 B 89.785
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Die angefochtene Baugenehmigung verletzt nicht den aus § 2 Abs. 2 BauGB fließenden Anspruch der Klägerin auf Rücksichtnahme und Vermeidung unzumutbarer  Auswirkungen (BVerwGE 84, 209 - 215 - BayVGH, Urteil vom 14. Januar 1991,  GewArch 1991, 314 - 315).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Die Meinung der Klägerin, auch eine Genehmigung nach § 35 BauGB sei in einem  Fall wie dem vorliegenden nur rechtmäßig gegenüber der Nachbargemeinde, wenn ihr  eine Abwägung zugrunde liege, die sowohl hinsichtlich ihres Verfahrens wie des  Ergebnisses dem Abwägungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB entspreche, liefe im  Ergebnis darauf hinaus, für Vorhaben, die Auswirkungen auf die Nachbargemeinde  im Sinne von § 2 Abs. 2 BauGB haben können, eine Planungspflicht zu begründen.  Durch die Anerkennung eines auf die Vermeidung unzumutbarer Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Nachbargemeinde gerichteten Gebots der Rücksichtnahme als öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB wird jedoch sichergestellt, dass das Recht der Nachbargemeinde auf Beachtung ihrer  Planungshoheit nicht verletzt wird (vgl. zum Planungserfordernis als öffentlicher Belang BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990, NVwZ 1991, 64 - 66).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Während eine Bauleitplanung schon dann abwägungsfehlerhaft sein  kann, wenn der Plangeber gegen das in § 2 Abs. 2 BauGB enthaltene Abwägungsgebot verstößt, was beispielsweise auch durch einen Fehler im Abwägungsvorgang  begründet sein kann (vgl. Üchtritz, aaO S. 574), kann ein Dritter eine  Baugenehmigung nicht deshalb anfechten, weil ihr keine korrekte  Abwägungsentscheidung zugrunde liegt, vielmehr erst dann, wenn die getroffene  Entscheidung im Ergebnis die Grenzen des nachbargemeindlichen Abstimmungsgebots  verletzt (BVerwG, NVwZ 95, 598, aaO).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Es enthält eine spezielle Ausformung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 6  BauGB und verpflichtet die planenden Gemeinden zur Rücksichtnahme immer dann,  wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art in Betracht kommen (BVerwG, Urteil vom 8. September 1972, BVerwGE 40, 323; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar  1995, NVwZ 95, 694).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2000 - 10 B 959/99

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei Großkino

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Auch  auf solche Wirkungen ist dann im Rahmen der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB ebenso Rücksicht zu nehmen wie beispielsweise bei der Ausweisung  eines - mit dem benachbarten Wohngebiet unverträglichen - Industriegebietes an  der Gemeindegrenze (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1995, NVwZ 95, 694; BayVGH,  Urteil vom 14. Januar 1991, GewArch 91, 315; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss  vom 31. Januar 2000, DÖV 2000, 644; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom  30. Juni 1999, NVwZ-RR 2000, 559).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00
    Dieses Gebot dient dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit und gibt den jeweiligen Gemeinden ein Sicherungsinstrument an die Hand, um ihrer  städtebaulichen Verantwortung gerecht werden zu können (s. BVerwG, Urteil vom  15. Dezember 1989, BVerwGE 84, 209; BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 BauR 2000,  1312).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht mit Urteil vom 25. April 2001 (BauR 2002, 577) u.a. mit folgender Begründung zurückgewiesen: Die Baugenehmigung begegne keinen rechtlichen Bedenken in Bezug auf ihre Bestimmtheit.
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Die Fernwirkungen eines Einkaufszentrums "auf der grünen Wiese" können auch die Attraktivität eines mit erheblichen Investitionen zum wohnungsnahen Einkaufszentrum umgestalteten Innenstadtbereichs einer Nachbarkommune gefährden (vgl. OVG Koblenz, BauR 2002, 577 - Einkaufszentrum Zweibrücken).
  • VG Göttingen, 10.03.2004 - 2 B 51/04

    Anforderungen des interkommunalen Abstimmungsgebots

    Mit anderen Worten liegt eine Verletzung nachbargemeindlicher Rechte erst dann vor, wenn die Auswirkungen derart schwerwiegend sind, dass sie für die Nachbargemeinde unzumutbar werden (Otting, DVBl. 1999, 595, 597; Uechtritz Baurecht 1999, 572, 578, 580; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001 - 8 A 11441/00 -, BauR 2002, 577, 583, insoweit von der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht angegriffen; OVG Saarlouis, Urt. v. 21.03.1995 - 2 N 3/93 -, BRS 57, 134, 135; VGH München, Urt. v. 14.01.1991.

    Für die Ausfüllung dieses Zumutbarkeitskriteriums ist weiter von Belang, ob die Beeinträchtigung der Funktion des Einzelhandels in der Innenstadt einer Nachbargemeinde neben den befürchteten Auswirkungen der angegriffenen Planung auch etwa strukturbedingt oder durch eigenes planerisches Verhalten der Nachbargemeinde hervorgerufen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.04.2001, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.2002 - 1 ME 151/02 -, NVwZ-RR 2003, 486, 491).

    Um den Gesichtspunkt des Kaufkraftabflusses in der planerischen Praxis handhabbar zu machen, stellt die Kammer mit dem OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 25.04.2001, a.a.O., S. 584 f.) auf einen gewissen Prozentsatz der Umsatzverteilung ab.

    So hat es die obergerichtliche Rechtsprechung bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. August 2002, das für das Planerfordernis nunmehr auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 BauNVO abstellt, früher für die Feststellung einer Planungspflicht infolge unmittelbarer Auswirkungen gewichtiger Art für die städtebauliche Situation von Nachbargemeinden für richtig erachtet (vgl. nur OVG Weimar, Beschl. v. 23.04.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791, 793; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.06.1999 - 3 M 144/98 -, NVZ - RR 2000, 559, 561; OVG Koblenz, Urt. v. 25.04.2001, a.a.O., 584).

    Derartige Aspekte wirken bei der gebotenen Abwägung zu Lasten der Antragstellerin (vgl. Uechtritz, a.a.O., 580 f.; OVG Koblenz, Urt. v. 25.04.2001, a.a.O., 583 f.; OVG Lüneburg, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 145/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Der Bandbreite der angenommenen Werte, die von mindestens 10 %, vgl. so wohl OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 -, NVwZ 1999, 434; OVG NRW, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 -, BRS 59 Nr. 70; OVG Koblenz, Urteil vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638 = BRS 64 Nr. 33, über 10 bis 20 %, vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; vgl. BayVGH, Urteil vom 7. Juni 2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265 -, BayVBl 2001, 175 = BRS 63 Nr. 62, bis hin zu etwa 30 % reicht, vgl. etwa Thüringer OVG, Urteil vom 20. Dezember 2004 - 1 N 1096/03 -, juris, m.w.N., ist allerdings die Tendenz zu entnehmen, dass erst Umsatzverluste ab einer Größenordnung von 10 % als gewichtig angesehen werden.
  • OVG Sachsen, 06.06.2002 - 1 BS 108/02

    Unzumutbare Auswirkungen auf die Nachbargemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz einer

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Verletzung des materiellen interkommunalen Abstimmungsgebots aus § 2 Abs. 2 BauGB voraussetzt, dass ein Vorhaben unmittelbare und gewichtige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde hat und diese Auswirkungen ein unzumutbares Maß erreichen (vgl. OVG NW, Urt. v. 31.1.2000, BRS 63 Nr. 67; OVG Koblenz, Urt. v. 25.4.2001, NVwZ-RR 2001, 638 [640 f.]; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, B. Aufl. § 2 RdNr. 9; Uechtritz, BauR 1999, 572 [573 ff.] m.w.N.).

    In diesem Sinne gewährt das materielle interkommunale Abstimmungsgebot - insoweit dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot vergleichbar - lediglich Schutz vor im Einzelfall unzumutbaren Auswirkungen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 25.4.2001, NVwZ-RR 2001, 638 [641] m.w.N.).

    Steht - wie hier - ein sog. Kaufkraftabfluss durch einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in Rede, führt nicht jeder zurechenbare Umsatzverlust in konkurrierenden Unternehmen der Nachbargemeinde zu gewichtigen städtebaulichen Auswirkungen; erforderlich ist vielmehr eine Intensität, die einen "städtebaulichen Umschlag"(Begriff bei Uechtritz, BauR 1999, 572 [579]) erreicht, wobei etwa das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Urt. v. 25.4.2001, aaO., 642 m.w.N.) einen Schwellenwert der Umsatzumverteilung von 10% zugrunde legt.

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Verletzung des materiellen interkommunalen Abstimmungsgebots aus § 2 Abs. 2 BauGB voraussetzt, dass ein Vorhaben unmittelbare und gewichtige Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Nachbargemeinde hat und diese Auswirkungen ein unzumutbares Maß erreichen (vgl. OVG NW, Urt. v. 31.1.2000, BRS 63 Nr. 67; OVG Koblenz, Urt. v. 25.4.2001, NVwZ-RR 2001, 638 [640 f.]; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, B. Aufl. § 2 RdNr. 9; Uechtritz, BauR 1999, 572 [573 ff.] m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

    Die Beigeladene bezweifelt die Antragsbefugnis der Antragstellerin, weil sie die (zuletzt) von ihr selbst angeführten Kaufkraftabflüsse von 5, 6% bis (für Schuhe/Lederwaren) 7,8% in Beziehung setzt zu den in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte diskutierten Schwellenwerten für städtebaulich relevante Auswirkungen von Einzelhandelsvorhaben auf Nachbargemeinden ("mindestens 10% [OVG Frankfurt/O., Beschl. v. 16.12.1998, 3 B 116/98, NVwZ 1999, 434 sowie OVG Koblenz, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638]; "mehr als 10%" [OVG Münster, Urt. v. 06.05.2005, 10 D 145/04.NE ["CentrO"], BauR 2005, 1577 ff. [bei [...] Tz. 179]; "über 10% bis 20% [OVG Koblenz, Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1998, 435 sowie VGH München, Urt. v. 07.06.2000, 26 N 99.2961 u.a., BRS 63 Nr. 62] und "etwa 30%" [OVG Weimar, Urt. v. 20.12.2004, 1 N 1096/03, [...]]).

    Als Anhaltswert für eine derart gewichtige Wirkung auf die städtebauliche Funktion der Nachbargemeinden ist in der bisherigen Rechtsprechung - zu vergleichbaren Fallgestaltungen -ein erwarteter, dem Ansiedlungsvorhaben zuzurechnender Umsatzumverteilungseffekt ab 10% angenommen worden (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2009, 4 B 25.09, [...], Tz. 7; OVG Münster, Urteil vom 05.09.1997, 7 A 2902/93, BauR 1998, 309 [Ls. 2]; OVG Koblenz, Urt. v. 06.05.2009, 1 C 10970/08, NVwZ-RR 2009, 711 /712, Urt. v. 25.04.2001, 8 A 11441 /00, NVwZ-RR 2001, 638 /642 sowie Beschl. v. 08.01.1999, 8 B 12650/98, NVwZ 1999, 435/438 ["10 - 20%]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 148/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

    Der Bandbreite der angenommenen Werte, die von mindestens 10 %, vgl. so wohl OVG Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 -, NVwZ 1999, 434; OVG NRW, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 -, BRS 59 Nr. 70; OVG Koblenz, Urteil vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00, NVwZ-RR 2001, 638 = BRS 64 Nr. 33, über 10 bis 20 %, vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435; vgl. BayVGH, Urteil vom 7. Juni 2000 - 26 N 99.2961, 26 N 99.3207, 26 N 99.3265 -, BayVBl 2001, 175 = BRS 63 Nr. 62, bis hin zu etwa 30 % reicht, vgl. etwa Thüringer OVG, Urteil vom 20. Dezember 2004 - 1 N 1096/03 -, juris, m.w.N., ist allerdings die Tendenz zu entnehmen, dass erst Umsatzverluste ab einer Größenordnung von 10 % als gewichtig angesehen werden.
  • VG Neustadt, 05.11.2003 - 3 L 981/03

    Auswirkungen eines Outlet-Centers auf Nachbargemeinde

    Die Notwendigkeit exakter Festsetzungen habe auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinen Beschlüssen vom 08. Januar 1999 - 8 B 12652/98.OVG und 8 B 12650/98.OVG - und in dem Urteil vom 06. April 2000 - 8 A 11441/00.OVG - bestätigt.

    Hinsichtlich des Abwägungsvorgangs hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00.OVG - (BauR 2002, 577; ESOVGRP) betreffend die für den ersten Bauabschnitt erteilte und von der Antragstellerin angefochtene Baugenehmigung aber ausgeführt:.

    Wenn auch nach diesen neueren Stellungnahmen der Gutachter Widersprüche bzw. Unklarheiten bestehen mögen, so sind doch die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dem Urteil vom 25. April 2001 - 8 A 11441/00.OVG - (siehe Seite 22 des Umdrucks) zu beachten:.

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

    Teilweise wird hier als Untergrenze ein Wert von 20 % genannt, teilweise wird eine Unzumutbarkeit auch erst bei einer Umsatzumverteilung von 25 oder 30 % angenommen (vgl. etwa die Darstellung im Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.4.2001 - 8 A 11441/00 -, BRS 64 Nr. 33 = NVwZ-RR 2001, 638 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 7.6.2000 - 26 N 99.2961 u. a. -, BRS 63 Nr. 62 = BayVBl. 2001, 175, der in Anlehnung an eine Richtlinie des zuständigen Bayerischen Ministeriums für Lebensmittel von einer Kaufkraftabschöpfungsobergrenze von 25 % ausgeht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht dabei teilweise von unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung der Nachbargemeinden aus, wenn eine Umsatzumverteilung von mindestens 10 % festzustellen ist (OVG RP, Urteil vom Urteil vom 25.04.2001, NVwZ-RR 2001, 638; OVG Bbg, Beschluss vom 28.01.2000, LKV 2001, 466; vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004, NJOZ 2005 3895).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06

    Zielabweichungsverfahren bei Abweichung von den Zielen der Raumordnung

  • VG Karlsruhe, 31.05.2005 - 7 K 509/05

    Bau des Fachmarktzentrums Cité ("Ufo") in Baden-Baden kann fortgesetzt werden

  • VG Schleswig, 07.02.2024 - 2 B 20/23

    Logistikzentrum in Ellerau darf vorerst gebaut werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 155/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 N 1096/03

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Ausweisung eines Sondergebiets

  • VG Stuttgart, 26.07.2002 - 13 K 1257/02

    Factory Outlet Center; interkommunales Abstimmungsgebot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 154/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2005 - 10 D 153/04

    Gegner der Centro-Erweiterung unterliegen

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

  • VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 1821/06

    Streit um Factory-Outlet-Center in Montabaur

  • VG Gelsenkirchen, 08.12.2004 - 10 K 4188/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzung von Freiflächen als Stellplatz für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2009 - 1 B 10077/09

    Bebauungsplan in Boppard-Buchholz vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • VG Neustadt, 07.11.2003 - 4 L 1925/03

    Globus-Markt in Grünstadt kann weiter gebaut werden

  • VG Koblenz, 13.03.2019 - 4 L 1310/18

    Lebensmittelmärkte in Waldböckelheim dürfen derzeit gebaut werden

  • VG Gera, 09.11.2001 - 4 E 1647/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; interkommunales

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht