Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 02.03.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01   

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BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01 (https://dejure.org/2001,4785)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 4 B 31.01 (https://dejure.org/2001,4785)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 (https://dejure.org/2001,4785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der verzögerten Abfassung von Urteilsgründen - Beweisaufnahme im Wege der Augenscheinseinnahme durch den beauftragten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 798
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.10.1996 - 4 B 195.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, Verwertung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht etwa zur Beurteilung der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB wiederholt ausgesprochen (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
    Allerdings stellt § 117 Abs. 4 VwGO nicht lediglich eine Ordnungsvorschrift dar, sondern ist zwingendes prozessuales Verfahrensrecht (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 = NJW 1993, 2603).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
    Das gilt im Regelfall vor allem dann, wenn für die Entscheidungsfindung ein unmittelbarer, d.h. persönlicher Eindruck der an der Entscheidung beteiligten Richter bedeutsam ist (vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14 ).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
    Die mit der Beschwerde erhobene Verfahrensrüge mangelhafter Aufklärung kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die namentlich ein anwaltlich vertretener Beteiligter zumutbarerweise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 4 C 87.77

    Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
    Eine Entscheidung stellt sich als unzulässiges "Überraschungsurteil" dann dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. dazu auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30 = Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 13).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01
    Bleibt das Erfordernis des vollständigen Urteils trotz § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO innerhalb der entsprechend §§ 516, 552 ZPO zu bestimmenden Fünfmonatsfrist unbeachtet, liegt ein Verfahrensmangel nur vor, wenn infolge der verzögerten Abfassung der Urteilsgründe nicht mehr gewährleistet ist, dass die Entscheidungsgründe das Beratungsergebnis und die für die Entscheidung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO leitenden Erwägungen zuverlässig wiedergeben (vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - BVerwGE 85, 273).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

    Sie fußen auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch des Bundesgerichtshofs zur Auslegung einer Parteibezeichnung in einer Klage- oder Antragsschrift und zur Möglichkeit der Rubrumsberichtigung (s. dazu unten II.1), deren Kenntnis bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten vorausgesetzt werden darf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.4.2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 28.01.2020 - 2 B 15.19

    Verfahrensfehlerhafte Wahrunterstellung einer Beweistatsache

    Das trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchen besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3, vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4 f., vom 3. Februar 2005 - 1 B 100.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 300 S. 135 f. und vom 19. September 2013 - 9 B 20.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.05.2015 - 7 B 18.14

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans in einem FFH- und Naturschutzgebiet

    Wird ein Urteil noch vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben, kann allerdings gleichwohl im Einzelfall ein kausaler Verfahrensmangel vorliegen, wenn nämlich zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und der zuverlässigen Wiedergabe der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 17, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 7 B 22.15

    Frist der Übergabe eines vollständigen Urteils an Geschäftsstelle

    Wird ein Urteil noch vor Ablauf von fünf Monaten der Geschäftsstelle übergeben, kann es gleichwohl im Einzelfall nicht mit Gründen versehen sein, wenn zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, die wegen des Zeitablaufs bereits bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Fällung des Urteils und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 9. August 2004 - 7 B 20.04 - juris Rn. 17, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - 10 A 27/07

    Aufhebung einer Baugenehmigung und einer sogenannten Nachtragsbaugenehmigung

    BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133 (144f.) und vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188 (190); BVerwG, Beschluss vom 25. April 2001 - 4 B 31/01 -, NVwZ-RR 2001, 798 (800); OVG NRW, Beschluss vom 5. Januar 2007 - 10 A 2309/05 -.

    BVerwG, Beschluss vom 25. April 2001 - 4 B 31/01 -, NVwZ-RR 2001, 798 (800).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 6.11

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen eines Spanplattenwerks bzgl.

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3).
  • BVerwG, 11.08.2016 - 10 BN 2.15

    Altersruhegeld; Anwartschaft; Anwartschaftsdeckung; Eigentum; Kapitaldeckung;

    Allerdings kann sich auch bei geringeren Zeitspannen aus den Umständen des Einzelfalls ergeben, dass infolge der verzögerten Abfassung des Urteils die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und der für die Entscheidungsfindung leitenden Erwägungen nicht mehr gewährleistet war (BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 und vom 3. Mai 2004 - 7 B 60.04 - juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13

    Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im

    Allerdings ist es dem Gericht nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verwehrt, die Beteiligten mit nicht zu erwartenden tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten zu überraschen (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - NVwZ-RR 2001, 798 ).

    Dass in diesem Kontext die Frage relevant werden konnte, ob im Hinblick auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" ein Anspruch des Klägers aus dem Gebot kommunaler Gleichbehandlung zu verneinen ist, lag auf der Hand; bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten darf das Gericht davon ausgehen, dass sich der Prozessbevollmächtigte mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (Beschluss vom 25. April 2001 a.a.O. S. 800).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10

    Widmung besagt nichts über Ausbauzustand; Entbehrlichkeit von Bebauungsplan oder

    Die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht, die ohnehin nur mit der von der Klägerin in diesem Zusammenhang nicht erhobenen Verfahrensrüge geltend gemacht werden kann, kann aber grundsätzlich dann nicht gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen förmlichen Beweisantrag nach § 86 Abs. 2 VwGO zu stellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.2001 - BVerwG 4 B 31.01 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42

    Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten

  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 11 A 2438/16

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage eines Anliegers gegen eine Widmung;

  • BVerwG, 03.05.2004 - 7 B 60.04

    Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 1328/08

    Vereinbarkeit eines rückwirkenden Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 66.08

    Anforderungen an die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung bei einer

  • BVerwG, 03.02.2005 - 1 B 100.04

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde;

  • BVerwG, 21.08.2023 - 8 B 20.23
  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 65.08

    Darlegungsanforderungen an den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen

  • BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines

  • BVerwG, 30.05.2007 - 8 B 89.06

    Voraussetzung für einen Ausschluss einer Rückübertragung des Eigentums an einem

  • BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 54.12

    Wirkung der anwaltlichen Vertretung; Erörterung von Schlussfolgerungen

  • BVerwG, 06.12.2011 - 10 B 35.11

    Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der Wiedereinreiseverweigerung staatenloser

  • BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 34.15

    Erhalt eines aufgelockerten Siedlungsbildes ist öffentlicher Belang!

  • BVerwG, 05.11.2004 - 8 PKH 8.04

    Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Begehung einer fehlerhaften bzw. nicht

  • BVerwG, 13.10.2015 - 4 BN 33.15

    Doppelte Verwertung des Belangs der Belegenheit eines Grundstücks in einem

  • LSG Brandenburg, 09.07.2002 - L 4 KR 11/01

    Abhängigkeit der Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln vor

  • OVG Sachsen, 18.08.2020 - 2 A 983/19

    Asyl Tschetschenien; Verfahrensmangel; 5-Montasfrist bei Zustellung

  • BVerwG, 01.07.2004 - 1 B 294.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung - Vorliegen

  • BVerwG, 08.04.2004 - 1 B 201.03

    Ausweisungsverfügung gegen einen privilegierten EG-Ausländer nach Anklagevorwurf

  • BVerwG, 05.11.2003 - 9 B 32.03

    Verfassungsmäßigkeit der Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch -

  • BVerwG, 30.06.2004 - 1 B 283.03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im Sinne des §

  • BVerwG, 14.12.2001 - 7 B 49.01

    Maßgebliche Frist für die vollständige Abfassung der Begründung des

  • BVerwG, 16.01.2023 - 8 B 18.22

    Bestimmung des Zuordnungsempfängers von Verwaltungsvermögen durch den Stichtag

  • BVerwG, 19.04.2002 - 1 B 98.02

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen einer

  • BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 239.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Grundsatzes der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2017 - 11 N 149.16

    Rechtsfolgen der Verletzung des §§ 117 Abs 4 VwGO: Urteilsabsetzung vor Ablauf

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14382
OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2001,14382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2001 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2001,14382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2001 - 9 U 133/00 (https://dejure.org/2001,14382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 798
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00
    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernder schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. BGH VersR 1979, 1055; 1985, 271).
  • BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84

    Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2001 - 9 U 133/00
    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernder schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. BGH VersR 1979, 1055; 1985, 271).
  • OLG Koblenz, 29.04.2015 - 5 U 1479/14

    Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers im Umfeld seines Betriebsgeländes;

    Zwar hat im Rahmen dieser Regeln auch der Grundsatz Bedeutung, dass lediglich ab 7 Uhr morgens für sichere Verhältnisse zu sorgen ist (OLGR Düsseldorf 2001, 263), weil es üblicherweise erst dann auf Straßen und Gehwegen zu einer Verkehrsverdichtung kommt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798).
  • OLG Hamm, 18.11.2016 - 11 U 17/16

    Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, veröffentlicht bei juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, S. 586; OLGR München 2005, S. 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, S. 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009, BGB § 823 E, Rn. E 136).

    In einem Gebiet mit - wie vorliegend -neben der Straße befindlichen Waldbeständen muss ein umsichtiger Kraftfahrer daher auch mit überraschendem Auftreten von Glätte rechnen (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.1984 - III ZR 19/84 -, juris; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, juris; OLG Hamm, Urteil v. 02.03.2001 - 9 U 133/00 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.10.1992 - 18 U 99/92 -, juris; Hager, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.08.2016 - 11 U 121/15

    Glatteis auf Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss grundsätzlich

    Eine solche besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und damit zu fordernder erhöhter Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (BGH, Beschluss v. 20.10.1994 - III ZR 60/94 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss v. 26.03.1987 - III ZR 14/86, BeckRS 1987, 30390074, beck-online; BGH, Urteil v. 13.12.1965 - III ZR 99/64 -,Rn. 10, juris; OLG Braunschweig, NZV 2006, 586; OLGR München 2005, 754; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.07.1997 - 10 U 71/97, BeckRS 1997, 15938, beck-online; s. auch: OVG Münster NVwZ-RR 2014, 816; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., StVO § 45 Rn. 57, 62; Hager in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2009 BGB § 823 E, Rn. E 136).

    In einem Gebiet mit - wie vorliegend - abschnittsweise neben der Straße befindlichen Waldbeständen und damit unterschiedlicher Sonneneinstrahlung auf die Straßenoberfläche muss ein umsichtiger Kraftfahrer daher auch mit überraschendem Auftreten von Glätte rechnen (vgl. zum Vorstehenden: BGH, Beschluss v. 20.12.1984 - III ZR 19/84 -, Rn. 3, juris; OLG Brandenburg, Urteil v. 22.06.2004 - 2 U 36/03 -, Rn. 14, juris; OLG Hamm, Urteil v. 02.03.2001 - 9 U 133/00 -, Rn. 8, juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.10.1992 - 18 U 99/92 -, juris; Hager, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 1 U 222/11

    Keine Streupflicht außerorts zur Nachtzeit; Unzulässigkeit der Streitverkündung

    14 1. Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist außerorts nur an besonders gefährlichen Straßenstellen zu streuen, dies grundsätzlich nicht zur Nachtzeit, sondern so, dass der Hauptverkehr einschließlich des morgendlichen Hauptberufsverkehrs gesichert wird; eine ausnahmsweise Streupflicht zur Nachtzeit ist allenfalls in Extremfällen denkbar, etwa beim nächtlichen Ende einer Großveranstaltung mit einem absehbaren völligen Zusammenbruch des Kraftfahrzeugverkehrs (vgl. BGHZ 40, 379, 382 ff.; BGH VersR 1985, 271; 1972, 563; BeckRS 1964, 31189565 [unter II 2 der Entscheidungsgründe]; OLG München BeckRS 2010, 20743 [unter I 1, 3 der Entscheidungsgründe]; 2008, 6256; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798; OLG Celle OLGR 1998, 191).
  • OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1804/10

    Straßenverkehrssicherungspflicht: Nächtliche Streupflicht auf außerörtlichen

    Entscheidungen zu den zeitlichen Grenzen der Streupflicht auf Straßen außerhalb geschlossener Ortslage sind beispielsweise vom erkennenden Senat (Beschluss vom 10.03.2008, Az. 1 U 1691/08), dem OLG Celle (Beschluss vom 11.3.1998, Az. 9 U 142/97) und dem OLG Hamm (Beschluss vom 02.03.2001, Az. 9 U 133/00) ergangen.
  • LG Essen, 06.07.2015 - 4 O 236/12

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Kreises

    Eine besonders gefährliche Stelle liegt dann vor, wenn der Straßenbenutzer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtung des Straßenzustandes und der damit zu fordernden höheren Sorgfalt den die Gefahr bedingenden Zustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02. März 2001 - 9 U 133/00, abrufbar über Juris).
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