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   BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00   

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BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00 (https://dejure.org/2001,96)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 2 C 41.00 (https://dejure.org/2001,96)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 (https://dejure.org/2001,96)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer beamtenrechtlichen Regelbeurteilung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Auswahlentscheidung im Wege der Revision - Zielsetzung dienstlicher Beurteilungen im Beamtenrecht - Inhaltliche Mindestanforderungen einer beamtenrechtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2, 4
    Beamtenrecht - Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, Beurteilungszeitraum, Gleichbehandlungsgebot, Regelbeurteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 201
  • DVBl 2002, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (279)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Dies verlangt größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten (Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15, S. 15; Beschluss vom 31. Januar 1994 - BVerwG 2 B 5.94 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 16, S. 1).

    Höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2, S. 9 und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15, S. 12 jeweils m.w.N.; stRspr).

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. Urteile vom 7. Juni 1984 - BVerwG 2 C 54.82 - Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2, S. 9 und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 15, S. 12 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. Urteil vom 7. Juni 1984, a.a.O., S. 13).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Dienstliche Beurteilungen kann der Beamte ohne vorherigen Antrag auf deren Änderung oder Beseitigung mit diesem Ziel unmittelbar mit dem Widerspruch anfechten, um dem Erfordernis des zwingend vorgeschriebenen Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zu genügen (vgl. u.a. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Dienstliche Beurteilungen kann der Beamte ohne vorherigen Antrag auf deren Änderung oder Beseitigung mit diesem Ziel unmittelbar mit dem Widerspruch anfechten, um dem Erfordernis des zwingend vorgeschriebenen Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zu genügen (vgl. u.a. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 4 S 1402/91

    Rechtsverletzung bei Besetzung einer Beförderungsstelle ohne Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Ohnehin verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und/oder Richter, 3. Aufl., Rn. 88, Fn. 42; VGH Mannheim ESVGH 41, 292; OVG Münster NWVBl 1994, 176; OVG Schleswig SchlHA 1994, 238).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Die dienstliche Beurteilung muss den im Beurteilungszeitraum tatsächlich vorhandenen Leistungsstand des Beamten bewerten (Urteile vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8, S. 15 - und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17, S. 4.); sie darf einen bestimmten Tätigkeitsbereich nicht deshalb ausklammern, weil der Beamte die damit verbundenen Aufgaben erst seit kurzer Zeit wahrnimmt und bisher nur geringe Erfahrung sammeln konnte oder für ihre ordnungsgemäße Erfüllung einer bestimmten Vorbereitung bedarf.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Die dienstliche Beurteilung muss den im Beurteilungszeitraum tatsächlich vorhandenen Leistungsstand des Beamten bewerten (Urteile vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8, S. 15 - und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17, S. 4.); sie darf einen bestimmten Tätigkeitsbereich nicht deshalb ausklammern, weil der Beamte die damit verbundenen Aufgaben erst seit kurzer Zeit wahrnimmt und bisher nur geringe Erfahrung sammeln konnte oder für ihre ordnungsgemäße Erfüllung einer bestimmten Vorbereitung bedarf.
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 24.78

    Nichtzulassung einer Revision - Übernahme eines Beamtenbewerbers in ein

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Die dienstliche Beurteilung soll den Vergleich mehrerer Beamter miteinander ermöglichen und zu einer objektiven und gerechten Bewertung des einzelnen Beamten führen (Beschluss vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 24.78 - Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG Nr. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94

    Leistungsgrundsatz; Auswahlentscheidung; Eignung; Leistung; Bewerber;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Ohnehin verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und/oder Richter, 3. Aufl., Rn. 88, Fn. 42; VGH Mannheim ESVGH 41, 292; OVG Münster NWVBl 1994, 176; OVG Schleswig SchlHA 1994, 238).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1994 - 6 B 3307/93

    Antrag aus Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Vorläufige Verhinderung der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
    Ohnehin verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und/oder Richter, 3. Aufl., Rn. 88, Fn. 42; VGH Mannheim ESVGH 41, 292; OVG Münster NWVBl 1994, 176; OVG Schleswig SchlHA 1994, 238).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2000 - 10 A 11245/99
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auch der Senat (21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295, 300) hat lediglich unter Bezugnahme auf die von ihm angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - DRiZ 2003, 49) zum Ausdruck bringen wollen, dass Regelbeurteilungen innerhalb einer Behörde zum selben Stichtag und Anlassbeurteilungen vor einer Personalentscheidung, wenn sie vorgenommen werden, zeitnah stattzufinden haben.
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Durch die Auswahl des am besten geeigneten Bewerbers sollen zwei Ziele erreicht werden: die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Klärung der Wettbewerbssituation unter den Bewerbern (BVerwG 18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - DRiZ 2003, 49; BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 751/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dazu gehören für die Bewertung der Leistungen ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sowie ein möglichst gemeinsamer Stichtag für die Durchführung der Bewertung (BVerwG 18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - aaO).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Dem bei der Beförderung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 7 BRRG und § 8 Abs. 1 NBG ergibt, entspricht es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 22, S. 4), zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen.
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