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   BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00   

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https://dejure.org/2001,95
BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00 (https://dejure.org/2001,95)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 (https://dejure.org/2001,95)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 (https://dejure.org/2001,95)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens - Bindung des Dienstherrn - Auswahlverfahren - Beförderungsdienstposten - Rückgängigmachung - Erprobungszeit - Konkurrentenstreit

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; BRRG § 12 Abs. 2; ; BLV § 11; ; BLV § 12

  • michaelbertling.de

    Beförderung - Bindung an Anforderungsprofil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BRRG § 12 Abs. 2; BLV §§ 11 12
    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im Auswahlverfahren; Auswahl von Bewerbern für einen Beförderungsdienstposten; Beförderungsdienstposten, Besetzung eines -, Rückgängigmachen der Besetzung eines -; Erprobungszeit auf einem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 58
  • NVwZ-RR 2002, 47
  • NJ 2002, 104
  • DVBl 2002, 131
  • DVBl 2002, 132
  • DÖV 2001, 1044
 
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Wird zitiert von ... (638)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
    Er kann aber beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird (stRspr; vgl. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1 S. 2 f. und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 ).

    Die Auswahl unter Bewerbern, deren statusrechtliches Amt der Rangordnung nach niedriger ist als die Besoldungsgruppe, der der zu besetzende Dienstposten zugeordnet ist, hat gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und den die Verfassungsnorm konkretisierenden beamtenrechtlichen Vorschriften allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (vgl. Urteil vom 25. April 1996, a.a.O. ).

    Zwar ist der Dienstherr nicht nur befugt, das Besetzungsverfahren abzubrechen (vgl. Urteil vom 25. April 1996, a.a.O. ), sondern auch berechtigt, den "Zuschnitt" eines Dienstpostens zu ändern und die Anforderungen, die an den Inhaber gestellt werden, zu modifizieren, solange eine normative Festlegung nicht besteht.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
    Das mit der Ausschreibung begonnene und mit der Übertragung des Beförderungsdienstpostens an einen anderen Bewerber fortgeführte Stellenbesetzungsverfahren ist nicht vor der Ernennung (Beförderung) des anderen Bewerbers endgültig abgeschlossen (vgl. Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 6).

    War die Auswahlentscheidung zugunsten des Mitbewerbers rechtswidrig, so kann sie neu getroffen, durch eine andere Auswahlentscheidung ersetzt und gegebenenfalls die Übertragung des Dienstpostens auf den Mitbewerber rückgängig gemacht sowie der Beförderungsdienstposten anderweitig besetzt werden (vgl. Urteil vom 9. März 1989, a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
    Er kann aber beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird (stRspr; vgl. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1 S. 2 f. und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 ).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (stRspr; Urteile vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - ZBR 2000, 303 f.).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (stRspr; Urteile vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - ZBR 2000, 303 f.).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
    Die Bewertung der Dienstposten und ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechts vor (stRspr; z.B. Urteil vom 22. Juni 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00
    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 S. 12).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Die Entscheidung des Dienstherrn, welche Bedeutung er den einzelnen Gesichtspunkten beimisst, unterliegt nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte (Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3, vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 30 S. 17 und vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32 S. 28 f.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidung, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (stRspr; vgl. Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3, vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 = Buchholz 11 Art. 87a GG Nr. 6 jeweils Rn. 49 und vom 26. September 2012 - BVerwG 2 C 74.10 - NVwZ 2013, 80 Rn. 18).

    Macht ein Dienstherr im Rahmen der Stellenausschreibung (vgl. zur Dokumentationspflicht Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135 = Buchholz 436.62 § 82 SGB IX Nr. 1, jeweils Rn. 23) Vorgaben für die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens, bleiben diese für das laufende Auswahlverfahren verbindlich (Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3; zur Rügefähigkeit der Nichtbeachtung von im Anforderungsprofil vorausgesetzten Merkmalen BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 a.a.O. S. 269 bzw. Rn. 14).

    An diesen Hauptaufgaben sind die Eigenschaften und Fähigkeiten zu orientieren, die von einem Bewerber im Interesse der bestmöglichen Aufgabenwahrnehmung erwartet werden (Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 61 bzw. S. 3; hierzu auch Urteil vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 53, jeweils Rn. 23).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Der öffentliche Arbeitgeber hat im Anforderungsprofil die formalen Voraussetzungen, fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie außerfachlichen Kompetenzen zu beschreiben, die eine Bewerberin oder ein Bewerber für eine erfolgreiche Bewältigung der künftigen Tätigkeit benötigt und die dementsprechend der leistungsbezogenen Auswahl zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ; BVerfG , Beschluss vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167 ).

    Es ist für den öffentlichen Arbeitgeber während des Auswahlverfahrens verbindlich (Urteil vom 16. August 2001 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 13 B 452/01   

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https://dejure.org/2001,4705
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2001 - 13 B 452/01 (https://dejure.org/2001,4705)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.07.2001 - 13 B 452/01 (https://dejure.org/2001,4705)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 13 B 452/01 (https://dejure.org/2001,4705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 47 (Ls.)
  • NZV 2001, 444
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04

    Durchführung des Rettungsgesetzes NRW

    OVG NRW, Beschlüsse vom 5.7.2001 - 13 B 452/01 -, NWVBl 2002, S. 66, vom 22.10.1999 - 13 A 5617/98 - , NWVBl 2000, S. 103, und vom 2.8.2004 - 13 B 1085/94 -, juris (nicht vollständig abgedruckt in NWVBl 1995, S. 26).

    Siehe dazu etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 22.10.1999 - 13 A 5617/98 -, a.a.O., vom 5.7.2001 - 13 B 452/01 -, a.a.O., vom 15.3.2004 - 13 B 16/04 -, NWVBl 2004, S. 313, und vom 20.8.2004 - 13 A 2272/04 -, NWVBl 2005, S. 110.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 11 ME 120/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden ( BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 - juris Rn. 4, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 16.5.2022 - 1 W-VR 12/22 - juris Rn. 28; Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6/11 - juris Rn. 6; OVG NW, Beschl. v. 5.7.2001 - 13 B 452/01 - juris Rn. 6; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 ff., 195, jew. m.w.N.).

    Auch sprechen mit der Vorbeugung von Suchtgefahren durch Spielerschutzbestimmungen darunter für einen Teil der besonders vulnerablen Spielergruppe der zwischen 18- und 21-Jährigen überwiegende, besonders gewichtige (öffentliche) Gründe gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. dazu Kuhla, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand: 1.7.2022, § 123 Rn. 134; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 30; OVG NW, Beschl. v. 5.7.2001 - 13 B 452/01 - juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2023 - 11 ME 113/23

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden ( BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 - juris Rn. 4, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 16.5.2022 - 1 W-VR 12/22 - juris Rn. 28; Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6/11 - juris Rn. 6; OVG NW, Beschl. v. 5.7.2001 - 13 B 452/01 - juris Rn. 6; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 193 ff., 195, jew. m.w.N.).

    Gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen auch nicht überwiegende, besonders gewichtige (öffentliche) Gründe (Kuhla, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, Stand: 1.7.2022, § 123 Rn. 134; vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 30; OVG NW, Beschl. v. 5.7.2001 - 13 B 452/01 - juris Rn. 6).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12682
BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01 (https://dejure.org/2001,12682)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2001 - 1 WB 45.01 (https://dejure.org/2001,12682)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2001 - 1 WB 45.01 (https://dejure.org/2001,12682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer Kommandierung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse

  • rechtsportal.de

    WBO § 17; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 47
  • DÖV 2002, 82
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - jeweils m.w.N.).

    Eine solche Ausnahme kann durch die Wahrnehmung eines politischen Mandats geboten sein (vgl. auch Beschluss vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - ).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Über seine Kommandierung entscheidet ebenso wie über seine Versetzung der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - und vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 32, 33.00 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 56.98

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 15/00
    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass eine Zusage dann ihre Bindungswirkung verliert, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - die ihr zugrunde liegenden Verhältnisse nachträglich in wesentlichen Punkten ändern (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 - <BVerwGE 93, 320 [322] = NZWehrr 1993, 119> m.w.N.).
  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 81.99

    Begriff des Feststellungsbegehrens im Sinne des § 43 Abs. 1 und des § 113 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 8 B 168.94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines berechtigten Interesses für eine

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 45.01
    Das hierfür erforderliche besondere Feststellungsinteresse ergibt sich daraus, dass auf Grund der bestehenden Verhältnisse die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsteller auch künftig für einen längeren Zeitraum als vierzehn Tage im Jahr zu einem Auslandseinsatz kommandiert wird, so dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen, wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - <NZWehrr 1999, 120 = ZBR 1999, 283>, vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - , vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - ZBR 1999, 283>, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - NVwZ-RR 2002, 47 = DÖV 2002, 82> und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 -).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 20.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das vom Antragsteller geltend gemachte Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - NVwZ-RR 2002, 47>; BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - ).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 31 = NZWehrr 1999, 120, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 46 = NZWehrr 2002, 40 und vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 4.06 - Rn. 20).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 47.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Soldaten in eine

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr verlangt, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 31 = NZWehrr 1999, 120, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 46 = NZWehrr 2002, 40 und vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 4.06 - Rn. 20).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 43.03

    Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Begriff des

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass weiterhin im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - ).
  • VGH Bayern, 04.04.2016 - 3 ZB 13.2631

    Schriftliche Zusicherung einer Beförderung

    Hiervon ist auszugehen, wenn sich die Sach- und Rechtslage in einer Weise geändert hat, dass die Behörde bei Kenntnis dieser Änderung die Zusage nicht erteilt hätte oder ihr die Einhaltung dieser Zusage nicht mehr zugemutet werden kann (BVerwG, B. v. 30.8.2001 - 1 WB 45/01 - juris Rn. 3).
  • VG Minden, 16.06.2009 - 10 K 1533/08

    Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes einer Schulleiterin an einem

    Es kommt dabei nicht auf die subjektiven Vorstellungen des einzelnen Bediensteten an, der die Zusicherung gegeben hat, sondern darauf, ob bei objektiver Betrachtung unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Rechtssätze, deren Vollzug oder Wahrung der zugesicherte Verwaltungsakt dient, zu erwarten wäre, dass die Zusicherung auch in Ansehung der veränderten Umstände erneut gegeben worden wäre vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29/93 -, BVerwGE 97, 323 = NJW 1995, 1977, sowie Beschluss vom 30. August 2001 - 1 WB 45/01 -, NVwZ-RR 2002, 47 = DÖV 2002, 82.
  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen

    Das dienstliche Bedürfnis (vgl. Nr. 4 der zitierten Versetzungsrichtlinien) für eine Kommandierung liegt unter anderem dann vor, wenn zur Sicherstellung der dem BMVg - hier im Bereich des MAD - obliegenden Aufgaben ein Soldat vorübergehend bei einer anderen Einheit/Dienststelle oder an einem anderen Standort Dienst leisten muss, um dort auf gewisse Zeit den militärischen/personellen Bedarf zu gewährleisten (vgl. Beschlüsse vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 33.97 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - < Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 46 = NZWehrr 2002, 40 = DÖV 2002, 82 = NVwZ-RR 2002, 47>).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 60.02

    Kommandierung zum Auslandseinsatz von Angehörigen des Militärischen

    Das außerdem in Betracht kommende Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass voraussichtlich auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bestehen werden wie in dem für die Beurteilung der erledigten Maßnahme maßgebenden Zeitpunkt (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - , vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 45.01 - NVwZ-RR 2002, 47 = DÖV 2002, 82> und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2000 - 2 BvR 15/00 - <NVwZ 2000, 1035 [f.]>).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 81.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97] >, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [ff.]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - DVBl 2002, 139 [LS] = DÖV 2002, 82 [LS]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 62.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine

  • BVerwG, 20.12.2006 - 1 WB 4.06

    Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr

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