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   BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00   

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BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00 (https://dejure.org/2001,990)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 2 A 5.00 (https://dejure.org/2001,990)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 (https://dejure.org/2001,990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Entlassung - Mangelnde gesundheitliche Eignung - Schwere Erkrankung - Erkrankung im letzten Jahr der Probezeit - Heilungsaussichten - Bewährung in der Probezeit

  • Judicialis

    BBG § 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 31 Abs. 1
    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; Eignung, gesundheitliche, eines Beamten auf Probe, schwere Erkrankung im letzten Jahr der Probezeit, Heilungsaussichten; Bewährung in der Probezeit, Zeitpunkt der Entscheidung über -, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 49
  • DVBl 2002, 139 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1986 - 2 B 92.86

    Entlassung eines Beamten wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
    Die Bewährung in gesundheitlicher Hinsicht erfordert danach, dass sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Beamten und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad von Wahrscheinlichkeit ausschließen lassen (vgl. Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39 S. 16 m.w.N.).

    Zweifel an einer gesundheitlichen Konstitution des Probebeamten, bei der vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit und häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten in hohem Grade wahrscheinlich sind, können sich nicht nur aus ärztlichen Gutachten, sondern auch aus anderen Umständen, insbesondere aus lange dauernden Erkrankungen in der Probezeit ergeben (Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - a.a.O. S. 16 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
    Grundlage und Ausgangspunkt der zukunftsgerichteten Einschätzung, ob der Beamte den Anforderungen in fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Hinsicht gerecht werden wird, ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 BBG allein sein Verhalten in der Probezeit (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 m.w.N.), die im Fall des Klägers durch bestandskräftige Verfügung der Beklagten gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BLV bis zum 31. Dezember 1999 verlängert worden ist.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (stRspr vgl. Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6; vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht fest (vgl. Urteile 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 14 f. und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung für die Annahme mangelnder gesundheitlicher Eignung des Bewerbers auch "nachhaltige Zweifel" des Dienstherrn, insbesondere aufgrund von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten, hat ausreichen lassen, wird diese aufgegeben (Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und Beschluss vom 16. September 1986 - BVerwG 2 B 92.86 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39 S. 16 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Schon letzteres hätte nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.07.2001 - 2 A 5.00 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60) dazu geführt, dass die gesundheitliche Eignung hätte verneint werden müssen.

    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis seines für diese Beurteilung zuständigen Organs (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.2001, a.a.O., m.w.N.).

    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hat das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein musste (vgl. in diesem Sinne noch BVerwG, Urteile vom 17.05.1962 - 2 C 87.59 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6, vom 25.02.1993, a.a.O., und vom 18.07.2001, a.a.O.), aufgegeben.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte für die Annahme mangelnder gesundheitlicher Eignung des Bewerbers zwar in seiner früheren Rechtsprechung auch "nachhaltige Zweifel" des Dienstherrn, insbesondere aufgrund von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten, ausreichen lassen (vgl. in diesem Sinne noch BVerwG, Urteil vom 18.07.2001, a.a.O., und Beschluss vom 16.09.1986 - 2 B 92.86 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39, m.w.N.).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.07.2001, a.a.O., und vom 31.05.1990, a.a.O., m.w.N.; Senatsbeschluss vom 03.02.2015, a.a.O.; Senatsurteil vom 21.02.1995, a.a.O.).

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