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   BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01   

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BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01 (https://dejure.org/2001,8170)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2001 - 2 WD 9.01 (https://dejure.org/2001,8170)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2001 - 2 WD 9.01 (https://dejure.org/2001,8170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 514
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Ein militärischer Vorgesetzter, der Untergebene in eine solche Situation bringt, handelt damit in grobem Maße pflichtwidrig (vgl. dazu u.a. Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - Buchholz 236.1 § 10 Nr. 48 = NVwZ-RR 2002, 514).

    107 Das Maß der Schuld des Soldaten wird im Hinblick auf die Umstände der Tat zudem dadurch gemindert, dass im Tatzeitraum Defizite bei der Wahrnehmung der Dienstaufsicht durch seine Vorgesetzten ihm gegenüber bestanden (vgl. zu diesem Tatmilderungsgrund u.a. Urteile vom 19. September 2001 a.a.O. [insoweit nicht veröffentlicht], vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 19 = NZWehrr 2003, 127 und vom 27. November 2003 - BVerwG 2 WD 6.03 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 24.01.2002 - 2 WD 33.01

    Geschlechtsbezogene Belästigung von Soldatinnen durch Umarmungen und Küsse -

    Es liegt der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland zugrunde und bedarf gerade auch im militärischen Bereich strikter Beachtung, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung mehrfach (vgl. u.a. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - < BVerwGE 83, 300 [f.]> , vom 12. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 4.90 - < BVerwGE 86, 305 [f.]> , vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - < BVerwGE 93, 140 [ff.]> , vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - < BVerwGE 113, 290 = NZWehrr 1999, 166> und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - jeweils m.w.N.) hervorgehoben hat.

    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, ob eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war (vgl. dazu u.a. Urteile vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - m.w.N.).

    Die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses ist von der Situation des Einzelfalles abhängig und lässt als solche noch keinen sicheren Rückschluss darauf zu, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (Urteile vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 -).

    Im Falle einer Misshandlung oder entwürdigenden Behandlung von Untergebenen ist im Rahmen der Gesamtwürdigung des Fehlverhaltens nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - m.w.N.) - auch aus generalpräventiven Gründen - eine "reinigende" Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu nehmen.

    Es bedarf jedenfalls ganz erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (Urteile vom 12. November 1998 - BVerwG 2 WD 12.98 - und vom 15. Februar 2000 - BVerwG 2 WD 30.99 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 -).

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses ist von der Situation des Einzelfalles abhängig und lässt als solche noch keinen sicheren Rückschluss darauf zu, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (vgl. Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - NVwZ-RR 2002, 514 m.w.N.).
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