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   VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99   

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https://dejure.org/2001,4354
VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99 (https://dejure.org/2001,4354)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.11.2001 - 2 S 1198/99 (https://dejure.org/2001,4354)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. November 2001 - 2 S 1198/99 (https://dejure.org/2001,4354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Kontrolle der Ablehnung einer Jugendhilfemaßnahme als ungeeignet im Sinne von § 27 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII); Übernahme der Kosten für den Besuch des Pädagogiums; Positiver Einfluss bei Familienkonflikten durch staatliche Hilfe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur richterlichen Überprüfung einer Erziehungshilfemaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 581
  • DVBl 2002, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Der lückenlose Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, schließt zwar normativ eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Verwaltung nicht vorn vornherein aus (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40).

    Positiv lässt sich auch dies regelmäßig nur feststellen, wenn die Ergebnisse einer solchen Prognose in der Verwaltungsentscheidung selbst oder den Verwaltungsvorgängen einleuchtend begründet sind (vgl. zum Ganzen BVerfGE 88, 40 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1995 - 7 S 1345/93

    Jugendhilfe: Kostenübernahme bei bereits durchgeführter Hilfemaßnahme;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Die Berufung muss auch nicht deshalb für die Zeit nach Erlass des Widerspruchsbescheids - ab Februar 1997 - erfolglos bleiben, weil bei einem Rechtsstreit um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe ebenso wie bei einem Streit um die Gewährung von Sozialhilfe ein Hilfeanspruch grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann, in dem der Träger der Sozialhilfe den Hilfefall geregelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.1995 - 7 S 1345/93 -).

    Darauf, ob eine gerichtliche Entscheidung den gemeinsamen Entscheidungsprozess zwischen Fachkraft und Leistungsadressaten - wie § 36 SGB VIII ihn voraussetzt - ersetzen und insbesondere die erforderlichen (sozial-)pädagogischen Wertungen und Zukunftsprognosen voll überprüfen kann, die bei der Entscheidung über Art, Umfang und zeitliche Dauer der Gewährung von Hilfe zu treffen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.1995 - 7 S 1345/93 - und vom 9.12.1996 - 7 S 310/95 - BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - und Wiesner u.a. SGB VIII,  § 27 Rdnr. 45 und § 36 Rdnr. 50; a.A. Gerlach, aaO), kommt es wegen der Rechtmäßigkeit der Versagung der gewünschten Hilfe nicht mehr an.

  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80

    Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Während eine Dauerbewilligung nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 14.7.1977 - 5 C 23.76 -, Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3) und demgemäss auch Leistungen der Jugendhilfe nicht für alle Zukunft zugesprochen werden können (BVerwGE 64, 224 ), ist eine Bewilligung für längere Zeitabschnitte im Interesse der Effektivität der Hilfegewährung in besonders gelagerten Fällen u.U. nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar angezeigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 310/95

    Hilfe für junge Volljährige - Beurteilungsspielraum und Bewertungsvorrecht des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Darauf, ob eine gerichtliche Entscheidung den gemeinsamen Entscheidungsprozess zwischen Fachkraft und Leistungsadressaten - wie § 36 SGB VIII ihn voraussetzt - ersetzen und insbesondere die erforderlichen (sozial-)pädagogischen Wertungen und Zukunftsprognosen voll überprüfen kann, die bei der Entscheidung über Art, Umfang und zeitliche Dauer der Gewährung von Hilfe zu treffen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.1995 - 7 S 1345/93 - und vom 9.12.1996 - 7 S 310/95 - BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - und Wiesner u.a. SGB VIII,  § 27 Rdnr. 45 und § 36 Rdnr. 50; a.A. Gerlach, aaO), kommt es wegen der Rechtmäßigkeit der Versagung der gewünschten Hilfe nicht mehr an.
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Denn von der Regel, dass dies der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung ist, gilt dann eine Ausnahme, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zahlungszeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (BVerwGE 39, 261 ).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Der lückenlose Rechtsschutz, den Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, schließt zwar normativ eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume der Verwaltung nicht vorn vornherein aus (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ; 88, 40).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Die Berufung muss auch nicht deshalb für die Zeit nach Erlass des Widerspruchsbescheids - ab Februar 1997 - erfolglos bleiben, weil bei einem Rechtsstreit um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe ebenso wie bei einem Streit um die Gewährung von Sozialhilfe ein Hilfeanspruch grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann, in dem der Träger der Sozialhilfe den Hilfefall geregelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 -, FEVS 46, 94; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.1995 - 7 S 1345/93 -).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Darauf, ob eine gerichtliche Entscheidung den gemeinsamen Entscheidungsprozess zwischen Fachkraft und Leistungsadressaten - wie § 36 SGB VIII ihn voraussetzt - ersetzen und insbesondere die erforderlichen (sozial-)pädagogischen Wertungen und Zukunftsprognosen voll überprüfen kann, die bei der Entscheidung über Art, Umfang und zeitliche Dauer der Gewährung von Hilfe zu treffen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.10.1995 - 7 S 1345/93 - und vom 9.12.1996 - 7 S 310/95 - BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 - und Wiesner u.a. SGB VIII,  § 27 Rdnr. 45 und § 36 Rdnr. 50; a.A. Gerlach, aaO), kommt es wegen der Rechtmäßigkeit der Versagung der gewünschten Hilfe nicht mehr an.
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Dem Klagebegehren steht auch nicht entgegen, dass die Klägerin die für erforderlich gehaltene Hilfe bereits von einem Dritten - dem Pädagogium Baden-Baden - erhalten hat; denn der zuständige Träger der Jugendhilfe ist zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfemaßnahmen verpflichtet, wenn dem vor Beginn der Maßnahme geäußerten Wunsch des Leistungsberechtigten zu entsprechen war (BVerwG, Urteil vom 28.9.2000 - 5 C 29.99 -).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76

    Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
    Während eine Dauerbewilligung nicht in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 14.7.1977 - 5 C 23.76 -, Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3) und demgemäss auch Leistungen der Jugendhilfe nicht für alle Zukunft zugesprochen werden können (BVerwGE 64, 224 ), ist eine Bewilligung für längere Zeitabschnitte im Interesse der Effektivität der Hilfegewährung in besonders gelagerten Fällen u.U. nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar angezeigt.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

    Ob tatsächlich entsprechend den ausdrücklichen Vorgaben des § 27 Abs. 1 SGB VIII im Einzelfall eine erzieherische Mangelsituation vorliegt und die von der Behörde ausgewählte Hilfe geeignet und notwendig ist, unterliegt einer vollständigen gerichtlichen Überprüfbarkeit, auch wenn hinsichtlich der näheren konkreten Ausgestaltung der Hilfemaßnahme, wie etwa bei der Auswahl eines bestimmten Maßnahmeträgers, der konkreten Ausgestaltung einer etwaigen pädagogischen bzw. therapeutischen Leistung oder hinsichtlich des zeitlichen Umfangs einer Maßnahme für das jeweilige Jugendamt ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum bestehen mag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.11.2001 - 2 S 1198/99 -, NVwZ-RR 2002, 581 m.w.N.; Wiesner, a.a.O., § 27 RdNrn. 45, 55, 63 ff.).
  • VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11

    Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme von

    20 Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu ( BVerwG, Urteil vom 24.06.1999, NVwZ 2000, 325; Bayer. VGH, Beschluss vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 -, juris, m.w.N.; Wiesner, in ders.: SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a RdNr. 31, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 09.11.2010 - 4 K 2046/10 - m.w.N.; soweit der VGH Bad.-Württ. in den Urteilen vom 17.03.2011, NVwZ-RR 2011, 770, und vom 08.11.2001, NVwZ-RR 2002, 581, - auch insoweit ersichtlich alleinstehend - hinsichtlich der Notwendigkeit und Geeignetheit jugendhilferechtlicher Maßnahmen eine volle gerichtliche Überprüfung bejaht hat, betraf das die Fälle der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, nicht die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ).
  • VG Sigmaringen, 21.03.2002 - 6 K 1098/01

    Internatsunterbringung - Kostenübernahme

    Denn der zuständige Träger der Jugendhilfe ist zur Übernahme der Kosten bereits durchgeführter Hilfemaßnahmen verpflichtet, wenn dem vor Beginn der Maßnahme geäußerten Wunsch des Leistungsberechtigten zu entsprechen war (BVerwG, Urteil vom 28.09.2000 - 5 C 29.99 -, NVwZ 2001, 763; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.11.2001 - 2 S 1198/99 -).

    Bei den Begriffen der Geeignetheit und Notwendigkeit handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (Schellhorn, a.a.O., § 27 RdNr. 20; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.11.2001 - 2 S 1198/99 -).

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02

    Alkoholkrankheit; Eignung; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger;

    Entgegen der Auffassung der Beklagten war die konkret geleistete Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege durch die Beigeladenen die für Sinas Entwicklung geeignete Hilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 SGB VIII. Ob die Hilfe im Einzelfall "geeignet" im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist, unterliegt einer vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8. November 2001, 2 S 1198/99, NDV-RD 2002, S. 12 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 122/02

    Kostenerstattung des Jugendhilfeträgers bei Selbstbeschaffung der Hilfeleistung

    BVerwG, Urteil vom 24.6.1999 - 5 C 24/98 -, BVerwGE 109, 155 (167); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11.5.2000 - 12 A 12335/99.OVG -, ZfJ 2001, 23 (25); VG Köln, Urteil vom 9.10.2002 - 21 K 3389/02 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 6.1.2000 - 13 VG 4866/99 -, ZfJ 2000, 277 (278); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.7.2000, a.a.O.; Wiesner, in: Wiesner/Mörsberger/Oberlos-kamp/Struck, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 2. Auflage 2000, § 36 Rdnr. 47; Hoffmann, ZfJ 2003, 41 (47); a.A.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.11.2001 - 2 S 1198/99 -, ZfJ 2003, 68.
  • VG Köln, 08.10.2002 - 21 K 3389/02

    Gewöhnlicher Aufenthalt i.S.v.§ 86 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII);

    Die Beschränkung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle beruht auf dem Umstand, dass es sich bei der behördlichen Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte handelt, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss, so auch Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24/98 -, BVerwGE 109, 155-169; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2000 - 12 A 12335/99 -, Zentralblatt für Jugendrecht - ZfJ - 2001, 23-26; Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 06. Januar 2000 - 13 VG 4866/99 -, ZfJ 2000, 277-279; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 14. Juli 2000 - 19 K 5288/98 -, NWVBl. 2001, 70-72; Wiesner, SGB VIII, 2. Auflage, § 36 Rn. 47, 50; a. A. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08. November 2001 - 2 S 1198/99 -, FEVS 53, 371-377, m.w. N.; Ollmann, ZfJ 1995, Seite 45 ff.

    Soweit die abweichende Auffassung, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08. November 2001 - 2 S 1198/99 -, a.a.O., damit begründet wird, dass die Voraussetzungen für die Annahme eines Beurteilungsspielraumes der Jugendhilfeverwaltung im Rahmen von § 27 SGB VIII nicht vorlägen, da sich dieser weder aus der Bedeutung persönlicher Erfahrungen für die Verwaltungsentscheidung, aus einem Bezugssystem, das durch solche Erfahrungen und Eindrücke geprägt ist, aus der besonderen fachlichen Kompetenz der Jugendhilfeverwaltung noch aus dem Fehlen allgemeiner fachlicher Bewertungsmaßstäbe, was die gerichtliche Überprüfung allenfalls erschwerte, ergebe, überzeugt dies hier nicht.

  • VG Hamburg, 21.09.2022 - 13 E 3534/22

    Erfolgreicher Eilantrag von bei den Großeltern lebenden Kindern auf Gewährung von

    aa) Die Entscheidung eines Jugendamtes zur Geeignetheit einer Hilfe zur Erziehung unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 15.10.2021, 13 K 758/21, juris Rn. 20 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.04.2002, 4 LB 53/02, juris, Rn. 31; VGH Mannheim, Urt. v. 8.11.2001, 2 S 1198/99, juris Rn. 24).
  • VGH Hessen, 24.11.2010 - 10 A 305/10

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Selbsthilfe

    Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 24.06.1999, NVwZ 2000, 325; Bayer. VGH, Beschluss vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 -, juris, m.w.N.; Wiesner, in ders.: SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a RdNr. 31, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 09.11.2010 - 4 K 2046/10 - m.w.N.; soweit der VGH Bad.-Württ. in den Urteilen vom 17.03.2011, NVwZ-RR 2011, 770, und vom 08.11.2001, NVwZ-RR 2002, 581, - auch insoweit ersichtlich alleinstehend - hinsichtlich der Notwendigkeit und Geeignetheit jugendhilferechtlicher Maßnahmen eine volle gerichtliche Überprüfung bejaht hat, betraf das die Fälle der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, nicht die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02

    Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie mit Alkoholikerstrukturen -

    Ob die Ablehnung einer Jugendhilfemaßnahme als ungeeignet im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII einer vollen gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (so - m.w.N. - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2001 - 2 S 1198/99 - FEVS 53, 371) oder insoweit dem Träger der Jugendhilfe ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, wäre im zukünftigen Revisionsverfahren ebenfalls nicht klärungsfähig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 1047/07

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Unterbringung in einem Internat sowie

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155; BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 12 C 08.6 -, Juris; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, NJW 2007, 1993; OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 20/06 -, NDV-RD 2006, 105; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 12 A 2451/03 -, und Urteil vom 5. Dezember 2001 - 12 A 4215/00 - FEVS 54, 21; Wiesner in: Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 36 Rn. 50 (von einem Ermessensspielraum ausgehend); Stähr in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand: Februar 2008, K § 36 Rn. 41; a.A.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2001 - 2 S 1198/99 -, FEVS 53, 371; Kunkel bzw. Vondung in: Kunkel, Lehr- und Praxiskommentar SGB VIII, 3. Auflage 2006, § 27 Rn. 11 bzw. § 35a Rn. 22a; kritisch: Hinrichs, Jugendhilfe und verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte, JAmt 2006, 377.
  • VG Darmstadt, 29.08.2007 - 3 G 1267/07
  • VG Sigmaringen, 21.07.2005 - 2 K 2115/04

    Eingliederungshilfe; Kinder- und Jugendhilfe; Legasthenie; Beurteilungsspielraum

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