Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2002

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02   

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https://dejure.org/2002,4873
VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 (https://dejure.org/2002,4873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 (https://dejure.org/2002,4873)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. April 2002 - 1 S 705/02 (https://dejure.org/2002,4873)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der Rechtsmittelbegründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Beschwerde bei pauschalierter und unsubstantiierter Begründung; Verwerfung einer Beschwerde nach richterlichem Hinweis; Vorliegen des Bestehens bzw. der Wiederaufnahme einer "ehelichen Lebensgemeinschaft"

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 4
    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Beschwerde, Begründung, Auseinandersetzung, Verwerfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 797
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13

    Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen; Einstufung von

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragende Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; sowie vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2017 - 10 S 328/17

    Keine Kraftfahreignung bei THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74, vom 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - NVwZ 2002, 1388 und vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2015 - 10 S 1773/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; und vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2002 - 1 L 123/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23119
OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2002 - 1 L 123/02 (https://dejure.org/2002,23119)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.05.2002 - 1 L 123/02 (https://dejure.org/2002,23119)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 1 L 123/02 (https://dejure.org/2002,23119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 797
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Düsseldorf, 17.09.2004 - 1 K 5749/02

    Verwaltungsgericht verhandelt über Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrates

    Das vom abberufenen Aufsichtsratsmitglied L angestrengte einstweilige Rechtsschutzverfahren blieb im Ergebnis erfolglos (Beschluss der Kammer vom 31.01.2002 - 1 L 123/02 - Beschluss des OVG NRW vom 21.05.2002 - 15 B 238/02 -).

    Zur streitigen Abberufung hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 31.12.2002 - 1 L 123/02 -, an dessen Rechtsausführungen sie festhält, darauf hingewiesen, dass die Gemeindeordnung zwar eine ausdrückliche Regelung zu dem Fall der Verkleinerung des Gremiums, für das der Betroffene bestellt oder vorgeschlagen worden ist, oder zu dem hier streitigen Fall der Verringerung der von der Gemeinde zu besetzenden Sitze nicht enthält.

    Dazu war die Kammer schon in ihrem Beschluss vom 31.01.2002 - 1 L 123/02 - der Auffassung, dass zwar bei der Ausübung der diesbezüglichen Ämter eine Bindung an das Weisungsrecht des Rates nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NW besteht und damit der Gesetzgeber die Bedeutung des Prinzips der Verhältniswahl begrenzt hat.

  • VG Düsseldorf, 14.08.2003 - 1 L 1579/03

    Auflösung des Werksausschusses für das Immobilien-Management Duisburg ist

    vgl. die insoweit übertragbaren Ausführungen des OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 15 B 35/90 -, NWVBl. 1990, S. 191; ferner z.B. Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 L 123/02 -.
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