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   VGH Baden-Württemberg, 08.08.2002 - 9 S 1039/02   

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https://dejure.org/2002,6256
VGH Baden-Württemberg, 08.08.2002 - 9 S 1039/02 (https://dejure.org/2002,6256)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.08.2002 - 9 S 1039/02 (https://dejure.org/2002,6256)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. August 2002 - 9 S 1039/02 (https://dejure.org/2002,6256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis - gröbliche Verletzung der Aufzeichnungspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Fahrschullehrererlaubnis; Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs als Ziel der Ausbildung eines Fahrschülers; Verletzung der Aufzeichnungspflicht des Fahrschulinhabers; Einordnung der Verletzung der Aufzeichnungspflicht als gröblich; Entziehung der ...

  • Judicialis

    FahrlG § 18; ; FahrlG § 21; ; FeV § 6; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlehrer, nicht gewerblicher Kraftfahrzeugsachverständiger - Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Aufzeichnungspflicht, Ausbildungsnachweis, Tagesnachweis, Ausbildungsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 61 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 30
  • VBlBW 2003, 27
  • DÖV 2003, 88
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Düsseldorf, 28.09.2017 - 6 K 2181/17

    Widerruf; Seminarerlaubnis für Fahrlehrer; Aufbauseminar; Tagesnachwiese;

    vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 10 K 73/11 -, juris, Rn. 30; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, juris, Rn. 6; VG Arnsberg, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 1 K 240/05 -, juris, Rn. 44 m.w.N.

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, juris, Rn. 6.

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, juris, Rn. 5; VG Arnsberg, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 1 K 240/05 -, juris, Rn. 37.

  • VG Saarlouis, 14.12.2011 - 10 K 73/11

    Widerruf der Fahrschulerlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit

    VGH Mannheim, Beschluss vom 08.08.2002, 9 S 1039/02, NVwZ-RR 2003, 30; VG Arnsberg, Urteil vom 13.12.2006, 1 K 240/05, zitiert nach Juris.

    VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2002, 9 S 1039/02, NVwZ-RR 2003, 30.

  • VG Cottbus, 18.07.2013 - 1 K 420/12

    Verkehrsrecht

    An seinen Pflichtenkreis sind daher hohe Anforderungen zu stellen, denn der Betrieb einer Fahrschule soll die ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie Leben und körperliche Unversehrtheit sicherstellen, schließlich stellen Fahrerlaubnisinhaber, die ohne nachgewiesene ausreichende Kenntnisse der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen und der Verhaltensweisen zur Gefahrenabwehr am Straßenverkehr teilnehmen, eine erhebliche Gefahr für diese Rechtsgüter dar (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 11 CS 05.2748 -, juris Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, NVwZ-RR 2003, 30, juris Rn. 9; VG Augsburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - Au 3 S 08.1161 -, juris Rn. 39; VG Karlsruhe, Urteil vom 8. Juli 1999 - 6 K 1842/98 -, juris Rn. 17).

    Dies gilt auch für die Pflichten nach §§ 17, 18 FahrlG, bei denen es sich nicht um bloße Ordnungsvorschriften handelt, sondern um notwendige Grundlagen für die wirksame Überwachung durch die Aufsichtsbehörden, dass die Fahrschüler eine ordnungsgemäße Ausbildung erfahren; auch sie dienen damit zugleich der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, NVwZ-RR 2003, 30, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2010 - 3 B 32/10 -, juris Rn. 11).

  • VG Karlsruhe, 17.09.2012 - 9 K 1273/12

    Aufzeichnungspflichten nach dem FahrlG - Überwachung früherer Fahrschulinhaber -

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zum Sinn und Zweck dieser Aufzeichnungspflichten im Kontext einer Entscheidung zur Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit aufgrund Verletzung dieser Pflichten nach § 21 Abs. 2 FahrlG das Folgende ausgeführt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2002 - 9 S 1039/02, NVwZ-RR 2003, 30):.

    Eine entsprechende systematische Verknüpfung weist die Überprüfung speziell der Aufzeichnungspflichten nach § 18 Abs. 2 FahrlG zur Überprüfung des Inhabers einer Fahrlehrerlaubnis daraufhin auf, ob dieser die Vorgaben des § 6 Abs. 2 FahrlG zur Höchstarbeitszeit und zu den Pausen einhält, oder ob wegen etwaiger "gröblicher Verletzung" der dort normierten Pflichten ein Widerruf der Fahrlehrerlaubnis in Betracht kommt (vgl. § 8 Abs. 2 FahrlG), da die Tagesnachweise gemäß § 18 Abs. 2 FahrlG gerade eine gezielte Überprüfung dieser arbeitszeitbezogenen Vorgaben ermöglichen (vgl. dazu nur die bereits zitierten Ausführungen des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2002 - 9 S 1039/02, NVwZ-RR 2003, 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 8 B 152/22

    Widerruf der erteilten Fahrschulerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, juris Rn. 9 f.; Dauer, Fahrlehrerrecht, 2. Aufl. 2020, Erl.
  • VG Gießen, 21.09.2005 - 8 E 397/03

    Widerruf der Fahrlehrererlaubnis bei nicht aktivem Fahrlehrer, der wiederholt

    Dies gebietet eine äußerst restriktive Anwendung der genannten Regelungen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., B. v. 08.08.2002 - 9 S 1039/02 -, DÖV 2003, 88, 89).
  • VG Arnsberg, 13.12.2006 - 1 K 240/05

    Ausbildung zu locker - Fahrschule dicht

    Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. August 2002 - 9 S 1039/02 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2003, S. 30 = Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 2003, S. 88.
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