Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4041
VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02 (https://dejure.org/2003,4041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 (https://dejure.org/2003,4041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. März 2003 - 5 S 2147/02 (https://dejure.org/2003,4041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer Gebührenschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Ausschluss der Gebührenpflicht durch rechtliche Stellung ; Fortführung des Liegenschaftskatasters; Erfüllung der Pflicht gegenüber dem Auftraggeber; Vorlage der Vermessungsschriften an das Vermessungsamt; Zurechnung im Sinne ...

  • Judicialis

    LGebG § 1 Abs. 1; ; LGebG § ... 4 Abs. 1; ; GebVerz Nr. 78.7.1.1; ; VermG § 6 Nr. 9; ; VermG § 11 Abs. 1; ; VermG § 11 Abs. 5; ; DVOVermG § 13 Abs. 1; ; ÖbV-Berufsordnung § 9 Abs. 1 Satz 2; ; ÖbV-Berufsordnung § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermessungswesen; Verwaltungsgebühr: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Beliehener; Gebührenschuldner; Amtshandlung; Veranlasser; Pflichtenkreis; Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 785
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Das bedeutet aber nicht, dass sie bei Erfüllung von Vermessungsaufträgen von Privaten gewissermaßen der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde eingegliedert sind, wie dies etwa bei Prüfingenieuren für Baustatik der Fall ist, soweit sie Prüfaufträge der Baurechtsbehörden ausführen (Senatsurt. v. 30.01.2003 - 5 S 492/01 - S. 11 f.).

    Im Übrigen bleibt es nach geltendem Recht den Vermessungsbehörden unbenommen, die Fortführung des Liegenschaftskastasters bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Satz 1 LGebG davon abhängig zu machen, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt wird (vgl. Senatsurt. v. 30.01.2003 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2002 - A 2 S 314/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Andererseits ist das Schreiben des Klägers vom 24.07.1997 auch nicht zwingend als Antrag für seinen Auftraggeber zu verstehen (vgl. aber OVG LSA, Urt. v. 17.01.2002 - A 2 S 314/99 -), was wohl die Annahme einer Veranlassung durch den Kläger von vornherein ausschlösse (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 09.12.19888 - 8 TH 4345/88 - Übersendung von Aktenvorgängen an Rechtsanwalt - NVwZ-RR 1990, 113).

    Diese Pflicht ist, wie es das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 17.01.2002 a.a.O.) zutreffend ausdrückt, nicht eigennützig.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97

    Betriebsbesichtigung bzw Überwachung von Apotheken - Verwaltungsgebühr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Im Übrigen ergibt sich die individuelle Zurechenbarkeit einer Amtshandlung anhand der einschlägigen fachgesetzlichen Normen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73, nur Leitsatz, und hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.08.1998 - 8 B 115.98 - Apothekenüberwachung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 33 = NVwZ 1999, 191; Thür. OVG, Urt. v. 16.05.2000 - 1 KO 646/99 - ThürVBl 2001, 280).

    Die diesbezüglichen Einwände des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 02.04.1998 a.a.O. hat das Bundesverwaltungsgericht im anschließenden Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision nicht bestätigt, sondern als nicht entscheidungserheblich angesehen, da sich der einschlägige Gebührentatbestand dort aus § 2 LGebG i.V.m. Nr. 6.11 GebVerz ergab (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 = NVwZ 2000, 73).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Die diesbezüglichen Einwände des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 02.04.1998 a.a.O. hat das Bundesverwaltungsgericht im anschließenden Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision nicht bestätigt, sondern als nicht entscheidungserheblich angesehen, da sich der einschlägige Gebührentatbestand dort aus § 2 LGebG i.V.m. Nr. 6.11 GebVerz ergab (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 = NVwZ 2000, 73).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht auch keine durchgreifenden rechtlichen Zweifel an der Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme und Überprüfung einer Emissionserklärung gemäß § 27 Abs. 1 BImSchG geäußert (BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Ein Einzelner hat die Amtshandlung im gebührenrechtlichen Sinne veranlasst, wenn er sie in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.1988 - 10 S 2707/86 - VBlBW 1989, 68 und hierzu BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73.88 - Altöluntersuchung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 26 = BVerwGE 85, 300); Veranlasser ist also nicht schon, wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat (so auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.1983 - 5 S 2339/82 - VBlBW 1985, 226; ebenso wohl auch OVG Rhld-Pf., Urt. v. 25.07.1996 - 12 A 13130/95 -), wer durch sein Verhalten willentlich oder unwillentlich einen Tatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen die Behörde tätig wird.

    Es müsse deshalb die Frage gestellt werden, ob der Mangel an Bestimmtheit des Merkmals der "Zurechnung" durch das Fachrecht - dort dem Altölgesetz -ausgeräumt werde (BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1985 - 14 S 227/84

    Amtshilfe - Verwaltungsgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Demzufolge können etwa für die Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster auf Antrag anderer Behörden Verwaltungsgebühren erhoben werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.0.7.1985 - 14 S 227/84 - BWVPr 1985, 255).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Ein Mindestmaß an Vorhersehbarkeit im Sinne einer Zurechenbarkeit sei nicht erforderlich (BVerwG, Urt. v. 22.10.1992 - 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 = NJW 1993, 189).
  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Im Übrigen ergibt sich die individuelle Zurechenbarkeit einer Amtshandlung anhand der einschlägigen fachgesetzlichen Normen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73, nur Leitsatz, und hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.08.1998 - 8 B 115.98 - Apothekenüberwachung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 33 = NVwZ 1999, 191; Thür. OVG, Urt. v. 16.05.2000 - 1 KO 646/99 - ThürVBl 2001, 280).
  • VGH Hessen, 09.12.1988 - 8 TH 4345/88

    Keine Wertbeschränkung bei Beschwerde im Verwaltungskostenstreit - Veranlasser

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Andererseits ist das Schreiben des Klägers vom 24.07.1997 auch nicht zwingend als Antrag für seinen Auftraggeber zu verstehen (vgl. aber OVG LSA, Urt. v. 17.01.2002 - A 2 S 314/99 -), was wohl die Annahme einer Veranlassung durch den Kläger von vornherein ausschlösse (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 09.12.19888 - 8 TH 4345/88 - Übersendung von Aktenvorgängen an Rechtsanwalt - NVwZ-RR 1990, 113).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02
    Im Übrigen könnte die Klage nicht wegen Versäumung der Widerspruchsfrist abgewiesen werden, weil die Widerspruchsbehörde den Widerspruch nicht als unzulässig zurückgewiesen, sondern über ihn in der Sache entschieden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.08.1982 - 4 C 42.79 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 49 = NVwZ 1983, 285 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2001 - 8 S 1989/00 - VBlBW 2001, 487; a.A. etwa Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 70 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1983 - 5 S 2339/82

    Abwasseruntersuchungskosten; Verwaltungsgebühr; gebührenpflichtige Amtshandlung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1992 - 5 S 3242/91

    Vermessungsgebühr: Gebührenschuldner bei Wechsel des Eigentums am Grundstück

  • BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98

    Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 1989/00

    Sachentscheidung trotz verfristeten Widerspruchs - Heilung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00

    Beseitigung eines Abmarkungsmangels von Amts wegen

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1988 - 10 S 2707/86

    Gebührenpflicht bei Überwachung nach dem Altölgesetz

  • VG Karlsruhe, 01.12.2017 - 4 K 143/15

    Gebühren wegen Ruhestörung

    Der Klägerin ist die öffentliche Leistung des zweimaligen Polizeieinsatzes am 16.03.2014 nach § 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 LGebG individuell zuzurechnen, weil sie diese als Betreiberin der Bar in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht und damit verantwortlich veranlasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 - juris Rn. 22 mwN).
  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

    Es muss zwischen der kostenverursachenden Leistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung bestehen, die es gestattet, dem Gebührenschuldner die Amtshandlung individuell zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.11.1980 - I C 46.77 -, GewArch 1981, 243 f.; Urt. v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 -,DVBl 1993, 607; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785).

    Als Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne gilt dabei nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur derjenige, der die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 -,DVBl 1993, 607 f.; Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12.98 -, NVwZ 2000, 73; Urt. v. 01.09.2009 - 6 C 30/08 -, NVwZ-RR 2010, 146 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785 ff.).

    Schließlich ist für die Annahme einer Veranlassung nach der oben genannten Rechtsprechung gerade keine willentliche Herbeiführung der jeweiligen Amtshandlung erforderlich und damit insbesondere keine Antragstellung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Vielmehr muss die gebührenpflichtige Leistung an eine besondere Verantwortlichkeit der in Anspruch genommenen Personen anknüpfen; diese Verantwortlichkeit muss aus der Sache selbst ableitbar sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207; Schlabach, Gebührenrecht, 40. Lfg., § 3 Rn. 36, 42 m.w.N.; s. auch BVerwG, Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73.88 - BVerwGE 85, 300; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 - NVwZ-RR 2003, 785 m.w.N.).

    Es bedarf für die Erhebung von Gebühren einer besonderen Verantwortlichkeit des Verursachers" (Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 03.08.2004, LT-Drs., 13/3477, S. 40; vgl. zu Fallgruppen, in denen der Gesetzgeber von einer die Gebührenfestsetzung rechtfertigenden "besonderen Verantwortung" ausgehen kann, auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003, a.a.O.; Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73; Schlabach, a.a.O., Rn. 43ff., jeweils m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

    Es muss zwischen der kostenverursachenden Leistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung bestehen, die es gestattet, dem Gebührenschuldner die Amtshandlung individuell zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.11.1980 - I C 46.77 -, GewArch 1981, 243 f.; Urt. v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 -,DVBl 1993, 607; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785).

    Als Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne gilt dabei nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur derjenige, der die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1992 - 3 C 2/90 -,DVBl 1993, 607 f.; Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12.98 -, NVwZ 2000, 73; Urt. v. 01.09.2009 - 6 C 30/08 -, NVwZ-RR 2010, 146 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785 ff.).

    Schließlich ist für die Annahme einer Veranlassung nach der oben genannten Rechtsprechung gerade keine willentliche Herbeiführung der jeweiligen Amtshandlung erforderlich und damit insbesondere keine Antragstellung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785 f.).

  • VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10903/18
    Es muss zwischen der kostenverursachenden Leistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung bestehen, die es gestattet, dem Gebührenschuldner die Amtshandlung individuell zuzurechnen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, juris Rn. 24).

    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die behördliche Tätigkeit nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 -, juris Rn.18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, juris Rn. 24).

    Als Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne gilt dabei nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur derjenige, der die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, juris Rn. 24).

  • VG Stuttgart, 20.10.2020 - 5 K 10890/18

    Heranziehung zu einer Gebühr für die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung von

    Es muss zwischen der kostenverursachenden Leistung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung bestehen, die es gestattet, dem Gebührenschuldner die Amtshandlung individuell zuzurechnen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, juris Rn. 24).

    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die behördliche Tätigkeit nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 -, juris Rn.18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, juris Rn. 24).

    Als Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne gilt dabei nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur derjenige, der die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Einer Auseinandersetzung mit den von den Beteiligten zur Stützung ihrer jeweiligen Auffassung zitierten anderen gebührenrechtlichen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 10.6.1988 - 14 S 688/87 - juris; vom 8.10.1992 - 5 S 3242/91 - juris Rn. 20 und vom 13.3.2003 - 5 S 2147/02 - NVwZ-RR 2003, 785) bedarf es nicht, da in diesen nicht über die Gebührenpflicht eines Vormerkungsberechtigten entschieden wurde und ihnen andere Sachverhalte zugrunde lagen.
  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06

    Gebühr für "öffentliche" Leistungen der Gemeinde

    Ein Einzelner hat die Amtshandlung im gebührenrechtlichen Sinne veranlasst, wenn er sie in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat; Veranlasser ist also nicht schon, wer durch sein Verhalten willentlich oder unwillentlich einen Tatbestand geschaffen hat, auf Grund dessen die Behörde tätig wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785 [786], m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.09.2004 - L 5 KA 1529/03

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Pfändung des Honoraranspruchs - Erhebung -

    Grundsätzlich erlaubt es das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht, den Veranlasser einer Gebühr in Anspruch zu nehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. März 2003, Az: 5 S 2147/02 unter Berufung etwa auf § 1 LGebG BW).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 1 S 964/02

    Gebühr für Ausstellung eines Personalausweises

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass von einer individuellen Zurechnung der Amtshandlung jedenfalls in den Fällen auszugehen ist, in denen der Einzelne - wie im vorliegenden Fall die Klägerin - diese beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.8.1990, BVerwGE 85, 300, 304, und vom 25.8.1999, BVerwGE 109, 272, 276; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97 - und vom 13.3.2003 - 5 S 2147/02 -).
  • VG Karlsruhe, 31.01.2022 - 2 K 2472/21

    Gebührenerhebung für strahlenschutztechnische Überprüfung medizinischer Geräte

  • VG Sigmaringen, 29.01.2024 - 3 K 3372/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht