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   OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03   

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https://dejure.org/2004,5289
OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03 (https://dejure.org/2004,5289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.02.2004 - 11 ME 271/03 (https://dejure.org/2004,5289)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 11 ME 271/03 (https://dejure.org/2004,5289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81b Alt.2 StPO; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 37 Abs. 1 VWVfG
    Inhaltliche Anforderungen an eine Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung; Anforderungen an die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Erkennbarkeit und Präzisierung der zu erwartenden Maßnahmen

  • Judicialis

    GG Art. 1 I; ; GG Art. 2 I; ; NGefAG § 15; ; NVwVfG § 1 I; ; StPO § 81 b 2. Alt.; ; VwVfG § 37 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschuldigter; Bestimmtheitsgebot; Erkennungsdienstliche Behandlung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltliche Anforderungen an eine Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung; Anforderungen an die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Erkennbarkeit und Präzisierung der zu erwartenden Maßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 346
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03
    Dem entsprechend fordert das Bundesverwaltungsgericht für die in § 81 b 2. Alternative StPO zugelassenen polizeilichen Präventivmaßnahmen, dass die im Einzelfall konkret beabsichtigte erkennungsdienstliche Behandlung (in dem zugrunde liegenden Fall die Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken) bezeichnet wird (Urt. v. 19.10.1982, BVerwGE 66, 192, 195).

    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung bemisst sich nämlich danach, ob die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere angesichts ihrer Art und Schwere sowie der Persönlichkeit des Beschuldigten - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er auch künftig einer vergleichbaren strafbaren Handlung verdächtigt werden könnte und die angefertigten erkennungsdienstlichen Unterlagen dann die polizeilichen Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.11.2000, NVwZ-RR 2001, 238 = DÖV 2001, 212; Sächs. OVG, Beschl. v. 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 = DÖV 2001, 211; OVG NRW, Beschl. v. 13.01.1999, NJW 1999, 2689 = DVBl. 1999, 1228).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - 5 B 2562/98

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Rechtsgrundlage; Präventive Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung bemisst sich nämlich danach, ob die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere angesichts ihrer Art und Schwere sowie der Persönlichkeit des Beschuldigten - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er auch künftig einer vergleichbaren strafbaren Handlung verdächtigt werden könnte und die angefertigten erkennungsdienstlichen Unterlagen dann die polizeilichen Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.11.2000, NVwZ-RR 2001, 238 = DÖV 2001, 212; Sächs. OVG, Beschl. v. 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 = DÖV 2001, 211; OVG NRW, Beschl. v. 13.01.1999, NJW 1999, 2689 = DVBl. 1999, 1228).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03
    Das bedeutet, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, damit er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667, und Urt. v. 15.02.1990, NVwZ 1990, 658; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 37 RdNr. 5; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 37 RdNr. 11 f).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03
    Das bedeutet, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, damit er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667, und Urt. v. 15.02.1990, NVwZ 1990, 658; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 37 RdNr. 5; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 37 RdNr. 11 f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2000 - 11 B 11859/00

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Rahmen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.02.2004 - 11 ME 271/03
    Die Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung bemisst sich nämlich danach, ob die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat nach den Umständen des Einzelfalls - insbesondere angesichts ihrer Art und Schwere sowie der Persönlichkeit des Beschuldigten - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass er auch künftig einer vergleichbaren strafbaren Handlung verdächtigt werden könnte und die angefertigten erkennungsdienstlichen Unterlagen dann die polizeilichen Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.11.2000, NVwZ-RR 2001, 238 = DÖV 2001, 212; Sächs. OVG, Beschl. v. 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 = DÖV 2001, 211; OVG NRW, Beschl. v. 13.01.1999, NJW 1999, 2689 = DVBl. 1999, 1228).
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten

    Für die Anordnung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen ist erforderlich, dass sie im Einzelnen diejenigen Maßnahmen erkennen lässt, welche die Beklagte an dem Betroffenen vornehmen will und die er auch gegen seinen Willen zu dulden hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 5.2.2004, 11 ME 271/03, NordÖR 167, juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.2.2009, DVBl. 604, juris Rn. 48; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.8.2010, 4 So 96/10).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO

    Mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 LVwVfG) müssen die im Einzelfall konkret beabsichtigten erkennungsdienstlichen Maßnahmen bezeichnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192 ; NdsOVG, Beschluss vom 05.02.2004 - 11 ME 271/03 - NVwZ-RR 2004, 346).
  • VG Osnabrück, 14.03.2011 - 6 B 87/10

    Fehlende Bestimmtheit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung mit

    Der Wille der Behörde muss unzweideutig - wenn auch durch Auslegung gewonnen - für die Beteiligten des Verfahrens erkennbar und darf nicht einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich sein (Nds. OVG, B. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, NVwZ-RR 2004, 346; B. v. 23.1.2007 - 2 LA 692/06 - jeweils m. w. Nachw., beide abrufbar unter http://www.dbovg.niedersachsen.de ).

    Dementsprechend fordert das Bundesverwaltungsgericht für die in § 81 b 2. Alternative StPO zugelassenen polizeilichen Präventivmaßnahmen, dass die im Einzelfall konkret beabsichtigte erkennungsdienstliche Behandlung (in dem zugrunde liegenden Fall die Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken) bezeichnet wird ( vgl. Nds. OVG, B. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 -, BVerwGE 66, 192, 195).

    Angesichts dieser unterschiedlichen Maßnahmen, die nicht nur aus der unangenehmen Situation der Datenerhebung, sondern vor allem aus der Aufbewahrung von persönlichen Daten einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Beschuldigten darstellen, muss der betroffene Bürger auch im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes vorher Klarheit über die zu erwartenden Maßnahmen erhalten (vgl. Nds. OVG, B. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, a.a.O) .

    Der Polizeibehörde ist es regelmäßig ohne größeren Aufwand möglich, dem Beschuldigten bereits im Vorfeld mitzuteilen, welche konkreten erkennungsdienstlichen Einzelmaßnahmen im Hinblick auf die ihm vorgeworfenen bzw. in Zukunft nicht auszuschließenden Straftaten vorgenommen werden sollen (vgl. Nds. OVG, B. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, a.a.O m. w. Nachw.).

  • VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16

    Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher

    Für die in § 11 Abs. 1 POG zugelassenen polizeilichen Präventivmaßnahmen ist daher zu fordern, dass die im Einzelfall konkret beabsichtigte erkennungsdienstliche Behandlung genau bezeichnet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Dezember 2009 - 7 A 11172/09.OVG - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 11 ME 271/03 -, NVwZ-RR 2004, 346).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der Betroffene der Anordnung nicht entnehmen kann, welche Maßnahmen die Behörde im Einzelnen durchzuführen beabsichtigt (vgl. Nds. OVG, B. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2019 - 8 ME 39/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Passverfügung; Erkennbarkeit der

    Geringere Anforderungen an die Detailliertheit bestehen auch dann, wenn der Verwaltungsakt auf eine weitere Konkretisierung durch nachfolgende Verwaltungsakte angelegt ist oder wenn jedenfalls die Möglichkeit besteht, dass im weiteren Verlauf des (Vollstreckungs-)Verfahrens ergänzende Verwaltungsakte erlassen werden (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 1.9.1994 - 3 UE 154/90 -, NuR 1995, 292, juris Rn. 43; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.2.2004 - 11 ME 271/03 -, NVwZ-RR 2004, 346, juris Rn. 6 f.).
  • VG Schwerin, 10.12.2014 - 7 A 1518/14

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung zur Straftatenprävention statt

    Ob es an dieser Bestimmtheit zuvor fehlte (vgl. auch den Fall des VG Osnabrück gemäß dessen Beschluss vom 6. August 2003 - 2 B 18/03 -, juris Rdnr. 19, dagegen die Annahme des VG Neustadt im Urteil vom 17. September 2004 - 7 K 1672/04.NW -, juris Rdnr. 22, dass die der Allgemeinheit ohne weiteres geläufigen "Standardmaßnahmen" nach den in der Gesetzesvorschrift des § 81b StPO aufgeführten Beispielen hinreichend konkret bezeichnet seien) kann danach ebenso offenbleiben wie die Frage, ob insoweit eine "Heilung" bereits durch die in der Begründung des Widerspruchsbescheids enthaltenen Hinweise erfolgte (was gemäß dem Beschluss des VG Dresden vom 11. November 2004 - 14 K 2060/04 -, juris Rdnr. 29, zulässig gewesen wäre) oder ob die bescheidliche Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen allgemein noch ergänzende mündliche Anordnungen im Rahmen ihrer Durchführung ermöglicht (vgl. dazu den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - NdsOVG - vom 5. Februar 2004 - 11 ME 271/03 -, juris Rdnr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2007 - 2 LA 692/06

    Bestimmtheit; Hausverbot; Student; Universität; Verwaltungsakt

    Das bedeutet, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für den Adressaten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, damit er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993, - BVerwG 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 und Urteil vom 15. Februar 1990, - BVerwG 4 C 41.87 -, NVwZ 1990, 658; Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts vom 05. Februar 2004, - 11 ME 271/03 -, NordÖR 2004, 167).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2007 - 4 MB 5/07
    Die Obergerichte sind dieser Rechtsprechung gefolgt (vgl. nur zuletzt OVG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2000 11 B 1859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238; VGH Mannheim, Urt. v. 18.12.2003 1 S 2211/02 -, NVwZ-RR 2004, 572; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.02.2004 11 ME 271/03 -, NVwZ-RR 2004, 346).
  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 7 A 4913/12

    Erforschung des Sachverhalts; Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Ermessen;

    Je nach der Art der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat kann die Frage nach dem Einsatz der bzw. welcher erkennungsdienstlichen Maßnahme(n) deshalb unterschiedlich zu beantworten sein mit der Konsequenz, dass möglicherweise nur bestimmte Maßnahmen getroffen werden dürfen, um dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen (Nds. OVG, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 11 ME 271/93 -, NVwZ-RR 2004, 346).
  • VG Hamburg, 27.03.2007 - 10 K 1162/06

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Einstellung des Strafverfahrens

  • VG Gera, 05.07.2005 - 1 E 512/05

    Polizeirecht; Erkennungsdienstliche Maßnahmen

  • VG Augsburg, 19.01.2005 - Au 8 S 05.17

    Polizeirecht: Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

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