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   BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03, 6 PKH 9.03   

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https://dejure.org/2003,4565
BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03, 6 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,4565)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 6 B 32.03, 6 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,4565)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 6 B 32.03, 6 PKH 9.03 (https://dejure.org/2003,4565)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; WpflG § 8 a; VwGO § 101 Abs. 2, § 108 Abs. 2
    Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung; Verzicht auf mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gutachten; Musterung; Sachverständiger; Tauglichkeit; Verzicht auf mündliche Verhandlung; mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Substantiierte Darlegung; Anordnung des Ruhens des Verfahrens; Fehlender Zustellungsnachweis; Verpflichtung des Gerichts

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; WpflG § 8 a; ; VwGO § 101 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Entscheidung ohne vorherige mündliche Verhandlung im Falle der Überprüfung einer Tauglichkeitsfeststellung in einem Musterungsverfahren - Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung; Verzicht auf mündliche ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 77
  • DÖV 2004, 628
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 C 60.86

    Pflicht - Gericht - Schriftsätze - Schriftlicher Verfahrensteil - Rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
    Denn dieser erfasst auch die Verpflichtung des Gerichts, vor der abschließenden Entscheidung jedem Beteiligten die Gelegenheit zu geben, zu schriftsätzlichem Vorbringen der Gegenseite Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 C 60.86 - BVerwGE 78, 30, 33).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 6 B 13.01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung eines erst am Tag der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
    Dabei ist es für die Annahme einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unerheblich, ob und ggf. wen innerhalb des Gerichts ein Verschulden trifft, ob den oder die zur Entscheidung berufenen Richter oder einen sonstigen Bediensteten; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass dem Gebot des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen wird (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 6 B 13.01 - Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 6).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei versagt worden, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 m.w.N.; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei versagt worden, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 m.w.N.; Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Die Einführung weiterer Erkenntnismittel, die das Berufungsgericht auch zur Kenntnis genommen und erwogen hat, erfolgte hier durch die Beklagte selbst, die dies nicht mit einem ausdrücklichen Antrag auf mündliche Verhandlung bzw. mit einem "Widerruf" des Einverständnisses zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung verbunden hat (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 32.03 - NVwZ-RR 2004, 77 ), sondern lediglich mit der Anregung, eine solche durchzuführen.
  • BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem

    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (Beschluss vom 27. August 2003 BVerwG 6 B 32.03 NVwZ-RR 2004, 77).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 32.03 - NVwZ-RR 2004, 77 ).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 B 8.20

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in einem

    Es hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten (Art. 103 Abs. 1 GG) und das Gebot des fairen Verfahrens (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) nicht verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 32.03 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 32 S. 9 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003, BVerwG 6 B 32.03 -, NVwZ-RR 2004, 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 15 A 355/19

    Versammlung; Versammlungsort; Verlegung; Sicherheitsinteressen

    vgl. zu diesem Themenkreis BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 -, juris Rn. 9 f., vom 13. Dezember 2013 - 6 BN 3.13 -, juris Rn. 8 ff., vom 1. März 2006 - 7 B 90.05 -, juris Rn. 13 f., vom 27. August 2003 - 6 B 32.03 -, juris Rn. 10, vom 17. September 1998 - 8 B 105.98 -, juris Rn. 4 f., und vom 29. Dezember 1995 - 9 B 199.95 -, juris Rn. 4.
  • BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 32.03 - NVwZ-RR 2004, 77).
  • BVerwG, 01.09.2020 - 4 B 12.20

    Einbeziehung eines Änderungsbescheids in das gerichtliche Verfahren;

    Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 32.03 - NVwZ-RR 2004, 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 1328/08

    Vereinbarkeit eines rückwirkenden Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2003 - 6 B 32/03, 6 PKH 9/03 -, NVwZ-RR 2004, 77 f. = juris Rn. 10; vgl. auch Neumann in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 138 Rn. 170.
  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 PKH 9.03

    Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung;

    BVerwG 6 B 32.03 BVerwG 6 PKH 9.03.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 11 A 1213/16

    Berufung auf Lageberichte des Auswärtigen Amtes bei der Beurteilung der Situation

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - 18 A 2195/09

    Ausweisung eines Imams aus Ägypten rechtmäßig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 N 35.14

    TU Berlin; außerplanmäßiger Professor; eigene Webseite auf dem Server der TU;

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