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   OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03   

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OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03 (https://dejure.org/2004,1819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 (https://dejure.org/2004,1819)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 (https://dejure.org/2004,1819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerdebegründung - neue Tatsachen; Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Kapazitätsberechnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Divergenz von festgesetzter Zulassungszahl und tatsächlich vorhandener Aufnahmekapazität; Berechnung der Aufnahmekapazität; Ausgestaltung nicht mehr besetzbarer Stellen; Umfang der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Divergenz von festgesetzter Zulassungszahl und tatsächlich vorhandener Aufnahmekapazität; Berechnung der Aufnahmekapazität; Ausgestaltung nicht mehr besetzbarer Stellen; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 409
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Die mit der Novellierung der Approbationsordnung verbundene und in § 2 Abs. 2 ÄAppO zum Ausdruck gebrachte Förderung des fächerübergreifenden Denkens, die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach fächerübergreifendem Unterricht sowie Unterricht in Querschnittsbereichen und das Postulat, die Vermittlung des theoretischen klinischen Wissens während der gesamten Ausbildung so weitgehend wie möglich miteinander zu verknüpfen, ändern nichts an der Organisationsbefugnis der Hochschule, die insoweit verbindlich in ihrer Studienordnung festgelegten Ausbildungsinhalte im Wesentlichen vom wissenschaftlichen Personal der Vorklinik vermitteln zu lassen (ebenso Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 15.4.2004 - 3 NB 16/03 u.a. -; VGH BW, Beschl. v. 29.7.2004 - NC 9 S 68/04 -).

    Andererseits muss der Antragsgegnerin bei der Ermittlung des Betreuungsaufwands für die Vorklinik zugute kommen, dass sie mit Anteilswerten von 0, 0333 für ein 14-stündiges Praktikum sowie von weiteren 0, 0500 für ein 14-stündiges Seminar in angemessenem Umfang in ihrer Studienordnung mit Blick auf das Wahlpflichtfach Lehrveranstaltungen vorsieht, zu deren Durchführung sie nach § 2 Abs. 8 ÄAppO einerseits verpflichtet ist, die andererseits bei der Berechnung des Curricularnormwertes aus welchen Gründen auch immer hingegen unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Dabei reicht es insbesondere nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz nur mit pauschalen Angriffen oder formelhaften Wendungen zu rügen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 = VBlBW 2002, 398; ferner Seibert, NVwZ 2002, 265, 268 f.; Kienemund, NJW 2002, 1231, 1234).

    Insofern bleibt es auch in Ansehung von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO für das Beschwerdegericht bei den Prüfungselementen, wie sie auch bei einer uneingeschränkten Beschwerdemöglichkeit anzunehmen wären (OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2002, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 3.12.2002 - 8 TG 2413/02 -, NVwZ-RR 2003, 756).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77, 89) hat die Betreuungsrelation von g = 180 als eine Art Mittelwert angesehen, in welchen die Mittelung der Vorlesungsangebote großer und kleiner Universitäten ebenso Eingang gefunden habe wie eine Aggregation von in der Betreuungsrelation ihrerseits begrenzten Seminaren.
  • OVG Hamburg, 12.05.2000 - 3 Nc 38/00

    Zulassung zum Psychologiestudium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Insoweit darf er den tatsächlichen Angaben mit Blick auf die Dienstpflicht eines Amtswalters, aufgeworfene Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, grundsätzlich Vertrauen entgegenbringen; anderes mag dann gelten, wenn Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, die Verwaltungsbehörde halte notwendige Angaben und Auskünfte pflichtwidrig zurück (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.5.2000 - 3 NC 38/00 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04

    Anwaltsvorbringen; Anwaltsvortrag; Beschwerde; Beschwerdebegründung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Insoweit weisen die Antragsteller - wie auch vom Verwaltungsgericht selbst im Folgenden zutreffend angenommen - zu Recht darauf hin, dass mit den in Ansatz zu bringenden zutreffenden Festsetzungen der Zulassungszahlen die materiell richtigen Zulassungszahlen gemeint sind, also auch die durch Richterspruch veranlassten Zulassungszahlen berücksichtigen müssen (zuletzt Senatsbeschl. v. 1.6.2004 - 2 NB 889/04 u.a. -).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zur Präklusion neuen Tatsachenvorbringens im Zusammenhang mit den Zulassungsgründen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausgeführt hat (Beschl. v. 14.6.2002 - 7 AV 1/02 -, DVBl. 2002, 1556), bedarf ein solcher Ausschluss einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1995 - NC 9 S 39/94

    Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Von diesem Curricularanteil der vorklinischen Ausbildung bei der Antragsgegnerin sind wiederum die Importanteile abzuziehen, und zwar - anders als das Verwaltungsgericht meint - ohne proportionale Kürzung, da nur auf diese Weise der Umfang der Dienstleistungen unverfälscht zur Geltung gebracht wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.4.1990 - 10 N 176/89 -; Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173, 1178; a.A. VGH BW, Beschl. v. 13.2.1995 - NC 9 S 39/94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 13 C 79/04

    Anspruch auf Studienzulassung bei Überbuchung; Einhaltung und Überschreiten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Einige Antragsteller haben demgegenüber plausibel und nachvollziehbar dargetan, dass die Beibehaltung einer Gruppengröße von g = 180 für Vorlesungen im Studiengang Humanmedizin mit den tatsächlichen Entwicklungen und der Hochschulwirklichkeit nicht mehr zu vereinbaren ist und damit eine Feststellung getroffen, die letztlich auch den Gerichten, die sich für die Beibehaltung der umstrittenen Gruppengröße im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgesprochen haben, nicht entscheidend in Zweifel gezogen wird (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. v. 12.3.2004 - 13 C 79/04 -; VGH BW, Beschl. v. 27.9.2004 - NC 9 S 68/04 - unter Bezugnahme auf VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.1.2004 - NC 6 K 590/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Dabei reicht es insbesondere nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz nur mit pauschalen Angriffen oder formelhaften Wendungen zu rügen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 = VBlBW 2002, 398; ferner Seibert, NVwZ 2002, 265, 268 f.; Kienemund, NJW 2002, 1231, 1234).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
    Anders als die vorstehend genannten Verwaltungsgerichte teilt der Senat jedoch nicht die Ansicht, dass es in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie den vorliegenden bei der Berücksichtigung eines Anteilwertes für Vorlesungen mit der Gruppengröße von g = 180 sein Bewenden haben müsse, sondern sieht sich angesichts der an die Verwaltungsgerichte gerichteten Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 und 610/85 -, BVerfGE 85, 36 ff.), Regelungen der Kapazitätsverordnung nicht nur am Willkürverbot zu messen, sondern die maßgeblichen Berechnungsparameter auch darauf zu überprüfen, ob sie den Erfordernissen rationaler Abwägung genügen, gehalten, unter Würdigung der bisher abgegebenen Begründungen und entsprechend dem derzeitigen Erkenntnis- und Erfahrungsstand der Frage nachzugehen, ob die Beibehaltung der umstrittenen Gruppengröße für Vorlesungen noch vertretbar ist.
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei

  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Dabei reicht es insbesondere nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz nur mit pauschalen Angriffen oder formelhaften Wendungen zu rügen (Senat, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409 m. w. N.; Beschl. v. 12.9.2008 - 2 ME 558/08 -).

    Dass nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 LVVO für Juniorprofessoren - und zwar auch für den Fall, dass sie sich bereits in der zweiten Anstellungsphase befinden - nunmehr eine Lehrverpflichtung von 4 LVS normiert ist, steht nicht im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die in der Vergangenheit bei diesem Personenkreis eine Lehrverpflichtung von sechs LVS in Ansatz gebracht hatte (vgl. etwa Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a. -).

    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

    Die Kammer hat gegen die Berechnungsmethode der Antragsgegnerin keine grundsätzlichen Bedenken und folgt ihr nunmehr auch wieder im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts insoweit, als die Antragsgegnerin anstatt der bisher von der Kammer und dem Nds. OVG (Beschluss vom 30.11.2004 (2 NB 430/03 u.a.; Beschluss vom 21.12.2007 - 2 NB 303/07 u.a. -, S. 18) für Vorlesungen angenommenen Gruppengröße g = 250 eine solche von g = 180 beibehalten und der Berechnung des Anteilwertes zugrunde gelegt hat.

    "Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße g = 250 für Vorlesungen (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) auf und legt hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

    Diese Begrifflichkeit teilt offenbar auch der 2. Senat des Nds. OVG in seiner bisherigen Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschlüsse vom 08.06.2011 - 2 NB 423/10 -, juris, Rn 35, vom 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, Rn 38f, vom 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 -, juris, Rn 26 und vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, juris, Rn 177).

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Zudem ist in der Rechtsprechung bezweifelt worden, ob der Beispielstudienplan der ZVS die Betreuungsrelation bei Vorlesungen noch angemessen abbildet und deshalb weiter bei der Ermittlung des Curricularanteils zugeordneter Studiengänge herangezogen werden kann, oder ob nur eine andere, der Hochschulwirklichkeit nähere Bestimmung der Betreuungsrelation dem Gebot erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazität entspricht (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409; OVG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 - juris Rn. 9 ff.; VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 7 CE 04.10742 - juris Rn. 20; andererseits: OVG Münster, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 5 NC 44.04 - juris Rn. 51).
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Daran hält die Kammer fest (ebenso im Übrigen VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD - in einer vergleichbaren Konstellation; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - zum niedersächsischen Hochschulgesetz; anders VG Freiburg, Beschluss vom 17.02.2005 - NC 6 K 1937/04 -).

    Daraus wird deutlich, dass die Frage der Angemessenheit der Lehrverpflichtung von Juniorprofessoren von verschiedenen Stellen unterschiedlich beurteilt wird (wieder abweichend etwa die bereits zitierte Rechtsprechung des OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - und vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 - VG Magdeburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 5 C 510/04 MD -).

    nach gerichtlicher Verpflichtung mit anderen Gruppengrößen rechnen vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - VG Göttingen, Beschluss vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a. - VG Hannover, Beschluss vom 20.12.2004 - 6 C 3392/04 u.a. - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 -, insoweit nicht abgedruckt in KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 41; Bayer. VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 7 CE 04.10742 u.a. -, orientiert an der Hörsaalgröße; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2004 - 6 D 10028/04.OVG - VG Gera, Beschluss vom 16.02.2004 - 2 NC 1287/03 GE - VG Freiburg, Beschlüsse vom 03.02.2004 - NC 6 K 2525/03 - und vom 17.02.2005 - NC 6 K 1937/04 - auch die Universität Frankfurt a.M. rechnet nach Angaben von Klägervertretern mit konkreten Gruppengrößen).

    c) Eine "Neuaggregierung" der Gruppengröße für Vorlesungen nach den heutigen bundesweiten Durchschnittsverhältnissen - wie sie von Klägerseite zum Teil unter Bezugnahme auf die Einzelheiten der historischen Herleitung des Wertes von 180 gefordert wird (dem folgend OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -) - kommt gleichfalls nicht in Betracht.

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Es erscheint bereits fraglich, ob diese Regelung, die allein die Erfüllung der einer Lehrperson obliegenden Lehrverpflichtung nach der genannten Verordnung regelt, im vorliegenden Zusammenhang überhaupt einschlägig ist und zur Verteilung der CA-Anteile auf die Vorklinik und die Klinik herangezogen werden kann (verneinend zur entsprechenden Bestimmung in § 13 Abs. 3 Satz 1 LVVO Niedersachsens: Niedersächsisches OVG Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 -, juris-Ausdruck, Rdnr. 30).

    Dies kann auch durch Lehrpersonen der Vorklinik erfolgen, wenn diese in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Ausbildungsziel zu erreichen (so auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 3 X 3/06 u.a. - juris Ausdruck, Rdnr. 162; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 -, juris-Ausdruck, Rdnr. 29; Bay. VGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 7 CE 04.11041 u.a. -, juris-Ausdruck, Rdnr. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. März 2004 - 6 D 12088/03 -, juris-Ausdruck, Rdnr. 6).

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009

    Die Kammer hat gegen diese Berechnungsmethode keine grundsätzlichen Bedenken und folgt ihr nunmehr auch wieder im Hinblick auf die aktuell geänderte Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts insoweit, als die Antragsgegnerin anstatt der bisher von der Kammer und dem Nds. OVG (Beschluss vom 30.11.2004 (2 NB 430/03 u.a.; Beschluss vom 21.12.2007 - 2 NB 303/07 u.a. -, S. 18) für Vorlesungen angenommenen Gruppengröße g = 250 eine solche von g = 180 beibehalten und der Berechnung des Anteilwertes zugrunde gelegt hat.

    "Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße g = 250 für Vorlesungen (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) [OVG Niedersachsen 30.11.2004 - 2 NB 430/03] auf und legt hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, a.a.O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen

    2.2.7.1 Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt (vgl. zuletzt Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

    Zu Unrecht verweist diese Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - und zuletzt Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -), wonach im Rahmen des Curricularanteilwertes der auf die drei Vorlesungen entfallende Wert - von hier jeweils 0, 0056 - zu halbieren ist.

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der

    Die Kammer hat gegen die Berechnungsmethode der Antragsgegnerin keine grundsätzlichen Bedenken und folgt ihr nunmehr auch wieder im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts insoweit, als die Antragsgegnerin anstatt der bisher von der Kammer und dem Nds. OVG (Beschluss vom 30.11.2004 ( 2 NB 430/03 u.a.; Beschluss vom 21.12.2007 - 2 NB 303/07 u.a. -, S. 18) für Vorlesungen angenommenen Gruppengröße g = 250 eine solche von g = 180 beibehalten und der Berechnung des Anteilwertes zugrunde gelegt hat.

    "Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße g = 250 für Vorlesungen (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) auf und legt hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, a.a.O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder

    Dass nach dieser Regelung für Juniorprofessoren nunmehr eine Lehrverpflichtung von 4 LVS normiert worden ist, steht nicht im Widerspruch zu der früheren Rechtsprechung des Senats, die in der Vergangenheit für diesen Kreis des Lehrpersonals eine Lehrverpflichtung von 6 LVS in Ansatz gebracht hat (vgl. etwa Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, NVwZ 2005, 409 = juris Langtext Rdnr. 11).

    Soweit die Antragstellerinnen zu 5. und 6. die seit seinem Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - ständige Rechtsprechung des Senats zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz zu bringenden Gruppengröße für Vorlesungen von g = 180 (statt g = 250; vgl. hierzu Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) mit allgemeinen Ausführungen infrage stellen, genügen sie bereits nicht dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Insbesondere gebietet auch der Umstand, dass der ZVS-Beispielstudienplan nach der neuen Approbationsordnung nicht weiter entwickelt wurde, keine Abweichung von der Betreuungsrelation g = 180 (so im Ergebnis auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2004 - 13 C 20.04 - und OVG Magdeburg, Beschluss vom 03.05.2004 - 2 N 826.03 - und OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 - anderer Ansicht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430.03 -, NVwZ-RR 2005, 409).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin;

  • VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06

    Verfassungsrechtliches Gebot der Kapazitätsauslastung; Bestimmung der

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d.

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im

  • VG Sigmaringen, 03.11.2006 - NC 6 K 216/06

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz im Verfahren auf Zulassung zum

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2010 - 3 M 152/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2009/2010);

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 5 NC 89.08

    Zulassung zum medizinischen Hochschulstudium: Berechnung der

  • VG Hannover, 18.01.2006 - 6 C 5167/05

    Abbruch; Abschnitt; Arzt; Ausbildung; Humanmedizin; Kapazität; Medizin;

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13

    Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2013 - 13 C 2/13

    Antrag auf vorläufige und außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin;

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 765/18

    Betreuungsrelation; Humanmedizin; Lehreinheit Klinik; Lehreinheit Vorklinik;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 13 C 2/16

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2006 - 2 NB 410/06

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2011 - 2 NB 135/11

    Vorläufige Zulassung eines Bewerbers auf einen Teilstudienplatz zum Studium der

  • VG Braunschweig, 15.11.2005 - 6 C 579/05

    Abitur; Anteilsquote; Antragsfrist; Ausländer; Besoldungsgruppe;

  • VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04

    Aufnahmekapazität; Ausschlussfrist; Hochschulzugangsberechtigung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2014 - 3 M 194/14

    Hochschulzulassung; Kapazitätsberechnung; Lehraufträge; gerichtliche

  • VG Düsseldorf, 02.05.2012 - 15 L 675/12

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 5 ME 260/08

    Bestehen einer generellen Beschränkung zulässiger Beschwerdegründe auf den

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488

    Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 2 NB 448/06

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Statthaftigkeit

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 7 ME 57/14

    Abfall; Bedenken; Untersagung; Versiegelung; Zuverlässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2014 - 2 NB 81/14

    HannibaL; Humanmedizin; Modellstudiengang; Kapazität; patientenbezogene

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 NB 135/11

    Vorläufige Zulassung zu einem Teilstudienplatz zum Studium der Humanmedizin im 4.

  • OVG Hamburg, 13.10.2006 - 3 Nc 156/05

    Zulassung zum Studium

  • VGH Hessen, 27.08.2013 - 10 B 1540/13
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07

    Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 3 M 107/13

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung der Hochschule bei der Erbringung von

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08

    Einstufung eines Beherbergungsbetriebes in einem reinen Wohngebiet als "klein";

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007 Hier:

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 7 ME 136/05

    Europarechtskonformität einer Abgrenzung der Verwertung von der Beseitigung eines

  • VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 24/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Ausschöpfung von

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18

    Studienplatzvergabe Humanmedizin - Berücksichtigung von Team-Teaching

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14

    Bestimmung der Reichweite der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO in

  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08

    VG entscheidet in NC-Zulassungsverfahren

  • VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4309/19

    Zulassung zum 1. Fachsemester; Vorklinischer Studienabschnitt; Kapazität; Studium

  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 10 B 238/13GMW2
  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2006 - 2 ME 585/06
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2015 - 2 NB 78/15

    Kapazitätsunterlagen; Rechtsmittelbelehrung; Vorlagepflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2010 - 5 NC 47.10

    Humanmedizin; Vorklinik; Wintersemester 2009/10; Curricularanteil der Vorklinik;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2009 - 1 M 182/09

    Hochschulrecht; Zulassung zum Studium: Recht auf Zulassung auf einen

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 6 C 5265/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

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