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   BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04   

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https://dejure.org/2004,1314
BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04 (https://dejure.org/2004,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2004 - 5 B 57.04 (https://dejure.org/2004,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 5 B 57.04 (https://dejure.org/2004,1314)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 188
    Gerichtskosten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 188

  • Wolters Kluwer

    Gerichtskosten im Verfahren um Grundsicherung nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Revision; Relevanz der Auslegung eines Gesetzes im Fall des ...

  • Judicialis

    VwGO § 188

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Gerichtskosten im Verfahren um Grundsicherung nach dem Gesetz über bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Kurzinformation)

    § 188 VwGO; §§ 2, 3 GSiG
    Gerichtskostenfreiheit im Verfahren nach dem GSiG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 419
  • FamRZ 2005, 1245 (Ls.)
  • DÖV 2005, 618
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 09.05.2003 - 4 Bs 134/03

    Leistungen der Grundsicherung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Grundsicherungsgesetz ( GSiG

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04
    Aber diese Grundsicherung ist sowohl bedarfsorientiert als auch abhängig von nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen und gehört damit unter dem für die Gerichtskostenfreiheit maßgebenden Gesichtspunkt der Fürsorge zum Sachgebiet der Sozialhilfe im weiten Sinne des § 188 VwGO (ebenso; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2003 - 12 B 10469/03 - ; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 4 Bs 134/03 - ; a.A. VGH München, Beschluss vom 4. November 2003 - 12 ZB 03/2223 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 7 S 2101.03 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2003 - 12 B 10469/03

    Sozialhilfe, Grundsicherung, einstweilige Anordnung, unzumutbare Nachteile,

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04
    Aber diese Grundsicherung ist sowohl bedarfsorientiert als auch abhängig von nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen und gehört damit unter dem für die Gerichtskostenfreiheit maßgebenden Gesichtspunkt der Fürsorge zum Sachgebiet der Sozialhilfe im weiten Sinne des § 188 VwGO (ebenso; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2003 - 12 B 10469/03 - ; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 4 Bs 134/03 - ; a.A. VGH München, Beschluss vom 4. November 2003 - 12 ZB 03/2223 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 2. Juni 2004 - 7 S 2101.03 - ).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04
    Auch fehlt es an der erforderlichen Darlegung, dass sich die als klärungsbedürftig behauptete Frage auch zu einer nachfolgenden Norm in gleicher Weise stelle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04
    Zum anderen verweist § 3 Abs. 2 GSiG zum Einkommenseinsatz auf §§ 76 ff. BSHG und hat der Senat bereits entschieden, dass im Sinne von § 76 BSHG Kindergeld Einkommen dessen ist, an den es ausgezahlt wird (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 25.02 - ), hier die Mutter des Klägers.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anrechnung von Kindergeld bei

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Gerichtskostenfreiheit auf § 188 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 5 B 57.04 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen

    Die Beklagte legt insofern schon nicht im Ansatz dar, dass im Rahmen einer Grundsatzberufung noch Veranlassung besteht, sich über die Entscheidung im konkreten Einzelfall hinaus mit ausgelaufenem Recht zu befassen (vgl. insoweit: BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 5 B 57.04 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 25. November 2010 - 1 L 137/10 -, juris; Beschluss vom 19. April 2006 - 1 L 256/05 -, JMBl. LSA 2007, 60 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung,

    Der Kündigungsschutz gemäß § 9 MuSchG ist in § 188 VwGO weder ausdrücklich erwähnt noch wird er bedarfsorientiert und einkommensabhängig gewährt, so dass er unter dem für die Gerichtskostenfreiheit maßgebenden Gesichtspunkt der Fürsorge nicht zum Sachgebiet der Sozialhilfe im weiten Sinne des § 188 VwGO gehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Dezember 2004 - 5 B 57.04 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urt. v. 9. Oktober 1973 - V C 15.73 -, juris Rn. 13; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 188 Rn. 2 und 7).
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