Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen; Vorliegen einer psychischen Erkrankung; Zweifel an der Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit eines Beamten
- Judicialis
LBG § 36 Abs. 1; ; LBG § 53 Abs. 1 Satz 1; ; LBG § 53 Abs. 1 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstunfähigkeit, Schwäche der geistigen Kräfte, Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Fürsorgepflicht; Verhaltensauffälligkeiten, Leitungsfunktion als Schulleiter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulleiter (Rechte und Pflichten) - Dienstunfähigkeit eines Schulleiters - psychiatrische Untersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.09.2004 - 2 K 651/04
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Papierfundstellen
- ESVGH 55, 182
- NVwZ-RR 2006, 200
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.1985 - 4 S 979/85
Zwangspensionierung eines Beamten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Dabei ist diese Abweichung nicht an dem Normalbild eines im medizinischen Sinne gesunden Menschen zu messen, sondern an der Verfassung eines vergleichbaren und durchschnittlichen, zur Erfüllung seiner amtsgemäßen Dienstgeschäfte tauglichen Amtsinhabers, hier also einer Rektorin an einer Grund- und Hauptschule (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 01.07.1985 - 4 S 979/85 - und vom 23.06.1988 - 4 S 1640/88 -).Vielmehr ist der Dienstherr befugt, in eigener Verantwortung und ohne die Erhebung eines psychiatrischen Gutachtens zu prüfen, ob die Antragstellerin wegen ihrer psychisch-mentalen Persönlichkeitsstruktur mit Blick auf die Erfüllung ihrer amtsgemäßen Dienstgeschäfte so erheblich und dauerhaft von dem Normalbild einer Rektorin an einer Grund- und Hauptschule abweicht, dass sie zu einer ausreichenden Erfüllung ihrer Dienstaufgaben auf Dauer nicht mehr in der Lage ist (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 01.07.1985 - 4 S 979/85 - und vom 23.06.1988 - 4 S 1640/88 -).
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.1987 - 4 S 1674/87
Rechtsschutz eines Beamten gegen Anordnung einer psycho-mentalen Untersuchung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Denn die angefochtene Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, der nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322 und Beschluss des Senats vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl 1988, 358; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762 = DÖD 2002, 175; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten), wird bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein gebotenen und nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die mit der Beschwerde dargelegten Gründe beschränkten summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben.Für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung, wie sie der Antragstellerin gegenüber getroffen worden ist, gelten allerdings wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in die private persönliche Sphäre strengere Voraussetzungen als für die Anordnung einer sonstigen ärztlichen Untersuchung (vgl. den Beschluss des Senats vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, a.a.O.).
- BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00
Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG ) …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Denn die angefochtene Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, der nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322 und Beschluss des Senats vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl 1988, 358; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762 = DÖD 2002, 175; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten), wird bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein gebotenen und nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die mit der Beschwerde dargelegten Gründe beschränkten summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben.
- BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Dem Zweck der Ermächtigung des § 53 Abs. 1 Satz 3 LBG entsprechend hat sich die gerichtliche Überprüfung vielmehr darauf zu beschränken, ob die Anordnung ermessensfehlerhaft, insbesondere willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.05.1984, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1, und vom 17.09.1997 - 2 B 106.97 -, zitiert nach Juris). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.1975 - IV 394/73
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Denn die angefochtene Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, der nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322 und Beschluss des Senats vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl 1988, 358; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762 = DÖD 2002, 175; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten), wird bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein gebotenen und nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die mit der Beschwerde dargelegten Gründe beschränkten summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben. - OVG Berlin, 21.12.2001 - 4 S 5.01
Rechtsgrundlage und Rechtmäßigkeit der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Denn die angefochtene Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, der nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322 und Beschluss des Senats vom 09.09.1987 - 4 S 1674/87 -, DVBl 1988, 358; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762 = DÖD 2002, 175; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten), wird bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein gebotenen und nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die mit der Beschwerde dargelegten Gründe beschränkten summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage im Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben. - VG Karlsruhe, 14.09.2004 - 2 K 651/04
Die Aufforderung an einen Beamten, sich zur Feststellung seiner Dienstfähigkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. September 2004 - 2 K 651/04 - wird zurückgewiesen. - BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04
Aus diesem Grund stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstunfähigkeit dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.1997, BVerwGE 105, 267 = DÖV 1998, 208 = DVBl. 1998, 201).
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13
Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit …
Allerdings ist der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu stellen, wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten/Richters und wegen der im Fall der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen als Verwaltungsakt anzusehen ist (vgl. Urteil vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322, Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200, und Urteil vom 22.09.2011 - 4 S 1991/10 -).Die Erhebungen des Psychiaters zum Lebenslauf des Beamten/Richters, wie etwa Kindheit, Ausbildung, besondere Krankheiten, und zum konkreten Verhalten auf dem Dienstposten stehen dem Bereich privater Lebensgestaltung noch näher als rein medizinische Feststellungen, die bei der angeordneten Untersuchung zu erheben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2012, a.a.O., vgl. auch Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).
Diese kann - dem Sinn und Zweck des § 53 Abs. 1 Satz 3 LBG a.F. entsprechend - nicht nur bei Zweifeln an der Dienstunfähigkeit eines Richters, sondern auch bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit ergehen (BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, DVBl 1981, 502, und Beschluss vom 28.05.1984 - 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).
Für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung gelten wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in die private persönliche Sphäre strengere Voraussetzungen als für die Anordnung einer sonstigen ärztlichen Untersuchung (Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09
Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche …
In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (…vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt. - VG Göttingen, 09.01.2014 - 1 A 28/12
Dienstunfähigkeit; Fürsorgepflicht; Mitverschulden; Mobbing; Zurruhesetzung
Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 06.09.2007 - 5 ME 236/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200).
- VG Ansbach, 17.07.2013 - AN 1 E 13.2.01110
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Ruhestandsbeamten zum Zwecke …
Die Erhebungen eines Psychiaters, die sich in aller Regel auch auf den Bereich der privaten Lebensgestaltung erstrecken, sind von anderer Eingriffsqualität als rein medizinische Feststellungen (vgl. BayVGH, B. v. 28.1.2013, unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 26.4.2012, 2 C 17/10; VGH Mannheim, B. v. 3.2.2005, 4 S 2398/04, NVwZ-RR 2006, 200 ff. zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung; BayVGH, B. v. 16.3.2009, 3 CS 08.3414; B. v. 12.12.2012, 3 CE 12.2121; B. v. 8.1.2013, 3 CE 11.2345). - VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08
Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen; …
Die als Anordnung einer (weiteren) amtsärztlichen Untersuchung zu verstehende Aufforderung, der psychologischen Leistungsdiagnostik sowie den organischen Untersuchungen zuzustimmen, ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Beamten und wegen der im Falle der Weigerung möglichen Disziplinarmaßnahmen als Verwaltungsakt anzusehen (vgl. Urteil des Senats vom 15.05.1975 - IV 394/73 -, ZBR 1975, 322, und Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 21.12.2001, NVwZ-RR 2002, 762; anders BVerwG, Beschluss vom 19.06.2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246, hinsichtlich der Besonderheiten bei einem Ruhestandsbeamten, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 BS 164/05 -, NVwZ 2006, 715).Dem Sinn und Zweck der Vorschrift entsprechend gilt dies auch dann, wenn die Behörde Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, DVBl 1981, 502, und vom 28.05.1984 - 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1; Senatsbeschluss vom 03.02.2005, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 06.09.2007 - 5 ME 236/07
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung von Dienstpflichten aufgrund …
Es ist daher maßgebend, ob der Beamte aufgrund seiner gesamten Konstitution und seines Verhaltens, ohne dass eine Erkrankung im engeren Sinne vorliegen muss, zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (vgl.: VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200). - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2014 - 9 S 2073/14
Vorläufiger Rechtsschutz eines Arztes gegen die Anordnung seiner fachärztlichen …
Die Erhebungen des Psychiaters zum Lebenslauf des Betroffenen, wie etwa Kindheit, Ausbildung, besondere Krankheiten, und zum konkreten Verhalten im Beruf stehen dem Bereich privater Lebensgestaltung noch näher als rein medizinische Feststellungen, die bei der angeordneten Untersuchung zu erheben sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 17.10 -, a.a.O., vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, ESVGH 55, 182). - VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11
Amtsärztliche Untersuchungsanordnung bei der zentralen medizinischen …
Ob für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung, die von einer Untersuchung durch die ZMU bei einer entsprechenden Befundlage umfasst sein kann, strengere Voraussetzungen als für die Anordnung einer sonstigen ärztlichen Untersuchung gelten (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005 - 4 S 2398/04 -, Juris; a.A.: BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 1984, a.a.O.), kann hier dahinstehen.Dementsprechend kann sich die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Untersuchungsanordnung regelmäßig nicht darauf erstrecken, den Berechtigungsgrad der Zweifel des Dienstherrn zu ergründen, denn dies würde die Gefahr einer Vorwegnahme des ärztlichen Untersuchungsergebnisses beinhalten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005, a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883
Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung; …
Die Erhebungen eines Psychiaters, die sich in aller Regel auch auf den Bereich der privaten Lebensgestaltung erstrecken, sind von anderer Eingriffsqualität als rein medizinische Feststellungen (…vgl. BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 17; sh. auch VGH Mannheim vom 3.2.2005 - 4 S 2398/04 - NVwZ-RR 2006, 200/201 zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung;… BayVGH vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 - Rn. 21; vom 12.12.2012 -3 CE 12.2121;… vom 8.1.2013, 3 CE 11.2345 Rn. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07
Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der …
Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht (vgl. hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 26. September 1988, a. a. O., Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005 - Az.: 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, BayBG, Band I, Art. 56 Anm. 21;… Schütz/Maiwald, a. a. O., Rn. 56; Fürst;… a. a. O., Rn. 21; Battis;… BBG, 3. Auflage, § 42 Rn. 7) unterliegt diese Anordnung keinen durchgreifenden Bedenken. - VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884
Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne …
- VG Sigmaringen, 12.07.2006 - 5 K 2186/05
Reaktivierung eines Beamten - Lehrer -; Zweifel an der Dienstfähigkeit; …
- OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 5 LB 234/10
Dauernde Unfähigkeit eines Beamten zur Erfüllung seiner Dienstpflichten aufgrund …
- OVG Niedersachsen, 01.03.2013 - 5 LB 79/11
Anforderungen an eine erleichterte Feststellung der Dienstunfähigkeit bei …
- VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 241/13
Anderweitige Verwendung; Bundesbeamter; Bundesbehörde; Dienstunfähigkeit; …
- OVG Sachsen, 22.06.2010 - 2 B 182/10
Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit eines …
- OLG Brandenburg, 12.06.2018 - 2 U 16/17
Amtshaftung: Schadensersatzanspruch eines wegen einer schweren, dauerhaften …
- VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 3033/09
Richter; Dienstfähigkeit; Amtsärztliche Untersuchung; Schweigepflichtsentbindung
- VG Freiburg, 14.11.2011 - 5 K 2009/11
Ruhestandsbeamter; Weisung; Untersuchung
- VG Göttingen, 12.08.2013 - 1 A 274/12
Abstrakt-funktionelles Amt; Beschäftigungsbehörde; Dienstunfähigkeit; …
- VGH Bayern, 20.11.2023 - 3 CE 23.1898
Eilantrag gegen die Ruhestandsversetzung, hier Begehren nach vollem …
- VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 1 B 787/09
Verwaltungsaktqualität einer wegen Zweifel über die Dienst(un)fähigkeit gegenüber …
- VG Lüneburg, 01.02.2007 - 1 B 1/07
Weisung zum Dienstantritt bei unklaren medizinischen Feststellungen zur …
- VG München, 29.10.2014 - M 5 E 14.4731
Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; formelle und inhaltliche …
- VGH Bayern, 12.12.2012 - 3 CE 12.2121
Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung
- VGH Bayern, 14.10.2016 - 3 CE 16.1409
Zweifel über die Dienstfähigkeit eines Beamten - Untersuchungsanordnung
- VGH Bayern, 16.03.2009 - 3 CS 08.3414
Weisung an Professor zur psychiatrischen Untersuchung; Verwaltungsakteigenschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2008 - 6 B 1930/07
Streit über die Dienstunfähigkeit auf Grund einer krankhaften seelischen Störung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 6 B 2718/06
Weisung des Dienstvorgesetzten an den Beamten zur Durchführung einer ärztlichen …
- VG München, 26.07.2016 - M 5 E 16.3253
Amtsärztliche Nachuntersuchung wegen Zweifeln an der Dienstfähigkeit
- VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 2 E 19.612
Dienstpostenkonkurrenz
- VG München, 29.06.2018 - M 5 E 18.2373
Rechtmäßigkeit einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung
- VG Bayreuth, 01.08.2008 - B 5 K 08.397
Dienstunfähigkeit; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; maßgeblicher …
- VG München, 07.11.2016 - M 5 E 16.4998
Amtsärztliche Untersuchung eines Beamten auf Dienstfähigkeit nach Anabolika-Fund
- VG Gelsenkirchen, 11.01.2007 - 12 L 1647/06
Amtsärztliche Untersuchung, Psyche, psychiatrische Begutachtung, Feuerwehr
- VG München, 06.03.2018 - M 5 E 18.884
Rechtmäßigkeit einer amtsärztlichen Untersuchungsanordnung
- VG München, 22.01.2010 - M 21 E 09.5066
Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreit; Versetzungsbewerber, dessen bisherige …
- VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 S 08.00967
Beamtenrecht; Feststellung der Dienstfähigkeit; Anordnung einer psychiatrischen …
- VG Augsburg, 31.07.2008 - Au 2 K 07.1422
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gesundheitliche Eignung; …