Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05   

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https://dejure.org/2005,5146
OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05 (https://dejure.org/2005,5146)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.06.2005 - 22 W 32/05 (https://dejure.org/2005,5146)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 (https://dejure.org/2005,5146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 1 Nr. 2a Nds. SOG; § 29 Abs. 1 Nr. 2 VersammlG; § 15 Abs. 4 VersammlG
    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen Auflösungssverfügung; Auflösung einer Versammlung mit einer Durchsage des leitenden Polizeibeamten über die Lautsprecheranlage des Befehlskraftwagens an die Blockierer; Infragestellung der Rechtmäßigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen Auflösungssverfügung; Auflösung einer Versammlung mit einer Durchsage des leitenden Polizeibeamten über die Lautsprecheranlage des Befehlskraftwagens an die Blockierer; Infragestellung der Rechtmäßigkeit ...

  • Judicialis

    Nds.SOG § 18 Abs. 1; ; VersG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme anlässlich einer "Sitzblockade"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Castor-Transport 2001: Ingewahrsamnahme von Sitzblockierern rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ingewahrsamnahme von Sitzblockierern rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 254
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
    Bloße Beschwernisse und Unbequemlichkeiten stellen die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme indes nicht in Frage (dazu OLG Celle, 16. Zivilsenat, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, NdsRpfl 2004, 348ff).
  • OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 7/05

    Rechtmäßigkeit einer ohne vorherige und mögliche Auflösung der Versammlung

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
    Nach alldem liegt dieser Fall auch anders als in den vom Senat bislang zur selben Fragestellung entschiedenen Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - AZ. 22 W 6/05 und 22 W 7/05), in denen es an jeglicher Ansprache der Teilnehmer der (verbotenen) Versammlung mangelte; er ist auch sonst nicht mit den von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer nur "konkludenten" Versammlungsauflösung erörterten Sachverhalten vergleichbar (dazu im einzelnen OVG Berlin, aaO).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
    Der Schutz der Versammlungsfreiheit erfordert, dass die Auflösungsverfügung eindeutig und nicht missverständlich formuliert ist und für die Betroffenen erkennbar zum Ausdruck bringt, dass die Versammlung aufgelöst ist (BVerfG NJW 2005, 353).
  • OVG Berlin, 17.12.2002 - 8 N 129.02

    Erstürmung des israelischen Generalkonsulates aus Anlas der Festnahme des

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
    Die Auflösung einer öffentlichen Versammlung kann danach nicht konkludent, etwa durch Bildung einer Polizeikette, Aufstellung von Absperrgittern oder den Einsatz polizeilicher Schlagwerkzeuge, verfügt werden (OVG Berlin, NVwZ-RR 2003, 896 m.w.N.).
  • OLG Celle, 07.03.2005 - 22 W 6/05
    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
    Nach alldem liegt dieser Fall auch anders als in den vom Senat bislang zur selben Fragestellung entschiedenen Verfahren (Senatsbeschlüsse vom 7. März 2005 - AZ. 22 W 6/05 und 22 W 7/05), in denen es an jeglicher Ansprache der Teilnehmer der (verbotenen) Versammlung mangelte; er ist auch sonst nicht mit den von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit einer nur "konkludenten" Versammlungsauflösung erörterten Sachverhalten vergleichbar (dazu im einzelnen OVG Berlin, aaO).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Bloße Beschwernisse und Unbequemlichkeiten stellten die Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme indes nicht in Frage (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 - Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 16 W 145/04 -, Nds.Rpfl 2004, S. 348).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2015 - 2 Ss 9/15

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Zeitspanne von mehreren Stunden zwischen

    Soweit entsprechend den sich insoweit ergebenden praktischen Bedürfnissen eine mündliche Erklärung erfolgt, muss daraus für die Beteiligten bei verständiger Würdigung hinreichend deutlich werden, dass die Auflösung der Versammlung gewollt und erklärt ist (OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - 1 R 169/86 - zit. nach juris; OLG Celle, NVwZ-RR 2006, 254).
  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849

    Mehrstündiges Festhalten eines Betroffenen in einem Polizeibus war rechtswidrig

    Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluss vom 23. Juni 2005 (NVwZ-RR 2006, 254) offensichtlich von einer diesbezüglichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ausgegangen.
  • VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14

    Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung;

    Für die Rechtmäßigkeit dieser Platzverweise kommt es auf dabei zunächst nur auf die Wirksamkeit der Versammlungsauflösung an (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 1726/01 - BVerfGK 4, 154; Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 - BVerfGE 87, 399; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 - NVwZ-RR 2006, 254; VG Schleswig, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 A 338/01 - BeckRS 2005, 30563).
  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

    Im konkreten Fall ist jedoch eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung nicht ausgeschlossen, weil eine Entscheidung des Amtsgerichts nach Art. 97, 98 und 99 PAG nicht beantragt worden ist (VGH BW, U.v. 18.11.2021 - 1 S 803/19 - juris Rn. 24; VG Köln, U.v. 20.11.2014 - 20 K 1799/13 - juris Rn. 25; VG Gießen, U.v. 27.9.2010 - 9 K 1708/09.GI - juris Rn. 14; OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - juris Rn. 21).

    Dabei führen bloße Unannehmlichkeiten oder Beschwernisse noch nicht zu Grundrechtseingriffen, sondern sind grundsätzlich noch hinzunehmen (BayVGH, U.v. 27.1.2012 - a.a.O. - juris Rn. 38; OLG München, B.v. 2.10.2008 - 34 Wx 10/08 - juris Rn. 32; OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05

    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports;

    Darüber hinaus kann eine Ingewahrsamnahme nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 b NGefAG schon gerechtfertigt sein, um eine unmittelbar bevorstehende Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit, wozu auch ein Verstoß nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 VersG gehört, zu verhindern (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 -, NVwZ-RR 2006, 254; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.9.2004 - 1 S 2206/03 -, NVwZ-RR 2005, 540 = DÖV 2005, 165).
  • OLG Celle, 07.10.2014 - 22 W 1/14

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines

    Eine solche Ordnungswidrigkeit kann auch der Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Nr. 9a, Nr. 11 NVersG im Rahmen der Durchführung eines Castortransports sein (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2005 - 22 W 32/05 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. September 2006 - 11 LA 196/05 -, juris).
  • VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 C 22.1665

    Reichweite der Rechtswegverweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach dem

    Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Celle (B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - juris Rn. 21) unter Berufung auf den Ausnahmecharakter der Rechtswegverweisung im niedersächsischen Landesrecht hinsichtlich der Ausgestaltung der Freiheitsentziehung ("wie") offensichtlich von einer diesbezüglichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ausgegangen (in diesem Sinne für bestimme Maßnahmen während der Freiheitsentziehung wohl auch VG Augsburg, U.v. 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952 - juris Rn. 19).
  • LG Lüneburg, 18.06.2012 - 10 T 1/12

    Castor 2010: Feldgewahrsam - Rechtswidrigkeit des Gewahrsams wegen Verstoßes

    Bloße Beschwernisse und Umbequemlichkeiten reichen hierfür nicht aus (OLG Celle NVwZ-RR 2006, 254).
  • VG München, 16.06.2021 - M 23 K 21.3175

    Verweisung an ordentliche Gerichtsbarkeit für Freiheitsentziehung nach dem PAG

    Denn die Rechtswegzuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch auf solche Maßnahmen, die der Zweck der Freiheitsentziehung oder die Ordnung im Gewahrsam aus polizeilicher Sicht erfordern (vgl. hierzu BVwerG, B.v. 8.1.1988 - 1 B 168/87 - NJW 1989, 1048; BayVGH, U.v. 25.10.1988 - 21 B 8801491 - juris; a.A. OLG Celle, B.v. 23.6.2005 - 22 W 32/05 - NVwZ-RR 2006, 54; ausdrücklich offengelassen: BayVGH, U.v. 27.1.2012 - 10 B 08.2849 - juris Rn. 27; vgl. zum diesbezüglichen Streitstand Löffelmann in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht, 17. Edition, Stand: 1.9.2021, Art. 97 PAG n.F. Rn. 24).
  • VG Lüneburg, 19.05.2005 - 3 A 133/05

    Bezeichnung der Freiheitsentziehung nach außen als Ingewahrsamnahme begründet die

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