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   VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05   

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https://dejure.org/2005,5130
VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05 (https://dejure.org/2005,5130)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.2005 - 9 S 473/05 (https://dejure.org/2005,5130)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2005 - 9 S 473/05 (https://dejure.org/2005,5130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Neubewertung der Prüfungsleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notenverbesserungsklage bei Krankenpflegeprüfung; Neubewertung einer Prüfungsleistung; Erfordernis einer hinreichend verlässlichen Entscheidungsgrundlage; Ausschluss der Neubewertung einer praktischen Prüfung wegen Zeitablaufs

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3
    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag, Prüfung, Prüfungszeugnis - Krankenpflegeprüfung, Praktischer Teil, Notenverbesserung, Nachteilsausgleich, Bewertungsfehler, Neubewertung, Entscheidungsgrundlage, Wiederholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 255
  • VBlBW 2006, 145
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
    Dies ist zutreffend und steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, DVBl. 1996, 997; vgl. auch Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl., Rn. 589, m.w.N.).

    Soweit die Klägerin noch darauf abstellt, dass ein Prüfling selbst bei offenkundigen Bewertungsfehlern wegen des zu erwartenden Zeitablaufs bis zu einer endgültigen Entscheidung keine Chance auf eine Neubewertung habe, ist er auf entsprechenden vorläufigen Rechtsschutz zu verweisen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 1322/93

    Keine Verpflichtung zur schriftlichen Begründung der Bewertung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
    Auch hieran werden mit dem Antragsvorbringen, das demgegenüber lediglich ein ausreichendes Erinnerungsvermögen der Prüfer für möglich hält, ernstliche Zweifel nicht geweckt, zumal bei einer Prüfung praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten auch der vorliegenden Art es für die Bewertung der Prüfungsleistung noch mehr auf den unmittelbaren Eindruck vom Prüfungsgeschehen ankommt als bei einer mündlichen Prüfung (vgl. etwa zu einer Prüfungslehrprobe: Urteil des beschließenden Gerichtshofs vom 09.05.1995 - 4 S 1322/93 -, BWVPr 1996, 113).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 9 S 175/04

    Kein Anspruch auf bestimmte personelle oder sachliche Ausstattung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
    Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeiten abheben (vgl. Beschluss des Senats vom 23.02.2004 - 9 S 175/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
    Solche divergierenden Rechtssätze mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.2002 - 6 C 7/02 -, NJW 2003, 1063, werden mit dem Antrag nicht herausgearbeitet.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; Beschl. v. 22.4.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230; Beschl. v. 17.2.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen - nach wie vor offen oder unbeantwortet bzw. unzureichend beantwortet gebliebenen - Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255 und vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 10 S 55/13

    Blaulicht für Hausrufnotdienst

    Der Zulassungsgrund liegt vielmehr nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfällen deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
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