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   OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03   

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OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03 (https://dejure.org/2005,15527)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2005 - 2 LB 6/03 (https://dejure.org/2005,15527)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 2 LB 6/03 (https://dejure.org/2005,15527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entscheidung durch Beschluss; Exmatrikulation nach Nichtzahlung eines Verwaltungskostenbeitrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 1 S. 2 NHG 1998; § 34 Abs. 2 Nr. 2 NHG 1998; § 35 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 NHG 1998; § 46 Abs. 2 S. 3 NHG 1998; § 81 Abs. 2 S. 3 NHG 1998; § ... 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 30 GG; Art. 70 Abs. 1 GG; Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG; § 59 Abs. 1 Nr. 3 LHO
    Exmatrikulation von Studierenden nach Nichtzahlung eines Verwaltungskostenbeitrags; Möglichkeit einer Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im sogenannten vereinfachten Berufungsverfahren bei Stattgabe des Klagebegehrens in erster Instanz durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Exmatrikulation von Studierenden nach Nichtzahlung eines Verwaltungskostenbeitrags; Möglichkeit einer Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im sogenannten vereinfachten Berufungsverfahren bei Stattgabe des Klagebegehrens in erster Instanz durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 37
  • NVwZ-RR 2006, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (Urt. v. 04.07.1969 - VII C 29.67 -, BVerwGE 32, 308, 314 f; Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 65/78 -, BVerwGE 59, 242 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 79), ergibt sich aus der gesetzlichen Verknüpfung von Beitragszahlung und Studierberechtigung keine unverhältnismäßige, das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzende Belastung des Studenten.
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2002 - 10 L 517/00

    Immatrikulation; Immatrikulationsbescheinigung; Rückmeldung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03
    Wie der 10. Senat des beschließenden Gerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2002 - 10 L 517/00 - (NdsVBl. 2003, 129), dessen Erwägungen sich der beschließende Senat anschließt, ausgeführt hat, folgt die vorstehende Feststellung entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts unmittelbar aus den gesetzlichen Regelungen des NHG 1998, ohne dass es insoweit noch einer Umsetzung durch hochschuleigenes Satzungsrecht der Beklagten in Form einer Änderung ihrer Immatrikulationsordnung vom 21. April 1999 bedurft hätte.
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03
    Einer Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im sogenannten vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130 a VwGO zu Lasten des Klägers steht schließlich auch nicht der Umstand entgegen, dass das Verwaltungsgericht in erster Instanz dem Klagebegehren durch Gerichtsbescheid stattgegeben hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.03.2002 - 1 C 15/01 -, BVerwGE 116, 123 = DVBl. 2002, 1046).
  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67

    Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (Urt. v. 04.07.1969 - VII C 29.67 -, BVerwGE 32, 308, 314 f; Urt. v. 13.12.1979 - 7 C 65/78 -, BVerwGE 59, 242 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 79), ergibt sich aus der gesetzlichen Verknüpfung von Beitragszahlung und Studierberechtigung keine unverhältnismäßige, das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzende Belastung des Studenten.
  • BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.05.2005 - 2 LB 6/03
    Zwar kommt eine Entscheidung durch Beschluss im Sinne von § 130 a VwGO grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn die Rechtssache außergewöhnliche große Schwierigkeiten aufweist; auch kann die vorangegangene Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ein in diesem Zusammenhang zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.08.2004 - 6 B 49/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 8 LA 29/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem monatlichen Mindestbeitrag zu einem

    In jedem Fall wäre eine Weiterverfolgung des Beitragsanspruches nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einer Existenzgefährdung der Klägerin führen würde (vgl. zu § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV: LSG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2005 - 8 AL 4537/04 -, juris, und zu § 59 LHO: Nds. OVG, Beschl. v. 11.5.2005 - 2 LB 6/03 -, NVwZ-RR 2006, 37 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig

    In jedem Fall wäre eine Weiterverfolgung des Beitragsanspruches nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einer Existenzgefährdung des Antragstellers führen würde (vgl. zu § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.12.2005 - 8 AL 4537/04 -, juris Rn. 28, und zu § 59 LHO: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2005 - 2 LB 6/03 -, NVwZ-RR 2006, 37, 40 jeweils m. w. N.).
  • VG Osnabrück, 28.03.2007 - 1 B 7/07
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass der Nachweis der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und damit auch fristgerechte Rückmeldung ist (vgl. Beschl. v. 11.05.2005 - 2 LB 6/03 -, NVwZ-RR 2006, 37).
  • VG Göttingen, 07.03.2006 - 4 A 99/04

    Exmatrikulation wegen nicht ordnungsgemäßer Rückmeldung

    Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 NHG und § 7 Abs. 2 ImmO setzt die Rückmeldung den Nachweis voraus, dass die fälligen Abgaben und Entgelte gezahlt sind (vgl. hierzu Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 6/03 -, NVwZ-RR 2006, 37).
  • VG Potsdam, 09.09.2022 - 8 L 98/22
    Sie kann auch konkludent erklärt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 LB 6/03 -, Rn. 41, juris).
  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 2361/11

    Zulässigkeit des Niederschlagens rückständiger Versorgungsbeiträge für

    Es kann hier offenbleiben, ob ein besonderer Härtefall im Sinne von § 33 Abs. 8 Satz 2 SVR NRW nur für den Fall des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen von Ziffer 1 NRL anzunehmen ist, oder jeweils auch dann, wenn eine Weiterverfolgung des Beitragsanspruches zu einer Existenzgefährdung des betreffenden Antragstellers führen würde, vgl. zu letzterem Aspekt in Anlehnung an die sozialrechtliche Vorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.10.2011 - 8 ME 173/11, Rn. 15, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27.04.2007 - 8 LA 29/07, Rn. 8, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.05.2005 - 2 LB 6/03, Rn. 41, juris; VG Berlin, Urteil vom 19.04.2011 - 12 K 171.10, Rn. 39, juris; jeweils zu gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften berufsständischer Versorgungswerke, die anders als die Vorschrift des § 33 Abs. 8 SVR NRW keine ausdrücklichen einzelfallbezogenen Härtefallregelungen enthalten.
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