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   OVG Hamburg, 29.08.2005 - 1 Bs 258/05   

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OVG Hamburg, 29.08.2005 - 1 Bs 258/05 (https://dejure.org/2005,9216)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.2005 - 1 Bs 258/05 (https://dejure.org/2005,9216)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 2005 - 1 Bs 258/05 (https://dejure.org/2005,9216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufnahme an einer Gesamtschule; Pflicht der Schule zur grundsätzlichen Berücksichtigung des Aufnahmewunsches; Möglichkeit der Ablehnung der Aufnahme bei erschöpfter Kapazität

  • Judicialis

    HmbSG § 42; ; HmbSG § 87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbSG § 42; HmbSG § 87

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Aufnahme in Wunschschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 401
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05

    Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.08.2005 - 1 Bs 258/05
    Ferner können ihn besondere Regelungen wie die des § 10 Abs. 3 Satz 2 HmbSG über das Versuchsprogramm für den spanischsprachigen Zweig einer Grundschule (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschl. vom 27. Juli 2005 - 1 Bs 205/05 - begrenzen.
  • VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08

    Kein genereller Vorrang von Geschwisterkindern bei der Aufnahme in die

    Sind die Kapazitäten erschöpft, können die Eltern beanspruchen, dass über die Aufnahme ihres Kindes nach § 42 Abs. 4 HmbSG in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird ( vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 4 f.; vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 12. August 2005, 2 E 2401/05 ).

    Die Kapazitätsgrenze nach § 42 Abs. 4 HmbSG wird insoweit konkretisiert durch § 87 Abs. 1 HmbSG i.V.m. § 1 OrganisationsfrequenzVO ( OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 4 ff. ).

    Die Kammer muss nicht entscheiden, ob die hier praktizierte Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich zulässig ist ( dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 17 ff.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 4.10.2001, 1 B 363/01, Juris Rn. 10; VG Mainz, Beschluss vom 2.6.2008, 6 L 371/08.MZ, Juris Rn. 5 ) und ob diese dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt und deshalb durch Gesetz zu regeln wäre ( vgl. die Regelungen anderer Länder: § 59a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Niedersächsisches Schulgesetz - besondere Berücksichtigung von Geschwisterkindern im Losverfahren; § 55a Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz für das Land Berlin - bevorzugte Aufnahme in die Grundschule, soweit im Einzelfall eine ausgeprägte persönliche Bindung beeinträchtigt würde; § 1 Abs. 2 APO S I NRW - Geschwisterkinder als eines mehrerer Auswahlkriterien ).

    Denn das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es, der klagenden Partei bei einem fehlerhaften Verfahren einen Anspruch zuzusprechen ( OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15 ).

  • OVG Hamburg, 17.07.2013 - 1 Bs 213/13

    Vorschulbesuch muss bei der Auswahl der Schulbewerber angemessen berücksichtigt

    Sind die bestehenden Kapazitäten nicht hinreichend, um alle Schulbewerber aufzunehmen, so kann beansprucht werden, dass über die Aufnahme nach § 42 Abs. 7 HmbSG in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2005, 1 Bs 205/05, juris Rn. 9, 14; Beschl. v. 29.8.2005, 1 Bs 258/05, juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 02.08.2010 - 15 E 1785/10

    Die Schulweglänge darf bei einer Profilschule nicht das maßgebliche

    Sind die Kapazitäten erschöpft, kann es beanspruchen, dass über seine Aufnahme nach § 42 Abs. 7 HmbSG in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird ( vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 27.7.2005, 1 Bs 205/05, Juris Rn. 9, 14; vom 2.8.2005, 1 Bs 228/05; vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 4 f.; vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 12.8.2005, 2 E 2401/05 ).

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es jedoch, der klagenden Partei bei einem fehlerhaften Verfahren einen Anspruch zuzusprechen (VG Hamburg, Beschlüsse vom 12.8.2009, 2 E 1856/09 und vom 24.7.2008, 15 E 1874/08, Juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15 ).

  • OVG Hamburg, 31.08.2015 - 1 Bs 177/15

    Verpflichtung zur Aufnahme in die 1. Klasse

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt, nicht darauf abzustellen, ob der Antragsteller nach den Auswahlkriterien der Antragsgegnerin einen Platz erhalten hätte, wenn diese die freien Plätze anderweitig vergeben hätte (OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, 1 Bs 258/05, NVwZ-RR 2006, 401, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 08.08.2011 - 1 Bs 137/11

    Auswahlentscheidung zur Aufnahme in ein Gymnasium

    Denn der Anspruch auf Aufnahme in die gewählte Schule findet seine Grenze u.a. in der Aufnahmekapazität der Schule (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, NVwZ-RR 2006, 401).
  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 15 E 1532/11

    Virtuelles Losverfahren; Schulplatz; Versuchsschule; Auslosung; Versuchsprogramm;

    Sind die Kapazitäten erschöpft, kann es beanspruchen, dass über seine Aufnahme nach § 42 Abs. 7 HmbSG in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird ( vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 27.7.2005, 1 Bs 205/05, Juris Rn. 9, 14; vom 2.8.2005, 1 Bs 228/05; vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 4 f.; so auch VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2010, 15 E 1785/10, Juris Rn. 21 ).

    Da andernfalls gerichtlicher Rechtsschutz bei derartigen Fehlern nicht mehr zu erlangen wäre und die Antragsgegnerin sich ansonsten nach Vergabe der Schulplätze stets auf faktische Unmöglichkeit der Korrektur von Verfahrensfehlern berufen könnte, ist sie hier verpflichtet, die Schulplätze nachträglich bereitzustellen und zudem durch die Zurverfügungstellung der nötigen Ressourcen in der Schule dafür Sorge zu tragen, dass trotz Aufnahme weiterer Schüler ein dem Versuchsprogramm entsprechender Unterricht gewährleistet bleibt (vgl. auch VG Hamburg, Beschlüsse vom 12.8.2009, 2 E 1856/09 und vom 24.7.2008, 15 E 1874/08 , Juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05 , Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15).

  • OVG Hamburg, 04.08.2010 - 1 Bs 156/10

    Zu den Klassenfrequenzen für die 5. Klassen des Schuljahres 2010/2011

    Dieser findet seine Grenze u.a. in der Aufnahmekapazität der Schule (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, NVwZ-RR 2006, 401).

    Das Gebot effektiven Rechtschutzes rechtfertigt es, nicht darauf abzustellen, ob sie nach den Auswahlkriterien der Antragsgegnerin einen Platz erhalten hätte, wenn diese die freien Plätze anderweitig vergeben hätte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, NVwZ-RR 2006, 401).

  • OVG Hamburg, 26.08.2009 - 1 Bs 159/09

    Anspruch auf Aufnahme an Wunschschule; Versuchsschule

    Sie ist nebeneinander derart möglich, dass sich der aus § 42 Abs. 4 HmbSG ergebende Aufnahmeanspruch in die Wunschschule, der nicht von vornherein auf ein Recht auf ermessenfehlerfreie Auswahl beschränkt ist, durch besondere Regelungen wie die des § 10 Abs. 3 Satz 2 HmbSG über das Versuchsprogramm begrenzt werden kann, soweit diese aus dem Versuchsprogramm hergeleitet werden können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, 1 Bs 258/05).
  • VG Hamburg, 03.08.2012 - 15 E 1778/12

    Vorläufige Aufnahme in weiterführende Schule; Schulwunsch; Kapazität; keine

    Sind die Kapazitäten der gewählten Schule erschöpft, so kann der Bewerber beanspruchen, dass über seine Aufnahme unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des § 42 Abs. 7 HmbSG und Beachtung des Art. 3 GG in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird ( vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.7.2005, 1 Bs 205/05, juris Rn. 9, 14; v. 2.8.2005, 1 Bs 228/05; v. 29.8.2005, 1 Bs 258/05, juris Rn. 4 f.; so auch VG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2010, 15 E 1785/10, juris Rn. 21 ).

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es, der klagenden bzw. um Eilrechtsschutz nachsuchenden Partei bei einem fehlerhaften Verfahren einen Anspruch auf vorläufige Aufnahme in die Schule zuzusprechen (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 12.8.2009, 2 E 1856/09 und v. 24.7.2008, 15 E 1874/08, juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2005, 1 Bs 258/05, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.9.2005, 8 S 84.05, juris, Rn. 15 ).

  • VG Hamburg, 29.07.2011 - 15 E 1550/11

    Zum Anspruch eines Schulwechslers auf Aufnahme in eine 8. Klasse einer

    Sind die Kapazitäten erschöpft, kann es beanspruchen, dass über seine Aufnahme nach § 42 Abs. 7 HmbSG in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermessensfehlerfrei entschieden wird ( vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 27.7.2005, 1 Bs 205/05, Juris Rn. 9, 14; vom 2.8.2005, 1 Bs 228/05; vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 4 f.; vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 12.8.2005, 2 E 2401/05 ).

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes rechtfertigt es jedoch, der klagenden Partei bei einem dermaßen fehlerhaften Verfahren gleichwohl einen Anspruch zuzusprechen (vgl. dazu auch VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2010, 15 E 1785/10, Juris Rn. 52 ff. sowie VG Hamburg, Beschlüsse vom 12.8.2009, 2 E 1856/09 und vom 24.7.2008, 15 E 1874/08, Juris Rn. 44; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris, Rn. 15 ).

  • VG Hamburg, 15.07.2010 - 2 E 1571/10

    Aufnahme in Wunschschule; Kapazitätsgrenze; Organisationsfrequenz

  • VG Hamburg, 18.08.2014 - 2 E 3484/14

    Zur Zuweisung zur Wunschschule nach der Schulweglänge am Stichtag.

  • VG Hamburg, 08.08.2014 - 2 E 3555/14

    Zur Einschulung auf einer anderen Schule als der Schule, an der die besuchte

  • VG Hamburg, 12.08.2011 - 15 E 1810/11

    Anspruch auf Einschulung in der Wunschschule; Geschwisterprivileg und

  • OVG Hamburg, 30.09.2011 - 1 Bs 167/11

    Überschreitung der Klassengrößen in Grundschulen mit sozialstrukturell

  • VG Hamburg, 09.08.2013 - 15 E 2975/13

    Aufnahme eines Schülers in seine Wunschschule; Klassengröße; Härtefall

  • VG Hamburg, 23.07.2013 - 15 E 2396/13

    Zum fehlenden Anspruch auf Kapazitätsausweitung an der Schule Strenge.

  • VG Hamburg, 12.01.2011 - 15 E 3433/11

    Vergabe eines Schulplatzes an einer bestimmten Schule an einen Zuzügler

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