Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06   

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BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06 (https://dejure.org/2006,2552)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 4 B 32.06 (https://dejure.org/2006,2552)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 4 B 32.06 (https://dejure.org/2006,2552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes durch mündliche Erklärung im gerichtlichen Verfahren; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 589
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06
    Die Frage, ob die Korrektur eines Verwaltungsakts, der schriftlich zu erlassen ist, ebenfalls der Schriftform bedarf oder formlos möglich ist, würde sich in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen, weil die Vertreterin der Baurechtsbehörde die Unklarheiten in den Auflagen zur Baugenehmigung durch Erklärung zu Protokoll beseitigt hat und dies die Schriftform wahrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 ; Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 73.03 - NVwZ 2003, 997).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06
    Dass sie dann auch einen unklaren Verwaltungsakt präzisieren darf, versteht sich von selbst und wird durch die Entscheidung vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - (NVwZ 2005, 933 ) bestätigt.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - (BVerwGE 87, 241 ) eine Behörde für befugt gehalten, einen unvollständigen Beschluss im gerichtlichen Verfahren zu ergänzen.
  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 73.03

    Zusicherung, Schriftform der -; Schriftform eines Verwaltungsakts; Protokoll,

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06
    Die Frage, ob die Korrektur eines Verwaltungsakts, der schriftlich zu erlassen ist, ebenfalls der Schriftform bedarf oder formlos möglich ist, würde sich in dem angestrebten Revisionsverfahren nicht stellen, weil die Vertreterin der Baurechtsbehörde die Unklarheiten in den Auflagen zur Baugenehmigung durch Erklärung zu Protokoll beseitigt hat und dies die Schriftform wahrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 ; Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 73.03 - NVwZ 2003, 997).
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Dass dies im Bescheid vom 14.3.2013 noch nicht der Fall war, ist unschädlich, weil Bestimmtheitsmängel auch im Rechtsbehelfsverfahren noch beseitigt werden können (vgl für das Klageverfahren BSG vom 31.1.1989 - 2 RU 16/88 - SozR 1300 § 48 Nr. 54 = juris RdNr 18; vgl für das Widerspruchsverfahren BSG vom 29.1.1997 - 6 RKa 24/96 - BSGE 80, 48, 49 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 19 S 119 - juris RdNr 14; BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 13; vgl auch BVerwG vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241, 244 f = Buchholz 406.27 § 77 BBergG Nr. 1 - juris RdNr 26 f; BVerwG vom 21.6.2006 - 4 B 32.06 - juris RdNr 1) .
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Ein ursprünglich zu unbestimmter Verwaltungsakt kann, wie sich aus § 79 Abs. 1 VwGO ergibt, im Widerspruchsverfahren, aber auch noch im Verwaltungsprozess präzisiert werden (BVerwG, Beschl. v. 21.06.2006 - 4 B 32.06 - NVwZ-RR 2006, 589).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2011 - 1 S 915/11

    Untersagung von Schwangerschaftskonfliktberatung auf dem Gehsteig durch privaten

    Ein etwaiger Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot könnte im Übrigen im Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls selbst in einem sich anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.06.2006 - 4 B 32.06 - NVwZ-RR 2006, 589) durch nachträgliche Klarstellung noch geheilt werden.
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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 8 A 10095/06.OVG   

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https://dejure.org/2006,15394
OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 8 A 10095/06.OVG (https://dejure.org/2006,15394)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.2006 - 8 A 10095/06.OVG (https://dejure.org/2006,15394)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 2006 - 8 A 10095/06.OVG (https://dejure.org/2006,15394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Beihilfe nach Verstoß gegen die Förderbestimmungen im Recht der landwirtschaftlichen Subvention ; Förderungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für ökologischen Ackerbau; Verhältnismäßigkeitserwägungen bei gebundenen Entscheidungen über den Entzug von aus ...

  • Judicialis

    VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 32 Abs. 1 S. 2; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 32 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 2419/2001 Art. 32; ; VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 2 Abs. 1 S. 2; ; VO (EG, EUR... ATOM) Nr. 2988/95 Art. 2 Abs. 1; ; VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 2; ; VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 4 Abs. 1; ; VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 Art. 4; ; VO (EG) Nr. 817/2004 Art. 70 S. 1; ; VO (EG) Nr. 817/2004 Art. 70

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 589
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.07.2004 - C-295/02

    Gerken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 8 A 10095/06
    Die Kürzung oder vollständige Entziehung einer solchen Förderung wie der Zuwendung für das zweite Verpflichtungsjahr nach dem FUL-Programm ist eine verwaltungsrechtliche Sanktion i.S.v. Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - C-295/02 - Begründungssatz 50; NVwZ 2004, 1343).
  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 8 A 10095/06
    Das ergibt sich aus den gemeinschaftsrechtlichen Rahmenvorgaben für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten bei der Gewährung und Verwendung von Beihilfen, wie sie aus der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 18.Dezember 1995 (ABl. Nr. L 312/1) folgen (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2004 - 3 C 37.03 -, Rdn. 43, juris).
  • VG Mainz, 09.11.2006 - 1 K 305/05

    Umstrukturierungsbeihilfe und Berechnung der Weinanbaufläche.

    Demnach sind auch Sanktionen gemäß Art. 15 Abs. 1 VO Nr. 1227/2000 am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen und bei festgestellter Unverhältnismäßigkeit rechtswidrig (vgl. allgemein hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2006, Az.: 8 A 10095/06.OVG -, NVwZ-RR 2006, 589; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Auflage, 2003, Einführung Rdnr. 65).

    Das alles belegt augenfällig, dass jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung und der Abgabe der Meldung durch den Kläger "klare und handhabbare Regeln", die Voraussetzung für eine subventionsrechtliche Sanktion sind (vgl. OVG, Beschluss vom 27. April 2006, a.a.O., Urteilsabdruck Seite 5), nicht vorhanden waren.

  • VG Neustadt, 09.08.2019 - 2 K 127/19

    Erfüllung der Greening Verpflichtungen; "geringfügiger" Charakter eines Verstoßes

    Dies ergibt sich aus den gemeinschaftsrechtlichen Rahmenvorgaben für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten bei der Gewährung und Verwendung von Beihilfen, wie sie aus der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 18.Dezember 1995 (ABl. Nr. L 312/1) folgen, und auf welchen auch die in Art. 58 VO (EU) 1306/2013 übernommenen Regelungen beruhen (vgl. hierzu auch OVGRP, Beschluss vom 27. April 2006 - 8 A 10095/06.OVG - in: ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10314/07

    Frage der Förderschädlichkeit im Weinrecht bei Änderungen gegenüber Antrag

    Dabei ist sich der Senat bewusst, dass das Subventionsrecht auf klare und handhabbare Regeln angewiesen ist, deren Nichtbeachtung auch Konsequenzen nach sich ziehen muss (vgl. Beschluss des Senats vom 27. April 2006 - 8 A 10095/06.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Braunschweig, 19.10.2006 - 1 A 367/05

    Auszahlungsanordnung; Dorferneuerung; Erstattungsprinzip; EU-Mittel;

    Verhältnismäßigkeitserwägungen sind auch bei gebundenen Entscheidungen über den Entzug von letztlich aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft finanzierten Beihilfen anzustellen (vgl. OVG Koblenz, B. v. 27.04.2006, Az. 8 A 10095/06).
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