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   OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05   

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OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 (https://dejure.org/2006,3063)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 (https://dejure.org/2006,3063)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 (https://dejure.org/2006,3063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123; ThürRG § 48
    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts; Konkurrentenstreitverfahren; Anordnungsanspruch; Bewerbungsverfahrensanspruch; Präsident des Verwaltungsgerichts; Anforderungsprofil; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnungsanspruch in richterrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Feststellung der Rechtswidrigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers; Fachliche Anforderungen an die Wahrnehmung des Amtes eines Präsidenten eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; ThürRG § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; ThürRG § 48
    Recht der Richter: Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle eines Präsidenten des Verwaltungsgerichts - Konkurrentenstreitverfahren; Anordnungsanspruch; Bewerbungsverfahrensanspruch; Präsident des Verwaltungsgerichts; Anforderungsprofil; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 745
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 2 EO 515/01

    Beförderungen; Beförderungen; Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Zu Recht trägt der Antragsteller vor, dass für eine Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs nicht zu fordern ist, dass das Auswahlverfahren mit erheblicher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft ist und bei korrektem Vorgehen der Antragsteller möglicherweise erfolgreich gewesen wäre (siehe so auch noch Beschlüsse des Senats vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, ThürVBl 2002, 139, und vom 04.07.1995 - 2 EO 27/94 - m. w. N.).

    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O., und vom 31.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, ThürVBl 2005, 134, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 m. w. N.), dass ein Beamter oder ein Richter regelmäßig keinen Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes hat.

    Anhand der verfassungsrechtlichen Leistungskriterien ist dann ein Vergleich anzustellen sowie eine darauf begründete Reihenfolge der Bewerber durch den Dienstherrn festzulegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O. und vom 31.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, a. a. O.).

    Im Widerspruchsverfahren kann jedenfalls bei Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde, wie hier im Falle des Antragsgegners (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 BRRG), eine unzureichende Wahrnehmung von Beurteilungsspielräumen und Ermessensausübung durch Nachholung einer fehlerfreien Entscheidung geheilt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O. m. w. N.; SächsOVG, Beschluss vom 28.07.2005 - 3 BS 72/05 -, zit. nach juris).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O., und vom 31.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, ThürVBl 2005, 134, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 m. w. N.), dass ein Beamter oder ein Richter regelmäßig keinen Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes hat.

    Dem Leistungsvergleich müssen aussagekräftige, d. h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen zu Grunde liegen (BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; und vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, a. a. O.).

    Dementsprechend ist die Berücksichtigung des Dienstalters als Hilfskriterium bei der Besetzung von Beförderungsstellen nur im Falle eines Leistungsgleichstands mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Dem Leistungsvergleich müssen aussagekräftige, d. h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen zu Grunde liegen (BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; und vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, a. a. O.).

    Die beurteilenden Vorgesetzten müssen ihrer Bewertung denselben Begriffsinhalt der Noten zugrunde legen und diese mit demselben Aussagegehalt verwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.2003 - 2 C 16.02 -, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Hierzu hat der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt (vgl. nur Beschlüsse des Senats vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O., und vom 31.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, ThürVBl 2005, 134, jeweils m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147 m. w. N.), dass ein Beamter oder ein Richter regelmäßig keinen Anspruch auf Verleihung eines höheren statusrechtlichen Amtes hat.

    Anhand der verfassungsrechtlichen Leistungskriterien ist dann ein Vergleich anzustellen sowie eine darauf begründete Reihenfolge der Bewerber durch den Dienstherrn festzulegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, a. a. O. und vom 31.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Gleichwohl können sie vor allem bei einem umfassenden Vergleich von Bewerbern bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen, wie dies auch ein Rückgriff auf den weiteren Inhalt der Personalakten, soweit er den beruflichen Werdegang betrifft, auf den Besetzungsvorschlag/-bericht und frühere Beurteilungen eröffnet (vgl. auch BayVGH , Beschluss vom 19.01.2000 - 3 CE 99.3309 -, DVBl 2000, 1140).
  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Diese Einwände hat der Senat bereits mit Beschluss vom 21. September 2005 (Az. 2 EO 870/05) zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - 6 B 1275/01

    Über die Besetzung der Stelle des Leiters GS bei der Kreispolizeibehörde Coesfeld

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Dieser Unterschied kann im Einzelfall durch die besondere Eignung des statusrechtlich niedriger eingestuften Mitbewerbers für das angestrebte Amt ausgeglichen werden (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18.04.1996 - 6 B 709/96 -, vom 02.10.1997 - 6 B 1661/97 -, vom 24.06.1998 - 6 A 416/96 -, vom 31.03.2000 - 6 B 357/99 -, vom 26.10.2000 - 6 B 1281/00 -, vom 19.12.2001 - 6 B 1408/01 - und vom 28.01.2002 - 6 B 1275/01 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - 6 B 1408/01

    Möglichkeit eines Ausgleichs des im Allgemeinen größeren Gewichts der

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Dieser Unterschied kann im Einzelfall durch die besondere Eignung des statusrechtlich niedriger eingestuften Mitbewerbers für das angestrebte Amt ausgeglichen werden (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18.04.1996 - 6 B 709/96 -, vom 02.10.1997 - 6 B 1661/97 -, vom 24.06.1998 - 6 A 416/96 -, vom 31.03.2000 - 6 B 357/99 -, vom 26.10.2000 - 6 B 1281/00 -, vom 19.12.2001 - 6 B 1408/01 - und vom 28.01.2002 - 6 B 1275/01 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2000 - 6 B 1281/00

    Besetzung des Beförderungsdienstpostens eines Oberstudiendirektors/einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Dieser Unterschied kann im Einzelfall durch die besondere Eignung des statusrechtlich niedriger eingestuften Mitbewerbers für das angestrebte Amt ausgeglichen werden (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18.04.1996 - 6 B 709/96 -, vom 02.10.1997 - 6 B 1661/97 -, vom 24.06.1998 - 6 A 416/96 -, vom 31.03.2000 - 6 B 357/99 -, vom 26.10.2000 - 6 B 1281/00 -, vom 19.12.2001 - 6 B 1408/01 - und vom 28.01.2002 - 6 B 1275/01 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05
    Dem Leistungsvergleich müssen aussagekräftige, d. h. hinreichend differenzierte und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhende dienstliche Beurteilungen zu Grunde liegen (BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398; vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; und vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, a. a. O.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 38.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 BS 72/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Anforderungsprofil,

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Zwar handelt es sich bei dem Besetzungsbericht lediglich um einen der Auswahlentscheidung vorausgehenden Vorschlag ohne rechtliche Außenwirkung zugunsten eines Bewerbers (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 07.08.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.04.2013 - 6 CE 13.59 -, IÖD 2013, 134; die vom Antragsteller demgegenüber in Bezug genommenen Beschlüsse des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, DVBl. 1996, 521, des Hessischen VGH vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, ESVGH 48, 158 und vom 22.06.2011 - 1 B 499/11-, Juris sowie des Thüringer OVG vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, betreffen andere Konstellationen und Fragestellungen), der konkrete Besetzungsvorschlag zeigt aber, wie die Beurteilerin ihre Anlassbeurteilung selbst interpretiert.
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

    Daraus folgt ein Anspruch des Beamten, der seine Beförderung anstrebt, dass der Dienstherr das ihm bei der Entscheidung über eine Beförderung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. zu allem m. w. N. zuletzt: Beschlüsse des Senats vom 26. Juli 2007 - 2 EO 14/07 - und vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - NVwZ-RR 2006, 745-750).

    Diese dienstlichen Beurteilungen müssen hinreichend differenziert sein und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. nur Beschluss des Senats vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, a. a. O., m. w. N., und BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).

    Der Senat hat daher in der Vergangenheit gefordert (vgl. nur Beschluss des Senats vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, a. a. O., auch im Ergebnis bereits: Beschluss des Senats vom 29. Oktober 2001 - 2 EO 515/01 -, ThürVBl 2002, 139), dass es regelmäßig geboten ist, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt, heranzuziehen.

    Es kann dahinstehen, ob auf Grundlage dieser Rechtsprechung an der Entscheidungspraxis des Senats festzuhalten ist, der für eine ergänzende Begründung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einen weiten Spielraum gesehen hat (Beschluss des Senats vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, Juris).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Dass die Berufserfahrung wie die Verwendungsbreite dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Befähigung zuzurechnende Merkmale sein und zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle zu Grunde zu legen sind, gehören können, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht vom 13.4.2006, Az. 2 EO 1065/05, NVwZ-RR 2006, 745, letzter Leitsatz und RdNr. 92 nach ).
  • VG Würzburg, 25.02.2011 - W 1 E 10.1375

    Vizepräsident des Verwaltungsgerichts; Bewerberverfahrensanspruch

    Das Anforderungsprofil selbst muss dabei leistungsbezogen sein und sich jeweils an den Anforderungen des zu besetzenden Amtes ausrichten (Thür. OVG vom 13.04.2006, NVwZ-RR 2006, 745).

    Das Anforderungsprofil muss nicht in jedem Fall vor der Auswahlentscheidung schriftlich festgelegt werden, sofern sich die wesentlichen Merkmale des Beförderungsamtes aus einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Geschäftsverteilungsplänen, Verwaltungsvorschriften oder Stellenbeschreibungen ergeben (Thür. OVG vom 13.04.2006, a.a.O.).

    Vorliegend war eine vorherige Aufstellung des Anforderungsprofils eines Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts nicht erforderlich und ist die Beschreibung im Besetzungsvermerk selbst ausreichend, da die Aufgaben des Präsidenten eines Verwaltungsgerichts (bzw. seines Vertreters) zum einen aus der Rechtsprechung bekannt sind (vgl. etwa Thür. OVG vom 13.04.2006 a.a.O sowie BayVGH v. 19.1.2000, BayVBl 2001, 214) und sich diese im konkreten Fall vor allem auch der Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichts Würzburg für die allgemeine Verwaltung und Geschäftsstelle entnehmen lassen.

  • VG Weimar, 17.07.2006 - 4 E 390/06
    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass dem Bewerber eine Verwendung im Thüringer Justizministerium wie auch in einer anderen Behörde "Verwaltungserfahrung" vermittelt und als solche bei einer Auswahlentscheidung durchaus etwa über das Kriterium der "Verwendungsbreite" als ein zulässiges leistungsbezogenes Merkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VG Weimar, Beschl. v. 23.07.2001 - 4E 614/01.We - S. 9 des amtlichen Umdrucks) oder/und als ein zulässiges der Befähigung zuzuschreibendes Merkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 28 des amtlichen Umdrucks) berücksichtigungsfähig ist; vorliegend wurde die "umfangreiche Erfahrung" des Antragstellers "in der Verwaltung" im Übrigen auch zu seinen Gunsten berücksichtigt (s. Auswahlvermerk vom 02.02.2006, Bl. 201 ff. des Besetzungsvorgangs, BA 19).

    Mit diesen Richtlinien hat er ein Beurteilungssystem eingeführt, Notenskalen aufgestellt und festgelegt, welchen Begriffsinhalt die einzelnen Notenbezeichnungen haben (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, S. 22 f. des amtlichen Umdrucks zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Der hiergegen gerichtete Einwand des Antragstellers, der dienstlichen Beurteilung des Inhabers eines höherwertigen Amtes komme grundsätzlich nur im Allgemeinen ein größeres Gewicht zu, der Unterschied könne durch die besondere Eignung des statusrechtlich niedriger eingestuften Mitbewerbers ausgeglichen werden, mag für einen Einzelfall zutreffen, wenn allein das höhere Statusamt (im Fall R 2 m.Z. gegenüber R 2) das um eine ganze Notenstufe bessere Gesamtprädikat des statusniedrigeren Richters nicht auszugleichen vermag (vgl. Thür OVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 22 des amtlichen Umdrucks).

  • VG Meiningen, 29.10.2008 - 1 E 364/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Einordnung von Beurteilungen oberster Bundesgerichte

    Diese dienstlichen Beurteilungen müssen allerdings hinreichend differenziert sein und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (vgl. ThürOVG, B. vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745 ff., m. w. N.; BVerwG, B. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397).

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat daher bereits in mehreren Entscheidungen (vgl. nur B. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, a. a. O.; B. v. 29.10.2001 - 2 EO 515/01 -, ThürVBl 2002, 139 f.) festgestellt, dass es regelmäßig geboten ist, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt, heranzuziehen.

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (zur aktuellen Rspr. bzgl. Auswahlverfahren bei Richterstellen vgl. u. a.: BayVGH, B. v. 18.02.2008 - 3 CE 07.2937 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen, 13.11.2007 - 3 BS 19/07 -, zitiert nach Juris; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 -, zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745 ff.).

  • VG Gera, 31.07.2013 - 1 E 331/13

    Auswahlentscheidung bei divergieren von Leistungsbewertung und Eignungsprognose

    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (ThürOVG, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 EO 1065/05 -, ThürVGRspr. 2007, 4 [7]).

    Wesentliche Grundlage für den erforderlichen aktuellen Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Richtern und Beamten sind neben dem Inhalt der Personalakten insbesondere hinreichend aktuelle Regelbeurteilungen oder - soweit solche fehlen - aktuelle Bedarfsbeurteilungen, die ausreichend aussagekräftig und zwischen den Beteiligten vergleichbar sein müssen (ThürOVG, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 EO 1065/05 -, ThürVGRspr. 2007, 4 [7 f., 10 f.]).

    Bereits mit dem Ausgang dieses Verfahrens wird praktisch über den endgültigen Erfolg in der Hauptsache entschieden (ThürOVG, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 EO 1065/05 -, ThürVGRspr. 2007, 4 [12]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und

    Danach bedarf keiner Vertiefung, dass die Führungs erfahrung als solche, die ein dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Befähigung zuzuschreibendes Merkmal sein kann, auch nicht als Korrektiv einer an sich schlechteren (oder besseren) Einschätzung des Leistungsstands missverstanden werden darf (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, DVBl. 2007, 563; Thüringisches OVG, Beschluss vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745; Senatsbeschlüsse vom 16.06.2008 - 4 S 179/08 - und vom 05.08.2009 - 4 S 1123/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.05.2005 - 6 B 594/05 -, und vom 30.11.2007 - 6 A 4419/05 -, jeweils Juris).
  • VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass dem Bewerber eine Verwendung im Thüringer Justizministerium wie auch in einer anderen Behörde "Verwaltungserfahrung" vermittelt und als solche bei einer Auswahlentscheidung durchaus etwa über das Kriterium der "Verwendungsbreite" als ein zulässiges leistungsbezogenes Merkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VG Weimar, Beschl. v. 23.07.200 1 - 4 E 6 14/01 .We - S. 9 des amtlichen Umdrucks) oder/und als ein zulässiges der Befähigung zuzuschreibendes Merkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 28 des amtlichen Umdrucks) berücksichtigungsfähig ist; vorliegend wurde die "umfangreiche Erfahrung" des Antragstellers "in der Verwaltung" im Übrigen auch zu seinen Gunsten berücksichtigt (s. Auswahlvermerk vom 02.02.2006, Bl. 201 ff. des Besetzungsvorgangs, BA 19).

    Mit diesen Richtlinien hat er ein Beurteilungssystem eingeführt, Notenskalen aufgestellt und festgelegt, welchen Begriffsinhalt die einzelnen Notenbezeichnungen haben (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, S. 22 f. des amtlichen Umdrucks zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Der hiergegen gerichtete Einwand des Antragstellers, der dienstlichen Beurteilung des Inhabers eines höherwertigen Amtes komme grundsätzlich nur im Allgemeinen ein größeres Gewicht zu, der Unterschied könne durch die besondere Eignung des statusrechtlich niedriger eingestuften Mitbewerbers ausgeglichen werden, mag für einen Einzelfall zutreffen, wenn allein das höhere Statusamt (im Fall R 2 m.Z. gegenüber R 2) das um eine ganze Notenstufe bessere Gesamtprädikat des statusniedrigeren Richters nicht auszugleichen vermag (vgl. Thür OVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 22 des amtlichen Umdrucks).

  • VG Gera, 11.03.2022 - 1 E 158/22
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, zitiert nach juris; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 57).

    Wesentliche Grundlage für den erforderlichen aktuellen Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsvergleich zwischen den in Betracht kommenden Beamten sind neben dem Inhalt der Personalakten insbesondere hinreichend aktuelle Regelbeurteilungen oder - soweit solche fehlen - aktuelle Bedarfsbeurteilungen, die ausreichend aussagekräftig und zwischen den Beteiligten vergleichbar sein müssen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, zitiert nach juris).

    Bereits mit dem Ausgang dieses Verfahrens wird praktisch über den endgültigen Erfolg in der Hauptsache entschieden (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 -, zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

  • VG Gera, 29.03.2019 - 1 E 2240/18

    Beschränkung einer Stellenausschreibung des Dienstherrn auf einen bestimmten

  • VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21

    Stellenzuweisung zu einem bestimmten Beförderungskreis; Zulässigkeit eines

  • VG Gera, 13.07.2015 - 1 E 143/15

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher Dienstherren

  • VG Gera, 13.07.2015 - 1 E 170/15

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher Dienstherren

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

  • VG Gera, 30.05.2018 - 1 E 1042/17

    Erfolgreiche Erprobung des Beamten als Beförderungsvoraussetzung

  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

  • VG Weimar, 11.06.2007 - 4 E 226/07

    Recht der Landesbeamten; Anordnungsgrund bei Konkurrenten mit verschiedenen

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

  • VG Würzburg, 02.08.2010 - W 1 S 10.559

    Konkurrentenstreitigkeit um die Besetzung einer Vizepräsidentenstelle am

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

  • OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11

    Konkurrentenstreitigkeit - Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der

  • VG Gera, 13.09.2018 - 1 E 1430/18

    Einstweilige Anordnung gegen eine Stellenbesetzung mit einem Mitbewerber;

  • OVG Thüringen, 08.04.2011 - 2 EO 192/09

    Beurteilung bei Beförderung im Beurteilungszeitraum

  • OVG Thüringen, 16.10.2007 - 2 EO 781/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreit um die Stelle eines Regierungshauptsekretärs

  • OVG Thüringen, 13.03.2014 - 2 EO 511/13

    Streitwert im Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle im Eilverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 15.07

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Richters bei fehlerhafter dienstlicher

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264

    Neue Entscheidung im zweiten Auswahlverfahren vor rechtsbeständiger Entscheidung

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 5 OA 477/08

    Streitwertfestsetzung i.R.e. beamtenrechtlichen Beförderungsstreitigkeit

  • VG Gera, 20.05.2016 - 1 E 1183/15

    (Besetzung einer W3-Professur; Bewerbungsverfahrensanspruch; Mängel des

  • VG Hannover, 08.06.2010 - 13 A 6173/09

    Konkurrentenverfahren; Beurteilung; Vergleichbarkeit; unterschiedlicher Maßstab;

  • OVG Hamburg, 05.10.2009 - 5 So 140/09

    Wert des Streitgegenstandes; Bescheidung von Dienst- und Sachaufsichtbeschwerden

  • VG Gera, 26.08.2019 - 1 K 1283/17

    Sicherstellung grundsätzlich regelmäßig stattfindender dienstlicher

  • VG Weimar, 28.02.2013 - 1 E 1112/12

    Vorverlagerung der Auswahlentscheidung bei der Ausschreibung von

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines

  • VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11

    Fehlende Dienstpostenbewertung; keine vorherige Erprobung auf einem

  • VG Gera, 16.05.2012 - 1 E 35/12

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Besetzung einer Referatsleiterstelle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07

    Konkurrentenstreit bei der Besetzung einer Stelle in der Sozialgerichtsbarkeit

  • VG Meiningen, 08.03.2021 - 1 E 268/20

    Beförderungsauswahl auf der Grundlage von Zwischenabstufungen innerhalb der

  • VG Meiningen, 26.01.2009 - 1 K 497/06

    Recht der Landesbeamten; Zum Prüfungsmaßstab des Gerichts bei Klagen gegen

  • VG Düsseldorf, 15.02.2008 - 2 L 2145/07

    Besetzung von Schulleiterposten wegen Nichtberücksichtigung hausinterner Bewerber

  • VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 2 L 2090/07

    Besetzung von Schulleiterposten wegen Nichtberücksichtigung hausinterner Bewerber

  • VG Meiningen, 14.09.2007 - 1 E 329/07

    Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Vereinbarkeit der Beförderungsrichtlinie

  • VG Meiningen, 21.08.2020 - 1 E 1460/19

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs wegen Zugrundelegung unzutreffender,

  • VG Weimar, 04.09.2012 - 4 E 909/12

    Beamtenrecht: Ernennungsverbot bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im

  • VG Düsseldorf, 16.10.2014 - 2 L 1869/14

    Schulleiter; Verwendungsbreite; Hausbewerber; Außenbewerber

  • VG Bremen, 10.01.2013 - 6 V 893/12

    Besetzung des Dienstpostens des Direktors der Bremischen Bürgerschaft -

  • VG Weimar, 06.06.2012 - 4 E 8/12

    Sachwidrige Voraussetzung im Anforderungsprofil zur Besetzung einer

  • VG Meiningen, 16.04.2008 - 1 E 136/08

    Recht der Landesbeamten; Zur Auswahlentscheidung bei sogenannten

  • VG Meiningen, 25.01.2017 - 1 E 486/15

    Konkurrentenstreit; formelle und materielle Rechtmäßigkeit der einer Beförderung

  • VG Meiningen, 22.08.2019 - 1 E 1530/18

    Zur Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen unterschiedlicher

  • VG Meiningen, 13.06.2013 - 1 E 480/12

    Vorgelagerte Festlegung eines Anforderungsprofils bei Vergabe einer Amtszulage

  • VG Meiningen, 28.02.2013 - 1 E 481/12

    Konkurrentenstreit zwischen dem bisherigen Stelleninhaber und dessen Vertreter um

  • VG Weimar, 24.02.2022 - 1 E 1586/21

    Konkurrentenstreitigkeit um Schulleiterposten; Erwerb der Lehrbefähigung nach

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