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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07 (https://dejure.org/2007,17855)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 (https://dejure.org/2007,17855)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 2007 - 7 A 678/07 (https://dejure.org/2007,17855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 12
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 7 A 2555/87

    Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung; Festsetzung; Betreibung; Verstoß; Unterlassung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 7 A 2555/87 -, BRS 49 Nr. 233.
  • BVerwG, 12.04.2006 - 7 B 30.06

    Rückführung von illegalen Abfällen in den Libanon; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 7 B 30.06 -, AbfallR 2006, 143.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95

    Überplant die Gemeinde ein Altlastengrundareal, wird sie dadurch - im Regelfall -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07
    Aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des 20. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 - ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter

    Anders liegt es in den Fällen des sogenannten Zweckveranlassers: Danach soll derjenige, der - gleichsam als "Hintermann" - das Verhalten des eigentlichen Veranlassers, der eine Gefahr bzw. eine Störung unmittelbar verursacht hat, subjektiv oder objektiv bezweckt hat bzw. derjenige, als Folge von dessen Verhalten sich das Verhalten des unmittelbaren Verursachers zwangsläufig eingestellt hat bzw. dessen Verhalten mit der durch den Verursacher unmittelbar herbeigeführten Gefahr eine "natürliche Einheit" bildet, als "Zweckveranlasser" ebenfalls Störer sein (zusammenfassend und zugleich kritisch dazu: Denninger, a.a.O., Rn. 80 und Pieroth/Schlink/Kniesel, a.a.O., Rn. 27, jeweils m.w.N.; aus der Rechtsprechung: BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 - 7 B 30.06 -, juris, Rn. 4; VGH BW, Urteil vom 22. November 2005 - 10 S 1208/04 -, juris, Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2007 - 7 A 678/07 -, NVwZ-RR 2008, 12 und juris Rn. 4).
  • OVG Hamburg, 19.01.2012 - 4 Bf 269/10

    Ansprechen von Passanten durch angebliche Religionsgemeinschaft - Scientology -;

    Denn der Kläger, dem auch unter Wertungsgesichtspunkten die wegerechtliche Gefahr, deren Abwehr die angefochtenen Bescheide dienen, zuzurechnen ist (zur Notwendigkeit einer wertenden Betrachtungsweise bei der Auslegung der Störervorschriften: BVerwG, Beschl. v. 12.4.2006, JA 2007, 317, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschl. v. 11.4.2007, NVwZ-RR 2008, 12, juris Rn. 4), ist gemäß § 61 Satz 2 HWG i.V.m. § 8 Abs. 1 SOG jedenfalls als sog. Zweckveranlasser ordnungsrechtlich verantwortlich.
  • OVG Sachsen, 27.09.2018 - 1 A 187/18
    Im Rahmen der im Gefahrenabwehrrecht gebotenen wertenden Betrachtungsweise kann auch ein lediglich mittelbarer Verursacher als Störer eingeordnet werden, wenn dessen Handlung zwar nicht unmittelbar die polizeirechtliche Gefahrenschwelle überschritten hat, aber mit der durch den Verursacher unmittelbar herbeigeführten Gefahr oder Störung eine natürliche Einheit bildet, die die Einbeziehung des Hintermanns in die Polizeipflicht rechtfertigt (OVG NRW, Beschl. v. 11. April 2007 - 7 A 678/07 -, juris Rn. 8).
  • VG Mainz, 29.11.2017 - 1 K 1430/16

    Kostentragung für Maßnahmen des Infektions- und Seuchenschutzes; Desinfektion;

    Im Rahmen der im Gefahrenabwehrrecht gebotenen wertenden Betrachtungsweise kann auch ein lediglich mittelbarer Verursacher als Störer eingeordnet werden, wenn dessen Handlung zwar nicht unmittelbar die polizeirechtliche Gefahrenschwelle überschritten hat, aber mit der durch den Verursacher unmittelbar herbeigeführten Gefahr oder Störung eine natürliche Einheit bildet, die die Einbeziehung des Hintermanns in die Polizeipflicht rechtfertigt (OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2007 - 7 A 678/07 -, NVwZ-RR 2008, 12; OVG RP, a.a.O.).

    Dieser enge Zusammenhang soll in der überwiegenden Rechtsprechung der Obergerichte zumindest dann bestehen, wenn der Betreffende die unmittelbare Störung "gezielt ausgelöst", sie jedenfalls billigend in Kauf genommen hat (vgl. zum sog. "Zweckveranlasser": OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2007 - 7 A 678/07 -, NVwZ-RR 2008, 12; VGH BW, Urteil vom 28. August 1986 - 1 S 3241/85 -, NVwZ 1987, 237).

  • VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10

    Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig

    Personen, die entferntere, nur mittelbare Ursachen für den eingetretenen Erfolg gesetzt haben, sind in diesem Sinn keine Verursacher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 7 B 12/08 - Juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris.

    Eine derartige natürliche Handlungseinheit besteht typischerweise beim "Zweckveranlasser" als demjenigen, der die durch den Verursacher bewirkte Polizeiwidrigkeit gezielt ausgelöst hat oder diese zumindest billigend in Kauf nimmt oder wenn sich diese als Folge seines Verhaltens zwangsläufig einstellt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 B 30.06 - Juris; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 10 S 1208/04 - Juris.

  • VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10

    Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig

    Personen, die entferntere, nur mittelbare Ursachen für den eingetretenen Erfolg gesetzt haben, sind in diesem Sinn keine Verursacher, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.02.2008 - 7 B 12/08 - Juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2007 - 7 A 678/07 - Juris.
  • VG Münster, 01.03.2017 - 5 K 1276/16

    Abgabe von Rohmilch; Zweckveranlasser

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 7 B 12.08 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2007 - 7 A 678/07 -, juris, Rn. 4.
  • VG Köln, 12.01.2012 - 6 K 5404/10

    Klage der Deutschen Telekom AG gegen Sperrungsanordnung erfolgreich

  • VG Aachen, 02.05.2007 - 6 K 1485/06

    Anordnung von Leinenzwang für einen Schäferhund zur Vermeidung von Gefahr für

  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2014 - 9 L 494/14

    Alttextilien; Sammlungsuntersagung; Zuverlässigkeit; ordnungsgemäße und schadlose

  • VG Münster, 18.02.2019 - 5 K 520/18

    Geschützte Ursprungsbezeichnung Gattungsbezeichnung

  • VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 5 S 12.105

    Nutzungsuntersagung; Störerauswahl; Ermessen

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