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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 10 A 1219/06   

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https://dejure.org/2007,3027
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 10 A 1219/06 (https://dejure.org/2007,3027)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.08.2007 - 10 A 1219/06 (https://dejure.org/2007,3027)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. August 2007 - 10 A 1219/06 (https://dejure.org/2007,3027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 3; BauNVO § 4

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung möblierter Zimmer an Gäste als Beherbergung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids mit der Aufforderung der Unterlassung der gewerblichen Vermietung eines Einfamilienhauses in einem reinen Wohngebiet; Notwendigkeit einer Nutzungsänderungsgenehmigung; Abgrenzung der Beherbergung von dem Begriff des Wohnens; Eigenschaften ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Art der baulichen Nutzung bei Vermietung möblierter Gästezimmer an Messegäste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 20
  • DVBl 2007, 1319 (Ls.)
  • BauR 2007, 2033
  • ZfBR 2007, 798
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 10 A 1219/06
    BVerwG, Beschluss vom 7.9.1984 - 4 N 3.84 -, BRS 42 Nr. 55; Urteil vom 29.4.1992 - 4 C 43.89 -, BRS 54 Nr. 53 ("wohnähnliche Nutzung eines Beherbergungsbetriebs" durch Überlassung an Montagearbeiter für einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 10 A 1219/06
    BVerwG, Beschluss vom 25.3.1996 - 4 B 302.95 -, BRS 58 Nr. 56.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2007 - 10 A 1219/06
    BVerwG, Beschluss vom 7.9.1984 - 4 N 3.84 -, BRS 42 Nr. 55; Urteil vom 29.4.1992 - 4 C 43.89 -, BRS 54 Nr. 53 ("wohnähnliche Nutzung eines Beherbergungsbetriebs" durch Überlassung an Montagearbeiter für einen Zeitraum von 2 bis 6 Monaten).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann erfüllt, wenn sich die Überlassung der Räume auf eine reine Übernachtungsmöglichkeit beschränkt, so dass der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen angewiesen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8; s.a. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9 ff.).

    Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2024 - 14 S 1655/23

    Was ist ein "kleiner" Betrieb des Beherbergungsgewerbes?

    Für diese ist im Vergleich zum Wohnen kennzeichnend, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort typischerweise eine eigene Häuslichkeit begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14 -), d. h. ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 - ZfBR 1989, 225; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.01.1997 - 8 S 3167/96 - OVG Schl.-H., Beschluss vom 16.09.2020 - 1 MB 12/20 - OVG B.-Bbg., Beschluss vom 30.05.2016 - OVG 10 S 34.15 - OVG NRW, Beschluss vom 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - ZfBR 2007, 798, jeweils m. w. N.).

    Abgrenzungskriterien können sich hierbei auch aus Art und Inhalt der Bewerbung der Räumlichkeiten und der Frage ergeben, ob im Zusammenhang mit der Vermietung für einen Beherbergungsbetrieb typische Dienstleistungen wie etwa die Bereitstellung von Bettwäsche oder die Erledigung der Endreinigung erbracht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.2015 - 3 S 2420/14 - OVG NRW, Beschluss vom 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - ZfBR 2007, 798).

    Dies soll durch die Beschränkung auf " kleine " Beherbergungsbetriebe eingeschränkt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - ZfBR 2007, 798).

  • VG Schwerin, 16.08.2018 - 2 A 3543/17

    Nutzungsänderung von zu Dauer-Wohnzwecken errichteten Räumlichkeiten zu

    Diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann erfüllt, wenn sich die Überlassung der Räume auf eine reine Übernachtungsmöglichkeit beschränkt, so dass der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen angewiesen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8; s.a. OVG Münster, Beschluss vom 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9 ff.).
  • VG Schwerin, 20.11.2014 - 2 A 90/13

    Nutzungsänderung von Wohnung in (kleinen) Betrieb des Beherbergungsgewerbes

    Diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann erfüllt, wenn sich die Überlassung der Räume auf eine reine Übernachtungsmöglichkeit beschränkt, so dass der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen angewiesen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8; s.a. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9 ff.).

    "Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2008 - 1 LA 203/07

    Anspruch auf Einschreiten gegen Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet

    Andere Vorhaben wie Betriebe des Beherbergungsgewerbes mögen zwar in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten in gewissem Umfang zulässig sein, fallen aber nicht unter den Begriff des "Wohnens", soweit sie nicht ihrerseits atypische Züge aufweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1992 - 4 C 43.89 -, DVBl. 1992, 1433; OVG Münster, Beschl. v. 14.8.2007 - 10 A 1219/06 -, NVwZ-RR 2008, 20).
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 2 A 1023/14

    Nutzungsänderung; Wohnung statt Ferienwohnung

    Diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann erfüllt, wenn sich die Überlassung der Räume auf eine reine Übernachtungsmöglichkeit beschränkt, so dass der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen angewiesen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8; s.a. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9 ff.).

    "Da es für die Zuordnung zu bestimmten Nutzungsarten allgemein nicht nur auf die mit einer bestimmten baulichen Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Nutzung ankommt, sondern maßgeblich auch auf das Nutzungskonzept und dessen grundsätzliche tatsächliche Verwirklichung (vgl. BVerwG B. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Juris Rn. 12; Vietmeier in Bönker/Bischopink BauNVO § 4 Rn. 68), können auch Unterkünfte, die eine unabhängige Gestaltung des häuslichen Wirkungskreises ermöglichen, zu einem Beherbergungsbetrieb gehören, nämlich dann wenn neben der Überlassung von Räumen beherbergungstypische Dienstleistungen angeboten und auch typischerweise in Anspruch genommen werden, die einen nennenswerten Umfang erreichen und die Nutzung prägen (vgl. OVG Münster B. v. 14.08.2007 - 10 A 1219/06 - NVwZ-RR 2008, 20 = Juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg B. v. 06.07.2006 - OVG 2 S 2.06 - BRS 70 Nr. 67 = Juris Rn. 8 ff. - "Boardinghouse"; VG Berlin B. v. 23.01.2013 - 19 L 294/11 - LKV 2012, 93 = Juris Rn. 20 ff.).

  • VG Neustadt, 18.06.2018 - 3 K 575/17

    Seniorenwohngemeinschaft im reinen Wohngebiet

    Diese Kriterien dienen insbesondere auch der Abgrenzung von anderen Nutzungsformen, etwa einer Unterbringung, des Verwahrens unter Betreuung oder einer bloßen Schlafstätte, die nicht als Wohngebäude, sondern als soziale Einrichtungen einzustufen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302/95 -, NJW 1996, Seite 2946, Rn. 12, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2007 - 10 A 1219/06 -, NVwZ-RR 2008, Seite 20, Rn. 7 f., juris; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 128. Erglf.
  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 9 K 11.01565

    Nutzungsuntersagung; baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung (Abgrenzung

    Das Wohnen sei dem gegenüber typischerweise nicht befristet und eröffne Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden könnten aber nicht müssten (OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2007, 10 A 1219/06).
  • VG Augsburg, 02.02.2012 - Au 5 K 11.607

    Nutzungsänderung Arbeitsräume für Prostituierte in Übernachtungsräume;

    Von Wohnen im Sinne der §§ 3 und 4 BauNVO kann nur dann die Rede sein, wenn die zu prüfende Nutzung durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, durch die Eigengestaltung der Haushaltsführung und die Freiwilligkeit des Aufenthalts geprägt ist (OVG NRW vom 14.8.2007, Az. 10 A 1219/06; juris).

    Gegenüber dem Wohnen ist die Beherbergung typischerweise tageweise befristet und eröffnet den Gästen im Regelfall keine Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden können (vgl. OVG NRW vom 14.8.2007, Az. 10 A 1219/06; juris).

  • VG Göttingen, 30.01.2009 - 2 B 252/08

    Beherbergung; Bestimmtheit; Nutzungsänderung; Studentenwohnheim; Wohnen;

    Dies gilt insbesondere für das Merkmal der Dauer, da auch kurzfristige und von vornherein befristete Wohnnutzungen denkbar sind; auch kann die Möglichkeit der Eigengestaltung bei der Inanspruchnahme möblierten Wohnraums zu Wohnzwecken, wie ihn die Antragstellerin anbietet, stark eingeschränkt bzw. hinsichtlich der Ausstattung mit Möbeln sogar ganz untersagt sein (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2007 -10 A 1219/06-, NVwZ-RR 2008, 20).
  • VG Hannover, 24.01.2019 - 4 A 6166/18

    Aufenthaltsraum; Fenster; notwendiges Fenster; Schlafbox

  • VG Schwerin, 17.06.2014 - 2 B 459/14

    Einzelfall der Fristgewährung bei sofort vollziehbarer Nutzungsuntersagung bei

  • VG Düsseldorf, 11.05.2023 - 11 K 7081/22
  • VG Düsseldorf, 11.05.2023 - 11 K 7080/22
  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2014 - 5 K 872/13

    Einrichtung mit Pflege- und Betreuungsleistungen; Begriff der Wohnnutzung;

  • VG Gelsenkirchen, 11.09.2014 - 5 K 873/13

    Einrichtung mit Pflege- und Betreuungsleistungen; Begriff der Wohnnutzung;

  • VG Gelsenkirchen, 11.08.2020 - 6 K 3783/18

    Wohngebiet Wohnen Wohnheim Beherbergungsbetrieb Beherbergung Rücksichtnahme

  • VG Düsseldorf, 19.01.2021 - 11 L 1635/20
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