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   VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06   

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VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06 (https://dejure.org/2007,19159)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.05.2007 - 5 A 14/06 (https://dejure.org/2007,19159)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 5 A 14/06 (https://dejure.org/2007,19159)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 30
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 11 ME 264/04

    Beschuldigter; erkennungsdienstliche Behandlung; erkennungsdienstliche Maßnahme;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
    Dieser verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist, und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.12.2004 - 11 ME 264/04 - veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG - m. w. N.).

    Die beabsichtigten Maßnahmen in Form der Abnahme von Finger- und Handflächenabdrucken, der Aufnahme von Lichtbildern sowie der Feststellung äußerer Merkmale und der Durchführung von Messungen erscheinen geeignet, künftige polizeiliche Ermittlungen gegen den Kläger wegen gleichartiger Straftaten (gegen die sexuelle Selbstbestimmung) zu erleichtern (zur Erforderlichkeit konkreter ED-Maßnahmen: vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.12.2004 a. a. O.; a. A. wohl OVG Mecklenburg-Vorpommern, wonach "von der Natur der Sache her nicht vorausgesagt werden kann, für welche konkreten polizeilichen Maßnahmen bei der Aufklärung künftiger Straftaten die Lichtbilder und Fingerabdrücke erforderlich sind", Beschluss vom 04.03.2003 - 3 M 30/03 -, Juris).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
    Dass eine erkennungsdienstliche Behandlung nach dieser Vorschrift nur gegen einen Beschuldigten angeordnet werden darf, besagt allerdings auch nur, dass die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nicht an beliebige Tatsachen anknüpfen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ergehen kann, sondern dass sie aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren hervorgehen muss (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl. 2006, 923 ff. Rn. 22) Dies ist hier der Fall.

    Die Notwendigkeit bemisst sich deshalb danach, "ob der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit unter Berücksichtigung des Zeitraumes, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten" (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 a. a. O.; Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202, 205).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.03.2003 - 3 M 30/03

    Voraussetzungen der erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten mittels

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
    Die beabsichtigten Maßnahmen in Form der Abnahme von Finger- und Handflächenabdrucken, der Aufnahme von Lichtbildern sowie der Feststellung äußerer Merkmale und der Durchführung von Messungen erscheinen geeignet, künftige polizeiliche Ermittlungen gegen den Kläger wegen gleichartiger Straftaten (gegen die sexuelle Selbstbestimmung) zu erleichtern (zur Erforderlichkeit konkreter ED-Maßnahmen: vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.12.2004 a. a. O.; a. A. wohl OVG Mecklenburg-Vorpommern, wonach "von der Natur der Sache her nicht vorausgesagt werden kann, für welche konkreten polizeilichen Maßnahmen bei der Aufklärung künftiger Straftaten die Lichtbilder und Fingerabdrücke erforderlich sind", Beschluss vom 04.03.2003 - 3 M 30/03 -, Juris).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
    Die Notwendigkeit bemisst sich deshalb danach, "ob der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit unter Berücksichtigung des Zeitraumes, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten" (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 a. a. O.; Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202, 205).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2004 - 2 MB 153/03

    Unterhaltsvorschuss, Lebenspartnerschaft, Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
    § 39 Abs. 3 Nds. SOG stellt somit eine spezielle polizeirechtliche Regelung i. S. v. §§ 481, 484 Abs. 4 StPO dar für die Verwendung der nach § 81b StPO erhobenen Daten (vgl. Böhrenz/ Unger/ Siefken, Nds. SOG, 8. Aufl., § 39 Rn. 11; im Einzelnen zu den Voraussetzungen der Speicherung von Daten seit der Einführung der §§ 474 ff. StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 vom 02.08.2000 (BGBl I. S. 1253): Hess. VGH, Urt. v. 16.12.2004 - 12 UE 2982/02 -, NJW 2005, 523 ff.).
  • VG Aachen, 06.04.2006 - 6 L 63/06

    Der Mund bleibt zu - Polizei darf im Rahmen erkennungsdienstlicher Behandlung

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
    Diese Verfahren, für deren Anordnung das Gericht und nur bei Gefahr im Verzug die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten i. S. v. § 152 GVG zuständig ist, sind zum Schutze des Betroffenen an strengere Voraussetzungen gebunden, die durch die Einbindung in eine auf der Grundlage des § 81b 2. Alt. StPO angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung nicht unterlaufen werden dürfen (vgl. dazu auch: VG Aachen, Beschluss vom 06.04.2006 - 6 L 63/06 -, Juris).
  • VG Braunschweig, 27.09.2006 - 5 A 53/06

    Zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Aliasname; Betrugsstraftaten;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
    Ein Sexualdelikt ist regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters - wie etwa auch bei Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten - geprägt und kann deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen (anders z.B. bei Vermögensdelikten, vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 27.09.2006 (Az.: 5 A 53/06 - mit der ausdrücklichen Feststellung, dass die einmalige Begehung eines Betruges nicht ohne weiteres auf die Gefahr der Begehung weiterer Vermögensdelikte vergleichbarer Art schließen lasse).
  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

    Ein Sexualdelikt sei nämlich - regelmäßig - von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und könne deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23.5.2007 - 5 A 14/06; VG Ansbach vom 16.7.2009 - AN 5 K 08.01791).

    Er hat dabei insbesondere zu Recht darauf abgestellt, dass Taten mit sexuellem Hintergrund, insbesondere im Straftatbereich der Kinderpornographie, persönlichkeitsbedingt statistisch eine signifikant hohe Rückfallgefahr aufweisen (vgl. VG Minden, Urteil vom 20.2.2008 - 11 K 40/08; Beschluss vom 21.12.2005 - 11 L 852/05; Urteil vom 6.4.2005 - 11 K 2085/04; Urteil vom 12.4.2007 - 11 K 103/07; vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 23.5.2007 - 5 A 14/06).

  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 3 L 681/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Indessen dürfte es nicht sachgerecht sein, die Wiederholung genau der gleichen Tat in der identischen Begehungsweise zu fordern (vgl. für eine Erweiterung der Wiederholungsgefahr über den konkreten Straftatbestand hinaus auf die drohende Begehung einer Strafnorm des jeweiligen "Deliktstypus": Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 08. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 21. Januar 2010 - 6 K 860/08 -, juris, Rn. 31; VG Braunschweig, Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 A 14/06 -, Rn. 20, 25, juris).

    Vielmehr lässt gerade der Umstand, dass dem Antragsteller nach eigener Auskunft nunmehr keine digitalen Medien nach der Sicherstellung verblieben sind in Verbindung mit dem Umstand der Neigungsbegründetheit der Tat die nach gefahrenabwehrrechtlich-präventiven Wahrscheinlichkeitsmaßstäben zu treffende Prognose zu, dass der Antragsteller die Anonymität verlässt und den tatsächlich-persönlichen Kontakt mit Kindern sucht (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02. April 2015, aaO., Rn. 9, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 23. Mai 2007, aaO., Rn. 25).

  • VG Saarlouis, 21.01.2010 - 6 K 860/08

    Sexualstraftaten; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen aus präventiven

    VG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2007, - 5 A 14/06 -, zit. nach juris.

    die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O., des VG Köln, Urteil vom 20.11.2008, a.a.O., des VG Minden, Urteil vom 20.02.2008, a.a.O., des VG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2007, a.a.O., die ausnahmslos Fälle betreffen, in denen eine auf eine pädosexuelle Neigung hindeutende Internetzdelinquenz bzw. andere auf eine entsprechende sexuelle Ausrichtung deutende Indizien nachzuweisen waren.

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Ein Sexualdelikt sei nämlich - regelmäßig - von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und könne deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23.5.2007 - 5 A 14/06; VG Ansbach vom 16.7.2009 - AN 5 K 08.01791).

    Er hat dabei insbesondere zu Recht darauf abgestellt, dass Taten mit sexuellem Hintergrund, insbesondere im Straftatbereich der Kinderpornographie, persönlichkeitsbedingt statistisch eine signifikant hohe Rückfallgefahr aufweisen (vgl. VG Minden, Urteil vom 20.2.2008 - 11 K 40/08; Beschluss vom 21.12.2005 - 11 L 852/05; Urteil vom 6.4.2005 - 11 K 2085/04; Urteil vom 12.4.2007 - 11 K 103/07; vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 23.5.2007 - 5 A 14/06).

  • VG Ansbach, 15.07.2021 - AN 15 S 20.02781

    Bescheid, Vollziehung, Verwaltungsakt, Zwangsgeld, Ermessensentscheidung,

    Ein Sexualdelikt ist - regelmäßig - von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt und kann deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen (vgl. hierzu auch VG Braunschweig, U.v. 23.5.2007 - 5 A 14/06 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2007 - 2 O 218/07

    Vorladung zu "freiwilliger" erkennungsdienstlicher Maßnahme

    § 81b 2. Alt. StPO ermächtigt die Polizeibehörden indes nicht, in eigener Zuständigkeit die Entnahme von Körperzellen (Speichelprobe) anzuordnen; hierfür stehen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die Verfahren nach §§ 81a, 81e StPO bzw. das Verfahren nach § 81g StPO, letzteres ausdrücklich zu präventiv-polizeilichen Zwecken, zur Verfügung (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 23.05.2007 - 5 A 14/06 -, Juris; VG Aachen, Beschl. v. 06.04.2006 - 6 L 63/00 -, Juris).
  • VG Saarlouis, 09.02.2009 - 6 L 46/09

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Sexualstraftat

    VG Köln, Urteil vom 20.11.2008 -20 K 3088/08-, bei juris; VG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2007 -5 A 14/06- NVwZ-RR 2008, 30.
  • VG Aachen, 10.11.2008 - 6 L 448/08

    Rechtmäßigkeit der Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung von

    vgl. dazu: OVG NRW, Beschluss vom 10. April 2003 - 5 A 2432/02 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. März 2005 - 24 ZB 04.3132 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juli 2003 - 13 S 420/02 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - 6 L 312/07 -, S. 12 des amtlichen Umdrucks; VG Braunschweig, Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 A 14/06 -, juris; VG Minden, Urteil vom 12. April 2007 - 11 K 103/07 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 11. Dezember 2003 - AN 5 K 03.00038 -, juris; VG Köln, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 20 L 1504/02 -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 B 14/02 -, juris.
  • VG Cottbus, 07.06.2022 - 3 L 108/22
    Maßgeblich dürfte dabei aber die Annahme sein, dass die Tat durch eine abnormale Veranlagung oder Neigung des Täters geprägt ist (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23. Mai 2007 - 5 A 14/06 - juris Rn. 22; vgl. hierzu auch Beschluss der Kammer vom 29. Dezember 2021 - 3 L 401/22 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2011 - 4 O 36/11
    Dieses Verfahren ist zum Schutze des Betroffenen an strengere verfahrensrechtliche wie auch materiell-rechtliche Voraussetzungen gebunden, die durch die Einbindung in eine auf der Grundlage des § 81 b Alt. 2 StPO angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung nicht unterlaufen werden dürfen (VG Braunschweig, Urt. v. 23.05.2007 - 5 A 14/06 -, NVwZ-RR 2008, 30).
  • VG Meiningen, 28.10.2008 - 2 K 280/07

    Polizeirecht; Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Behandlung und

  • VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 5 K 08.01791

    Rechtmäßigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen auch nach nur einer

  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 7 A 4913/12

    Erforschung des Sachverhalts; Erkennungsdienstliche Maßnahmen; Ermessen;

  • VG Göttingen, 26.08.2009 - 1 A 342/07

    Behandlung, erkennungsdienstliche; Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose;

  • VG Minden, 20.02.2008 - 11 K 40/08
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