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   BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07   

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BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07 (https://dejure.org/2007,9881)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07 (https://dejure.org/2007,9881)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 (https://dejure.org/2007,9881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Störung des öffentlichen Friedens i.S.d. Straftatbestandes des § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB); Geltung und Reichweite des § 130 Abs. 4 StGB bei Hervorhebung nationalsozialistischer Symbolfiguren auf einer Versammlung; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; StGB § 130 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, eine Versammlung zum Gedenken an Rudolf Heß durchzuführen, da dem Antragsteller zugemutet werden kann, die umfassende fachgerichtliche Klärung in einem verwaltungsgerichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).

    Daher sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).

  • VG Bayreuth, 09.05.2006 - B 1 K 05.768
    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    Zwischenzeitlich hat das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth mit Urteil vom 9. Mai 2006 - B 1 K 05.768 - im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit des für das Jahr 2005 ausgesprochenen Versammlungsverbots entschieden und die Klage des hiesigen Antragstellers abgewiesen.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    Mit Urteil vom 26. März 2007 - 24 B 06.1894 - hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die hiergegen gerichtete Berufung zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 24 CS 07.1784

    Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2007 - 24 CS 07.1784 - .
  • BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05

    Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    Die 1. Kammer des Ersten Senats hat in ihrem Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - zu der im Jahr 2005 geplanten Demonstration einige der insoweit klärungsbedürftigen Fragen zu einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Auslegung und Anwendung des § 130 Abs. 4 StGB auf eine Versammlung des vorliegend zu beurteilenden Zuschnitts aufgeführt.
  • VG Bayreuth, 12.07.2007 - B 1 S 07.610
    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    b) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 12. Juli 2007 - B 1 S 07.610 - .
  • BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.

    Auszug aus BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07
    Daher sind gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Eine konkludente Billigung im Sinne von § 130 Abs. 4 StGB kann auch dann vorliegen, wenn Verantwortungsträger oder Symbolfiguren des nationalsozialistischen Regimes positiv bewertet werden (so die Begründung des Gesetzentwurfs in BTDrucks 15/5051 S. 5; zustimmend Rudolphi/Stein, a.a.O. § 130 Rn. 30; Lenckner/Sternberg-Lieben, a.a.O. § 130 Rn. 22b; vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - NJW 2005, 3204 und vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - NVwZ-RR 2008, 73 ).
  • BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvQ 34/09

    Verbot der Versammlung in Wunsiedel am 22. August 2009 bleibt aufrechterhalten

    In den vergangenen Jahren hat die Kammer den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insbesondere unter Verweis auf die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gebrachte Einschätzung des Gesetzgebers zur Gewichtung des Schutzguts von § 130 Abs. 4 StGB abgelehnt (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvQ 25/06 - Beschluss vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - Beschluss vom 13. August 2008 - 1 BvR 2102/08 -).
  • VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410

    1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung

    Dieses hat in mehreren Sofortverfahren hinsichtlich Heß-Gedenkkundgebungen in Wunsiedel keine abschließende Entscheidung getroffen, sondern die Frage, ob der Tatbestand des § 130 Abs. 4 StGB verwirklicht ist, einer Klärung in einem Hauptsacheverfahren vorbehalten (z.B. BVerfG vom 15.8.2008 Az. 1 BvQ 33/08, vom 13.8.2008 Az. 1 BvR 2102/08, vom 13.8.2007 Az. 1 BvR 2075/07, vom 13.8.2008 Az. 1 BvR 2102/08, vom 14.8.2006 Az. 1 BvQ 25/06 und vom 16.8.2005 Az. 1 BvQ 25/05).
  • VG Gera, 16.08.2007 - 1 E 666/07

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Demonstrationsfreiheit; Versammlungsverbot;

    Eilanträge des Anmelders vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth (Az: B 1 S 07.610), vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (AZ: 24 CS 07.1784) sowie vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2075/07) blieben ohne Erfolg.
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