Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.07.2008 - 22 A 07.40058 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur wehrfähigen Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen - Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk - Anspruch auf Planergänzung aus Schallschutzgründen
- Judicialis
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; Anspruch auf Planergänzung aus Schallschutzgründen; wehrfähige Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Festsetzung eines eingeschränkten Industriegebiets
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht: Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; Anspruch auf Planergänzung aus Schallschutzgründen; wehrfähige Rechtsposition einer Gemeinde gegenüber fremden Fachplanungen; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Festsetzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung der Wehrfähigkeit einer Gemeinde unter Berufung auf die Planungshoheit; Nachhaltige Störung einer hinreichend konkreten und verfestigten Planung der Gemeinde durch die Fachplanung als Begründung einer wehrfähigen Rechtsposition; Entzug wesentlicher Teile ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verschärfte Immissionsgrenzwerte im Industriegebiet unzulässig - Industriegebiet ist kein Gewerbegebiet
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 11
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40006
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot; …
Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (vgl. z.B. BVerwG vom 2.8.2006 NVwZ 2006, 1290 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 11.7.2008 NVwZ-RR 2009, 11).Der noch nicht in Kraft gesetzte Entwurf einer Außenbereichssatzung leidet an einem nicht behebbaren Fehler und kann daher eine wehrfähige Rechtsposition der Klägerin zu 3 gegenüber der Fachplanung nicht begründen (vgl. BayVGH vom 11.7.2008 NVwZ-RR 2009, 11 m.w.N.) (a).
Auf derartige, nicht wirksam in Kraft zu setzende Entwürfe im Stadium der Planreife muss eine Fachplanung keine Rücksicht nehmen (vgl. BayVGH vom 19.4.2005 UPR 2006, 75; BayVGH vom 11.7.2008 a.a.O.; BVerwG vom 21.1.1993 NVwZ 1993, 884).
- VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834
Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das …
Eine absolute Grenze für Nutzungsausschlüsse besteht nur insoweit, als es der Gemeinde verwehrt ist, ein mit der Zweckbestimmung eines Industriegebiets nicht vereinbares "eingeschränktes Industriegebiet" festzusetzen, in dem vorwiegend oder nur nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe im Sinne von § 8 Abs. 1 BauNVO zulässig sind (…vgl. BVerwG, B. v. 6.5.1993 - 4 NB 32.92 - NVwZ 1994, 292 f. = juris Rn. 12; BayVGH, U. v. 11.7.2008 - 22 A 07.40058 - BayVBl. 2009, 304 ff. = juris Rn. 25 ff.;… VGH BW, U. v. 10.12.1993 - 8 S 994/92 - UPR 1994, 455 f. = juris Rn. 30 ff.;… Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 9 Rn. 14;… Stange, BauNVO, 3. Aufl. 2015, § 9 Rn. 10;… Pützenbacher in Bönker/Bischopnik, BauNVO, 1. Aufl. 2014, § 9 Rn. 32). - VGH Bayern, 04.09.2013 - 22 AS 13.40052
Berücksichtigung gemeindlicher Belange bei immissionsschutzrechtlicher …
Dieser Einwand könnte auf eine nachhaltige Störung der kommunalen Planung hindeuten (vgl. zu dieser Voraussetzung z.B. BayVGH, U.v. 11.7.2008 - 22 A 07.40058 - NVwZ-RR 2009, 11 m.w.N.) und stellt somit wohl grundsätzlich einen berücksichtigungsbedürftigen städtebaulichen Belang dar.