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   VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09   

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https://dejure.org/2009,6071
VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09 (https://dejure.org/2009,6071)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.2009 - 9 S 938/09 (https://dejure.org/2009,6071)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 9 S 938/09 (https://dejure.org/2009,6071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausschluss eines Schülers aus dem Unterricht wegen Beleidigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit eines bestandskräftigen Grundverwaltungsakts im Vollstreckungsverfahren; Rechtsschutz zur Geltendmachung der Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit eines bestandskräftigen Grundverwaltungsakts; ...

  • Judicialis

    LVwVfG § 51; ; RAVwS § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwVfG § 51; RAVwS § 11
    Berufsständische Versorgung: Änderungsvorbehalt; Bestandskraft; Einkommensnachweis; Regelpflichtbeitrag; Schätzung; Vollstreckung; Wiederaufgreifen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß vom Unterricht - Aufklärung des Sachverhalts bei Beleidigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 121
  • NVwZ-RR 2009, 764
  • VBlBW 2009, 391
  • DÖV 2009, 772
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass eine Aufklärung des vom Antragsteller tatsächlich Gesagten und des Kontextes, in dem die Äußerungen gefallen sind, nur in rudimentärer Weise stattgefunden hat (vgl. zu den Aufklärungsanforderungen Senatsbeschluss vom 24.04.2009 - 9 S 901/09 - sowie BVerfG, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 BvR 52/02 -, BVerfGK 4, 243 [252 ff.] für das Disziplinarverfahren).
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
    Insoweit sind etwa das Alter des betroffenen Schülers, der allgemeine Sprachgebrauch unter seiner Altersgenossen und Schulkameraden sowie Anlass und Kontext der Äußerungen in den Blick zu nehmen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07 -, NJW 2009, 749).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2004 - 9 S 95/04

    Zur Rechtfertigung eines zeitweiligen Ausschlusses vom Schulunterricht wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
    Die Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG, wobei nach ständiger Rechtsprechung des Senats für Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Unterrichtsausschluss nur die Hälfte des Auffangwertes festzusetzen ist (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 23.01.2004 - 9 S 95/04 -, NJW 2004, 1058).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 901/09

    Schulausschluss bleibt ausgesetzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass eine Aufklärung des vom Antragsteller tatsächlich Gesagten und des Kontextes, in dem die Äußerungen gefallen sind, nur in rudimentärer Weise stattgefunden hat (vgl. zu den Aufklärungsanforderungen Senatsbeschluss vom 24.04.2009 - 9 S 901/09 - sowie BVerfG, Beschluss vom 08.12.2004 - 2 BvR 52/02 -, BVerfGK 4, 243 [252 ff.] für das Disziplinarverfahren).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2008 - 9 S 2908/07

    Anhörung zum Ausschluss vom Unterricht wegen beleidigenden und ehrverletzenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 9 S 938/09
    Denn auch beleidigende Äußerungen und Verhaltensweisen rechtfertigen einen Unterrichtsauschluss nicht in jedem Falle, vielmehr sind zur Einordnung des Gewichts der jeweiligen Verfehlung die konkreten Einzelfallumstände heranzuziehen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 02.01.2008 - 9 S 2908/07 -).
  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 2 K 5102/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391 = juris Rn. 1; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186 = juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.02.2002 - 10 AS 02.348 -, NVwZ 2002, 1268 = juris Rn. 3; Beschl. v. 09.03.1999 - 3 CS 98.3596 -, NVwZ-RR 2000, 35 = juris Rn. 20; Schoch, in: Schoch/Schneider VwGO, 39. EL: Juli 2020, VwGO, § 80 Rn. 386).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17

    Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom

    Der Nachweis zum Unterrichtsausschluss führender Pflichtverstöße erfordert dabei besondere Sorgfalt (vgl. Senatsbeschluss vom 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391; zum Schulausschluss VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.12.2014 - 4 K 5015/14 -, juris; zuletzt auch Senatsbeschlüsse vom 29.05.2017 - 9 S 898/17 - und vom 02.06.2017 - 9 S 1097/17 -).
  • VG Karlsruhe, 03.12.2021 - 2 K 2745/21

    Verwendbarkeit von Eintragungen im Fahreignungsregister während der

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391 = juris Rn. 1; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186 = juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.02.2002 - 10 AS 02.348 -, NVwZ 2002, 1268 = juris Rn. 3; Beschl. v. 09.03.1999 - 3 CS 98.3596 -, NVwZ-RR 2000, 35 = juris Rn. 20; Schoch, in: Schoch/Schneider VwGO, 39. EL: Juli 2020, VwGO, § 80 Rn. 386).
  • VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651

    Entlassung eines Schülers als Ordnungsmaßnahme

    Außerdem muss die Schule den Sachverhalt umfassend und zeitnah aufklären und ihre Ermittlungen sorgfältig dokumentieren (Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Art. 86 BayEUG RdNr. 15, vgl. auch VGH BW vom 23.6.2009 NVwZ-RR 2009, 764).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2016 - 4 K 4895/16

    Unterrichtsausschluss eines Schülers wegen Holocaustverharmlosung und

    Zwar rechtfertigen beleidigende Äußerungen und Verhaltensweisen einen Unterrichtsauschluss nicht in jedem Falle, vielmehr sind zur Einordnung des Gewichts der jeweiligen Verfehlung die konkreten Einzelfallumstände heranzuziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, juris ).

    Insoweit sind etwa das Alter des betroffenen Schülers, der allgemeine Sprachgebrauch unter seinen Altersgenossen und Schulkameraden sowie Anlass und Kontext der Äußerungen in den Blick zu nehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg., Beschluss vom 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 9 S 1624/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zum Ausschluss aus der Schule bei einem einmaligen

    Maßgeblich hierfür ist vielmehr eine Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 23.06.2009 - 9 S 938/09 -).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 S 938/09 -, juris; Beschluss vom 12. November 1997 - 9 S 2530/97 -, juris; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 10 AS 02.348 -, juris; Beschluss vom 09. März 1999 - 3 CS 98.3596 -, juris; vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 2 K 1838/21

    Verfassungsmäßigkeit der Vorgabe zum Mindestabstand für Wettvermittlungsstellen

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391 = juris Rn. 1; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186 = juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.02.2002 - 10 AS 02.348 -, NVwZ 2002, 1268 = juris Rn. 3; Beschl. v. 09.03.1999 - 3 CS 98.3596 -, NVwZ-RR 2000, 35 = juris Rn. 20).
  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21

    Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung;

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 S 938/09 -, juris; Beschluss vom 12. November 1997 - 9 S 2530/97 -, juris; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 10 AS 02.348 -, juris; Beschluss vom 09. März 1999 - 3 CS 98.3596 -, juris; vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.06.2023 - 2 K 506/23

    Nutzungsaufnahmeuntersagung eines Tanz- und Nachtclubs; Vergnügungsstätte

    Dieses ist vielmehr gesondert im Rahmen einer eigenen gerichtlichen Ermessensentscheidung konkret festzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186; Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 2 K 2644/23

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - 19 B 1530/09

    Verhängung von Schulordnungsmaßnahmen wegen des Ausspruchs eines Schülers "Halt's

  • VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21

    Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde für Zutritts- und Teilnahmeverbote zu

  • VG Mainz, 22.01.2020 - 3 K 131/19

    Schulausschluss wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln; Anhörung eines

  • VG Sigmaringen, 19.12.2014 - 4 K 5015/14

    Aussetzung des Schulausschlusses - Nachweis des Pflichtverstoßes

  • VG Freiburg, 17.02.2010 - 2 K 229/10

    Schüler darf wegen Veröffentlichung eines Gewaltvideos auf YouTube zwei Wochen

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