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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08   

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https://dejure.org/2009,14029
OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08 (https://dejure.org/2009,14029)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.10.2009 - 3 L 22/08 (https://dejure.org/2009,14029)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 3 L 22/08 (https://dejure.org/2009,14029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwKostG LSA § 6; ; VwKostG LSA § 13; ; VwKostG LSA § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwKostG LSA § 13; VwKostG LSA § 14
    Zeitpunkt der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Widerspruchsgebühren; Erheblichkeit der Rechtmäßigkeit des Widerspruchsbescheides und der Ausgangsentscheidung für die Erhebung der Widerspruchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Kosten des Widerspruchsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Widerspruchsgebühren; Erheblichkeit der Rechtmäßigkeit des Widerspruchsbescheides und der Ausgangsentscheidung für die Erhebung der Widerspruchsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 177
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1984 - 3 B 1037/83
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08
    Das materielle Recht stellt bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kostenschuld auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ab (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 - ESVGH 39, 50; OVG NRW, Urt. v. 09.04.2008 - 9 A 111/05 - KStZ 2008, 230; OVG NRW, Beschl. v. 03.02.1984 - 3 B 1037/83 - KStZ 1984, 217; OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2007 - 2 M 36/07 - VG MD, Urt. v. 26.08.2005 - 4 A 356/03 - Juris).

    Ob die der Kostenfestsetzung zu Grunde liegenden Widerspruchsbescheide rechtmäßig sind, mithin die Widersprüche der Klägerin zu Recht oder Unrecht erfolglos geblieben sind, ist nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA, der auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruches und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstellt, nicht entscheidend (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 03.02.1984, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1988 - 14 S 1771/87

    Verwaltungsgebühren: Auswirkung von Rechtsänderungen; Maßgebliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08
    Das materielle Recht stellt bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kostenschuld auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ab (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 - ESVGH 39, 50; OVG NRW, Urt. v. 09.04.2008 - 9 A 111/05 - KStZ 2008, 230; OVG NRW, Beschl. v. 03.02.1984 - 3 B 1037/83 - KStZ 1984, 217; OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2007 - 2 M 36/07 - VG MD, Urt. v. 26.08.2005 - 4 A 356/03 - Juris).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes bestimmt sich der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen - wie hier - in erster Linie nach dem materiellen Recht und, wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitraum zu entnehmen sind, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1996 - 1 C 28/94 - InfAuslR 1997, 24; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 113 Rdnr. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 111/05

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08
    Das materielle Recht stellt bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kostenschuld auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ab (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 - ESVGH 39, 50; OVG NRW, Urt. v. 09.04.2008 - 9 A 111/05 - KStZ 2008, 230; OVG NRW, Beschl. v. 03.02.1984 - 3 B 1037/83 - KStZ 1984, 217; OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2007 - 2 M 36/07 - VG MD, Urt. v. 26.08.2005 - 4 A 356/03 - Juris).
  • VG Magdeburg, 26.08.2005 - 4 A 356/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2009 - 3 L 22/08
    Das materielle Recht stellt bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kostenschuld auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ab (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 - ESVGH 39, 50; OVG NRW, Urt. v. 09.04.2008 - 9 A 111/05 - KStZ 2008, 230; OVG NRW, Beschl. v. 03.02.1984 - 3 B 1037/83 - KStZ 1984, 217; OVG LSA, Beschl. v. 16.03.2007 - 2 M 36/07 - VG MD, Urt. v. 26.08.2005 - 4 A 356/03 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2016 - 2 M 48/16

    Anforderung von Kosten für das Widerspruchsverfahren

    Ob die der Kostenanforderung zu Grunde liegende Entscheidung über den Widerspruch rechtmäßig ist, der Widerspruch also zu Recht oder zu Unrecht erfolglos geblieben ist, ist damit nicht entscheidend (OVG LSA, Beschl. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 -, juris, RdNr. 6).

    Auch dies spricht dafür, dass die Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsgebührenbescheides nicht vom weiteren Schicksal oder der späteren rechtlichen Beurteilung des Widerspruchsbescheides abhängt (OVG LSA, Beschl. v. 15.10.2009, a.a.O).

  • VG Magdeburg, 24.04.2012 - 7 A 69/11

    Widerspruchsgebühren, Kosten des Verfahrens

    § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA (juris: VwKostG ST) stellt allein auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruchs und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung ab (OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 15.10.2009, 3 L 22/08).(Rn.30).

    Zur weiteren Begründung verweist der Beklagte auf den Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Oktober 2009, 3 L 22/08, veröffentlicht in Juris, in welchem ausgeführt werde, dass für einen erfolglos gebliebenen Widerspruch Gebühren zu erheben seien.

    Zu diesen Rechtsfragen hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt seinem Beschluss vom 15. Oktober 2009, 3 L 22/08, veröffentlicht in juris, zwei Leitsätze und einen Orientierungssatz vorangestellt:.

    In Anbetracht der dargestellten Vorschriften und des zitierten Beschlusses des 3. Senats des Oberwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.10.2009, 3 L 22/08, veröffentlicht in juris, lässt sich die ursprünglich geäußerte Auffassung, dass ein Widerspruchsgebührenbescheid die Rechtmäßigkeit des Widerspruchsbescheides zur Voraussetzung hat, nicht länger aufrecht erhalten.

  • VG Neustadt, 19.06.2015 - 4 K 177/15

    Prozessbeendigung durch Hauptsacheerledigungserklärungen; Kosten des

    Bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kostenschuld stellt das materielle Recht auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ab (vgl. z.B. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 3 L 22/08 -, juris m.w.N.).

    Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der der Kostenfestsetzung zugrunde liegende Widerspruchsbescheid rechtmäßig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 -, NVwZ-RR 1992, 221; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 1984 - 3 B 1037/83 -, KStZ 1984, 217; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 3 L 22/08 -, NVwZ-RR 2010, 177; OVG Saarland, Beschluss vom 6. Januar 1989 - 1 W 546/88 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 2. August 2011 - 5 L 693/11.NW -, juris; a.A. VG Meiningen, Urteil vom 7. Januar 2014 - 2 K 375/12 Me -, juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21

    Abfallrecht; Widerspruchsgebühr; Verwaltungsgebühr; mehrere Amtshandlungen;

    Dabei kann offenbleiben, ob die vom 1. Januar 2017 bis 4. Juni 2018 geltende Fassung der AllGO LSA zugrunde zu legen ist, weil der Erlass des Widerspruchsbescheids vom 9. Juni 2017 als die das Widerspruchsverfahren beendende Amtshandlung in diesen Zeitraum fällt (vgl. dazu OVG LSA, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 3 L 22/08 - juris Rn. 4 ff.) oder ob die vom 24. Juni 2016 bis 31. Dezember 2016 geltenden Fassung vom 9. Juni 2016 heranzuziehen ist, weil sich die Widerspruchsgebühr danach richtet, welche Gebühr für die Ausgangsentscheidung anzusetzen war, und der Erlass des Ausgangsbescheides vom 21. September 2016 in diesen Zeitraum fällt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - 2 L 21/13

    Kosten der abfallrechtlichen Überwachung

    Ob die der Kostenfestsetzung zu Grunde liegenden Widerspruchsbescheide rechtmäßig sind, mithin der Widerspruch der Klägerin zu Recht oder Unrecht erfolglos geblieben ist, ist nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA, der auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruches und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstellt, nicht entscheidend (OVG LSA, Beschl. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 -, Juris RdNr. 6).

    Aus diesem Regelungszusammenhang folgt, dass die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheides und damit auch der Ausgangsentscheidung für die Erhebung der Widerspruchsgebühr grundsätzlich unerheblich ist und rechtliche Auswirkungen in diesem Bereich nicht bei der Gebührenfestsetzung, sondern bei der Frage nach dem Bestehen eines Zurückzahlungsanspruches des Kostenschuldners zu berücksichtigen sind (OVG LSA, Beschl. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Das materielle Recht stellt bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kostenschuld allein auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung ab (vgl. OVG LSA, Urt. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 -, juris m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 20.01.2015 - 4 A 111/14

    Verjährung eines Kostenanspruches aus der Durchführung eines

    Ob der der Kostenfestsetzung zu Grunde liegende Widerspruchsbescheid rechtmäßig ist, mithin der Widerspruch der Klägerin zu Recht oder Unrecht erfolglos geblieben ist, ist nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA, der auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruches und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstellt, nicht entscheidend (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15.10.2009, Az. 3 L 22/08, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 03.02.1984, Az. 3 B 1037/83, beide: juris).

    Aus diesem Regelungszusammenhang folgt, dass die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheides und damit auch der Ausgangsentscheidung für die Erhebung der Widerspruchsgebühr grundsätzlich unerheblich ist und rechtliche Auswirkungen in diesem Bereich nicht bei der Gebührenfestsetzung, sondern bei der Frage nach dem Bestehen eines Zurückzahlungsanspruches des Kostenschuldners zu berücksichtigen sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15.10.2009, a.a.O.).

  • VG Meiningen, 07.01.2014 - 2 K 375/12

    Kosten des Widerspruchsverfahrens; Aufhebung Widerspruchsbescheid im

    Zwar wird in der Rechtsprechung zu mit § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürVwKostG vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen die Auffassung vertreten, ob der der Kostenfestsetzung zu Grunde liegende Widerspruchsbescheid rechtmäßig sei, mithin der Widerspruch zu Recht oder zu Unrecht erfolglos geblieben sei, sei nach der entsprechenden landesrechtlichen Regelung, die nach ihrem Wortlaut - wie § 4 Abs. 3 Satz 1 ThürVwKostG - auf die Tatsache der "Erfolglosigkeit" des Widerspruchs und nicht auf die Rechtmäßigkeit der Widerspruchsentscheidung abstelle, nicht entscheidend (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08, juris, Rn. 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.04.1991, 6 B 10419/91, NVwZ-RR 1992, 221; OVG des Saarlandes, Beschl. v.

    In der zitierten Rechtsprechung wird betont, dass sich die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Widerspruchsgebühren nach dem Zeitpunkt beurteilt, in dem die Amtshandlung beendet wurde, hier mit Erlass des das Vorverfahren beendenden Widerspruchsbescheides (vgl. OVG des Landes Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 15.10.2009, 3 L 22/08, juris, Rn. 6).

  • VG Magdeburg, 29.10.2021 - 3 A 300/19

    Erhebung einer Widerspruchsgebühr

    Auf die Rechtmäßigkeit der mit dem Widerspruch angegriffenen Rücknahmeentscheidung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung kommt es nicht an (vgl. OVG LSA, B. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 -, juris, Rdnr. 6).

    Aus diesen Regelungen folgt, dass die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheides und damit auch der Ausgangsentscheidung für die Erhebung der Widerspruchsgebühr unerheblich ist und rechtliche Auswirkungen nicht bei der Gebührenfestsetzung, sondern bei der Frage nach dem Bestehen eines Zurückzahlungsanspruches des Kostenschuldners zu berücksichtigen sind (OVG LSA, B. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 -, juris, Rdnr. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - 2 L 48/14

    Widerspruchsgebühr für ein Verfahren zur Änderung der Wohnsitzauflage

    Die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Widerspruchsgebühren beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt, in dem die Amtshandlung beendet wurde, hier mit Erlass des das Verfahren beendenden Widerspruchsbescheides (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 15.10.2009 - 3 L 22/08 -, NVwZ-RR 2010, 177, RdNr. 4 ff. in juris, m.w.N.).
  • VG Meiningen, 05.02.2014 - 5 K 667/11

    Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Kostenlastentscheidung gemäß § 73 Abs 3 S 3

  • VG Halle, 17.11.2015 - 6 A 187/13

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Widerspruchsgebühren

  • VG Dresden, 01.03.2010 - 4 K 2550/07
  • VG Magdeburg, 19.12.2017 - 3 A 188/16

    Einzelfall der Klage gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2023 - 2 L 108/22

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid; gesonderte Anfechtung der Festsetzung

  • VG München, 18.02.2010 - M 10 K 09.1737

    Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid; Rücknahme eines Widerspruchs;

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 9 B 246/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Festsetzung von Verwaltungskosten

  • VG Halle, 18.02.2011 - 4 A 5/11

    Verwaltungskosten für einen Widerspruchsbescheid

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