Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07   

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https://dejure.org/2010,3025
BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07 (https://dejure.org/2010,3025)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IX ZR 50/07 (https://dejure.org/2010,3025)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - IX ZR 50/07 (https://dejure.org/2010,3025)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 5 S 2 KAG TH vom 19.09.2000, § 7 Abs 7 S 2 Nr 1 KAG TH vom 17.12.2004, § 7 Abs 9 KAG TH vom 19.09.2000, § 21a Abs 4 KAG TH, § 10 Abs 1 Nr 3 ZVG
    Kommunales Abgabenrecht: Fälligkeit einer Beitragsforderung für die Erschließung eines Grundstücks mit Wasserentsorgungseinrichtungen in Thüringen; Vorrang der Beitragsforderung gegenüber Grundschuld nach der Zwangsversteigerung

  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 115 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 3; ThürKAG § 7
    Verteilungstermin als maßgeblicher Zeitpunkt bzgl. Sach- und Rechtslage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragsforderung für die Erschließung eines Grundstücks mit Wasserentsorgungseinrichtungen als öffentliche Last und des damit verbundenen Rangvorrangs vor einer Grundschuldforderung; Auswirkung einer für nichtig erklärten landesrechtlichen Norm auf nicht mehr ...

  • rewis.io

    Kommunales Abgabenrecht: Fälligkeit einer Beitragsforderung für die Erschließung eines Grundstücks mit Wasserentsorgungseinrichtungen in Thüringen; Vorrang der Beitragsforderung gegenüber Grundschuld nach der Zwangsversteigerung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kommunales Abgabenrecht: Fälligkeit einer Beitragsforderung für die Erschließung eines Grundstücks mit Wasserentsorgungseinrichtungen in Thüringen; Vorrang der Beitragsforderung gegenüber Grundschuld nach der Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsforderung für die Erschließung eines Grundstücks mit Wasserentsorgungseinrichtungen als öffentliche Last und des damit verbundenen Rangvorrangs vor einer Grundschuldforderung; Auswirkung einer für nichtig erklärten landesrechtlichen Norm auf nicht mehr ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 372
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 118/90

    Auszahlungsanspruch aufgrund des Teilungsplans

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Bei der Entscheidung über die Widerspruchsklage ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Verteilungstermins abzustellen, während spätere Änderungen außer Betracht bleiben (RGZ 62, 168, 171; 65, 62, 66; 75, 313, 315; 84, 8, 10; BGHZ 113, 169, 174 ff, 177; 166, 319, 326 Rn. 19; BGH, Urt. v. 25. Januar 1974 - V ZR 68/72, WM 1974, 371, 372; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 599; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 878 Rn. 14; Musielak/Becker, aaO § 878 Rn. 5; Prütting/Gehrlein/Zempel, ZPO § 878 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 68. Aufl. § 878 Rn. 9; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 30. Aufl. § 878 Rn. 6; a.A. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 878 Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Eickmann, 3. Aufl. § 878 Rn. 26; Hk-ZPO/Kindl, 3. Aufl. § 878 Rn. 4).

    Wird ein zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigter Widerspruch erhoben und findet deshalb insoweit die gesetzlich vorgesehene sofortige Verteilung des Erlöses (§ 117 Abs. 1 ZVG) nicht statt, vermag dieser Widerspruch den Zuteilungsanspruch des Begünstigen nicht zu beseitigen, auch wenn er aufgrund einer später eintretenden rückwirkenden Änderung der Rechtslage als begründet anzusehen sein würde (vgl. BGHZ 113, 169, 176 f).

  • BGH, 19.11.2009 - IX ZR 24/09

    Vorrangige Befriedigung des Säumniszuschlags auf eine vorrangig zu befriedigende

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    An die Auslegung des Berufungsgerichts zu dieser nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus geltenden landesrechtlichen Regelung ist der Senat nach den gemäß Art. 111 FGG-Reformgesetz hier weiterhin anzuwendenden Bestimmungen der §§ 560, 545 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung gebunden (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 2009 - IX ZR 24/09 Umdruck S. 5 Rn. 8, z.V.b.).

    Auf der Grundlage der vom Thüringer Verfassungsgerichtshof wieder hergestellten Gesetzeslage hat folglich das Vollstreckungsgericht zu Recht im Teilungsplan der Beitragsforderung der Beklagten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG Vorrang gegenüber der Grundschuldforderung der Klägerin eingeräumt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 19. November 2009 - IX ZR 24/09 z.V.b.).

  • VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05

    ThürKAG

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Das Berufungsurteil erweist sich jedoch aufgrund des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 23. April 2009 (ThürVerfGH 32/05, bei juris; Leitsatz: NVwZ-RR 2009, 612) als unrichtig.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1989 - 9 U 205/88
    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Bei der Entscheidung über die Widerspruchsklage ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Verteilungstermins abzustellen, während spätere Änderungen außer Betracht bleiben (RGZ 62, 168, 171; 65, 62, 66; 75, 313, 315; 84, 8, 10; BGHZ 113, 169, 174 ff, 177; 166, 319, 326 Rn. 19; BGH, Urt. v. 25. Januar 1974 - V ZR 68/72, WM 1974, 371, 372; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 599; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 878 Rn. 14; Musielak/Becker, aaO § 878 Rn. 5; Prütting/Gehrlein/Zempel, ZPO § 878 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 68. Aufl. § 878 Rn. 9; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 30. Aufl. § 878 Rn. 6; a.A. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 878 Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Eickmann, 3. Aufl. § 878 Rn. 26; Hk-ZPO/Kindl, 3. Aufl. § 878 Rn. 4).
  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Bei der Entscheidung über die Widerspruchsklage ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Verteilungstermins abzustellen, während spätere Änderungen außer Betracht bleiben (RGZ 62, 168, 171; 65, 62, 66; 75, 313, 315; 84, 8, 10; BGHZ 113, 169, 174 ff, 177; 166, 319, 326 Rn. 19; BGH, Urt. v. 25. Januar 1974 - V ZR 68/72, WM 1974, 371, 372; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 599; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 878 Rn. 14; Musielak/Becker, aaO § 878 Rn. 5; Prütting/Gehrlein/Zempel, ZPO § 878 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 68. Aufl. § 878 Rn. 9; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 30. Aufl. § 878 Rn. 6; a.A. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 878 Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Eickmann, 3. Aufl. § 878 Rn. 26; Hk-ZPO/Kindl, 3. Aufl. § 878 Rn. 4).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Diese Regelungslücke ist durch Rückgriff auf den in Art. 79 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken (vgl. BVerfGE 20, 230, 236; 37, 217, 262 f; 97, 35, 48; BGHZ 54, 76, 79) zu schließen, welcher auch § 183 VwGO, § 157 FGO sowie den Regelungen der bezeichneten Landesrechte zu Grunde liegt (vgl. Bethge, aaO § 79 Rn. 9; Sodan/Ziekow/Heckmann, VwGO 2. Aufl. § 183 Rn. 23; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 183 Rn. 49; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 159 Rn. 13; vgl. auch Pestalozza, Verfassungsprozessrecht 3. Aufl. § 23 Rn. 125, § 28 Rn. 25, § 29 Rn. 42).
  • OLG Jena, 25.04.2007 - 7 U 970/06

    Beitrag für Abwasserentsorgungseinrichtungen, Fälligkeit nichtprivilegierter

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Diesem Verständnis der ThürKAG-Novelle ist das Berufungsgericht auch in anderen Verfahren gefolgt (vgl. Thüringer OLG, Urt. v. 25. Mai 2007 - 7 U 970/06, bei juris Rn. 24 ff).
  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Bei der Entscheidung über die Widerspruchsklage ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Verteilungstermins abzustellen, während spätere Änderungen außer Betracht bleiben (RGZ 62, 168, 171; 65, 62, 66; 75, 313, 315; 84, 8, 10; BGHZ 113, 169, 174 ff, 177; 166, 319, 326 Rn. 19; BGH, Urt. v. 25. Januar 1974 - V ZR 68/72, WM 1974, 371, 372; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 599; Zöller/Stöber, ZPO 28. Aufl. § 878 Rn. 14; Musielak/Becker, aaO § 878 Rn. 5; Prütting/Gehrlein/Zempel, ZPO § 878 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 68. Aufl. § 878 Rn. 9; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 30. Aufl. § 878 Rn. 6; a.A. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl. § 878 Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Eickmann, 3. Aufl. § 878 Rn. 26; Hk-ZPO/Kindl, 3. Aufl. § 878 Rn. 4).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 199/68

    Schadensersatz nach §§ 945, 717 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    Diese Regelungslücke ist durch Rückgriff auf den in Art. 79 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken (vgl. BVerfGE 20, 230, 236; 37, 217, 262 f; 97, 35, 48; BGHZ 54, 76, 79) zu schließen, welcher auch § 183 VwGO, § 157 FGO sowie den Regelungen der bezeichneten Landesrechte zu Grunde liegt (vgl. Bethge, aaO § 79 Rn. 9; Sodan/Ziekow/Heckmann, VwGO 2. Aufl. § 183 Rn. 23; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 183 Rn. 49; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 159 Rn. 13; vgl. auch Pestalozza, Verfassungsprozessrecht 3. Aufl. § 23 Rn. 125, § 28 Rn. 25, § 29 Rn. 42).
  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07
    a) Im Ausgangspunkt zutreffend weist die Revision darauf hin, dass Gerichte und Behörden die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung grundsätzlich ohne eigenständige Überprüfung als verbindlich zu beachten haben (BGHZ 158, 19, 22; BVerwG, NVwZ 1987, 496; Kopp/Ramsauer, VwVfG 10. Aufl. § 43 Rn. 18 f; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 7. Aufl. § 43 Rn. 137 ff; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Aufl. § 17 GVG Rn. 13).
  • RG, 20.12.1913 - V 201/13

    Aufrechnung bei der Zwangsversteigerung

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • RG, 13.12.1905 - V 225/05

    Wird der im Zwangsversteigerungsverfahren nicht angemeldete Teil einer

  • RG, 22.02.1911 - V 186/10

    Eigentümer-Grundschuld nach dem Zuschlage

  • RG, 05.01.1907 - V 177/06

    1. Welche Wirkung hat die Abtretung des zur Eigentümergrundschuld gewordenen

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung -

  • RG, 28.07.1936 - III 329/35

    1. Sind die Gesetze, die nach dem Übergang der Hoheitsrechte der Länder auf das

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Solange ein solcher Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder durch ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist, ist die Zulässigkeit des beanstandeten Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte entzogen (sogenannte Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts, vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 125/04, WRP 2007, 1359; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 50/07, NVwZ-RR 2010, 372 Rn. 7; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - EnVR 54/13, N&R 2015, 107 Rn. 19).
  • BGH, 15.12.2020 - II ZR 108/19

    Bestehen der persönlichen Haftung des Kommanditisten bei Insolvenz der

    Letztlich ergibt sich die Steuerpflicht der Schuldnerin auch aus dem gegen sie ergangenen Steuerbescheid vom 8. April 2016, der, solange er nicht aufgehoben ist, im vorliegenden Verfahren grundsätzlich ohne eigenständige Überprüfung als verbindlich zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 50/07, NVwZ-RR 2010, 372 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 04.08.2020 - II ZR 174/19

    Der insolvente Immobilienfonds - und die Rückabwicklungsanordnung der BaFin

    aa) Allerdings kommt Verwaltungsakten, sofern sie nicht nichtig sind, grundsätzlich eine sog. Tatbestandswirkung zu, aufgrund derer auch nicht am Verwaltungsverfahren beteiligte Behörden, Gerichte und öffentlich-rechtliche Rechtsträger die im Verwaltungsakt getroffene Regelung ohne inhaltliche Prüfung der Richtigkeit der darin getroffenen Regelung ihren eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2003 - IX ZB 4/03, WM 2003, 1800, 1802; Urteil vom 4. Februar 2004 - XII ZR 301/01, BGHZ 158, 19, 22; Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 125/04, WM 2007, 2168 Rn. 14; Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 50/07,NVwZ-RR 2010, 372 Rn. 7; Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 26/17, WM 2018, 2054 Rn. 27 ff.; BVerwG, NVwZ 1987, 496; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 43 Rn. 137 ff.; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 43 Rn. 18 ff.).
  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

    Damit haben Gerichte und Behörden die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung grundsätzlich ohne eigenständige Überprüfung als verbindlich zu beachten (BGH, Urteile vom 4. Februar 2002 - XII ZR 301/01, BGHZ 158, 19, 22 und vom 14. Januar 2010 - IX ZR 50/07, NVwZ-RR 2010, 372 Rn. 7; BVerwG, NVwZ 1987, 496; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl., § 43 Rn. 18 f.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 43 Rn. 137 ff.; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 4. Aufl., § 17 GVG Rn. 13).
  • LG Stuttgart, 22.06.2022 - 27 O 45/22

    Insolvenz einer Kommanditgesellschaft: Umfang der Haftung eines Kommanditisten

    Dabei kann dahinstehen, ob diesem Einwand bereits die Tatbestandswirkung des Steuerbescheids vom 06.06.2016 entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2020 - II ZR 108/19, BGHZ 228, 28 Rn. 27 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 50/07, NVwZ-RR 2010, 372 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31886
OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09 (https://dejure.org/2009,31886)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.10.2009 - 2 LB 15/09 (https://dejure.org/2009,31886)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 (https://dejure.org/2009,31886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer einheitlichen Einrichtung bei Vorhandensein eines einheitlichen Ausstattungsstandards; Bestimmung über die räumliche Ausdehnung und den Umfang einer Straßenausbaumaßnahme nach Ermessen der Gemeinde ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 38/04

    Abschnittsbildung beim Straßenausbau; Anforderungen an die Festlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Lassen sich keine eindeutigen abweichenden Festlegungen der Gemeinde feststellen, ist davon auszugehen, dass der Umfang der konkret in Auftrag gegebenen und durchgeführten Arbeiten das zugrunde liegende Bauprogramm wiedergibt (vgl. Senatsurt. v. 17.08.2005 2 LB 38/04 -, Die Gemeinde 2007, 237 = NordÖR 2006, 84 = SchlHA 2006, 171).

    Das Bauprogramm bedarf keiner förmlichen Festlegung durch Satzung oder Beschluss; es kann sich auch aus Vergabebeschlüssen auf der Grundlage von Ausbauplänen ergeben, wobei aber Unklarheiten zu Lasten der Gemeinde gehen (vgl. Senatsurt. v. 17.08.2005 2 LB 38/04 -, a.a.O.; Böttcher, a.a.O., Rn. 319).

    Dies trifft im Regelfall auf die an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke und Hinterliegergrundstücke zu, es sei denn, die Gemeinde hat einen wirksamen Abschnittsbildungsbeschluss gefasst (vgl. Senatsurt. v. 17.08.2005 2 LB 38/04 -, Die Gemeinde 2007, 237 = NordÖR 2006, 84; Senatsurt. v. 27.01.2009 2 LB 53/08 - vgl. auch Böttcher, a.a.O., § 8 Rn. 544 f.; Habermann, a.a.O., Rn. 176, 341).

    Das Abrechnungsgebiet für eine ohne auch nur vor Entstehung sachlicher Beitragspflichten mögliche - Abschnittsbildung durchgeführte Ausbaumaßnahme ist als Folge der beitragsrechtlichen Vorteilslage zu ermitteln und unterliegt nicht etwa einer gestalterischen gemeindlichen Beschlussfassung (vgl. Senatsurt. v. 17.08.2005 2 LB 38/04 -, a.a.O.).

    Soweit der Senat von diesem Grundsatz in früheren Entscheidungen eine Ausnahme im Falle eines Straßenzuges von außergewöhnlicher Länge für denkbar gehalten hat, der zwar noch als einheitliche Einrichtung anzusehen sei, bei dem sich jedoch die Vorteilswirkungen einer Maßnahme ersichtlich nur auf einen durch äußere Merkmale gekennzeichneten Abschnitt beschränkten (vgl. Senatsurt. v. 17.08.2005 2 LB 38/04 -, a.a.O.; 25.06.2003 2 LB 55/02 -, Die Gemeinde 2003, 268 = SchlHA 2003, 306; vgl. auch Habermann, a.a.O., Rn. 342), haben sich diese Überlegungen letztlich als nicht tragfähig erwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Diese Satzung war zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Baumaßnahme (vgl. dazu Senatsurt. v. 13.02.2008 2 LB 42/07 -, Die Gemeinde 2008, 171 = NVwZ-RR 2008, 640 = SchlHA 2008, 323; Senatsbeschl. v. 05.12.2007 2 MB 24/07 -) am 30. Juni 2002 als dem Datum der Fertigstellung der Begrünungsarbeiten nach Abnahme der bautechnischen Maßnahmen im Jahre 2001 noch in Kraft; die nachfolgend erlassene Satzung der Beklagten über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung und den Aus- und Umbau öffentlicher Straßen (Straßen, Wege und Plätze) Ausbaubeitragssatzung vom 18. Juli 2002 hat sich keine Rückwirkung beigemessen.

    Mit dem Abschluss der beiden bis Juni bzw. Dezember 2002 durchgeführten Maßnahmen ist im Übrigen gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KAG a.F. jeweils für die abgeschlossene, auf einem eigenständigen Bauprogramm beruhende Maßnahme das Beitragsschuldverhältnis in Bezug auf das Grundstück begründet worden (vgl. Senatsurt. v. 13.02.2008 2 LB 42/07 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 2 LB 55/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Abzustellen ist auf die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (vgl. Senatsurt. v. 25.06.2003 2 LB 55/02 -, Die Gemeinde 2003, 268).

    Soweit der Senat von diesem Grundsatz in früheren Entscheidungen eine Ausnahme im Falle eines Straßenzuges von außergewöhnlicher Länge für denkbar gehalten hat, der zwar noch als einheitliche Einrichtung anzusehen sei, bei dem sich jedoch die Vorteilswirkungen einer Maßnahme ersichtlich nur auf einen durch äußere Merkmale gekennzeichneten Abschnitt beschränkten (vgl. Senatsurt. v. 17.08.2005 2 LB 38/04 -, a.a.O.; 25.06.2003 2 LB 55/02 -, Die Gemeinde 2003, 268 = SchlHA 2003, 306; vgl. auch Habermann, a.a.O., Rn. 342), haben sich diese Überlegungen letztlich als nicht tragfähig erwiesen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Ein solcher Bereich kann auch innerhalb einer übergreifenden öffentlichen Einrichtung eine besondere Funktion etwa für den Aufenthalt und die Kommunikation der Bürger übernehmen (vgl. Senatsurt. v. 30.04.2003 2 LB 105/02 , NordÖR 2003, 422; Habermann, a.a.O., Rn. 132).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Diese Satzung war zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Baumaßnahme (vgl. dazu Senatsurt. v. 13.02.2008 2 LB 42/07 -, Die Gemeinde 2008, 171 = NVwZ-RR 2008, 640 = SchlHA 2008, 323; Senatsbeschl. v. 05.12.2007 2 MB 24/07 -) am 30. Juni 2002 als dem Datum der Fertigstellung der Begrünungsarbeiten nach Abnahme der bautechnischen Maßnahmen im Jahre 2001 noch in Kraft; die nachfolgend erlassene Satzung der Beklagten über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung und den Aus- und Umbau öffentlicher Straßen (Straßen, Wege und Plätze) Ausbaubeitragssatzung vom 18. Juli 2002 hat sich keine Rückwirkung beigemessen.
  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 ZB 05.721

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vertragliche Leistungspflicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Eine Rechtsnachfolge der Klägerin in eine hierin möglicherweise zu erblickende Zusicherung, welche lediglich die persönliche Beitragspflicht des Zusicherungsadressaten beträfe (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.12.2008 6 ZB 05.721 Juris), hat nicht stattgefunden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Für die Beitragserhebung kann nur die Satzung maßgeblich sein, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht mit der Verwirklichung des Bauprogramms und der Abnahme der Bauarbeiten in Kraft war (vgl. Senatsurt. v. 13.10.1999 2 L 116/97 -, Die Gemeinde 2000, 43; Böttcher in: Thiem/Böttcher, KAG, Stand: September 2008, § 8 Rn. 215; Habermann, in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Wilke, KAG, Stand: März 2009, Rn. 291).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - 3 A 2130/94

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Einheitliche Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Zudem ist auf die gesamte Länge der Holtenauer Straße gesehen ein einheitlicher Ausstattungsstand festzustellen; die Unterschiede sind nicht von einem solch einschneidenden Gewicht, dass sie die Straße in mehrere Einrichtungen unterteilen (vgl. in einem ähnlichen Fall OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.03.1999 3 A 2130/94 -, NWVBl. 1999, 465).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Eine Ergänzung der Beitragsfestsetzung um eine zusätzliche Ausbaumaßnahme überschritte eindeutig die Grenze des Nachschiebens von Gründen für einen Bescheid, weil sie einen Austausch des Bezugsgegenstandes der Beitragsveranlagung und damit eine Wesensveränderung des Bescheides beinhalten würde (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.01.1982 8 C 12/81 -, BVerwGE 64, 356 = NVwZ 1982, 620; Habermann, a.a.O., Rn. 97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.1995 - 2 L 113/94

    Ausbaubeitragspflicht; Bauprogramm; Teileinrichtung; Straße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09
    Eine grundsätzlich auch vor der ausdrücklichen, zum 01. Januar 2004 in Kraft getretenen Regelung in § 8 Abs. 4 Satz 1 KAG in der Rechtsprechung zum schleswig-holsteinischen Landesrecht anerkannte Abschnittsbildung (vgl. Senatsurt. v. 18.01.1995 2 L 113/94 , Die Gemeinde 1995, 84 = SchlHA 1995, 165) kommt vorliegend aber bereits deshalb nicht in Betracht, weil das Bauprogramm für die Maßnahme, wie festgestellt, gerade nicht über den ausgebauten Teil der Einrichtung hinausging (vgl. zu dieser Voraussetzung Senatsbeschl. v. 06.10.2008 2 MB 17/08 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2008 - 2 LA 27/08

    Aufwand; Einrichtung; Gemeindeanteil; Maßstab; Straßenausbaubeitrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Für die Beitragserhebung kann nur die Satzung maßgeblich sein, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht mit der Verwirklichung des Bauprogramms und der Abnahme der Bauarbeiten in Kraft war (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 42 m. w. N.).

    Abgeschlossen ist die Maßnahme, wenn das Bauprogramm verwirklicht, das heißt die Gesamtmaßnahme abgeschlossen ist und die Bauarbeiten abgenommen worden sind (stRspr., vgl. Senatsurteile vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 -, juris Rn. 32, vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 42 m. w. N., und vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 35).

    Das Bauprogramm bedarf dabei keiner bestimmten Form und kann sich auch aus Vergabeunterlagen ergeben (vgl. Senatsurteile vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04 -, juris Rn. 35, und vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 44; Arndt, Straßenbaubeiträge, 2017, § 8 Rn. 16).

    Dadurch wurde nicht das Bauprogramm geändert - was ohnehin nur in zumindest gleichwertiger Form wie dessen Aufstellung und durch das dafür berufene Gremium möglich gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 44, und vom 24. März 2010 - 2 LB 23/09 -, juris Rn. 44; OVG Münster, Urteil vom 8. Juni 2021 - 15 A 299/20 -, juris Rn. 61 m. w. N.) und wofür hier nichts vorgetragen oder ersichtlich ist -, sondern es wurden die im Bauprogramm weiterhin vorgesehenen Ausbauarbeiten an einen dritten Auftragnehmer übertragen.

    Lassen sich keine eindeutig abweichenden Festlegungen der Gemeinde feststellen, ist davon auszugehen, dass der Umfang der konkret in Auftrag gegebenen und durchgeführten Arbeiten das zugrundeliegende Bauprogramm wiedergibt (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 44).

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer etwa wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges (zum Beispiel die Straßenführung, Straßenbreite und -länge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie auf vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (st.Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 52, und vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Das gilt auch dann, wenn sich die Ausbaumaßnahme - wie hier - nur auf einen räumlichen Teil dieser Straßenausdehnung beschränkt (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 49, und vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 38; Arndt, Straßenbaubeiträge, 2017, § 6 Rn. 11).

    Maßgeblich bleibt insoweit stets das äußere Erscheinungsbild der konkret zu beurteilenden Einrichtung (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 52, und vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 43 m. w. N.).

    Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 KAG in Verbindung mit § 108 Abs. 1 LVwG muss die Maßnahme, für die ein Ausbaubeitrag verlangt wird, aus dem Bescheid zweifelsfrei hervorgehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 59; Habermann, in: PdK SH, KAG, § 8 Rn. 68 ).

    Dies trifft im Regelfall auf die an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Hinterliegergrundstücke zu (stRspr., vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 49, und vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris Rn. 58; Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2017 - 2 LB 22/16 -, juris Rn. 51, und vom 22. Oktober 2021 - 2 LA 216/17 -, juris Rn. 28).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 2 LA 85/19

    Ausbaubeitragsrecht: Austausch der Rechtsgrundlage; Abnahme unter Vorbehalt;

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung der Einrichtung ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer etwa wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges (zum Beispiel die Straßenführung, Straßenbreite und -länge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie auf vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (st.Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -?, juris Rn. 52 und vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Das gilt auch dann, wenn sich die Ausbaumaßnahme nur auf einen räumlichen Teil dieser Straßenausdehnung beschränkt, wie hier auf den im südlichen Bereich zwischen Käpt'n Christiansen-Straße und der Straße "Gaadt" gelegenen Teilbereich der Bismarckstraße (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 49, vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 38 und vom 10. März 2022 - 2 LB 18/20 -, juris Rn. 95; Arndt, Straßenbaubeiträge, 2017, § 6 Rn. 11).Dabei verlangt die Annahme einer einheitlichen Einrichtung hinsichtlich des Kriteriums "äußeres Erscheinungsbild des Straßenzugs" nicht, dass sämtliche genannten Eigenschaften durchgehend gegeben sind.

    Maßgeblich bleibt insoweit stets das äußere Erscheinungsbild der konkret zu beurteilenden Einrichtung (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 52, und vom 8. Juli 2021 - 2 LB 99/18 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einrichtung durch Kreuzungsbereiche unterteilt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, NVwZ-RR 2010, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges nach Abschluss der Straßenausbaumaßnahme abzustellen, das ihn augenfällig als selbständiges Element des Straßennetzes erscheinen lässt (s. z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

    Eine durch den Teilstreckenausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt steht der Annahme einer einheitlichen Einrichtung nicht entgegen, wenn insgesamt ein einheitlicher Ausstattungsstandart vorhanden ist und Zäsuren nicht eindeutig lokalisiert werden können (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2021 - 2 LB 99/18

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; unterschiedliche Verkehrsfunktionen

    Die 1. sowie die 2. Nachtragssatzung vom 5. Februar 2014 bzw. 1. Februar 2017 sind nicht anwendbar, da die sachliche Beitragspflicht mit Abnahme am 21. Juni 2011 entstanden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - 2 LB 15/09 -, Rn. 42, juris).

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts der Ausbau nur einer Teilstrecke einer Einrichtung zur Heranziehung der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke an der Einrichtung außerhalb der Ausbaustrecke gelegen sind, führen kann, da sich die Vorteilswirkung einer Straßenbaumaßnahme grundsätzlich nicht auf den technischen Bauabschnitt beschränkt, sondern sich auf alle an der Einrichtung gelegenen Grundstücke erstreckt (vgl. Urteile vom 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, Rn. 51 und vom 21. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 48, beide juris), ist die Klägerin nicht beitragspflichtig.

    Für die Feststellung der räumlichen Ausdehnung einer Einrichtung ist wie im Erschließungsbeitragsrecht auch im Straßenausbaubeitragsrecht, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise und ungeachtet einer etwa wechselnden Straßenbezeichnung, auf das Erscheinungsbild eines Straßenzugs (z. B. die Straßenführung, Straßenbreite und -länge, Straßenausstattung, Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie auf vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (stRspr des OVG Schleswig, vgl. nur Urteile vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 -, Rn. 22, vom 21. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 52, vom 5. März 2015, a.a.O., Rn. 53, vom 30. November 2005 - 2 LB 81/04 -, Rn. 36, alle juris und für das Erschließungsbeitragsrecht OVG Schleswig, Urteil vom 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17 -, Rn. 48 und BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2020 - 9 C 9.18 -, Rn. 19, beide juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 7/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einrichtung durch Kreuzungsbereiche unterteilt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, NVwZ-RR 2010, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges nach Abschluss der Straßenausbaumaßnahme abzustellen, das ihn augenfällig als selbständiges Element des Straßennetzes erscheinen lässt (s. z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

    Eine durch den Teilstreckenausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt steht der Annahme einer einheitlichen Einrichtung nicht entgegen, wenn insgesamt ein einheitlicher Ausstattungsstandart vorhanden ist und Zäsuren nicht eindeutig lokalisiert werden können (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 8/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einrichtung durch Kreuzungsbereiche unterteilt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, NVwZ-RR 2010, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges nach Abschluss der Straßenausbaumaßnahme abzustellen, das ihn augenfällig als selbständiges Element des Straßennetzes erscheinen lässt (s. z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

    Eine durch den Teilstreckenausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt steht der Annahme einer einheitlichen Einrichtung nicht entgegen, wenn insgesamt ein einheitlicher Ausstattungsstandart vorhanden ist und Zäsuren nicht eindeutig lokalisiert werden können (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 6/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einrichtung durch Kreuzungsbereiche unterteilt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, NVwZ-RR 2010, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges nach Abschluss der Straßenausbaumaßnahme abzustellen, das ihn augenfällig als selbständiges Element des Straßennetzes erscheinen lässt (s. z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

    Eine durch den Teilstreckenausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt steht der Annahme einer einheitlichen Einrichtung nicht entgegen, wenn insgesamt ein einheitlicher Ausstattungsstandart vorhanden ist und Zäsuren nicht eindeutig lokalisiert werden können (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 9/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bei Ausbau einer Teilstrecke

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einrichtung durch Kreuzungsbereiche unterteilt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, NVwZ-RR 2010, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges nach Abschluss der Straßenausbaumaßnahme abzustellen, das ihn augenfällig als selbständiges Element des Straßennetzes erscheinen lässt (s. z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

    Eine durch den Teilstreckenausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt steht der Annahme einer einheitlichen Einrichtung nicht entgegen, wenn insgesamt ein einheitlicher Ausstattungsstandart vorhanden ist und Zäsuren nicht eindeutig lokalisiert werden können (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 5/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Einrichtung durch Kreuzungsbereiche unterteilt ist (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, NVwZ-RR 2010, 372).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild eines Straßenzuges nach Abschluss der Straßenausbaumaßnahme abzustellen, das ihn augenfällig als selbständiges Element des Straßennetzes erscheinen lässt (s. z.B. OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

    Eine durch den Teilstreckenausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt steht der Annahme einer einheitlichen Einrichtung nicht entgegen, wenn insgesamt ein einheitlicher Ausstattungsstandart vorhanden ist und Zäsuren nicht eindeutig lokalisiert werden können (OVG Schleswig, Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

    Dies sind regelmäßig alle Grundstücke, die zu der Einrichtung in einer räumlich engen Beziehung stehen und von denen deshalb angenommen werden kann, dass sie die Einrichtung in stärkerem Maße in Anspruch nehmen können als andere Grundstücke, im Regelfall alle an die Einrichtung angrenzenden und von ihr zugänglichen Grundstücke und Hinterliegergrundstücke (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 06.11.2013 - 4 LB 16/12 - Schleswig-Holsteinisches OVG, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09; Habermann, in: ders./Arndt et al., KAG SH, § 8 Rn. 176 f., 342).
  • VG Schleswig, 18.07.2016 - 9 A 46/15

    Ausbaubeiträge

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

  • VG Schleswig, 26.09.2017 - 9 A 218/16

    Ausbaubeiträge

  • VG Lüneburg, 21.05.2010 - 3 A 175/07

    Anforderungen an die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Möglichkeit der

  • VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17

    Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag;

  • VG Lüneburg, 18.03.2014 - 3 A 220/12

    Abschnittsbildung; Straßenausbaubeitrag; Teilstreckenausbau

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2020 - 2 MB 9/20

    Ausbaubeitrag: Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage bei Auswirkungen

  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Würzburg, 15.05.2014 - W 3 K 12.1063

    Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage W...straße in S...; Stichstraße I...;

  • VG Schleswig, 19.04.2018 - 9 B 2/18

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15

    Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten

  • VG Schleswig, 12.09.2018 - 9 A 297/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 07.12.2016 - 9 A 153/16

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag - Wohnweg

  • VG Schleswig, 18.09.2017 - 9 A 248/16

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14

    Ausbaubeiträge

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - 2 MB 10/11

    Erhebung von Ausbaubeiträgen gem. § 8 KAG für die Erneuerung und den Ausbau einer

  • VG Schleswig, 18.05.2016 - 9 A 143/15

    Kommunalrecht: Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag für die Erneuerung der

  • VG Schleswig, 26.01.2016 - 9 B 20/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vorauszahlungsbescheide für Straßenausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 19.05.2016 - 9 A 124/15

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 12.07.2016 - 9 B 15/16

    Ausbaubeiträge - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 16.06.2016 - 9 A 194/14

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)

  • VG Schleswig, 27.08.2015 - 9 A 220/14

    Ausbaubeiträge

  • VG Schleswig, 22.01.2013 - 9 B 52/12

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung); Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 294/11

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag; wirtschaftliche Vorteile, die aus der

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 293/11

    Ausbaubeiträge

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