Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3692
BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09 (https://dejure.org/2010,3692)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2010 - 5 C 5.09 (https://dejure.org/2010,3692)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 (https://dejure.org/2010,3692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GG Art. 16 Abs. 1; StAG § 25
    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit; Kennenmüssen deutscher ...

  • openjur.de

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit; Kennenmüssen deutscher ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 16 Abs. 1

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 Abs 1 GG, § 25 RuStAG
    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei zwischenzeitlichem Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Auslegung von § 25 StAG

  • Wolters Kluwer

    "Kennenmüssen" der deutschen Staatsangehörigkeit als normativer Zurechnungszusammenhang ; Erwartung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bei einer wertenden Gesamtbetrachtung des konkreten Lebenssachverhalts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 Abs. 1, StAG § 25
    Antragserwerb, Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsverlust, Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, Kenntnis, Kennenmüssen, Zurechnung, Zurechnungszusammenhang, ...

  • rewis.io

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei zwischenzeitlichem Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Auslegung von § 25 StAG

  • ra.de
  • rewis.io

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei zwischenzeitlichem Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Auslegung von § 25 StAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kennenmüssen" der deutschen Staatsangehörigkeit als normativer Zurechnungszusammenhang; Erwartung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bei einer wertenden Gesamtbetrachtung des konkreten Lebenssachverhalts

  • rechtsportal.de

    "Kennenmüssen" der deutschen Staatsangehörigkeit als normativer Zurechnungszusammenhang; Erwartung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bei einer wertenden Gesamtbetrachtung des konkreten Lebenssachverhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 137, 47
  • NVwZ-RR 2010, 658
  • DVBl 2010, 989
  • DÖV 2010, 743
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 28.07

    Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09
    Das von Verfassungs wegen für einen Verlust nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG vorausgesetzte "Kennenmüssen" der deutschen Staatsangehörigkeit bezeichnet einen normativen Zurechnungszusammenhang (im Anschluss an Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - BVerwGE 131, 121).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 -.

    BVerwGE 131, 121 ff.), an der er festhält.

    Das vom Senat in seinem Urteil vom 10. April 2008 (a.a.O.) aus den grundrechtlichen Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 GG an die gesetzliche Ausgestaltung von Verlustgründen hergeleitete, allerdings nicht näher erläuterte Erfordernis des "Kennenmüssens" bezeichnet vielmehr einen normativen Zurechnungszusammenhang, der der positiven Kenntnis nach Art und Gewicht objektiv gleichkommt.

    Nur dann bringt der Antrag auf Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit objektiv die - die gesetzliche Verlustfolge legitimierende - selbstverantwortliche Entscheidung für die Hinwendung zu einer fremden Staatsangehörigkeit zum Ausdruck (Urteil vom 10. April 2008 a.a.O. S. 126).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09
    Eine derartige Zurechnung ist verfassungsrechtlich nur unbedenklich, wenn der deutsche Staatsangehörige den Eintritt der gesetzlichen Rechtsfolge auf zumutbare Weise beeinflussen kann (s.a. BVerfGE 116, 24 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eines in der ehemaligen UdSSR bzw.

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 5.09
    - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 19.12.2008 - AZ: OVG 12 A 4705/05.
  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als

    Denn nur dann hat dieser objektiv Anlass, von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder seinen Schritt noch einmal zu überdenken (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - 5 C 4.09 - juris Rn. 9, sowie Urteil vom 29. September 2010 - 5 C 20.09 - Buchholz 130 § 25 StAG Nr. 15 = juris Rn. 14 f.).
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 20.09

    Antragserwerb; Bewusstsein deutscher Staatsangehörigkeit; Verlust der deutschen

    Rechtliche oder tatsächliche Zweifel am (Fort-)Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit berühren die erforderliche zurechenbare Kenntnis der deutschen Staatsangehörigkeit nur und erst dann, wenn sie dem Betroffenen auch bekannt und bei einer objektiven Betrachtung geeignet sind, sich auf sein Bewusstsein auszuwirken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit (fort-)besteht (Fortentwicklung der Urteile vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07 - BVerwGE 131, 121 und vom 29. April 2010 - BVerwG 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658).

    Das Wissen um die deutsche Staatsangehörigkeit setzt ihn in die Lage, von der ihm in § 25 Abs. 2 Satz 1 RuStAG a.F. (= § 25 Abs. 2 Satz 1 StAG) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen und bis zu deren Erhalt auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu verzichten oder im Falle der Ablehnung der Beibehaltungsgenehmigung seinen Schritt noch einmal zu überdenken (zuletzt Urteile vom 29. April 2010 - BVerwG 5 C 5.09 - NVwZ-RR 2010, 658 und - BVerwG 5 C 4.09 - juris Rn. 9).

    f) Auf die nur im Fall der fehlenden Kenntnis zu prüfende Frage, ob der Vater der Klägerin die deutsche Staatsangehörigkeit hätte kennen müssen (vgl. dazu Urteil vom 29. April 2010 a.a.O.), kommt es nicht mehr an.

  • BVerwG, 29.04.2010 - 5 C 4.09

    Antragserwerb; Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Feststellung der

    (Parallelurteil zum Urteil des Senats vom 29. April 2010 im Verfahren BVerwG 5 C 5.09).

    Zu den Anforderungen, die an das für einen Verlust nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG vorausgesetzte "Kennenmüssen" der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen sind, hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 5 C 5.09, das einen im entscheidungserheblichen Kern vergleichbaren Sachverhalt betrifft, Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2014 - 13 LA 50/14

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer selbst beantragten

    Die von der Klägerin angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2008 - 5 C 28.07 - und vom 29. April 2010 - 5 C 5.09 - führen in diesem Zusammenhang nicht weiter, da sie, wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat, lediglich die Frage betreffen, in welcher Weise der deutsche Staatsangehörige, der seine Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 StAG verlieren soll, sich seiner deutschen Staatsangehörigkeit bewusst sein muss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht