Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09 und 1 A 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3442
OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09 und 1 A 9/09 (https://dejure.org/2009,3442)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.09.2009 - 1 A 7/09 und 1 A 9/09 (https://dejure.org/2009,3442)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. September 2009 - 1 A 7/09 und 1 A 9/09 (https://dejure.org/2009,3442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bremen.de PDF

    Klagebefugnis eines in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbands

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BNatSchG § 61 Abs 1; UmwRG § 3 Abs 1 S 4
    Klagebefugnis eines in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbands - Naturschutzrechtliche Verbandsklage; Umweltrechtliche Verbandsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BNatSchG § 61 Abs. 1; ; UmwRG § 3 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 61 Abs. 1; UmwRG § 3 Abs. 1 Satz 4
    Reichweite einer aufgrund landesrechtlicher Vorschriften erteilten Anerkennung als Naturschutzverband: Naturschutzrechtliche Verbandsklage; Umweltrechtliche Verbandsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)
  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Fischerei - Fische

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 135 (Ls.)
  • DÖV 2010, 149
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 9/09

    Errichtung eines Wasserkraftwerks; Reichweite der naturschutz- und

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    In der mündlichen Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht die Fischbiologen Dr. C, Dr. A, Dr. B sowie Dr. E (Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg, ...), der von den Klägern im Parallelverfahren 1 A 9/09 zum Termin sistiert worden ist, angehört.

    Das Oberverwaltungsgericht nimmt Bezug auf das im Verfahren 1 A 9/09 ergangene Urteil.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    Dieser Prüfungsmaßstab trägt in Ansatz und Umfang den Sachgegebenheiten Rechnung, die sich aus der jeweiligen materiellen (nationalen wie gemeinschaftsrechtlichen) Rechtslage ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 09.06.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 [84]; B. v. 13.03.2008 - VR 9/07 - Rn. 45, juris; U. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 [297]).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    Bestehen nach Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen aus wissenschaftlicher Sicht vernünftige Zweifel daran, dass das Vorhaben die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigen wird, so darf die Planfeststellungsbehörde kein positives Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung feststellen (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 1 [30]; U. v. 12.03.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 [334]).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    Dieser Prüfungsmaßstab trägt in Ansatz und Umfang den Sachgegebenheiten Rechnung, die sich aus der jeweiligen materiellen (nationalen wie gemeinschaftsrechtlichen) Rechtslage ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 09.06.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 [84]; B. v. 13.03.2008 - VR 9/07 - Rn. 45, juris; U. v. 09.07.2008 - 9 A 14/07 - BVerwGE 131, 274 [297]).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    Bestehen nach Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen aus wissenschaftlicher Sicht vernünftige Zweifel daran, dass das Vorhaben die Erhaltungsziele nicht beeinträchtigen wird, so darf die Planfeststellungsbehörde kein positives Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung feststellen (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 9 A 20/05 - BVerwGE 128, 1 [30]; U. v. 12.03.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 [334]).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    Das Gemeinschaftsrecht schreibt insoweit keine bestimmte fachliche Methode für die Erfassung und Bewertung vor, verlangt aber, dass vor der Genehmigung des Projekts unter Heranziehung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des Betreffenden FFH-Gebiets ermittelt werden (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004, C-127/02, Slg. 2004, I - 7405 = NuR 2004, 788; U. v. 20.09.2007, C-304/05, Slg. 2007 - 7495 = NuR 2007, 679; Storost, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Abweichungsentscheidung, DVBl. 2009, 673 [674]).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    Das Gemeinschaftsrecht schreibt insoweit keine bestimmte fachliche Methode für die Erfassung und Bewertung vor, verlangt aber, dass vor der Genehmigung des Projekts unter Heranziehung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des Betreffenden FFH-Gebiets ermittelt werden (vgl. EuGH, U. v. 07.09.2004, C-127/02, Slg. 2004, I - 7405 = NuR 2004, 788; U. v. 20.09.2007, C-304/05, Slg. 2007 - 7495 = NuR 2007, 679; Storost, FFH-Verträglichkeitsprüfung und Abweichungsentscheidung, DVBl. 2009, 673 [674]).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 16.03.2006 - 4 A 1075/04 - BVerwGE 125, 116 [177]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Vielmehr ist er infolge der Fortgeltung (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UmwRG) seiner ausdrücklich auf den Schutz der Natur und Landschaft bezogenen Anerkennung als Naturschutzverband gemäß § 29 BNatSchG in der damaligen Fassung auf die Rüge der Verletzung von naturschutzrechtlichen Vorschriften beschränkt (vgl. zu § 5 Abs. 2 UmwRG in der Fassung vom 29.07.2009 BayVGH, Beschl. v. 27.5.2015 - 22 CS 15.485 - UPR 2015, 514 = juris Rn. 24; ferner BT-Drs. 16/12 274, S. 79; zu § 3 Abs. 1 Satz 4 UmwRG in der Fassung vom 07.12.2006 vgl. OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2009 - 1 A 7/09 - BeckRS 2009, 40491, vgl. außerdem Schieferdecker in Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, 5. Auflage, § 8 UmwRG Rn. 27 m. w. N.; Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 8 UmwRG Rn. 27; Schlacke in Gärditz, VwGO, 2. Aufl., § 8 Rn. 13; a. A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2009 - 8 C 10399/08 - BeckRS 2009, 35637).
  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt allerdings, ob die Behörde dabei eine Methode anwendet, die transparent, funktionsgerecht und schlüssig ausgestaltet ist, und sie die angewandten Kriterien definiert und ihren fachlichen Sinngehalt nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.2014, 7 A 14.12, NuR 2014, 785, juris Rn. 5 f.; Urt. v. 9.2.2017, 7 A 2.15, BVerwGE 158, 1, juris Rn. 502; Vorlage-Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, ZUR 2018, 615, juris Rn. 34; vgl. zu einem entsprechenden Beurteilungsspielraum ferner z.B. OVG Bremen, Urt. v. 4.6.2009, 1 A 7/09, NordÖR 2009, 525, juris Rn. 109; Durner, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Loseblatt, Stand: Februar 2020, WHG § 27 Rn. 40; ders., NuR 2019, 1 [9]; de Witt/Kause, NuR 2015, 749 [754]; Nutzhorn, W+B 2016, 56 ff.).
  • VG Cottbus, 23.10.2012 - 4 K 321/10
    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist eine relevante Verschlechterung auch nicht erst in einem Wechsel der Zustandsklassen nach Anhang V der WRRL zu sehen, ohne dass die Kammer hier abschließend entscheiden müsste, ob jede Zustandsverschlechterung (hierfür Söhnlein, NVwZ 2006, 1139, 1140;zur Verschlechterung bereits erheblich veränderter Gewässer - allerdings ohne nähere Begründung - OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2009 - 1 A 7/09, zitiert nach juris Rn. 104) oder aber zumindest jede erhebliche Gewässerverschlechterung (vgl. die Darstellung zum Meinungsstand bei Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 27 Rn. 14; im Einzelnen Ekardt/Wyland/Schenderlein, NuR 2009, 388, 393;Ginzky, NuR 2008, 147, 150 ff.,Gellermann, DVBl. 2007, 1517, 1519 f.;Reinhardt, NuR 2006, 205, 210; ausdrücklich mit Blick auf den Bergbau Reinhardt, ZUR 2006, 464, 466) eine Ausnahme erfordern würde, da die jährliche Entnahme in Größenordnungen von 50 bis 100 Mio. m³ und die damit auch weiterhin verbundene großräumige und dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels auch mit Blick auf die Ausführungen der FGG Elbe in ihrem Hintergrundpapier (Begründung für "Ausnahmen" von den Bewirtschaftungszielen, Anlage B1, vgl. dort S. 6) schon mengenmäßig nicht als unerheblich angesehen werden kann.
  • VG Halle, 28.08.2012 - 4 A 51/10

    Präklusion bei der Umweltverbandsklage

    Beide Rechtsschutzmöglichkeiten stehen vielmehr gleichrangig nebeneinander (OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2009 - 1 A 7/09 - juris Rn. 71; VGH München, Urteil vom 23. Juni 2009 - 8 A 08.40001 - juris Rn. 53; Meitz, ZUR 2010, 563).
  • VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12

    Versenkung von Salzabwässern

    Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob der Antrag schon daran scheitert, dass der Antragsteller zu 3), wie das Verwaltungsgericht insoweit (unter Hinweis auf OVG Bremen, U. v. 04.06.2009 - 1 A 7/09 -) zur Begründung ausgeführt hat, als vom Land Thüringen anerkannte Naturschutzvereinigung keine Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung eines anderen Bundeslandes einlegen könne und damit auch nicht gegen die von dem Antragsgegner erteilte Einleitungserlaubnis.
  • VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12

    Einleitung von Salzabwässern in Grundwasser

    Der Antrag scheitert aber daran, dass er als vom Land Thüringen anerkannte Naturschutzvereinigung keine Rechtsbehelfe gegen eine Entscheidung eines anderen Bundeslandes einlegen kann und damit nicht die von einer Wasserbehörde des Landes Hessen erteilte Einleitungserlaubnis (OVG Bremen, Urteil vom 04.06.2009 - 1 A 7/09 -, juris; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 2011, § 63 Rdnr. 7).
  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 9/09
    In der mündlichen Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht die Fischbiologen C, Dr. A, Dr. E (Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg, ...), der von den Klägern sistiert worden ist, sowie Dr. B (Institut für angewandte Ökologie, ...), der für den Kläger im Parallelverfahren 1 A 7/09 gutachterlich Stellung genommen hat (Gutachten vom 13.04.2006 und 03.04.2007), angehört.

    Die Planfeststellungshörde hat im weiteren Verwaltungsverfahren diese fachliche Beurteilung, die genannten Gutachten sowie darüber hinaus die - nach Auslegung der Antragsunterlagen - erhobenen Einwendungen berücksichtigt, darunter das von Dr. B erstellte Gutachten vom 13.04.2006, das von dem Kläger im Parallelverfahren 1 A 7/09 vorgelegt worden war.

  • VG Hamburg, 13.01.2010 - 15 E 3302/09

    BUND kann die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

    Bei dieser Sachlage können weitere im Zusammenhang mit § 2 Abs. 1 UmwRG zu prüfende Voraussetzungen, insbesondere die Frage der Gemeinschaftsrechtskonformität der in der Nr. 1 enthaltenen Einschränkung "Rechte Einzelner begründen" (vgl. hierzu z.B. OVG Bremen, Urt. v. 4.6.2009 - 1 A 7/09 -, juris Rdnr. 78; mit Hinweis auf Berkemann, NordÖR 2009, 336; ferner z.B. Koch, NVwZ 2007, 369 ), dahingestellt bleiben.
  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen für sofort vollziehbar erklärte

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Fiktion des § 3 Abs. 1 Satz 4 URG weiter reichen könnte als die naturschutzrechtliche Anerkennung reicht, also dem Verein die neu eröffneten Rechtsbehelfsmöglichkeiten des § 1 Abs. 1 Satz 1 URG auch für Belange zustehen sollen, die nicht zu dem anerkannten satzungsgemäßen Aufgabenbereich gehören (ähnlich OVG Bremen vom 4.6.2009 - Az. 1 A 7/09 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7304
OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07 (https://dejure.org/2009,7304)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 (https://dejure.org/2009,7304)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2009 - 4 LA 709/07 (https://dejure.org/2009,7304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Verjährung von Rundfunkgebührenforderungen - zur zeitlichen Anwendbarkeit der zum 01.04.2005 von 4 auf regelmäßig 3 Jahre verkürzten Verjährungsfrist des § 4 Abs 4 RdFunkGebStV

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 169 EGBGB; Art. 229 § 6 EGBGB; § 4 Abs. 4 RGebStV
    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bei Verkürzung geltender Verjährungsfristen durch ein Gesetz; Anwendung der im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung geltenden Frist auf noch nicht verjährte Ansprüche bei ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 169; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; RGebStV § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch ( EGBGB ) bei Verkürzung geltender Verjährungsfristen durch ein Gesetz; Anwendung der im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung geltenden Frist auf noch nicht verjährte Ansprüche bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung der Vorschriften des Einführungsgesetzbuches zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bei Verkürzung geltender Verjährungsfristen durch ein Gesetz; Anwendung der im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung geltenden Frist auf noch nicht verjährte Ansprüche bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 135 (Ls.)
  • DVBl 2010, 62
  • DÖV 2010, 236
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 290/07

    Rundfunkgebühren; Einwand der Verjährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Der Lauf der Verjährungsfrist begann entsprechend § 201 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Rundfunkgebührenforderung entstanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 - Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., RGebStV, § 4 Rn. 54 f.).

    Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt entsprechend § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Landesrundfunkanstalt) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.4.2007 - 2 S 290/07 -).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen dann nicht vor, wenn lediglich einzelne Rechtssätze, tatsächliche oder unterlassene Feststellungen zu Zweifeln Anlass geben, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542, 543).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 700/07

    Rundfunkgebühren; Verkauf von originalverpackten Empfangsgeräten durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 157/81

    Nachbarrecht - Verjährung - Grenzabstand - Beginn der Verjährungsfrist -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    In dieser Regelung findet ein Rechtsgedanken Niederschlag, der wegen seiner Allgemeingültigkeit auch auf andere Gesetzesänderungen anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 29.1.1982 - V ZR 157/81 -, NJW 1982, 2385; BAG, Urt. v. 23.1.1997 - 8 AZR 58/96 -, NZA 1998, 197; Soergel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl., EGBGB, Art. 169 Rn. 2 jeweils m.w.N.; vgl. auch die spezielle Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgedankens in Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07

    Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Verkaufs von Rundfunkempfangsgeräten in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 58/96

    Intertemporales Privatrecht - Ausschlußfristen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    In dieser Regelung findet ein Rechtsgedanken Niederschlag, der wegen seiner Allgemeingültigkeit auch auf andere Gesetzesänderungen anzuwenden ist (BGH, Urt. v. 29.1.1982 - V ZR 157/81 -, NJW 1982, 2385; BAG, Urt. v. 23.1.1997 - 8 AZR 58/96 -, NZA 1998, 197; Soergel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl., EGBGB, Art. 169 Rn. 2 jeweils m.w.N.; vgl. auch die spezielle Ausprägung dieses allgemeinen Rechtsgedankens in Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06

    Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
    Rundfunkteilnehmer ist dementsprechend nach gefestigter Rechtsprechung, wer die rechtlich gesicherte tatsächliche Verfügungsmacht über das Rundfunkempfangsgerät besitzt und damit die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen, d. h. insbesondere über seinen Einsatz und die Programmwahl tatsächlich verantwortlich zu bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.5.2008 - 4 LA 611/07 - Hamburgisches OVG, Urt. v. 18.12.2008 - 4 Bf 337/07 -, NordÖR 2009, 124 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2008 - 2 S 700/07 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 378/06 -).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 5 A 376/20

    Rundfunkbeitrag; Nebenwohnung; Ehegatte; Übergangsregelung

    Aus der entsprechenden Anwendung der §§ 267, 366 BGB ergibt sich, dass es ausreicht, wenn nach dem objektiven Empfängerhorizont durch die Zahlung die Beitragsschuld der herangezogenen Person getilgt werden soll (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10. März 2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).
  • VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21

    Anzeigepflicht; Aufrechnung; Für-Zahler; Rundfunkbeitrag

    Erfolgt eine Zahlung der Rundfunkbeiträge unter fortlaufender Verwendung von dessen Beitragskontonummer irrtümlich für einen anderen Rundfunkbeitragspflichtigen (sog. "Für-Zahler") wird der Zahlende nicht von der eigenen Rundfunkbeitragspflicht frei (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 5; zum Rundfunkgebührenrecht Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8).

    Eine Aufrechnung kann auch gegenüber dem Leistungsgebot, mit welchem die Zahlung der festgesetzten Forderung verlangt wird (§ 254 Abs. 1 Abgabenordnung - AO -), zu beachten sein (offengelassen: Nds. OVG, Beschl. v. 20.22.2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8), auch wenn sie im Rahmen der Anfechtung einer Abgabenfestsetzung grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 167 Rn. 64 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21

    Rundfunkbeitragspflicht und Tilgungsbestimmung in Fürzahlerfällen

    31 1. Für die Beurteilung der Frage, ob durch eine Zahlung die eigene Rundfunkbeitragsschuld getilgt oder - als sogenannter Fürzahler - auf die Beitragsschuld eines Dritten geleistet wird, ist die Regelung in § 267 BGB entsprechend anzuwenden (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht Grüneberg in Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 267 Rn. 1; Krüger in MüKo, BGB, 9. Aufl., § 267 Rn. 3; für das Rundfunkgebühren-/Rundfunkbeitragsrecht OVG Bremen, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 LA 336/20 - juris Rn. 3; VG Saarlouis, Urteil vom 08.09.2019 - 6 K 1219/17 - juris Rn. 25; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - juris Rn. 8).
  • VG Hannover, 09.01.2012 - 7 A 820/11

    Rundfunkgebühren bei Scheinanschrift

    In der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist geklärt (Beschluss vom 20.11.2009 - 4 LA 709/07 - NVwZ-RR 2010, S. 135 Ls - www.dbovg.niedersachsen.de), dass bei einer Veränderung der Verjährungsfristen auf die noch nicht verjährten Ansprüche die neue, im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung maßgebliche Frist entsprechend Art. 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EGBGB anzuwenden ist.
  • VG Düsseldorf, 19.10.2022 - 27 K 5670/20
    Aus der entsprechenden Anwendung der §§ 267, 366 BGB ergibt sich, dass es ausreicht, wenn nach dem objektiven Empfängerhorizont durch die Zahlung die Beitragsschuld der herangezogenen Person getilgt werden soll (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10. März 2021 - 1 LA 336/20 -, juris Rn. 13 ; NdsOVG, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 8 ).
  • VG Saarlouis, 18.09.2019 - 6 K 1219/17

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen

    zur entsprechenden Anwendbarkeit im öffentlichen Recht etwa Fetzer in MüKo-BGB, 8. Aufl. 2019, § 366 Rn. 8; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2009, 4 LA 709/07, juris Rn. 8.
  • OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 61/14

    Rundfunkgebührenpflicht des Haushaltsvorstands

    Für die gemeinsam genutzten Geräte im gemeinsamen Haushalt ist der Haushaltsvorstand gebührenpflichtig (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 LA 709/07 -, juris Rn. 7).
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen;

    Welche dieser Verjährungsregelungen inwieweit anzuwenden ist, insbesondere auf die Fallkonstellation, dass Rundfunkgebührenforderungen, die vor dem Zeitpunkt der Rechtsänderung am 1. April 2005 entstanden sind, erst nach diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2009, Az. 4 LA 709/07, juris), kann hier letztlich unentschieden bleiben.
  • VG Schleswig, 13.11.2014 - 12 A 152/13

    Haftung des Soldaten wegen fahrlässiger Pflichtverletzung - Verjährung

    Die gegenwärtige Fassung des § 24 SG enthält indes eine mit der obigen Regelung vergleichbare Bestimmung nicht mehr, so dass - weil Übergangsvorschriften nicht existieren - grundsätzlich die neue, im Zeitpunkt der Geltendmachung einer Forderung maßgebliche Frist anzuwenden ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2011 - 4 LA 709/07; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 -I ZR 9/03 - beide juris), was hier dazu führen würde, insoweit die zivilrechtlichen Regelungen über die Verjährung heranzuziehen.
  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von

    Welche dieser Verjährungsregelungen inwieweit anzuwenden ist, insbesondere auf die Fallkonstellation, dass Rundfunkgebührenforderungen, die vor dem Zeitpunkt der Rechtsänderung am 1. April 2005 entstanden sind, erst nach diesem Zeitpunkt geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.11.2009, Az. 4 LA 709/07, juris), kann hier letztlich unentschieden bleiben.
  • VG Greifswald, 08.11.2011 - 2 A 82/09

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12817
OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09 (https://dejure.org/2009,12817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2009 - 4 LB 184/09 (https://dejure.org/2009,12817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 (https://dejure.org/2009,12817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren - Beweislast für die Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 4 Abs. 1 RGebStV; § 4 Abs. 2 RGebStV; § 4 Abs. 7 RGebStV; § 5 RGebStV; § 6 RGebStV
    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Beweislastumkehr zugunsten des Rundfunkteilnehmers bei einer schuldhaften Beweisvereitelung durch die Landesrundfunkanstalt; Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt zur Erforschung der Adresse von ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; RGebStV § 3 Abs. 1; ; RGebStV § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Beweislastumkehr zugunsten des Rundfunkteilnehmers bei einer schuldhaften Beweisvereitelung durch die Landesrundfunkanstalt; Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt zur Erforschung der Adresse von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Beweislastumkehr zugunsten des Rundfunkteilnehmers bei einer schuldhaften Beweisvereitelung durch die Landesrundfunkanstalt; Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt zur Erforschung der Adresse von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 135 (Ls.)
  • DVBl 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2008 - 4 ME 122/08

    Schwebende Unwirksamkeit einer Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Da Rundfunkteilnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV verpflichtet sind, der Landesrundfunkanstalt unverzüglich jeden Wohnungswechsel anzuzeigen, besteht keine Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt, nach der Adresse umgezogener Rundfunkteilnehmer zu forschen (Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV nicht nachgekommen ist und das pflichtwidrige Verhalten für den Eintritt der Verjährung ursächlich war (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Ein Rundfunkteilnehmer kann sich aber auch dann nicht auf die Verjährung der von ihm rückwirkend geforderten Rundfunkgebühren berufen, wenn er es entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 RGebStV unterlassen hat, der Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel mitzuteilen, und diese aufgrund dieser Pflichtverletzung außerstande gewesen ist, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebührenpflicht zu überprüfen und - was entscheidend ist - die Gebühren vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (vgl. Senatsbeschluss v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Eine schuldhafte Beweisvereitelung liegt aber nur vor, wenn die Behörde dem beweislastpflichtigen Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 64/07 -, NJW 2009, 360).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann lediglich eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001, 841; Beschl. v. 1.12.1994 - 3 B 66.94 -, Buchholz 427.2 § 35 FG Nr. 9; Urt. v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367, 370).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV nicht nachgekommen ist und das pflichtwidrige Verhalten für den Eintritt der Verjährung ursächlich war (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Dabei hat der Senat ausdrücklich klargestellt, dass es auf ein Verschulden des Rundfunkteilnehmers nicht ankommt, weil die Einrede der Verjährung schon bei einem objektiv pflichtwidrigen Verstoß gegen die Anzeigepflicht, der die Verjährung verursacht, eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung darstellt (ebenso: VGH Mannhein, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 - OVG Schleswig, Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 -).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann lediglich eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001, 841; Beschl. v. 1.12.1994 - 3 B 66.94 -, Buchholz 427.2 § 35 FG Nr. 9; Urt. v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367, 370).
  • BVerwG, 01.12.1994 - 3 B 66.94

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann lediglich eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001, 841; Beschl. v. 1.12.1994 - 3 B 66.94 -, Buchholz 427.2 § 35 FG Nr. 9; Urt. v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367, 370).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 7 ZB 10.1489

    Zur Beweislast für den Zugang einer Abmeldung bei der GEZ oder der

    16 Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung, die auch der Beklagte anführt, kann jedoch eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde in entsprechender Anwendung von § 444 ZPO (vgl. § 98 VwGO) zu einer Beweislastumkehr zugunsten des in Beweisnot geratenen Klägers führen (BVerwG vom 12.12.2000 NJW 2001, 841/842 und vom 18.2.2003 Az. 6 B 10/03 sowie ausdrücklich NdsOVG vom 27.10.2009 NdsVBl 2010, 110 für den Zugang der Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten).

    Bei Nichterweislichkeit des Zugangs der Abmeldung ist eine Umkehr der Beweislast ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Landesrundfunkanstalt dem grundsätzlich beweispflichtigen Rundfunkteilnehmer die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hat (NdsOVG vom 27.10.2009 a.a.O.; vgl. auch VG Frankfurt vom 27.7.2007 ZUM-RD 2008, 109 zur nicht vollständigen Aktenvorlage im Gerichtsverfahren).

  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2012 - 14 K 1324/11

    Anscheinsbeweis, Antrag, Antragserfordernis, Befreiungsantrag, Bekanntgabe,

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 24 und ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris, Rdnr. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N., BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 4 LA 73/20

    Festsetzungsverjährung; Obliegenheit; Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühren;

    3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Berufung auf die Verjährung gegen rückwirkend geforderte Rundfunkgebühren bzw. -beiträge eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer es entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 RGebStV bzw. § 8 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 RBStV unterlassen hat, der zuständigen Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel bzw. eine Änderung der Wohnungsanschrift mitzuteilen, und die Landesrundfunkanstalt aufgrund dieser Pflichtverletzung außerstande gewesen ist, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebühren- bzw. Beitragspflicht zu überprüfen und die Gebühren bzw. Beiträge vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (Senatsbeschl. v. 29.1.2015 - 4 LA 91/14 - v. 24.6.2011 - 4 LA 133/11 - v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09 - u. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass angesichts der Pflicht zur Anzeige eines Wohnungswechsels keine Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt besteht, nach der Adresse umgezogener Rundfunkteilnehmer zu forschen; allenfalls eine Anfrage bei dem Einwohnermeldeamt kann erwartet werden (Senatsbeschl. v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09 - u. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2012 - 14 K 321/12

    Anscheinsbeweis, Antrag, Befreiung, Befreiungsantrag, Beweiserleichterung,

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 24 und ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris, Rdnr. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 - a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - 2 A 507/12

    Festsetzung von rückständigen Rundfunkgebühren

    vgl. insoweit Nds. OVG, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris Rn. 27; diese Annahme liegt auch OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks, zugrunde; Gall, in: Hahn/Vesting, RGebStV, 3. Auflage 2012, § 3 Rn. 10.
  • OVG Sachsen, 17.06.2014 - 3 D 100/13

    Keine Wiedereinsetzung in die Versäumung des Antragserfordernisses

    Die Unerweislichkeit einer rechtzeitigen Stellung des Befreiungsantrags geht dabei zu Lasten des Rundfunkgebührenpflichtigen (Gall/Sieckmann a. a. O.; zur Nichterweislichkeit des Zugangs einer Abmeldung, NdsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris Rn. 23).
  • VG Schleswig, 15.10.2018 - 4 A 164/16

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Bei Nichterweislichkeit des Zugangs der Abmeldung ist demnach eine Umkehr der Beweislast ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Landesrundfunkanstalt dem grundsätzlich beweispflichtigen Rundfunkteilnehmer die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hat (OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09, Rn. 27 juris).
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen;

    Die Verjährungseinrede ist nämlich unzulässig und damit unbeachtlich, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 4 LB 184/09, NdsVBl.
  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von

    Die Verjährungseinrede ist nämlich unzulässig und damit unbeachtlich, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 4 LB 184/09, NdsVBl. 2010, 110; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.03.2010, Az. 3 M 330/09, NVwZ-RR 2010, 709; VGH München, Beschl. v. 04.05.2010, Az. 7 ZB 09.2551; bislang keine Revisibilität: BVerwG, Beschl. v. 07.01.2010, Az. 6 B 51/09, hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010, Az. 1 BvR 620/10).
  • VG Magdeburg, 03.05.2012 - 4 A 226/11

    Denkmalrechtliche Genehmigungsfiktion

    Auch in anderen Rechtsvorschriften wird der Begriff der Mitteilung so verstanden, dass der Zugang beim Adressaten erforderlich ist (vgl. etwa VG Arnsberg, Urteil vom 18.03.2010 - 4 K 2849/08 -, juris, zu § 92 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII oder Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2009 - 4 LB 184/09 -, NdsVBl. 2010, 1100, zu § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV).
  • VG Magdeburg, 07.01.2012 - 2 B 199/11

    Verjährung des Anspruchs auf Geltendmachung von Rundfunkgebühren; Befugnis zur

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